Rattenbekämpfung im Kreis Mettmann

Kreis Mettmann

Rattenbekämpfung im Kreis Mettmann.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-03.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-06-03 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-06-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rattenbekämpfung
Menge oder Umfang: 5 Jahre.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rattenbekämpfung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Mettmann
Postanschrift: Düsseldorfer Str. 26
Postleitzahl: 40822
Postort: Mettmann
Kontakt
Telefon: +49 2104990 📞
Fax: +49 2104994444 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-06-03 📅
Einreichungsfrist: 2015-07-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-06-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 108-196345
ABl. S-Ausgabe: 108
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXSBYY6Y4NY.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Rattenbekämpfung im Kreis Mettmann.
Referenznummer: KME-VA-2015.05.281.15853
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kreis Mettmann, Düsseldorfer Str. 26, 40822 Mettmann.
Die Rattenbekämpfung ist in allen 10 kreisangehörigen Städten zu erbringen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— VOL 5b EG – Eigenerklaerung Zuverlässigkeit;
— VOL 8c EG – BVB Frauenfoerderung Vereinbarkeit Beruf Familie;
— VOL 5i EG – Foerderung Frauen Vereinbarkeit Beruf Familie;
— VOL 5d EG 01-2015 – Erklaerung 16 Abs. 5 TVgG _ NRW – Ordnungswidrigkeit.doc.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindestens 3 Referenzen über wesentliche in den letzten 5 Jahren erbrachte Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber.
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssummer von mindestens 3 000 000 EUR bei Personen- und Sachschäden inklusive Tätigkeits- und Allmählichkeitsschäden(diese ist spätestens 4 Wochen vor Beginn der Vertragslaufzeit nachzuweisen).
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Ausgeschlossen sind folgende Vertragsklauseln:
— Versicherungsausschluss für Schäden am behandelten Gut;
— Versicherungsausschluss bei Außerachtlassung von Gebrauchsanweisungen und behördlichen Vorschriften.
Vorzulegende Nachweise:
3 Referenzen; Mindestens 3 Referenzen über wesentliche in den letzten 5 Jahren erbrachte Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung.
Mindeststandards: — VOL 5f EG – Verpflichtungserklaerung Tariftreue.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Das zur Rattenbekämpfung eingesetzte Personal muss entsprechend den Bestimmungen der gewerblichen Schädlingsbekämpfung, Anhang I, Nr. 3.4 der Gefahrstoffverordnung in der jeweils gültigen Fassung, qualifiziert sein.
Der Betrieb muss mindestens über 2 gemäß Satz 1 qualifizierte Mitarbeiter verfügen.
Spätestens 4 Wochen vor Beginn der Vertragslaufzeit ist eine namentliche Liste des Fachpersonals mit den jeweiligen Sachkundenachweisen vorzulegen.
Vorzulegende Nachweise:
Nachweis der Qualifizierung des Personals; (entsprechend der Ausführungen im Leistungsverzeichnis); Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit Benennung des Vertretungsbevollmächtigten.
Sonstige besondere Bedingungen:
— Nachweis über die Mitgliedschaft des Unternehmens im Deutschen Schäd-lingsbekämpfer-Verband e. V.
oder im Verein zur Förderung ökologischer Schädlingsbekämpfung e. V.,
alternativ – Eigenerklärung über die An-erkennung als geprüfter Schädlingsbekämpfer.
Vorzulegende Nachweise:
Nachweis Mitgliedschaft Deutscher Schädlingsbekämpfer-Verband e. V. bzw. Alternativen (siehe folgend);
—Nachweis über die Mitgliedschaft des Unternehmens im Deutschen Schäd-lingsbekämpfer-Verband e. V.
alternativ Eigenerklärung über die Anerkennung als geprüfter Schädlingsbekämpfer; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung;
VOL 5b EG – Eigenerklaerung Zuverlässigkeit; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung;
VOL 5f EG – Verpflichtungserklaerung Tariftreue; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung;
VOL 8c EG – BVB Frauenfoerderung Vereinbarkeit Beruf Familie; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung;
VOL 5i EG – Foerderung Frauen Vereinbarkeit Beruf Familie; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung;
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung; (entsprechend der Ausführungen im Leistungsverzeichnis); Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung;
VOL 5d EG 01-2015 – Erklaerung 16 Abs. 5 TVgG _ NRW – Ordnungswidrigkeit.doc; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-10-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-07-14 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: KME-VA-2015.05.281.15853

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2114753989 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Mitteilungen von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen, vermutete Rechtsverstöße.
1.1 Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich oder fernschriftlich darauf hinzuweisen. Hat der Bieter einen Verstoß gegen geltendes Vergaberecht festgestellt oder insofern Bedenken, so teilt er dies dem Auftraggeber unverzüglich mit. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheit oder die Rechtswidrigkeit des Verfahrens nicht mehr berufen.
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1.2 Bieter, die einen Verstoß gegen geltendes Vergaberecht geltend machen wollen, sind gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verpflichtet, diesen Verstoß unverzüglich zu rügen.
1.3 Soweit Bieter einen Verstoß gegen das Vergaberecht oder gegen ihre Bieterrechte gerügt haben, die Vergabestelle den Bietern aber mitgeteilt hat, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, sind die Bieter verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der abschlägigen Mitteilung der Vergabestelle einen Antrag auf Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens zu stellen. Antragstellungen zu einem späteren Zeitpunkt sind hinsichtlich dieses behaupteten Verstoßes nicht mehr zulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Cecilienallee 2
Quelle: OJS 2015/S 108-196345 (2015-06-03)