Durchführung von ab dem 1.9.2016 zu erbringenden Leistungen der Personenbeförderung im Regionalbusverkehr sowie ergänzender Rufbusleistungen im Bereich Lautertal – Meeder– Bad Rodach – Weitramsdorf – Ahorn – Niederfüllbach – Untersiemau – Großheirath – Itzgrund – Seßlach (betroffen sind die heutigen Linien 8301, 8313, 8315, 8318, 8319 (Bündel West)); und im Bereich Dörfles-Esbach – Rödental – Neustadt b. Coburg – Sonnefeld – Weidhausen bei Coburg – Ebersdorf b. Coburg – Grub a. Forst (betroffen sind die heutigen Linien 8306-8310, 8312 (Bündel Ost)).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-10-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Menge oder Umfang:
Ca. 1 200 000 Fahrplankilometer/Jahr in der Festbedienung zzgl. max. 685 000 Kilometer/Jahr Fahrplankilometer/Jahr im Rufbusverkehr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Coburg
Postanschrift: Lauterer Str. 60
Postleitzahl: 96450
Postort: Coburg
Kontakt
Telefon: +49 9561514326📞
Fax: +49 9561514200 📠
Durchführung von ab dem 1.9.2016 zu erbringenden Leistungen der Personenbeförderung im Regionalbusverkehr sowie ergänzender Rufbusleistungen im Bereich Lautertal – Meeder– Bad Rodach – Weitramsdorf – Ahorn – Niederfüllbach – Untersiemau – Großheirath – Itzgrund – Seßlach (betroffen sind die heutigen Linien 8301, 8313, 8315, 8318, 8319 (Bündel West)); und im Bereich Dörfles-Esbach – Rödental – Neustadt b. Coburg – Sonnefeld – Weidhausen bei Coburg – Ebersdorf b. Coburg – Grub a. Forst (betroffen sind die heutigen Linien 8306-8310, 8312 (Bündel Ost)).
Durchführung von ab dem 1.9.2016 zu erbringenden Leistungen der Personenbeförderung im Regionalbusverkehr sowie ergänzender Rufbusleistungen im Bereich Lautertal – Meeder– Bad Rodach – Weitramsdorf – Ahorn – Niederfüllbach – Untersiemau – Großheirath – Itzgrund – Seßlach (betroffen sind die heutigen Linien 8301, 8313, 8315, 8318, 8319 (Bündel West)); und im Bereich Dörfles-Esbach – Rödental – Neustadt b. Coburg – Sonnefeld – Weidhausen bei Coburg – Ebersdorf b. Coburg – Grub a. Forst (betroffen sind die heutigen Linien 8306-8310, 8312 (Bündel Ost)).
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Linienbündel „West“ (Los 1):
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Leistungen der Personenbeförderung im Regionalbusverkehr sowie ergänzender Rufbusleistungen im Bereich Lautertal – Meeder– Bad Rodach – Weitramsdorf – Ahorn – Niederfüllbach – Untersiemau – Großheirath – Itzgrund – Seßlach (betroffen sind die heutigen Linien 8301, 8313, 8315, 8318, 8319).
Durchführung von Leistungen der Personenbeförderung im Regionalbusverkehr sowie ergänzender Rufbusleistungen im Bereich Lautertal – Meeder– Bad Rodach – Weitramsdorf – Ahorn – Niederfüllbach – Untersiemau – Großheirath – Itzgrund – Seßlach (betroffen sind die heutigen Linien 8301, 8313, 8315, 8318, 8319).
Menge oder Umfang: Ca. 660 000 Fahrplankilometer/Jahr in der Festbedienung sowie max. ca. 475 000 Fahrplankilometer/Jahr im Rufbusverkehr.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Linienbündel „Ost“ (Los 2)
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Leistungen der Personenbeförderung im Regionalbusverkehr sowie ergänzender Rufbusleistungen im Bereich Dörfles-Esbach – Rödental – Neustadt b. Coburg – Sonnefeld – Weidhausen bei Coburg – Ebersdorf b. Coburg – Grub a. Forst (betroffen sind die heutigen Linien 8306-8310, 8312).
Durchführung von Leistungen der Personenbeförderung im Regionalbusverkehr sowie ergänzender Rufbusleistungen im Bereich Dörfles-Esbach – Rödental – Neustadt b. Coburg – Sonnefeld – Weidhausen bei Coburg – Ebersdorf b. Coburg – Grub a. Forst (betroffen sind die heutigen Linien 8306-8310, 8312).
Menge oder Umfang: Ca. 540 000 Fahrplankilometer/Jahr in der Festbedienung sowie max. ca. 210 000 Fahrplankilometer/Jahr im Rufbusverkehr.
Dauer: 120 Monate Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: EA23
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Coburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht vor dem 8.9.2015 datiert). Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind; Bei Bietern aus einem anderen Mitgliedstaat: eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht: eine formlose Erklärung, weshalb keine Eintragungspflicht besteht und darüber,wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht vor dem 8.9.2015 datiert). Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind; Bei Bietern aus einem anderen Mitgliedstaat: eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht: eine formlose Erklärung, weshalb keine Eintragungspflicht besteht und darüber,wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Nachweis der Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
1. über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzlichesVerfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens durch den Bieter beantragt wurde oderdieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzlichesVerfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens durch den Bieter beantragt wurde oderdieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
2. der Bieter sich nicht in Liquidation befindet;
3. der Bieter keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt;
4. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichenSozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist;
5. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat;
6. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) mit einer Geldbuße vonwenigstens zweitausendfünfhundert EUR belegt worden ist.
Mindeststandards:
Der Bieter gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Bieter auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Sie ist insbesondere zu verneinen, wenn erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen.
Der Bieter gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Bieter auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Sie ist insbesondere zu verneinen, wenn erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Verkehre. Bieter können sich zum Nachweis der fachlichen Eignung auf die Referenzen Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass deren Leistungen oder Einrichtungen dem Bieter während dergesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine entsprechende Erklärung des Dritten, auf dessen Referenzen der Bieter sich beruft, zu erbringen.
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Verkehre. Bieter können sich zum Nachweis der fachlichen Eignung auf die Referenzen Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass deren Leistungen oder Einrichtungen dem Bieter während dergesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine entsprechende Erklärung des Dritten, auf dessen Referenzen der Bieter sich beruft, zu erbringen.
Mindeststandards:
Der Bieter gilt als technisch leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Monatliche Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer. Näheres ergibt sich aus dem Verkehrsvertrag.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: §§ 3 ff. PBZugV.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-12-08 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Landkreis Coburg, Poststelle
Name: Mathias Schmechtig NahverkehrsConsult
Postanschrift: Wilhelmshöher Allee 274
Postort: Kassel
Postleitzahl: 34131
Kontaktperson: Frau Kirsten Krasel
Telefon: +49 56198834965📞
Fax: +49 56198834968 📠
Referenz Daten
Veröffentlichungsdatum: 2014-08-12 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 153-273996
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 102 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantragunzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 102 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantragunzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2015/S 204-370728 (2015-10-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-05-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge