Regionalbusleistungen in den Linienbündeln Nord, West und Ost

Zweckverband ÖPNV Steinburg

Durchführung von Leistungen der Personenbeförderung im Linienverkehr. Betroffen sind:
— im Teilnetz Nord die heutigen Linien 10, 11, 14, 3270, 6710 und 6720;
— im Teilnetz Ost die heutigen Linien 15, 6552, 6553 und 6520;
— im Teilnetz West die heutigen Linien 6601 bis 6610.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-27.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-11-27 Auftragsbekanntmachung
2016-05-24 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2015-11-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Entfällt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband ÖPNV Steinburg
Postanschrift: Karlstraße 13
Postleitzahl: 25524
Postort: Itzehoe
Kontakt
E-Mail: oepnv@steinburg.de 📧
Telefon: +49 482169502 📞
Fax: +49 482169476 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-27 📅
Einreichungsfrist: 2017-01-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 233-422723
ABl. S-Ausgabe: 233
Zusätzliche Informationen
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach dieser Vorabbekanntmachung beim Kreis Steinburg als zuständiger Genehmigungsbehörde zu stellen. Jedes Linienbündel stellt für sich eine Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG dar, d. h. eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen eines Linienbündels beziehen, sind gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen. Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG werden Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards wie folgt festgelegt: — Einhaltung der heutigen Fahrpläne mit dem gesamten Linienweg ggf. mit grenzüberschreitenden Streckenabschnitten (unter www.öpnv-steinburg.de abrufbar); bis zur Ausschreibung können sich insb. im Rahmen der Aufstellung des Nahverkehrsplans abweichende planerische Anforderungen des Aufgabenträgers ergeben; in den kommenden Jahren können zudem insbesondere zur Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw. Verstärkerfahrten beinhalten; — Fahrzeughöchstalter höchstens 12 Jahre; Durchschnitt max. 10 Jahre (jeweils kaufmännisch gerundet); — Niederflurigkeit; — Abgasnorm mindestens Euro 5 EEV; — Verwendung des jeweils geltenden Corporate Designs (CD) des Nahverkehrs Schleswig-Holstein (nah.sh) in Bezug auf den hier betroffenen Verkehr für sämtliche Publikationen des Verkehrsunternehmens sowie für die Kennzeichnung der Fahrzeuge mit nah.sh-Logo; — automatische Haltestelleninnenanzeigen und -ansagen; — Funk sowie RBL (light); Beteiligung an der landesweiten Echtzeitinformation.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Regionalbusleistungen in den Linienbündeln Nord, West und Ost.
Dienstleistungskategorie: 05
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Leistungen der Personenbeförderung im Linienverkehr. Betroffen sind:
— im Teilnetz Nord die heutigen Linien 10, 11, 14, 3270, 6710 und 6720;
— im Teilnetz Ost die heutigen Linien 15, 6552, 6553 und 6520;
— im Teilnetz West die heutigen Linien 6601 bis 6610.
Menge oder Umfang:
Teilnetz Nord ca. 450 000 Fahrplankilometer/Jahr, Teilnetz Ost ca. 410 000 Fahrplankilometer/Jahr, Teilnetz West ca. 400 000 Fahrplankilometer/Jahr.
Dauer: 96 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Steinburg.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Peter Huusmann

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach dieser Vorabbekanntmachung beim Kreis Steinburg als zuständiger Genehmigungsbehörde zu stellen. Jedes Linienbündel stellt für sich eine Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG dar, d. h. eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen eines Linienbündels beziehen, sind gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen.
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Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG werden Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards wie folgt festgelegt:
— Einhaltung der heutigen Fahrpläne mit dem gesamten Linienweg ggf. mit grenzüberschreitenden Streckenabschnitten (unter www.öpnv-steinburg.de abrufbar); bis zur Ausschreibung können sich insb. im Rahmen der Aufstellung des Nahverkehrsplans abweichende planerische Anforderungen des Aufgabenträgers ergeben; in den kommenden Jahren können zudem insbesondere zur Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw. Verstärkerfahrten beinhalten;
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— Fahrzeughöchstalter höchstens 12 Jahre; Durchschnitt max. 10 Jahre (jeweils kaufmännisch gerundet);
— Niederflurigkeit;
— Abgasnorm mindestens Euro 5 EEV;
— Verwendung des jeweils geltenden Corporate Designs (CD) des Nahverkehrs Schleswig-Holstein (nah.sh) in Bezug auf den hier betroffenen Verkehr für sämtliche Publikationen des Verkehrsunternehmens sowie für die Kennzeichnung der Fahrzeuge mit nah.sh-Logo;
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— automatische Haltestelleninnenanzeigen und -ansagen;
— Funk sowie RBL (light); Beteiligung an der landesweiten Echtzeitinformation.
Quelle: OJS 2015/S 233-422723 (2015-11-27)
Ergänzende Angaben (2016-05-24)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 100-178455
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 233-422723
ABl. S-Ausgabe: 100
Quelle: OJS 2016/S 100-178455 (2016-05-24)
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