Der Auftrag umfasst eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Schutzbekleidung für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zu vergeben. Die Schutzbekleidung beinhaltet die entsprechende Oberbekleidung sowie die Sicherheitsschuhe. Die Behörde umfasst die zentralen Geschäftsbereiche sowie 13 regionale Geschäftsbereiche, verteilt auf ganz Niedersachsen. Zu jedem Geschäftsbereich gehören mehrere Straßen-, bzw. Autobahnmeistereien, insgesamt 76 Standorte (s. Anlage 1 Übersicht AM – SM).
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-16.
Auftragsbekanntmachung (2015-01-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb -, Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Postleitzahl: 30177
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de🌏
E-Mail: jacqueline.neubauer@lzn.de📧
Fax: +49 51189848-299 📠
“Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches...”
Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenwirken, die durch
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Quelle: OJS 2015/S 014-020704 (2015-01-16)