Redaktionelle Erstellung, Druck und Versand des Kundenmagazins (Verlagsleistung)

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Der Auftrag umfasst Redaktion (inklusive Text-, Bild-/Infografikredaktion), Gestaltung, Lektorat, Druck, Verteilung
und Vertrieb des Verlagobjekts Kundenmagazin „tag“. Der Umfang des Kundenmagazins „tag“ beläuft sich
zurzeit regelmäßig auf 24 deutschsprachige Seiten. Die Auflage beträgt ca. 1 300 000 Exemplare.
In Einzelfällen sind höhere Auflagen von 1 700 000 Exemplaren beauftragt worden. Dies ist abhängig von
der Anzahl der Versicherten und den geschäftspolitischen Vorhaben. Jeder Auflage ist ein Umhefter "Mitglieder werben Mitglieder" beigefügt. Zweimal pro Jahr erscheint der 12-seitige Einhefter
„gut DABEI intern“ für chronisch Kranke, die am Disease-Management-Programm der Knappschaft teilnehmen.
Diese Auflage beträgt rund 250 000 Exemplare.Dieser Seitenumfang kann während der Vertragslaufzeit
variieren.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-05-08 Auftragsbekanntmachung
2015-05-20 Ergänzende Angaben
2015-10-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-05-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verlagsdienste
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verlagsdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Postanschrift: Trimontepark 2/3, Wasserstr. 215
Postleitzahl: 44799
Postort: Bochum
Kontakt
Internetadresse: http://www.kbs.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@kbs.de 📧
Fax: +49 23430486190 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-05-08 📅
Einreichungsfrist: 2015-06-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 092-165837
ABl. S-Ausgabe: 92

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst Redaktion (inklusive Text-, Bild-/Infografikredaktion), Gestaltung, Lektorat, Druck, Verteilung
und Vertrieb des Verlagobjekts Kundenmagazin „tag“. Der Umfang des Kundenmagazins „tag“ beläuft sich
zurzeit regelmäßig auf 24 deutschsprachige Seiten. Die Auflage beträgt ca. 1 300 000 Exemplare.
In Einzelfällen sind höhere Auflagen von 1 700 000 Exemplaren beauftragt worden. Dies ist abhängig von
der Anzahl der Versicherten und den geschäftspolitischen Vorhaben. Jeder Auflage ist ein Umhefter "Mitglieder werben Mitglieder" beigefügt. Zweimal pro Jahr erscheint der 12-seitige Einhefter
„gut DABEI intern“ für chronisch Kranke, die am Disease-Management-Programm der Knappschaft teilnehmen.
Diese Auflage beträgt rund 250 000 Exemplare.Dieser Seitenumfang kann während der Vertragslaufzeit
variieren.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag tritt zum 1.1.2016 in Kraft und ist zunächst befristet bis zum 31.12.2016. Eine Vertragsverlängerung über den 31.12.2016 hinaus ist für drei weitere Jahre möglich. Hierzu muss bis spätestens drei Monate vor Vertragsende die Zustimmung von beiden Vertragspartnern in Schriftform vorliegen. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2019, ohne dass es einer schriftlichen Kündigung bedarf.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 36 Monate
Referenznummer: Dez. IX.1.1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bochum.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zur Fachkunde und Zuverlässigkeit (§ 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A),
Im Falle der Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die den Vergabeunterlagen beigefügte Nachunternehmererklärung auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
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Zwecks Überprüfung der Einhaltung u. a. des § 1 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns(Mindestlohngesetz-MiLog) fordert die KBS für die Bewerber, die einen Zuschlag erhalten sollen, beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a der Gewerbeordnung (GewO) an.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— aussagekräftige Beschreibung des Dienstleistungserbringers (Unternehmensprofil mit Anzahl der Mitarbeiter, Leistungsangebot, technische Ausstattung, Organisationsstruktur und Personalentwicklung, berufliche Qualifikation der leitenden Mitarbeiter) mit Orts- und Datumsangabe sowie Unterschrift des Bieters und Firmenstempel (Im Falle der Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen);
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— die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zum
Unternehmen (über umfassende Erfahrungen und Kenntnisse in der redaktionellen Erstellung, dem Druck und Versand eines Kundenmagazins aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung einschließlich der gesetzlichen Pflegeversicherung mit einer Auflage von je mindestens 1 000 000 Exemplaren pro Auflage) und Referenzliste (mindestens ein in der Größe und inhaltlich dem „tag“ vergleichbares Kundenmagazin aus der gesetzlichen Krankenversicherung einschließlich der gesetzlichen Pflegeversicherung ab 2012 mit Ansprechpartner und Telefonnummer. Die Referenz muss in der Größe und inhaltlich mit dem „tag“ vergleichbar sein. Der Bieter muss hierbei die redaktionelle Erstellung, den Druck und Versand geleistet haben.) (Anlage 6) mit Orts- und Datumsangabe sowie Unterschrift des Bieters und Firmenstempel (Im Falle der Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen);
Redaktionsteam (Anlage 7) mit Orts- und Datumsangabe sowie Unterschrift des Bieters und Firmenstempel (Im Falle der Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen),
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: § 17 VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung im Einzelfall rechtmäßig ist (vgl. KG, Beschl. v. 24.10.2013 – Verg 11/13; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 9.11.2011 –VII-Verg 35/11). Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die den Vergabeunterlagen beigefügte Bietergemeinschaftserklärung ausgefüllt mit demAngebot abzugeben.
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Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-09-23 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (40)
2. Qualität des Konzeptes "Logistik/Workflow" (20)
3. Qualität der Arbeitsproben (40)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Hasenkamp, Frau Marel, Herrn Wittig
Name: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Postanschrift: Dez. IV.2.6, Submissionen, Auftrags- und Abrechnungsfeststellung im Baubereich, Knappschaftstr. 1, ehemals Königsallee 175.
URL der Teilnahme: http://www.kbs.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Dez. IX.1.1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §101 a, § 101 b, § 107 und § 114 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften lauten wie folgt:
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§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101 b Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101 a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am
Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2. § 101 a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstige rWeise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 113 Abs. 1 gilt in diesem Fall nicht.
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(3) Die Entscheidung der Vergabekammer ergeht durch Verwaltungsakt. Die Vollstreckung richtet sich, auch gegen einen Hoheitsträger, nach den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen des Bundes und der Länder. Die §§ 61 und 86 a Satz 2 gelten entsprechend.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesversicherungsamt
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Allee 38
Postleitzahl: 53113
Quelle: OJS 2015/S 092-165837 (2015-05-08)
Ergänzende Angaben (2015-05-20)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-05-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 098-177419
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 92-165837
ABl. S-Ausgabe: 98
Quelle: OJS 2015/S 098-177419 (2015-05-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-10-02)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 194-352398
ABl. S-Ausgabe: 194

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 2. Qualität des Konzepts „Logistik/Workflow“ (20)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-09-29 📅
Name: wdv Gesellschaft für Medien & Kommunikation mbH & Co. OHG
Postanschrift: Postfach 2551
Postort: Bad Homburg v. d. H.
Postleitzahl: 61295
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Hasenkamp; Frau Marel; Herrn Wittig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die KBS informierte die Bieter gemäß § 101 a GWB über den beabsichtigten Zuschlag vorab. Rügen lagen nicht vor.
Quelle: OJS 2015/S 194-352398 (2015-10-02)