Regionalbusleistungen im Linienbündel BOR10

Kreis Borken c/o Zweckverband SPNV Münsterland Fachbereich Bus

Durchführung von Leistungen der Personenbeförderung im Linienverkehr als Gesamtleistung im Linienbündel BOR10 mit den Linien:
— 781 (Gronau – Epe – Ahaus – Legden);
— 782 (Vreden – Ahaus-Altstätte – Gronau);
— 886 (Gronau – Epe);
— 887 (Gronau – Epe).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-22.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-12-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-12-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Entfällt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Borken c/o Zweckverband SPNV Münsterland Fachbereich Bus
Postanschrift: Schorlemerstraße 26
Postleitzahl: 48143
Postort: Münster
Kontakt
Telefon: +49 251413444 📞
Fax: +49 251413449 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-22 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 250-456431
ABl. S-Ausgabe: 250
Zusätzliche Informationen
1. Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach dieser Vorabbekanntmachung bei der Bezirksregierung Münster als zuständiger Genehmigungsbehörde zu stellen. Mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag für die Gesamtleistung sind insbesondere die unter nachstehendem Link dargestellten Anforderungen im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG verbunden: http://www.zvmbus.info/index.php/Bekanntmachungen.html 2. Die Linien sind auf die Belange des Schülerverkehrs in Gronau ausgerichtet. Nach derzeitigem Stand beabsichtigt die Stadt Gronau einen Grundschulstandort aufzugeben und eine neue Sekundarschule einzurichten. Möglicherweise erfolgt bereits zum Schujahresbeginn nach den Sommerferien 2017 eine Umstellung auf eine freigestellte Schülerbeförderung, so dass die Linien 886 und 887 eingestellt würden. Daher wird das Bündel bei einer Ausschreibung in zwei Teillose aufgeteilt, Los A (Linien 781 und 782) sowie Los B (Linien 886 und 887), wobei sich der Aufgabenträger vorbehält, das Los B abweichend von Ziff. II.3) nur für eine Laufzeit bis zum 14.7.2017 zu vergeben.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Regionalbusleistungen im Linienbündel BOR10.
Dienstleistungskategorie: 05
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Leistungen der Personenbeförderung im Linienverkehr als Gesamtleistung im Linienbündel BOR10 mit den Linien:
— 781 (Gronau – Epe – Ahaus – Legden);
— 782 (Vreden – Ahaus-Altstätte – Gronau);
— 886 (Gronau – Epe);
— 887 (Gronau – Epe).
Menge oder Umfang:
Ca. 205 000 Nutzwagenkilometer/Jahr in Festbedienung sowie maximal 15 000 Nutzwagenkilometer/Jahr als TaxiBus-Verkehr.
Dauer: 96 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Borken.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Armin Hilger

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-01-09 📅

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
1. Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach dieser Vorabbekanntmachung bei der Bezirksregierung Münster als zuständiger Genehmigungsbehörde zu stellen. Mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag für die Gesamtleistung sind insbesondere die unter
Mehr anzeigen
nachstehendem Link dargestellten Anforderungen im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG verbunden:
2. Die Linien sind auf die Belange des Schülerverkehrs in Gronau ausgerichtet. Nach derzeitigem Stand beabsichtigt die Stadt Gronau einen Grundschulstandort aufzugeben und eine neue Sekundarschule einzurichten. Möglicherweise erfolgt bereits zum Schujahresbeginn nach den Sommerferien 2017 eine Umstellung auf eine freigestellte Schülerbeförderung, so dass die Linien 886 und 887 eingestellt würden. Daher wird das Bündel bei einer Ausschreibung in zwei Teillose aufgeteilt, Los A (Linien 781 und 782) sowie Los B (Linien 886 und 887), wobei sich der Aufgabenträger vorbehält, das Los B abweichend von Ziff. II.3) nur für eine Laufzeit bis zum 14.7.2017 zu vergeben.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2015/S 250-456431 (2015-12-22)
Neue Beschaffungen in verwandten Kategorien 🆕