Regionalbusleistungen im Linienbündel Oldenburg West
Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN)
Durchführung von Leistungen der Personenbeförderung im Linienverkehr (heutige Linien 260, 261, 262, 263, 264, 265, 266, 267, 268, 269, 270, 271, 272, 273, 274, 275, 276, 277, 278, 279, 280, 285, 286, 287 und 289 sowie die Nachtlinien N21 und N25).
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-06.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2015-08-06 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2015-08-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Entfällt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN)
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 7
Postleitzahl: 28215
Postort: Bremen
Kontakt
Internetadresse: http://www.zvbn.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@zvbn.de 📧
Telefon: +49 42146052920 📞
Fax: +49 42146052999 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-06 📅
Einreichungsfrist: 2016-09-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 153-281589
ABl. S-Ausgabe: 153
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Regionalbusleistungen im Linienbündel Oldenburg West.
Dienstleistungskategorie: 05
Kurze Beschreibung:
Dauer: 120 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Reiner Bick
Internetadresse: www.zvbn.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-08-01 📅
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Quelle: OJS 2015/S 153-281589 (2015-08-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Entfällt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN)
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 7
Postleitzahl: 28215
Postort: Bremen
Kontakt
Internetadresse: http://www.zvbn.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@zvbn.de 📧
Telefon: +49 42146052920 📞
Fax: +49 42146052999 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-06 📅
Einreichungsfrist: 2016-09-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 153-281589
ABl. S-Ausgabe: 153
Zusätzliche Informationen
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach dieser Vorabbekanntmachung bei der Landesnahverkehrsgesellschaft mbH Hannover (http://www.lnvg.de) als zuständiger Genehmigungsbehörde zu stellen. Das Linienbündel gilt als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG, d. h. eigenwirtschaftliche Anträge, die sich auf alle Verkehrsleistungen in einem Linienbündel beziehen, sind zulässig, während eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen eines Linienbündels beziehen, gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen sind.
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG werden Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in einem ergänzenden Dokument „Zusätzliche Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung Linienbündel Oldenburg West“ (einschließlich Anlagen) zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG). Das ergänzende Dokument enthält wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3-5 PBefG. Das ergänzende Dokument „Zusätzliche Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung Linienbündel Oldenburg West“ (einschließlich Anlagen) steht als download unter folgendem Link zur Verfügung: http://zvbn.de/vorabbekanntmachung/
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Regionalbusleistungen im Linienbündel Oldenburg West.
Dienstleistungskategorie: 05
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Leistungen der Personenbeförderung im Linienverkehr (heutige Linien 260, 261, 262, 263, 264, 265, 266, 267, 268, 269, 270, 271, 272, 273, 274, 275, 276, 277, 278, 279, 280, 285, 286, 287 und 289 sowie die Nachtlinien N21 und N25).
Menge oder Umfang: Ca. 1,68 Mio. Fahrplankilometer/Jahr.
Dauer: 120 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landkreis Oldenburg mit abgehenden Linienabschnitten in den Landkreis Vechta und die Stadt Oldenburg.
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Reiner Bick
Internetadresse: www.zvbn.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-08-01 📅
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach dieser Vorabbekanntmachung bei der Landesnahverkehrsgesellschaft mbH Hannover (http://www.lnvg.de) als zuständiger Genehmigungsbehörde zu stellen. Das Linienbündel gilt als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG, d. h. eigenwirtschaftliche Anträge, die sich auf alle Verkehrsleistungen in einem Linienbündel beziehen, sind zulässig, während eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen eines Linienbündels beziehen, gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen sind.
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Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG werden Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in einem ergänzenden Dokument „Zusätzliche Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung Linienbündel Oldenburg West“ (einschließlich Anlagen) zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG). Das ergänzende Dokument enthält wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3-5 PBefG. Das ergänzende Dokument „Zusätzliche Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung Linienbündel Oldenburg West“ (einschließlich Anlagen) steht als download unter folgendem Link zur Verfügung: http://zvbn.de/vorabbekanntmachung/
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