Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i.Vm. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach dieser Vorabbekanntmachung bei der Bezirksregierung Münster als zuständiger Genehmigungsbehörde zu stellen. Mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag für die Gesamtleistung sind insbesondere die unter