Raumgliederungswände (raumhoch und freistehend)

KfW

Zur optischen Abtrennung der Arbeitsbereiche (z. B. bei Wechsel der Funktionseinheit oder zur Abtrennung von Sonderzonen innerhalb der offenen Raumstruktur) werden für die Open Space Büroflächen der KfW passgenau zwischen Boden und Decke verspannte Wände aus Kunststoff/Plexiglas mit Strukturkern benötigt, die der nicht-baulichen, flexiblen Raumabtrennung dienen. Die Raumgliederungswände werden zum Teil mit akustischer Perforierung (Akustiklochung) gefordert. Zudem werden Raumgliederungswände auch in freistehender, nicht raumhoher, Ausführung mit Stellfüßen gefordert.
Aus optischen Gründen ist gefordert, dass die Wände aus neutralen, durchsichtigen Materialien bestehen, die das Farb- und Materialkonzept nicht beeinflussen und zudem lichtdurchlässig sind. Die Wände werden in transparenter und transluzenter Ausführung benötigt, die jeweils einen Strukturkern haben. Rahmenkonstruktionen sind nicht zulässig, dennoch müssen die Kanten der Wände umlaufend mit transparentem Material geschützt sein.
Die Raumgliederungswände müssen stoßfest, stabil und bündig (ohne Abstände) mit Boden und Decke verbunden sein, ohne einen baulichen Eingriff darzustellen. Die Raumgliederungswände werden in verschiedenen Ausführungen für unterschiedliche lichte Deckenhöhen von 2,60 m bis zu 4 m benötigt. An der Decke ist eine Befestigung mit einer U-Schiene und stabilen Magneten gefordert, am Boden darf mit wenigen Schrauben eine Befestigung am Gebäude stattfinden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-12-01 Auftragsbekanntmachung
2016-05-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-12-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Trennwände
Menge oder Umfang:
Die KfW beabsichtigt die hier ausgeschriebnen Raumgliederungswände für die beiden derzeit geplanten Open Space Flächen in Frankfurt am Main und in Berlin über einen Zeitraum von maximal 4 Jahren aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung zu beschaffen. Insgesamt werden Büroflächen für ca. 1 200 Arbeitsplätze in den beiden Open Space Projekten eingerichtet. Bestimmte Abnahmemengen werden nicht garantiert (keine Abnahmeverpflichtung der KfW). Derzeit wird der Bedarf auf voraussichtlich bis zu ca. 180 Wände geschätzt.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Trennwände 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KfW
Postanschrift: Palmengartenstraße 5-9
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://vergabe.kfw.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@kfw.de 📧
Telefon: +49 6974310 📞
Fax: +49 6974312944 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-01 📅
Einreichungsfrist: 2016-01-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 236-427826
ABl. S-Ausgabe: 236
Zusätzliche Informationen
Die Beschaffung erfolgt in einem europaweiten Offenen Verfahren nach Abschnitt 2 der VOL/A in der Fassung vom 20.11.2009. Das Vergabeverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt. Für die Abgabe der Angebote müssen interessierte Unternehmen zwingend die vom Auftraggeber vorbereiteten Vorlagen verwenden. Die Vorlagen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die KfW stellt die Vergabeunterlagen ausschließlich elektronisch zur Verfügung. Unter http://vergabe.kfw.de befindet sich die Vergabeplattform der KfW. Dort sind die Vergabeunterlagen herunterzuladen und weitergehende Informationen zum Verfahren verfügbar. Im ersten Schritt müssen sich interessierte Unternehmen als Bewerber/Bieter registrieren. Hierzu muss im Login-Feld der Link – Neuregistrieren bedient und die Anmeldung durchgeführt werden. Mit einer persönlichen Benutzerkennung und einem Passwort können sich Bieter auf der Plattform anmelden, nach Verfahren recherchieren und die Vergabeunterlagen als Dateien oder als ZIP-Archiv downloaden. Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfiehlt die KfW darüber hinaus das AI Bietercockpit (Download über Vergabeplattform nach dortiger Registrierung) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der die Unternehmen ihre Ausschreibung verwalten, Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können. Fragen zur Handhabung des AI Bietercockpits sind an den Plattformbetreiber, die Administration Intelligence AG (Hotline +49 9318806144) zu richten. Zur qualitativen Angebotswertung wird eine Musterstellung voraussichtlich in der KW04 in 2016 in der KfW in Berlin durchgeführt. Zur Bereitstellung der geforderten Raumgliederungswände wird die KfW die Bieter, die nach erfolgter Angebotswertung (bis auf die qualitative Angebotswertung) eine Chance auf die Zuschlagserteilung haben, gesondert auffordern. Die in den Vergabeunterlagen näher bezeichneten Produkte sind der KfW kostenfrei am Standort Berlin zur Verfügung zu stellen. Die der KfW zur Musterstellung überlassenen Produkte müssen nach erfolgter Musterstellung nach vorheriger Vereinbarung durch den Bieter abgeholt werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zur optischen Abtrennung der Arbeitsbereiche (z. B. bei Wechsel der Funktionseinheit oder zur Abtrennung von Sonderzonen innerhalb der offenen Raumstruktur) werden für die Open Space Büroflächen der KfW passgenau zwischen Boden und Decke verspannte Wände aus Kunststoff/Plexiglas mit Strukturkern benötigt, die der nicht-baulichen, flexiblen Raumabtrennung dienen. Die Raumgliederungswände werden zum Teil mit akustischer Perforierung (Akustiklochung) gefordert. Zudem werden Raumgliederungswände auch in freistehender, nicht raumhoher, Ausführung mit Stellfüßen gefordert.
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Aus optischen Gründen ist gefordert, dass die Wände aus neutralen, durchsichtigen Materialien bestehen, die das Farb- und Materialkonzept nicht beeinflussen und zudem lichtdurchlässig sind. Die Wände werden in transparenter und transluzenter Ausführung benötigt, die jeweils einen Strukturkern haben. Rahmenkonstruktionen sind nicht zulässig, dennoch müssen die Kanten der Wände umlaufend mit transparentem Material geschützt sein.
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Die Raumgliederungswände müssen stoßfest, stabil und bündig (ohne Abstände) mit Boden und Decke verbunden sein, ohne einen baulichen Eingriff darzustellen. Die Raumgliederungswände werden in verschiedenen Ausführungen für unterschiedliche lichte Deckenhöhen von 2,60 m bis zu 4 m benötigt. An der Decke ist eine Befestigung mit einer U-Schiene und stabilen Magneten gefordert, am Boden darf mit wenigen Schrauben eine Befestigung am Gebäude stattfinden.
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Beschreibung der Optionen:
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich maximal 2-mal um jeweils 12 Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung endet jedoch spätestens nach insgesamt 4 Jahren.
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Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 21 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: KfW_ZS-2015-0076 (VSt. 76/15)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: KfW, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A verweist, müssen folgende Eigenerklärung abgeben:
Eigenerklärung, dass
— er alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, gelten, soweit dies für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich ist,
— über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— er sich nicht in Liquidation befindet,
— er oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt,
— er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— er im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung nicht abgegeben hat,
— ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt,
— er oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
— er bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter,
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— er den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat:
§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
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und, dass die dort genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen,
— er auf gesonderte Anforderung der KfW einen aktuellen Auszug (ggf. in Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register seines Heimatlandes vorlegen wird, sofern er eintragungspflichtig ist.
Die Eigenerklärungen sind Teil der Vorlagen, die zur Angebotsabgabe zwingend zu verwenden sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss Eigenerklärungen zum Nettojahresgesamtumsatz in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (i. d. R. 2012 – 2014) abgeben.
2. Der Bieter bzw. alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen zudem eine Eigenerklärung abgeben, dass er bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Falle der Beauftragung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens pauschal 2 000 000 EUR pro Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden sowie pauschal 500 000 EUR pro Versicherungsfall für Vermögensschäden jeweils pro Kalenderjahr zweifach maximiert abschließen, der KfW nachweisen und für den Gesamtzeitraum der Vertragserfüllung vorhalten.
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Die Eigenerklärungen sind Teil der Vorlagen, die zur Angebotsabgabe zwingend zu verwenden sind. Im Falle einer Bietergemeinschaft reicht es aus, wenn die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen wird. Dies gilt jedoch nicht bezüglich der Eigenerklärung zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen (siehe Nr. 2 oben). Wenn sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner bzw. ihrer Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte (siehe § 7 EG Abs. 9 VOL/A), reicht es aus, wenn die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit vom Bieter bzw. von der Bietergemeinschaft und den Unternehmen zusammen nachgewiesen wird.
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Mindeststandards: Keine.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss folgende Eigenerklärungen abgeben:
a. Kuzdarstellung des Unternehmens:
— Leistungsspektrum und Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit (inkl. Beschreibung der Aktivitäten im Bereich der Lieferung von raumhohen flexiblen Raumgliederungswänden aus Kunststoff mit Strukturkern).
— Beschreibung der Unternehmensorganisation (z. B. Standorte, Struktur, hierarchischer Aufbau, Maßnahmen zum Qualitätsmanagement und Umweltmanagement).
b. Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer sowie Anzahl der Fachkräfte für Montage in jedem der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre (2013-2015).
c. Angabe der Leistungsanteile, die im Auftragsfall durch Nachunternehmer ausgeführt werden.
2. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft können zudem zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit Eigenerklärungen zu vergleichbaren Leistungen einreichen. Eine vergleichbare Leistung ist dann wertungsfähig, wenn Angaben zur erbrachten Leistung, Unternehmen, das die Leistung erbracht hat, Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer, Leistungsvolumen der erbrachten Leistung in EUR netto, Zeitraum der Leistungserbringung (Lieferzeitraum) gemacht werden. Eine benannte Leistung ist dann nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar, wenn sie folgende Merkmale aufweist:
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— Lieferung von flexiblen, raumhohen Raumgliederungswände aus Kunststoff/Plexiglas mit Strukturkern.
— für den Bereich Büro/Objekt.
— Der Abschluss dieser Leistungen darf nicht vor dem Jahr 2012 liegen. Der Beginn der Leistungserbringung darf nicht in der Zukunft liegen.
Die Eigenerklärungen sind Teil der Vorlagen, die zur Einreichung der Angebote zwingend zu verwenden sind. Im Falle einer Bietergemeinschaft reicht es aus, wenn die technische Leistungsfähigkeit für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen wird. Wenn sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner bzw. ihrer Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte (siehe § 7 EG Abs. 9 VOL/A), reicht es aus, wenn die technische Leistungsfähigkeit vom Bieter bzw. von der Bietergemeinschaft und den Unternehmen zusammen nachgewiesen wird.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Fälligkeit der Zahlung tritt jeweils 30 Tage nach Eingang einer prüffähigen Rechnung ein. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang werden 3 % Skonto abgezogen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine besondere Rechtsform ist nicht zwingend vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen der KfW gegenüber gesamtschuldnerisch haften.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft erklärt mit Angebotsabgabe, dass
— er bei der Ausführung des Auftrages nur Personen einsetzen wird, die er in geeigneter Weise in die einschlägigen Sicherheitsvorschriften (insb. Brandschutzordnung der KfW und Richtlinie zur Prävention sonstiger strafbarer Handlungen) des Auftraggebers eingewiesen hat;
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— er bei der Ausführung des Auftrages die für ihn geltenden gesetzlichen Mindestlohnregelungen einhält und sicherstellt, dass von ihm eingesetzte Nachunternehmen ebenfalls die für sie geltenden gesetzlichen Mindestlohnregelungen einhalten;
— er in seinem Einflussbereich bei der Ausführung des Auftrages und soweit die nachfolgenden internationalen Verträge in dem jeweiligen Staat in nationales Recht umgesetzt wurden
a) die international anerkannten Menschenrechte gemäß der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Konvention Nr. 005 des Europarats),
b) die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (ILO-Übereinkommen Nr. 138 und Nr. 182),
c) die Übereinkommen der ILO zum Verbot der Zwangsarbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105),
d) die Übereinkommen der ILO zum Schutz der Vereinigungsfreiheit (ILO-Übereinkommen Nr. 87 und Nr. 98) und
e) die Übereinkommen der ILO zur Gleichheit des Entgelts und zum Verbot der Diskriminierung (ILO-Übereinkommen Nr. 100 und 111)
einhält;
— er im Rahmen der Ausführung des Auftrages nur Produkte liefern wird, die die unter Kapitel II.1) der Leistungsbeschreibung (Teil D der Vergabeunterlagen) geforderten Ökologiestandards an die Emissions- und Schadstoff-Freiheit (Emissionsarme Holzwerkstoffe, Anforderungen an Roh-, Hilfs- und Einzelstoffe sowie Anforderungen an die Verpackung und Entsorgung), an die Herkunft von Holz und Holzkomponenten sowie an die Verpackung und Entsorgung einhalten. Diese sind wie folgt:
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a) Verwendete Holzwerkstoffplatten mit formaldehydhaltigen Bindemitteln dürfen eine Ausgleichskonzentration von 0,05 ppm Formaldehyd im Prüfraum nicht überschreiten. Die Prüfung ist nach dem „Prüfverfahren für Holzwerkstoffe“ (Bundesgesundheitsblatt 34, 10 (1991), S 488-489) durchzuführen. Bei beschichteten Platten gilt dieser Wert auch für die eingesetzten Holzwerkstoffe im Rohzustand, d.h. vor einer Beschichtung.
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b) Holzwerkstoffplatten mit Bindemittel auf der Basis von polymerem MDI (PMDI) dürfen nachweisbar kein monomeres MDI emittieren. Als Bestimmungsgrenze der Analysenmethode gilt 0,1µg/m
c) Den Holzwerkstoffplatten einschließlich Beschichtungen dürfen keine Holzschutzmittel (Fungizide, Insektizide, Brandschutzmittel) und keine halogenorganischen Verbindungen zugesetzt werden.
d) Das zur Sperrholzherstellung und für Massivholzplatten verwendete Holz darf nicht aus Urwäldern (borealen und tropischen Primärwäldern) stammen.
e) Es dürfen keine aus unkontrolliertem Raubbau stammenden Hölzer verwendet werden.
f) Das verwendete Holz muss aus bestehenden nachhaltig bewirtschafteten Forstwirtschaften stammen.
g) Die verwendeten Materialien der Raumgliederungswände dürfen keine Stoffe als konstitutionelle Bestandteile enthalten, die:
aa) im Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG aufgeführt sind und die in der GefStoffV genannten sowie die im Anhang VI der Richtlinie 67/548/EWG näher bestimmten Eigenschaften aufweisen:
sehr giftig (T+)
giftig (T)
bb) im Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG aufgeführt sind und die in § 4 Gef-StoffV genannten sowie die im Anhang VI der Richtlinie 67/548/EWG näher bestimmten Eigenschaften aufweisen:
krebserzeugend (Carc.Cat. 1, Carc.Cat. 2)
erbgutverändernd (Mut.Cat. 1, Mut.Cat. 2)
fortpflanzungsgefährdend (Repr.Cat. 1, Repr.Cat. 2)
cc) in der TRGS 905 (Technische Regeln für Gefahrstoffe = Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe. Es gilt die jeweils gültige Fassung, veröffentlicht in GMBI, Nr. 24 vom 19. Mai 2014, Seiten 510-522) eingestuft sind als:
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krebserzeugend (K1, K2)
erbgutverändernd (M1, M2)
fortpflanzungsgefährdend (RF1, RF2)
dd) in der MAK-Liste (MAK-Werte-Liste, Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe. Es gilt die jeweils gültige Fassung.) eingestuft sind als:
krebserzeugend (Kategorie 1, Kategorie 2)
keimzellmutagen (Kategorie 1, Kategorie 2)
h) Die Raumgliederungswände bzw. die hierzu verwendeten Produkte dürfen die nachfolgenden Emissionswerte nicht überschreiten:
Substanz: Formaldehyd
Anfangswert (24± 2h): 0
Endwert (28. Tag): 0,05 ppm
Substanz: Organische Verbindungen Siedepunkt 50-250°C
Anfangswert (24± 2h): o
Endwert (28. Tag): 600µg/m
Substanz: Organische Verbindungen Siedepunkt > 250°C
Endwert (28. Tag): 100µg/m
Substanz: CMT-Stoffe
Anfangswert (24± 2h): < 1µg/m
Endwert (28. Tag): < 1µg/m
i) Die Produkte sind nach Möglichkeit so zu verpacken, dass ein Ausgasen flüchtiger Bestandteile nach der Herstellung ermöglicht wird.
j) Im Hinblick auf die Verwertung und Entsorgung dürfen den Produkten einschließlich der für die Herstellung eingesetzten Materialien (Holzwerkstoffe, Klebstoffe, Beschichtungen usw.) keine Materialschutzmittel (Fungizide, Insektizide, Flammschutzmittel) und keine halogenorganischen Verbindungen zugesetzt werden. Hiervon ausgenommen sind Fungizide, die allein zur Topfkonservierung in wässrigen Beschichtungsstoffen und Leimen eingesetzt werden oder Flammschutzmittel, bei denen anorganische Ammoniumphosphate (Diammoniumphosphat, Ammoniumpolyphosphat etc.), Borverbindungen (Borsäure, Borate) oder andere wasserabspaltende Minerale (Aluminiumtrihydrat o. ä.) zur Flammhemmung verwendet werden.
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k) Alle Materialien müssen sortenrein trennbar sein, Lackierungen, Beschichtungen und Verleimungen dürfen nur minimale, unvermeidbare Emissionen verursachen.
Die Eigenerklärungen sind Teil der Vorlagen, die zur Erstellung des Angebotes zwingend zu verwenden sind.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-03-15 📅
Öffnungsort: Entfällt.
Ort des Eröffnungstermins: Entfällt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zsófia Petersen
URL der Dokumente: http://vergabe.kfw.de 🌏

Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-26 📅
2015-12-01 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: KfW_ZS-2015-0076 (VSt. 76/15)
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 187-338311
2015/S 232-421274
Zusätzliche Informationen
Die Beschaffung erfolgt in einem europaweiten Offenen Verfahren nach Abschnitt 2 der VOL/A in der Fassung vom 20.11.2009. Das Vergabeverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Für die Abgabe der Angebote müssen interessierte Unternehmen zwingend die vom Auftraggeber vorbereiteten Vorlagen verwenden. Die Vorlagen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die KfW stellt die Vergabeunterlagen ausschließlich elektronisch zur Verfügung. Unter http://vergabe.kfw.de befindet sich die Vergabeplattform der KfW. Dort sind die Vergabeunterlagen herunterzuladen und weitergehende Informationen zum Verfahren verfügbar. Im ersten Schritt müssen sich interessierte Unternehmen als Bewerber/Bieter registrieren. Hierzu muss im Login-Feld der Link – Neuregistrieren bedient und die Anmeldung durchgeführt werden. Mit einer persönlichen Benutzerkennung und einem Passwort können sich Bieter auf der Plattform anmelden, nach Verfahren recherchieren und die Vergabeunterlagen als Dateien oder als ZIP-Archiv downloaden.
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Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfiehlt die KfW darüber hinaus das AI Bietercockpit (Download über Vergabeplattform nach dortiger Registrierung) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der die Unternehmen ihre Ausschreibung verwalten, Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können. Fragen zur Handhabung des AI Bietercockpits sind an den Plattformbetreiber, die Administration Intelligence AG (Hotline +49 9318806144) zu richten.
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Zur qualitativen Angebotswertung wird eine Musterstellung voraussichtlich in der KW04 in 2016 in der KfW in Berlin durchgeführt. Zur Bereitstellung der geforderten Raumgliederungswände wird die KfW die Bieter, die nach erfolgter Angebotswertung (bis auf die qualitative Angebotswertung) eine Chance auf die Zuschlagserteilung haben, gesondert auffordern. Die in den Vergabeunterlagen näher bezeichneten Produkte sind der KfW kostenfrei am Standort Berlin zur Verfügung zu stellen. Die der KfW zur Musterstellung überlassenen Produkte müssen nach erfolgter Musterstellung nach vorheriger Vereinbarung durch den Bieter abgeholt werden.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Bund
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die folgenden Fristen müssen für die Einlegung eines Rechtsbehelfs
beachtet werden: Die KfW weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber bzw. Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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§ 107 Abs. 3 GWB: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“.
Quelle: OJS 2015/S 236-427826 (2015-12-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-05-25)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 697431-0 📞
Fax: +49 697431-2944 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 102-182431
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 236-427826
ABl. S-Ausgabe: 102

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (50)
2. Qualität (50)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-03-15 📅
Name: Spielmann Officehouse GmbH
Postanschrift: Eschborner Straße 2
Postort: Kronberg
Postleitzahl: 61476
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
URL der Dokumente: vergabe.kfw.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 2289499-0 📞
Fax: +49 2289499-400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die KfW weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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§ 107 Abs. 3 GWB:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Zudem weist die KfW auf die Regelungen des § 101b GWB hin:
§ 101b GWB:
„(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union“.
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Quelle: OJS 2016/S 102-182431 (2016-05-25)
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