Reaktivierung des Schienenpersonennahverkehrs von Bad Bentheim nach Neuenhaus

Bentheimer Eisenbahn AG

Es sind Planungs- und Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit der Reaktivierung des Schienenpersonennahverkehrs zu erbringen. Diese werden als Generalplanerleistung beauftragt. Etwaig erforderliche Fachgutachten sind durch den zu beauftragenden Fachgeneralplaner einzuholen. Die Streckeninfrastruktur ist zwischen dem Bahnhof Bad Bentheim und dem Bahnhof Neuenhaus für die Bedürfnisse des Schienenpersonennahverkehrs auszubauen. Die Streckenhöchstgeschwindigkeit ist auf der gesamten Strecke auf mindestens 80 km/h anzuheben (optional bis 100 km/h) und die Infrastruktur entsprechend anzupassen. Aufgrund des vorhandenen Güterverkehrs und des zusätzlichen SPNV ist eine Leit- und Sicherungstechnik vorzusehen. Des Weiteren sind die vorhandenen Brücken, wo erforderlich, für die höhere Streckenhöchstgeschwindigkeit anzupassen. Baubegleitend sind Bahnseitengräben auf beiden Seiten der gesamten Streckenlänge zu reprofilieren. Um das zukünftig geplante Betriebskonzept fahren zu können, sind weitere Anpassungen und Spurplanänderungen erforderlich. Im Zuge der Planung ist zu prüfen, in welchen Umfang Schallschutz- und landschaftsplanerische Maßnahmen erforderlich sind. Im Rahmen der Reaktivierung sind verschiedene Haltepunkte zu erneuern bzw. werden neu eingerichtet. Die Gesamtkosten, zu denen sämtliche Kostengruppen der DIN 276, mithin auch die der Baunebenkosten der Kostengruppe 700 gehören, sind mit ca. 17 000 000 EUR veranschlagt. Kostenträger sind das Land Niedersachsen, Landkreis Grafschaft Bentheim, Stadt Nordhorn und Stadt Neuenhaus. Die Umsetzung muss im Rahmen des vorgegebenen Budgets erfolgen. Das Projekt wird öffentlich gefördert. Der späteste Ausführungsbeginn ist der 30.6.2016. Die Projektrealisierung wird terminiert auf Mitte Dezember 2018.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-20.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-20 Auftragsbekanntmachung