Rahmenvertrag zur Übernahme und Verwertung von Alttextilsammelmengen

USB Service GmbH

Rahmenvertrag zur Übernahme und Verwertung von Alttextilsammelmengen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-01-26 Auftragsbekanntmachung
2015-03-11 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2015-01-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Recycling von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang:
Nach den Erfahrungswerten liegt die monatliche Alttextilsammelmenge zwischen 150 t und 200 t.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Recycling von Siedlungsabfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: USB Service GmbH
Postanschrift: Hanielstraße 1
Postleitzahl: 44801
Postort: Bochum
Kontakt
Internetadresse: http://www.usb-bochum.de 🌏
E-Mail: einkauf@usb-bochum.de 📧
Fax: +49 2343336158 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-01-26 📅
Einreichungsfrist: 2015-03-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-01-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 021-034130
ABl. S-Ausgabe: 21
Zusätzliche Informationen
Beabsichtigt ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft, Nachunternehmer oder Verleiher von Arbeitskräften einzusetzen, so sind die die bezüglichen Angaben in den beigefügten Eigenerklärungen und die Maßgaben der BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOL sowie die Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen zu beachten. Qualifizierter Nachunternehmer. Möchte sich ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner oder ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten vollständig oder zum Teil eines Nachunternehmers oder anderer Unternehmen (Dritte) bedienen, ist dies ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen zulässig. In diesem Fall müssen die unter Ziffer 8.1 genannten Unterlagen zum Nachweis der persönlichen Lage sowie der Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister in jedem Fall und, soweit sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft auf die Fähigkeiten des Dritten beruft, auch die unter 8.2 und 8.3 dargestellten Eignungsnachweise für diese Dritte mit dem Angebot vorgelegt werden. Zudem hat der Dritte den Vordruck Anlage D zu unterzeichnen und dem Angebot beizufügen. Mit dieser Verpflichtungserklärung wird nachgewiesen, dass die Kapazitäten des Dritten im Falle der Auftragserteilung auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Einfacher Nachunternehmer. Der Bieter hat im Angebotsschreiben Art und Umfang der Leistungen anzugeben, welche er ggf. an Nachunternehmer übertragen möchte. Die vorgesehenen Nachunternehmer sind, einschließlich aller weiteren Nach-Nach-Unternehmer, im Angebotsschreiben zu benennen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Rahmenvertrag zur Übernahme und Verwertung von Alttextilsammelmengen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Referenznummer: EU / 2015 / 001

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der persönlichen Lage sowie etwaiger Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregisters hat der Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie Dritte, auf deren Fähigkeiten sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner oder ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde stützen möchte, jeweils folgende Angaben und Erklärungen zu machen, bzw. abzugeben und folgende Unterlagen als Nachweis der Zuverlässigkeit vorzulegen:
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— Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister des Herkunftslandes, der zum Zeitpunkt der Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein darf.
Sofern keine Eintragung im Handelsregister existiert, genügt eine Eigenerklärung über die Haftungs- und Eigentumsverhältnisse.
Hierzu ist der Vordruck Anlage E zu verwenden.
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 6 EG Abs. 4-6 VOL/A genannten Tatbestände.
Hierzu ist ebenfalls der Vordruck Anlage E zu verwenden.
Mindeststandards:
— durchschnittlicher jährlicher Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist in Höhe von mindestens 600 000 EUR,
— durchschnittlicher jährlicher Umsatz aus Projekten oder Aufträgen, die mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist in Höhe von mindestens 600 000 EUR.
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Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt die vorstehend geforderten Mindestumsätze erreichen. Entsprechendes gilt für Dritte, auf deren Fähigkeiten sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft beruft (s. Ziff. 7).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe einer vergleichbaren Referenz aus den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist.
Die Angaben zu der Referenz sollen mindestens folgende Informationen enthalten:
• Beschreibung des Auftrags,
• Name und Kontaktdaten des Referenzgebers,
• Gesamtzeitraum des Auftrags,
• Gesamtvolumen des Auftrags in EUR,
• Beschreibung der eigenen Leistungen,
• Beschreibung der von Nachunternehmern bezogenen Leistung.
Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich aber die Überprüfung der gemachten Angaben bei den Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor, deren Ergebnisse bei der Angebotswertung Berücksichtigung finden werden.
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Für die Darstellung der Referenzen ist der Vordruck Anlage E zu verwenden. Der Umfang der Ausführungen ist auf eine DIN A4 Seite pro Referenz beschränkt.
— Deutschsprachiges Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb nach § 14 EfbV für den Handel oder die Lagerung, Behandlung und Verwertung von Altkleidern und Textilabfällen.
Mindeststandards:
— Eine Referenz aus den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist, die nach Art und Umfang mit den hier auf Grundlage des Rahmenvertrags zu vergebenden Einzelaufträgen vergleichbar ist,
— Deutschsprachiges Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb nach § 14 EfbV für den Handel oder die Lagerung, Behandlung und Verwertung von Altkleidern und Textilabfällen.
Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt die vorstehenden Mindestanforderungen (Referenz und Bescheinigung) erfüllen. Entsprechendes gilt für Dritte, auf deren Fähigkeiten sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft beruft (s. Ziff. 7).
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen und haften als Gesamtschuldner. Bietergemeinschaften haben zusätzlich den Vordruck Anlage B auszufüllen. Darin sind die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft ausdrücklich unter Mitteilung des Namens, der Rechtsform und Anschrift der Mitglieder anzugeben. Der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft ist zu benennen. Die Erklärung enthält zusätzlich die Anerkennung der gesamtschuldnerischen Haftung durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
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Bietergemeinschaften können sich nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist bilden. Die Um- oder Neubildung einer Bietergemeinschaft nach Ablauf der Angebotsfrist ist unzulässig und führt zur Nichtberücksichtigung der Bietergemeinschaft bzw. des Angebots.
Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft legt die unter Ziffer 8.1 dieser Bewerbungsunterlagen genannten Unterlagen zum Nachweis seiner persönlichen Lage sowie der Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vor. Für die unter Ziffer 8.2 und 8.3 genannten Anforderungen an die Leistungsfähigkeit kommt es auf die Leistungsfähigkeit der gesamten Bietergemeinschaft an.
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Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 999
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-04-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Robert Langer
Internetadresse: www.usb-bochum.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: EU / 2015 / 001
Zusätzliche Informationen
Beabsichtigt ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft, Nachunternehmer oder Verleiher von Arbeitskräften einzusetzen, so sind die die bezüglichen Angaben in den beigefügten Eigenerklärungen und die Maßgaben der BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOL sowie die Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen zu beachten.
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Qualifizierter Nachunternehmer.
Möchte sich ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner oder ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten vollständig oder zum Teil eines Nachunternehmers oder anderer Unternehmen (Dritte) bedienen, ist dies ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen zulässig.
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In diesem Fall müssen die unter Ziffer 8.1 genannten Unterlagen zum Nachweis der persönlichen Lage sowie der Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister in jedem Fall und, soweit sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft auf die Fähigkeiten des Dritten beruft, auch die unter 8.2 und 8.3 dargestellten Eignungsnachweise für diese Dritte mit dem Angebot vorgelegt werden.
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Zudem hat der Dritte den Vordruck Anlage D zu unterzeichnen und dem Angebot beizufügen. Mit dieser Verpflichtungserklärung wird nachgewiesen, dass die Kapazitäten des Dritten im Falle der Auftragserteilung auch tatsächlich zur Verfügung stehen.
Einfacher Nachunternehmer.
Der Bieter hat im Angebotsschreiben Art und Umfang der Leistungen anzugeben, welche er ggf. an Nachunternehmer übertragen möchte. Die vorgesehenen Nachunternehmer sind, einschließlich aller weiteren Nach-Nach-Unternehmer, im Angebotsschreiben zu benennen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Frist nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird hingewiesen. danach ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Im Vergabeverfahren erkannte Vergabeverstöße sind zudem binnen einer Frist von 3 Kalendertagen zu rügen.
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Quelle: OJS 2015/S 021-034130 (2015-01-26)
Ergänzende Angaben (2015-03-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-11 📅
Einreichungsfrist: 2015-03-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 051-088773
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 21-034130
ABl. S-Ausgabe: 51
Quelle: OJS 2015/S 051-088773 (2015-03-11)