Durchführung von Leistungen der Personenbeförderung im Linienverkehr (heutige Linien 641, 642, 643, 644, 645, 650, 677, N61 (alle Linienbündel Osterholz-West) und 654, 656, 657, 658, 659, 660, 661, 662, 663, 666, 680, 681, 682, 683, 685, 686, N62, N68 (alle Linienbündel Osterholz-Mitte); ein Linienbündel gilt jeweils als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG, d. h. eigenwirtschaftliche Anträge, die sich auf alle Verkehrsleistungen in einem Linienbündel beziehen, sind zulässig, während eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen eines Linienbündels beziehen, gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-28.
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach dieser Vorabbekanntmachung bei der Landesnahverkehrsgesellschaft mbH Hannover (http://www.lnvg.de) als zuständiger Genehmigungsbehörde zu stellen. Die beiden Linienbündel Osterholz West und Osterholz Mitte stellen jeweils einzeln eine Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG dar, d.h. eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen eines Linienbündels beziehen, sind gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen.
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG werden Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in einem ergänzenden Dokument „Zusätzliche Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung Linienbündel Osterholz West und Linienbündel Osterholz Mitte“ (einschließlich Anlagen) zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG). Das ergänzende Dokument enthält wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3-5 PBefG. Das ergänzende Dokument „Zusätzliche Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung Linienbündel Osterholz West und Linienbündel Osterholz Mitte“ (einschließlich Anlagen) steht als download unter folgendem Link zur Verfügung: http://zvbn.de/vorabbekanntmachung/
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach dieser Vorabbekanntmachung bei der Landesnahverkehrsgesellschaft mbH Hannover (http://www.lnvg.de) als zuständiger Genehmigungsbehörde zu stellen. Die beiden Linienbündel Osterholz West und Osterholz Mitte stellen jeweils einzeln eine Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG dar, d.h. eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen eines Linienbündels beziehen, sind gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen.
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG werden Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in einem ergänzenden Dokument „Zusätzliche Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung Linienbündel Osterholz West und Linienbündel Osterholz Mitte“ (einschließlich Anlagen) zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG). Das ergänzende Dokument enthält wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3-5 PBefG. Das ergänzende Dokument „Zusätzliche Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung Linienbündel Osterholz West und Linienbündel Osterholz Mitte“ (einschließlich Anlagen) steht als download unter folgendem Link zur Verfügung: http://zvbn.de/vorabbekanntmachung/
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Regionalbusleistungen in den Linienbündeln Osterholz-West und Osterholz-Mitte.
Dienstleistungskategorie: 05
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Leistungen der Personenbeförderung im Linienverkehr (heutige Linien 641, 642, 643, 644, 645, 650, 677, N61 (alle Linienbündel Osterholz-West) und 654, 656, 657, 658, 659, 660, 661, 662, 663, 666, 680, 681, 682, 683, 685, 686, N62, N68 (alle Linienbündel Osterholz-Mitte); ein Linienbündel gilt jeweils als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG, d. h. eigenwirtschaftliche Anträge, die sich auf alle Verkehrsleistungen in einem Linienbündel beziehen, sind zulässig, während eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen eines Linienbündels beziehen, gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen sind.
Durchführung von Leistungen der Personenbeförderung im Linienverkehr (heutige Linien 641, 642, 643, 644, 645, 650, 677, N61 (alle Linienbündel Osterholz-West) und 654, 656, 657, 658, 659, 660, 661, 662, 663, 666, 680, 681, 682, 683, 685, 686, N62, N68 (alle Linienbündel Osterholz-Mitte); ein Linienbündel gilt jeweils als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG, d. h. eigenwirtschaftliche Anträge, die sich auf alle Verkehrsleistungen in einem Linienbündel beziehen, sind zulässig, während eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen eines Linienbündels beziehen, gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen sind.
Menge oder Umfang:
Ca. 368 000 Fahrplankilometer/Jahr (Linienbündel Osterholz-West) bzw. ca. 867 000 Fahrplankilometer/Jahr (Linienbündel Osterholz-Mitte).
Dauer: 120 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landkreis Osterholz mit abgehenden Linienabschnitten in den Landkreis Cuxhaven und die Stadtgemeinde Bremen.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Reiner Bick
Internetadresse: www.zvbn.de🌏
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach dieser Vorabbekanntmachung bei der Landesnahverkehrsgesellschaft mbH Hannover (http://www.lnvg.de) als zuständiger Genehmigungsbehörde zu stellen. Die beiden Linienbündel Osterholz West und Osterholz Mitte stellen jeweils einzeln eine Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG dar, d.h. eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen eines Linienbündels beziehen, sind gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen.
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach dieser Vorabbekanntmachung bei der Landesnahverkehrsgesellschaft mbH Hannover (http://www.lnvg.de) als zuständiger Genehmigungsbehörde zu stellen. Die beiden Linienbündel Osterholz West und Osterholz Mitte stellen jeweils einzeln eine Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG dar, d.h. eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen eines Linienbündels beziehen, sind gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen.
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG werden Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in einem ergänzenden Dokument „Zusätzliche Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung Linienbündel Osterholz West und Linienbündel Osterholz Mitte“ (einschließlich Anlagen) zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG). Das ergänzende Dokument enthält wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3-5 PBefG. Das ergänzende Dokument „Zusätzliche Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung Linienbündel Osterholz West und Linienbündel Osterholz Mitte“ (einschließlich Anlagen) steht als download unter folgendem Link zur Verfügung: http://zvbn.de/vorabbekanntmachung/
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG werden Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in einem ergänzenden Dokument „Zusätzliche Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung Linienbündel Osterholz West und Linienbündel Osterholz Mitte“ (einschließlich Anlagen) zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG). Das ergänzende Dokument enthält wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3-5 PBefG. Das ergänzende Dokument „Zusätzliche Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung Linienbündel Osterholz West und Linienbündel Osterholz Mitte“ (einschließlich Anlagen) steht als download unter folgendem Link zur Verfügung: http://zvbn.de/vorabbekanntmachung/