Rahmenvertrag über eine Verbreitungsplattform zur Auslieferung von AV-Inhalten sowie Webseiten im Internet
Der WDR übernimmt federführend für die in der ARD zusammengeschlossenen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (Bayrischer Rundfunk, Hessischer Rundfunk, Mitteldeutscher Rundfunk, Norddeutscher Rundfunk, Radio Bremen, Rundfunk Berlin-Brandenburg, Saarländischer Rundfunk, Südwestrundfunk, Westdeutscher Rundfunk), das ZDF, das Deutschlandradio, die Deutsche Welle, ARTE sowie die jeweils mit diesen verbundenen Unternehmen und Tochtergesellschaften die Vergabe eines Rahmenvertrages über eine Verbreitungsplattform zur Auslieferung von AV-Inhalten sowie Webseiten im Internet in drei Losen. Es soll die Option bestehen, diesen zweijährigen Rahmenvertrag um weitere zwei Jahre zu verlängern.
Das Internet hat in den letzten Jahren als Verbreitungsweg für die Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten weiterhin an Bedeutung gewonnen. Die Inhalte werden über Live-Streaming, On-Demand-Streaming, Download oder Websites verbreitet. Deutschland bildet dabei den Schwerpunkt des Verbreitungsgebietes, aber auch Zugriffe aus dem Ausland müssen möglich sein. Die Standorte der Ausspiel- bzw. Caching-Server müssen auf Europa beschränkt sein.
Die beitragszahlenden Rundfunkteilnehmer erwarten von den Rundfunkanstalten eine Verbreitung über das Internet mit derselben Zuverlässigkeit wie über andere Verbreitungswege (wie z. B. Satellit, Kabel oder Terrestrik). Die Rundfunkanstalten suchen daher leistungsfähige und zuverlässige Partner, die mit ihrer Infrastruktur und ihrer Dienstleistung diesen hohen Anforderungen zu wirtschaftlich attraktiven Konditionen gerecht werden.
Unter Federführung des WDR wird im Rahmen dieses Vergabeverfahrens das Ziel verfolgt, pro Los einen Rahmenvertragspartner auszuwählen, der die Dienstleistungen zur weltweiten Verbreitung von Angeboten bzw. Programmen über das Internet übernimmt. Jeder Rahmenvertragspartner soll im Sinne des Warenkorbmodells die jeweils benötigten Leistungsarten zu definierten Preisen abrufen können.
Der Rahmenvertrag soll mit einer Laufzeit von zwei Jahren mit einer Verlängerungsoption um weitere zwei Jahre geschlossen werden. Im Rahmen eines Einzelabrufs sollen die einzelnen Abrufberechtigten den Auftragnehmer je Los mit der Verbreitung bestimmter Datenmengen beauftragen. Die Preise für die jeweiligen Datenmengen ergeben sich aus der vom Auftragnehmer angebotenen Preisstaffel. Die Einzelaufträge und deren Abwicklung erfolgen durch die Abrufberechtigten separat.
Zur Sicherstellung einer Überleitung der Leistungen aller Vertragspartner in das vergabegegenständliche Vertragsverhältnis beginnt mit der Zuschlagserteilung eine durch den Auftragnehmer organisierte Migrationsphase, während der alle Voraussetzungen geschaffen werden müssen, alle vertragsgegenständlichen Leistungen der Abrufberechtigten sicher stellen zu können. Der Auftraggeber (AG) geht derzeit von einer sechsmonatigen Migrationsphase aus, die spätestens zum 28.2.2017 abgeschlossen sein muss. Spätestens ab dem 1.3.2017 beginnt die Rahmenvertragslaufzeit.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-04.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-12-04
|
Auftragsbekanntmachung
|
2015-12-23
|
Ergänzende Angaben
|