Rahmenvertrags für die Druckaufträge des StMAS für die Jahre 2016 bis 2019

Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS)

Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) beabsichtigt, einen Rahmenvertrag für die Druckaufträge des StMAS für die Jahre 2016 bis 2019 zu vergeben. Die zu vergebenden Leistungen setzen sich aus den folgenden Einzelleistungen zusammen:
a) Produktion der erforderlichen Printmaterialien, insbesondere Flyer, Broschüren, Plakate und Großplakate (18/1); b) Konfektionierung und Versand des produzierten Materials an vom Auftraggeber festgelegte Empfänger (Zulieferung von Excel-Verteilern durch Auftragnehmer; Zusammenführung zu einem mailingfähigen Verteiler und Abgleich der gelieferten Daten durch Auftragnehmer, Erstellung von Serienbegleitschreiben). Die Vergabeunterlagen mit einer detaillierten Leistungsbeschreibung finden Sie auf unserer Internetseite www.stmas.bayern.de/wir/vergabe.htm.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-07 Auftragsbekanntmachung
2015-08-14 Ergänzende Angaben
2015-12-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-08-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
Menge oder Umfang:
I. Allgemeine Anforderungen1. AuftragsinhaltGegenstand des Rahmenvertrags sind Druck, Verpackung und Versand von Printprodukten auf Abruf des Auftraggebers für die Jahre 2016 bis 2019.2. Beschäftigung von schwerbehinderten oder diesen gleichgestellten MenschenDer Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Ausführung des Auftrags mindestens einen schwerbehinderten oder diesem gleichgestellten Menschen zu beschäftigen. Eine Schwerbehinderung in diesem Sinne liegt bei einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 vor. Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 73 SGB IX nicht erlangen oder nicht behalten können. Der Auftragnehmer kann dieser Verpflichtung auch dadurch nachkommen, dass einzelne Leistungen an Nachunternehmer vergeben werden, die diese Vorgaben erfüllen. Ebenso ist der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft möglich. Mit der Angebotsabgabe hat der Auftragnehmer die geforderte Beschäftigung eines schwerbehinderten oder diesem gleichgestellten Menschen nachzuweisen und zu beschreiben, inwieweit der schwerbehinderte oder diesem gleichgestellte Mensch bei der Auftragserfüllung beschäftigt wird. Der Nachweis der Beschäftigung kann durch eine Kopie des Schwerbehindertenausweises oder des Gleichstellungsbescheids erfolgen.3. Zu verwendendes PapierGemäß den Corporate-Design-Vorgaben des StMAS werden die Printprodukte des StMAS derzeit auf dem Papier „PlanoJet“ gedruckt (Papyrus Deutschland GmbH & Co. KG / http://www.papyrus-plano.de/plano-jet/i/). PlanoJet ist hochweiß, matt und mit 1,3-fachem Volumen. Es ist alterungsbeständig, holzfrei, mit dem EU Ecolabel ausgezeichnet und FSC-zertifiziert. PlanoJet ist in vielen Grammaturen erhältlich. Bei der Produktion aller Druckerzeugnisse ist stets das Papier PlanoJet oder gleichwertiges Papier zu verwenden (ausgenommen bei Angabe „Affichenpapier“). Dies ist bei der Kalkulation aller im Preisblatt anzu-gebenden Preise zu berücksichtigen.Soll gleichwertiges Papier verwendet werden, muss es sich ebenfalls um ein zertifiziertes Papier mit Umweltlabel handeln. Der Nachweis ist vom Bieter bei Angebotsabgabe durch Vorlage eines Zertifikates von FSC, PEFC oder eines vergleichbaren Zertifikats oder durch Einzelnachweis zu erbringen. Vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise werden anerkannt, wenn vom Bieter durch ein Gutachten eines anerkannten Zertifizierungsbüros nachgewiesen wird, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC erfüllt werden. Die notwendigen Prüfungen dieser Gutachten werden vom Johann Heinrich von Thünen-Institut – Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei, Institut für Weltforstwirtschaft, Leuschnerstraße 91, 21031 Hamburg, auf Kosten des Bieters durchgeführt. Informationen zu FSC und PEFC können im Internet unter www.fsc-deutschland.de bzw. www.pefc.de abgerufen werden. Nachzuweisen ist allein die Verwendung von zertifiziertem Papier. Eine Zertifizierung der Druckerei ist hingegen nicht erforderlich.4. Verpackung und VersandDas gesamte Printmaterial oder ein Teil davon wird an vom Auftraggeber benannte Adressaten verschickt. Dem Auftragnehmer obliegt es, die als Excel-Tabellen zur Verfügung gestellten Verteiler zusammenzuführen, abzugleichen, auf Konsistenz zu prüfen und mailingfähig zu gestalten. Er übernimmt die Konfektionierung, Verpackung, Etikettierung und Versendung des Materials.Versand von (Brief-)Sendungen bei Sendungen mit— einem Brief— und einer zusätzlichen Anlage— je weitere Anlage (pro Blatt)— und einem Flyer— Versand in Versandtasche, C 4— Versand in Versandtasche, C 5Alternativ ist die gesamte Auflage an das zentrale Broschürenlager, Firma Rocher Direkt-marketing-Services e.K., Benzstr. 5, 82178 Puchheim, zu liefern. Die Anlieferung ist mit der Firma Rocher direkt abzustimmen (info@rocher-services.de, Tel. 089 / 89 73 63 – 0). Die Lieferbedingungen des Lagers sind zu beachten (www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/ stmas/stmas_internet/vergabe/anlieferbed_stmas-lager.pdf). Das Material ist in handlichen Paketen auf Europaletten zu liefern. Die einzelnen Kartons müssen mit einer Artikelnummer versehen werden, die vom Auftraggeber mitgeteilt wird.5. BelegexemplareDer Auftraggeber erhält nach Abschluss der Produktion zwei Belegexemplare.6. Lieferung der Daten / AusführungsfristEs ist von einer Vorlaufzeit von grundsätzlich 15 Arbeitstagen vor dem Liefertermin der Druckerzeugnisse (eintreffend beim Empfänger) auszugehen. Die Druckdaten müssen dem Auftragnehmer somit in der Regel 15 Arbeitstage vor dem geforderten Anlieferungstermin vorliegen.II. Beschreibung der einzelnen PrintprodukteIm Folgenden werden die Printprodukte aufgeführt, die vom StMAS bisher weit überwiegend verwendet wurden. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass im Einzelfall auch andere Formate zu produzieren sind.1. Broschüre DIN A4 / DIN A 5— Papier: Umschlag 240 g/qm, Inhalt mindestens 120 g/qm.— Druck Umschlag: 4/4-farbig, alternativ 4/0-farbig— Druck Innenteil: 4/4-farbig, alternativ 2/2-farbig, alternativ 1/1-farbig— Umfang 24 Seiten (Innenteil), Preis für je 4 zusätzliche Seiten ist anzugeben— Rückenstichheftung bzw. PUR-Klebebindung (je nach Umfang)— Auflage 3.000 Stück, Preis für weitere 1.000 Stück ist zusätzlich anzugeben— Preis je Seite Microperforation ist anzugeben— Preis für das Beikleben einer CD (diese ist nicht zu produzieren) auf der U 3 ist anzu-geben2. Postkarten DIN A 6— Papier: 300 g/qm— Druck: 4/4-farbig, alternativ 4/2-farbig— Auflage 5.000 Stück, Preis für weitere 1.000 Stück ist zusätzlich anzugeben3. Einladungskarten DIN lang / DIN quer— Papier: 240 g/qm— Druck: 4/4-farbig, alternativ 4/2-farbig— Umfang: 4 Seiten oder 6 Seiten— Wickelfalz oder Leporellofalz— Auflage 1.000 Stück, Preis für weitere 1.000 Stück ist zusätzlich anzugeben4. Plakate DIN A3, A 2, A 1, A 0— Umfang: 1 Seite— Papier: 120 g/qm, alternativ 115 g/qm Affichenpapier— Druck: 5/0-farbig (Skala + Schutzlack)— Verarbeitung / Verpackung: ungefaltet auf Palette, alternativ: gefaltet und in Karton verpackt— Auflage: 1.000 Stück, Preis für weitere 1.000 Stück ist zusätzlich anzugeben5. GroßflächenplakateTechnische Daten:— Es ist der Preis für 4 motividentische Plakate (= 1 Satz) anzugeben, alternativ ist der Preis für 4 motivverschiedene Plakate anzugeben— Auflage: 1 Satz, alternativ 5 Sätze und 10 Sätze— Format: jeweils 3560 mm x 2520 mm— Umfang: jeweils 4 Teile— Papier: 115 g/qm Affichen-/Plakatpapier, gestrichen mit blauer Rückseite— Druck: 4/0-farbig, 4c Euroskala (Digitaldruck)— Verarbeitung: schneiden auf Endformat, falzen und mappenVerpackung/Anlieferung:Die vier Plakatteile sind so zu verpacken, dass der Plakatierer bei der Entnahme sofort erkennen kann, um welches Teil es sich jeweils handelt und wie dieses Teil auf der Plakatwand anzulegen ist.Dazu ist Folgendes zu beachten:— Die Plakatteile sind jeweils gut erkennbar zu beschriften.— Der Verpackung ist eine Übersicht zu den vier Plakatteilen beizulegen (siehe Beispiel in der Anlage).— Die Plakatteile sind so zu falten, dass die linke obere Ecke eines Plakatteils jeweils sichtbar hervorsteht.— Die so gefalteten Plakatteile sind in der Reihenfolge 1 bis 3 aufeinander zu legen und in das Plakatteil 4 einzuschlagen.6. Flyer DIN lang— Papier: 160 g/qm— Druck: 4/4-farbig, alternativ 4/2-farbig— Umfang 6 Seiten, alternativ 8 Seiten— Wickelfalz, alternativ Leporellofalz, bei 8 Seiten alternativ auch Altarfalz (es sind die Zusatzkosten anzugeben)— Auflage 2.000 Stück, Preis für weitere 1.000 Stück ist zusätzlich anzugeben7. Begleitbriefe— Papier: 90 g/qm— Druck: 1/1-farbig, alternativ 1/2-farbig— Umfang 2 Seiten, alternativ 4 Seiten— Individualisiert mit vom Auftraggeber zu liefernden mailingfähigen Adressdaten im Excel-Format (Individualisierung im Anschriftenfeld und der Anrede)— Versandfertig gefaltet, einem Flyer beigelegt— Auflage 1.000 Stück, Preis für weitere 1.000 Stück ist zusätzlich anzugeben8. Mappen— Die Mappe soll flexible Füllhöhen von 7mm bis 15 mm haben. Rechts sind 3 Laschen vorzusehen mit einer Höhe oben und unten von 75 mm und auf der rechten Seite einer Breite von 150 mm und zwei Schlitzen zur Aufnahme einer Visitenkarte— Endformat geschlossen: 23 cm x 31,5 cm— Papier: 400g/qm— Druck: 4/4-farbig Skala + Schutzlack außen— Verarbeitung: Rillen, stanzen, ausbrechen, plano liegend nach Sorten getrennt auf Palette absetzen— Auflage: 1.000 Stück, Preis für weitere 1.000 Stück ist zusätzlich anzugeben.670 000
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Gesamtwert des Auftrags: 670 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS)
Postanschrift: Winzererstr. 9
Postleitzahl: 80797
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.stmas.bayern.de 🌏
E-Mail: nils.wiese@stmas.bayern.de 📧
Telefon: +49 8912611070 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-07 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 154-284610
ABl. S-Ausgabe: 154
Zusätzliche Informationen
Für weitere Informationen wird auf die Internetpräsenz des Auftraggebers verwiesen. Dort finden Sie unter http://www.stmas.bayern.de/wir/vergabe.htm alle Vergabeunterlagen, insbesondere auch das auszufüllende Preisblatt (Anlage 2 zum Aufforderungsschreiben) sowie alle vorformulierten Eigenerklärungen (Anlage 3 zum Aufforderungsschreiben).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) beabsichtigt, einen Rahmenvertrag für die Druckaufträge des StMAS für die Jahre 2016 bis 2019 zu vergeben. Die zu vergebenden Leistungen setzen sich aus den folgenden Einzelleistungen zusammen:
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a) Produktion der erforderlichen Printmaterialien, insbesondere Flyer, Broschüren, Plakate und Großplakate (18/1); b) Konfektionierung und Versand des produzierten Materials an vom Auftraggeber festgelegte Empfänger (Zulieferung von Excel-Verteilern durch Auftragnehmer; Zusammenführung zu einem mailingfähigen Verteiler und Abgleich der gelieferten Daten durch Auftragnehmer, Erstellung von Serienbegleitschreiben). Die Vergabeunterlagen mit einer detaillierten Leistungsbeschreibung finden Sie auf unserer Internetseite www.stmas.bayern.de/wir/vergabe.htm.
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Menge oder Umfang:
I. Allgemeine Anforderungen
1. Auftragsinhalt
Gegenstand des Rahmenvertrags sind Druck, Verpackung und Versand von Printprodukten auf Abruf des Auftraggebers für die Jahre 2016 bis 2019.
2. Beschäftigung von schwerbehinderten oder diesen gleichgestellten Menschen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Ausführung des Auftrags mindestens einen schwerbehinderten oder diesem gleichgestellten Menschen zu beschäftigen. Eine Schwerbehinderung in diesem Sinne liegt bei einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 vor. Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 73 SGB IX nicht erlangen oder nicht behalten können. Der Auftragnehmer kann dieser Verpflichtung auch dadurch nachkommen, dass einzelne Leistungen an Nachunternehmer vergeben werden, die diese Vorgaben erfüllen. Ebenso ist der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft möglich. Mit der Angebotsabgabe hat der Auftragnehmer die geforderte Beschäftigung eines schwerbehinderten oder diesem gleichgestellten Menschen nachzuweisen und zu beschreiben, inwieweit der schwerbehinderte oder diesem gleichgestellte Mensch bei der Auftragserfüllung beschäftigt wird. Der Nachweis der Beschäftigung kann durch eine Kopie des Schwerbehindertenausweises oder des Gleichstellungsbescheids erfolgen.
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3. Zu verwendendes Papier
Gemäß den Corporate-Design-Vorgaben des StMAS werden die Printprodukte des StMAS derzeit auf dem Papier „PlanoJet“ gedruckt (Papyrus Deutschland GmbH & Co. KG / http://www.papyrus-plano.de/plano-jet/i/). PlanoJet ist hochweiß, matt und mit 1,3-fachem Volumen. Es ist alterungsbeständig, holzfrei, mit dem EU Ecolabel ausgezeichnet und FSC-zertifiziert. PlanoJet ist in vielen Grammaturen erhältlich. Bei der Produktion aller Druckerzeugnisse ist stets das Papier PlanoJet oder gleichwertiges Papier zu verwenden (ausgenommen bei Angabe „Affichenpapier“). Dies ist bei der Kalkulation aller im Preisblatt anzu-gebenden Preise zu berücksichtigen.
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Soll gleichwertiges Papier verwendet werden, muss es sich ebenfalls um ein zertifiziertes Papier mit Umweltlabel handeln. Der Nachweis ist vom Bieter bei Angebotsabgabe durch Vorlage eines Zertifikates von FSC, PEFC oder eines vergleichbaren Zertifikats oder durch Einzelnachweis zu erbringen. Vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise werden anerkannt, wenn vom Bieter durch ein Gutachten eines anerkannten Zertifizierungsbüros nachgewiesen wird, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC erfüllt werden. Die notwendigen Prüfungen dieser Gutachten werden vom Johann Heinrich von Thünen-Institut – Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei, Institut für Weltforstwirtschaft, Leuschnerstraße 91, 21031 Hamburg, auf Kosten des Bieters durchgeführt. Informationen zu FSC und PEFC können im Internet unter www.fsc-deutschland.de bzw. www.pefc.de abgerufen werden. Nachzuweisen ist allein die Verwendung von zertifiziertem Papier. Eine Zertifizierung der Druckerei ist hingegen nicht erforderlich.
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4. Verpackung und Versand
Das gesamte Printmaterial oder ein Teil davon wird an vom Auftraggeber benannte Adressaten verschickt. Dem Auftragnehmer obliegt es, die als Excel-Tabellen zur Verfügung gestellten Verteiler zusammenzuführen, abzugleichen, auf Konsistenz zu prüfen und mailingfähig zu gestalten. Er übernimmt die Konfektionierung, Verpackung, Etikettierung und Versendung des Materials.
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Versand von (Brief-)Sendungen bei Sendungen mit
— einem Brief
— und einer zusätzlichen Anlage
— je weitere Anlage (pro Blatt)
— und einem Flyer
— Versand in Versandtasche, C 4
— Versand in Versandtasche, C 5
Alternativ ist die gesamte Auflage an das zentrale Broschürenlager, Firma Rocher Direkt-marketing-Services e.K., Benzstr. 5, 82178 Puchheim, zu liefern. Die Anlieferung ist mit der Firma Rocher direkt abzustimmen (info@rocher-services.de, Tel. 089 / 89 73 63 – 0). Die Lieferbedingungen des Lagers sind zu beachten (www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/ stmas/stmas_internet/vergabe/anlieferbed_stmas-lager.pdf). Das Material ist in handlichen Paketen auf Europaletten zu liefern. Die einzelnen Kartons müssen mit einer Artikelnummer versehen werden, die vom Auftraggeber mitgeteilt wird.
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5. Belegexemplare
Der Auftraggeber erhält nach Abschluss der Produktion zwei Belegexemplare.
6. Lieferung der Daten / Ausführungsfrist
Es ist von einer Vorlaufzeit von grundsätzlich 15 Arbeitstagen vor dem Liefertermin der Druckerzeugnisse (eintreffend beim Empfänger) auszugehen. Die Druckdaten müssen dem Auftragnehmer somit in der Regel 15 Arbeitstage vor dem geforderten Anlieferungstermin vorliegen.
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II. Beschreibung der einzelnen Printprodukte
Im Folgenden werden die Printprodukte aufgeführt, die vom StMAS bisher weit überwiegend verwendet wurden. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass im Einzelfall auch andere Formate zu produzieren sind.
1. Broschüre DIN A4 / DIN A 5
— Papier: Umschlag 240 g/qm, Inhalt mindestens 120 g/qm.
— Druck Umschlag: 4/4-farbig, alternativ 4/0-farbig
— Druck Innenteil: 4/4-farbig, alternativ 2/2-farbig, alternativ 1/1-farbig
— Umfang 24 Seiten (Innenteil), Preis für je 4 zusätzliche Seiten ist anzugeben
— Rückenstichheftung bzw. PUR-Klebebindung (je nach Umfang)
— Auflage 3.000 Stück, Preis für weitere 1.000 Stück ist zusätzlich anzugeben
— Preis je Seite Microperforation ist anzugeben
— Preis für das Beikleben einer CD (diese ist nicht zu produzieren) auf der U 3 ist anzu-geben
2. Postkarten DIN A 6
— Papier: 300 g/qm
— Druck: 4/4-farbig, alternativ 4/2-farbig
— Auflage 5.000 Stück, Preis für weitere 1.000 Stück ist zusätzlich anzugeben
3. Einladungskarten DIN lang / DIN quer
— Papier: 240 g/qm
— Umfang: 4 Seiten oder 6 Seiten
— Wickelfalz oder Leporellofalz
— Auflage 1.000 Stück, Preis für weitere 1.000 Stück ist zusätzlich anzugeben
4. Plakate DIN A3, A 2, A 1, A 0
— Umfang: 1 Seite
— Papier: 120 g/qm, alternativ 115 g/qm Affichenpapier
— Druck: 5/0-farbig (Skala + Schutzlack)
— Verarbeitung / Verpackung: ungefaltet auf Palette, alternativ: gefaltet und in Karton verpackt
— Auflage: 1.000 Stück, Preis für weitere 1.000 Stück ist zusätzlich anzugeben
5. Großflächenplakate
Technische Daten:
— Es ist der Preis für 4 motividentische Plakate (= 1 Satz) anzugeben, alternativ ist der Preis für 4 motivverschiedene Plakate anzugeben
— Auflage: 1 Satz, alternativ 5 Sätze und 10 Sätze
— Format: jeweils 3560 mm x 2520 mm
— Umfang: jeweils 4 Teile
— Papier: 115 g/qm Affichen-/Plakatpapier, gestrichen mit blauer Rückseite
— Druck: 4/0-farbig, 4c Euroskala (Digitaldruck)
— Verarbeitung: schneiden auf Endformat, falzen und mappen
Verpackung/Anlieferung:
Die vier Plakatteile sind so zu verpacken, dass der Plakatierer bei der Entnahme sofort erkennen kann, um welches Teil es sich jeweils handelt und wie dieses Teil auf der Plakatwand anzulegen ist.
Dazu ist Folgendes zu beachten:
— Die Plakatteile sind jeweils gut erkennbar zu beschriften.
— Der Verpackung ist eine Übersicht zu den vier Plakatteilen beizulegen (siehe Beispiel in der Anlage).
— Die Plakatteile sind so zu falten, dass die linke obere Ecke eines Plakatteils jeweils sichtbar hervorsteht.
— Die so gefalteten Plakatteile sind in der Reihenfolge 1 bis 3 aufeinander zu legen und in das Plakatteil 4 einzuschlagen.
6. Flyer DIN lang
— Papier: 160 g/qm
— Umfang 6 Seiten, alternativ 8 Seiten
— Wickelfalz, alternativ Leporellofalz, bei 8 Seiten alternativ auch Altarfalz (es sind die Zusatzkosten anzugeben)
— Auflage 2.000 Stück, Preis für weitere 1.000 Stück ist zusätzlich anzugeben
7. Begleitbriefe
— Papier: 90 g/qm
— Druck: 1/1-farbig, alternativ 1/2-farbig
— Umfang 2 Seiten, alternativ 4 Seiten
— Individualisiert mit vom Auftraggeber zu liefernden mailingfähigen Adressdaten im Excel-Format (Individualisierung im Anschriftenfeld und der Anrede)
— Versandfertig gefaltet, einem Flyer beigelegt
8. Mappen
— Die Mappe soll flexible Füllhöhen von 7mm bis 15 mm haben. Rechts sind 3 Laschen vorzusehen mit einer Höhe oben und unten von 75 mm und auf der rechten Seite einer Breite von 150 mm und zwei Schlitzen zur Aufnahme einer Visitenkarte
— Endformat geschlossen: 23 cm x 31,5 cm
— Papier: 400g/qm
— Druck: 4/4-farbig Skala + Schutzlack außen
— Verarbeitung: Rillen, stanzen, ausbrechen, plano liegend nach Sorten getrennt auf Palette absetzen
— Auflage: 1.000 Stück, Preis für weitere 1.000 Stück ist zusätzlich anzugeben.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag läuft ab dem 01.01.2016 zunächst ein Jahr. Es ist eine Verlängerungsoption von drei Jahren vorgesehen. Die Ausübung der Option ist abhängig von der Zuweisung der nötigen Haushaltsmittel, der gezeigten konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber, sowie der Qualität der erbrachten Leistung durch den Auftragnehmer. Bei Ausübung der Verlängerungsoption läuft der Vertrag insgesamt vier Jahre, d.h. bis zum Ablauf des 31.12.2019.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 36 Monate
Referenznummer: S5/0271.01-1/142

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle Eignungsunterlagen sind online verfügbar unter www.stmas.bayern.de/wir/vergabe.htm.
Im Fall einer kartellrechtlich zulässigen Bietergemeinschaft sowie im Fall des Einsatzes von Subunternehmen durch den Auftragnehmer sind die Unterlagen Nrn. 1 bis 8 für jeden einzelnen Mitbieter und Subunternehmer vorzulegen. Bei den anzugebenden Referenzen (Erklärung Nr. 9) sind inhaltliche Ergänzungen möglich. Im Fall einer Bietergemeinschaft sind zusätzlich die Erklärungen Nrn. 10 bis 15 vorzulegen. Im Fall des Einsatzes von Subunternehmern sind zusätzlich die Erklärungen Nrn. 16 und 17 vorzulegen. Die Erklärung Nr. 17 ist dabei von jedem Subunternehmer abzugeben. Setzt ein Subunternehmer seinerseits zur Auftragsdurchführung ein Subunternehmen (Sub-Subunternehmen) ein, so sind für das Sub-Subunternehmen nur die Erklärungen Nrn. 16 und 17 und nicht mehr die Nrn. 1 bis 8 vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen bzw. Nachweise nachzufordern.
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Nr. 1) Erklärung zum SchwarzArbG, Arbeitnehmer-Entsendegesetz und MiLoG
Nr. 2) Scientology-Schutzeigenerklärung
Nr. 4) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 6 EG Abs. 4 VOL/A
Nr. 5) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 6 EG Abs. 6 VOL/A
Nr. 10) Verzeichnis der Mitglieder der Bietergemeinschaft
Nr. 11) Erklärung über die/den bevollmächtigte/n Vertreter/in der Bewerbergemeinschaft
Nr. 12) Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung der Bewerbergemeinschaft
Nr. 13) Beschreibung, welchen Teilbereich des Auftrags welches Mitglied der Bietergemeinschaft ausführt
Nr. 14) Erklärung über die Abgabe eines selbständigen Angebots durch ein beteiligtes Unternehmen
Nr. 15) Erklärung, wie sichergestellt wird, dass sich der Bieter der Mittel und Fähigkeiten der anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft bedienen kann
Nr. 16) Erklärung zum Einsatz von Subunternehmen
Nr. 17) Eigenerklärung des Subunternehmens.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Alle Eignungsunterlagen sind online verfügbar unter www.stmas.bayern.de/wir/vergabe.htm.
Im Fall einer kartellrechtlich zulässigen Bietergemeinschaft sowie im Fall des Einsatzes von Subunternehmen durch den Auftragnehmer sind die Unterlagen Nrn. 1 bis 8 für jeden einzelnen Mitbieter und Subunternehmer vorzulegen. Bei den anzugebenden Referenzen (Erklärung Nr. 9) sind inhaltliche Ergänzungen möglich. Im Fall einer Bietergemeinschaft sind zusätzlich die Erklärungen Nrn. 10 bis 15 vorzulegen. Im Fall des Einsatzes von Subunternehmern sind zusätzlich die Erklärungen Nrn. 16 und 17 vorzulegen. Die Erklärung Nr. 17 ist dabei von jedem Subunternehmer abzugeben. Setzt ein Subunternehmer seinerseits zur Auftragsdurchführung ein Subunternehmen (Sub-Subunternehmen) ein, so sind für das Sub-Subunternehmen nur die Erklärungen Nrn. 16 und 17 und nicht mehr die Nrn. 1 bis 8 vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen bzw. Nachweise nachzufordern.
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Nr. 3) Erklärung zur finanziellen Situation
Nr. 6) Erklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Nr. 7) Erklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Alle Eignungsunterlagen sind online verfügbar unter www.stmas.bayern.de/wir/vergabe.htm.
Im Fall einer kartellrechtlich zulässigen Bietergemeinschaft sowie im Fall des Einsatzes von Subunternehmen durch den Auftragnehmer sind die Unterlagen Nrn. 1 bis 8 für jeden einzelnen Mitbieter und Subunternehmer vorzulegen. Bei den anzugebenden Referenzen (Erklärung Nr. 9) sind inhaltliche Ergänzungen möglich. Im Fall einer Bietergemeinschaft sind zusätzlich die Erklärungen Nrn. 10 bis 15 vorzulegen. Im Fall des Einsatzes von Subunternehmern sind zusätzlich die Erklärungen Nrn. 16 und 17 vorzulegen. Die Erklärung Nr. 17 ist dabei von jedem Subunternehmer abzugeben. Setzt ein Subunternehmer seinerseits zur Auftragsdurchführung ein Subunternehmen (Sub-Subunternehmen) ein, so sind für das Sub-Subunternehmen nur die Erklärungen Nrn. 16 und 17 und nicht mehr die Nrn. 1 bis 8 vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen bzw. Nachweise nachzufordern.
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Nr. 8) Erklärung zur deutschen Sprache
Nr. 9) Referenzen über ausgeführte Aufträge vergleichbaren Inhalts und Umfangs.
Auftragsausführung
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Ausführung des Auftrags mindestens einen schwerbehinderten oder diesem gleichgestellten Menschen zu beschäftigen.
Eine Schwerbehinderung in diesem Sinne liegt bei einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 vor. Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 73 SGB IX nicht erlangen oder nicht behalten können.
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Der Auftragnehmer kann dieser Verpflichtung auch dadurch nachkommen, dass einzelne Leistungen an Nachunternehmer vergeben werden, die diese Vorgaben erfüllen. Ebenso ist der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft möglich.
Mit der Angebotsabgabe hat der Auftragnehmer die geforderte Beschäftigung eines schwerbehinderten oder diesem gleichgestellten Menschen nachzuweisen und zu beschreiben, inwieweit der schwerbehinderte oder diesem gleichgestellte Mensch bei der Auftragserfüllung beschäftigt wird. Der Nachweis der Beschäftigung kann durch eine Kopie des Schwerbehindertenausweises oder des Gleichstellungsbescheids erfolgen.
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-10-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
Herrn Dr. Nils Wiese
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
URL der Dokumente: http://www.stmas.bayern.de/wir/vergabe.htm 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: S5/0271.01-1/142
Zusätzliche Informationen
Für weitere Informationen wird auf die Internetpräsenz des Auftraggebers verwiesen. Dort finden Sie unter
http://www.stmas.bayern.de/wir/vergabe.htm alle Vergabeunterlagen, insbesondere auch das auszufüllende Preisblatt (Anlage 2 zum Aufforderungsschreiben) sowie alle vorformulierten Eigenerklärungen (Anlage 3 zum Aufforderungsschreiben).

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de 📧
Telefon: +49 895143647 📞
Fax: +49 895143767 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auskünfte zu den nicht abstrakt bezeichenbaren Fristen für Rechtsbehelfe erteilt unten stehende Stelle. Zudem wird auf § 107 GWB hingeweisen:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Quelle: OJS 2015/S 154-284610 (2015-08-07)
Ergänzende Angaben (2015-08-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 159-292366
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 154-284610
ABl. S-Ausgabe: 159
Quelle: OJS 2015/S 159-292366 (2015-08-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-12-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 670 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS)
Kontakt
E-Mail: michael.kobler@stmas.bayern.de 📧
Telefon: +49 8912611366 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 245-445712
ABl. S-Ausgabe: 245

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bayern.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-11-13 📅
Name: Appel & Klinger Druck u. Medien GmbH
Postanschrift: Bahnhofstraße 3a
Postort: Schneckenlohe
Postleitzahl: 90277
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Michael Kobler

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 159-292366

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auskünfte zu den nicht abstraktbezeichenbaren Fristen für Rechtsbehelfe erteilt unten stehende Stelle. Zudem wird auf § 107 GWB mit dem Wortlaut:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1.der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ hingewiesen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Quelle: OJS 2015/S 245-445712 (2015-12-15)