Rahmenvertrag zur Lieferung von Taschenlampen und Zubehör

Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung

Rahmenvertrag zur Lieferung von Taschenlampen und Taschenlampenholster.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-11.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-11 Auftragsbekanntmachung
2016-02-15 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2015-08-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Taschenlampen
Menge oder Umfang:
Für die Vertragslaufzeit von 2016-2019 ist die Lieferung von insgesamt bis zu 6 800 Taschenlampen und Taschenlampenholster vorgesehen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Taschenlampen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung
Postanschrift: Willy-Brandt-Allee 20
Postleitzahl: 65197
Postort: Wiesbaden
Kontakt
Internetadresse: http://vergabe.hessen.de 🌏
E-Mail: vergabe.ptlv@polizei.hessen.de 📧
Telefon: +49 61188010 📞
Fax: +49 61188013109 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-11 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 157-288224
ABl. S-Ausgabe: 157
Zusätzliche Informationen
Der Bieter unterliegt mit Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A 2009). Die Weitergabe von Aufträgen an Nachunternehmer ist zulässig. Den Verträgen mit Nachunternehmern sind die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) zugrunde zu legen. Sofern der Bieter beabsichtigt, Aufträge an Nachunternehmer weiterzugeben, hat er dies in seinem Angebot kenntlich zu machen. Wird der Bieter in die engere Wahl für die Zuschlagsentscheidung gezogen, behält sich der Auftraggeber vor, von diesem vor der Zuschlagsentscheidung die Vorlage einer Nachunternehmer- und Verpflichtungserklärung zu verlangen. Der Auftraggeber veröffentlicht diese Bekanntmachung auch auf der Vergabeplattform www.hessen.de; Bieter können die Verdingungsunterlagen dort – nach vorheriger Registrierung – kostenfrei herunterladen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Rahmenvertrag zur Lieferung von Taschenlampen und Taschenlampenholster.
Referenznummer: VG-A0008-2015-0025
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung (1), Willy-Brandt-Allee 20, 65197 Wiesbaden.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung gemäß § 6 EG Abs. 6 lit. a) bis e) VOL/A,
— Eigenerklärung zu Vergabesperren, gem. Runderlass 2010.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und über seinen Umsatz bei der Herstellung bzw. Lieferung von Waren, die Gegenstand der Ausschreibung sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzliste über vergleichbare Lieferungen bevorzugt an andere öffentliche Bedarfsträger mit Angaben zu den Ansprechpartnern inkl. Telefonnummer,
— Erklärung zu Gütesicherungsmaßnahmen/Qualitätssicherungssystemen,
— Darstellung des Firmenprofils mit Angaben zu Firmenhistorie, Mitarbeiteranzahl, Fertigungsstätten, technischer Ausrüstung sowie Anzahl und Qualifikation der mit dem Lieferauftrag verantwortlich betrauten Mitarbeiter,
— Eigenerklärung zur Taschenlampe,
— Eigenerklärung zum Taschenlampenholster.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß HVTG.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es wird darauf hingeweisen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (diese wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
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Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebende Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme vom Auftragnehmer zu zahlen.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-12-15 📅
Öffnungsort: entfällt
Ort des Eröffnungstermins: entfällt
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (30)
2. Technik und Anwendererprobung (Mindesterfüllungsgrad 80 %) (70)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Friedhelm Stößel
URL der Dokumente: www.vergabe.hessen.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-04 📅
Datum des Endes: 2019-12-27 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VG-A0008-2015-0025

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126601 📞
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u. a. insbesondere zulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2015/S 157-288224 (2015-08-11)
Ergänzende Angaben (2016-02-15)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 034-054500
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 157-288224
ABl. S-Ausgabe: 34
Quelle: OJS 2016/S 034-054500 (2016-02-15)