Dem Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Batterien mit einer Preisbindung von 24 Monaten in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 VOL/A-EG). Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur zweimaligen Vertragsverlängerung um jeweils höchstens 12 weitere Monate ausüben wird, wird dem jeweiligen Auftragnehmer frühzeitig vor Vertragsablauf schriftlich mitgeteilt. Eine Preisänderung/-anpassung ist nur einvernehmlich möglich.
Die angebotenen Preise (rabattierte Nettopreise) haben eine Gültigkeit von 24 Monaten. Der in der Ausschreibung angebotene Rabattsatz bleibt auch bei einer Anpassung des Katalogpreises gültig.
Nähere Einzelheiten sind dem Angebotsvordruck inkl. Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Der Auftraggeber strebt für die Lieferung der Batterien eine Rahmenvertragsvereinbarung mit einem Auftragnehmer an, der sowohl das Kernsortiment (siehe Angebotsvordruck) als auch ein Randsortiment liefern soll. Das Kernsortiment besteht aus den angegebenen und umsatzstärksten Produkten. Der Umsatz basiert auf den Auswertungen des Jahres 2014.
Über das Kernsortiment hinaus wird der Auftraggeber auch die weiteren erforderlichen Batterien (Randsortiment) über den neuen Rahmenvertragspartner beschaffen. Aus diesem Grund wird auf den Händlerkatalog (Nettopreisangaben) ein einheitlicher Rabattsatz für alle im Händlerkatalog angegebenen Listenpreise für die Batterien abgefragt.
Das Randsortiment wird nach Zuschlagserteilung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer abgestimmt.
Der gewährte Rabattsatz ist auf dem Angebotsblatt einzutragen.
Die Vergabestelle hat sich entschlossen, bei der Zusammenstellung des Kernsortimentes für die Batterien langjährige Erfahrungswerte einfließen zu lassen, was schließlich dazu geführt hat, dass hier Markenprodukte genannt werden. Das von der Vergabestelle über einen Zeitraum von 3 Jahren beobachtete Kaufverhalten der Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung lässt eindeutig den Schluss zu, dass Markenprodukte insbesondere in Bezug auf die Vermeidung von zeitaufwändigen Reklamationsprozessen und Gleichwertigkeitsdiskussionen eine nachhaltig wirtschaftlichere Beschaffung sicher stellen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-12.
Auftragsbekanntmachung (2015-02-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb, Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Postleitzahl: 30177
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de🌏
E-Mail: michaela.wille@lzn.de📧
Fax: +49 51189848299 📠
“Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches...”
Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenwirken, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme mildern sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
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Quelle: OJS 2015/S 033-055850 (2015-02-12)