Ausschreibungsgegenstand sind Rahmenverträge über IT-Beratungsleistungen nach § 4 EG Abs. 5 Buchstabe b VOL/A mit bis zu 3 Bietern je Los für die Bereiche; Los 1: - zur Umsetzung der Strategie für IT und E-Government und rechtlicher Vorgaben im Bereich IT und E-Government; - zur Weiterentwicklung der Strategie für IT und E-Government; - zur CIO-Organisation; - zum strategischen Architekturmanagement und Technologieeinsatz, - zu IT-Controlling, Evaluierungen und Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, - zum Aufbau und Betrieb von IT-Systemen und IT-Fachverfahren und Los 2: - zu Informationssicherheit, insbesondere zu Informationssicherheitskonzepten, Informationssicherheitsorganisation; - zu Cybersicherheit, insbesondere Technologien für Cyberabwehr, Monitoring, - zu Computer-Forensik und Testmethoden der Informationssicherheit.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Beratungsleistungen
- zur Umsetzung der Strategie für IT und E-Government und rechtlicher Vorgaben im Bereich IT und E-Government;
- zur Weiterentwicklung der Strategie für IT und E-Government; - zur CIOOrganisation;
- zum strategischen Architekturmanagement und Technologieeinsatz,
- zu IT-Controlling, Evaluierungen und Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen,
- zum Aufbau und Betrieb von IT-Systemen und IT-Fachverfahren.
Mehr anzeigen Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 60
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen:
“Die Laufzeit der Rahmenverträge beträgt 4 Jahre plus eine einmalige Verlängerungsoption von 12 Monaten. Die Verlängerungsoption ist nach § 4 EG Abs. 7 VOL/A...”
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen
Die Laufzeit der Rahmenverträge beträgt 4 Jahre plus eine einmalige Verlängerungsoption von 12 Monaten. Die Verlängerungsoption ist nach § 4 EG Abs. 7 VOL/A ausnahmsweise wegen der Komplexität und der mangelnden Vorhersehbarkeit der projektgebundenen Beratungsleistungen geboten.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2016/S 103-184893
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: SID 2015-29 SMI
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Rahmenvertrag über IT-Beratungsleistungen
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-04-22 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Sopra Steria SE, Cassini Consulting AG, Syncwork AG
Postort: Hamburg, Berlin, Dresden
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: www.lds.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungenüber das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungenüber das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertesUnternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoßinnerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GesetzgegenWettbewerbsbeschränkungen – GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfenzu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Postanschrift: Dresdner Straße 78A
Postort: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 35132645101📞
E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de📧
Fax: +49 35132649909 📠
URL: www.sid.sachsen.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 148-395049 (2021-07-29)