Regionalbusleistungen in den Linienbündeln Osterholz-West und Osterholz-Mitte

Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachen (ZVBN)

Durchführung von Leistungen der Personenbeförderung im Linienverkehr (heutige Linien 641, 642, 643, 644, 645, 650, 677, N61 (alle Linienbündel Osterholz-West) und 654, 656, 657, 658, 659, 660, 661, 662, 663, 666, 680, 681, 682, 683, 685, 686, N62, N68 (alle Linienbündel Osterholz-Mitte); ein Linienbündel gilt jeweils als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG, d. h. eigenwirtschaftliche Anträge, die sich auf alle Verkehrsleistungen in einem Linienbündel beziehen, sind zulässig, während eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen eines Linienbündels beziehen, gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen sind.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-28.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-07-28 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-07-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Entfällt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachen (ZVBN)
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 7
Postleitzahl: 28215
Postort: Bremen
Kontakt
Internetadresse: http://www.zvbn.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@zvbn.de 📧
Telefon: +49 42146052920 📞
Fax: +49 42146052999 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-28 📅
Einreichungsfrist: 2016-09-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 147-269614
ABl. S-Ausgabe: 147
Zusätzliche Informationen
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach dieser Vorabbekanntmachung bei der Landesnahverkehrsgesellschaft mbH Hannover (http://www.lnvg.de) als zuständiger Genehmigungsbehörde zu stellen. Die beiden Linienbündel Osterholz West und Osterholz Mitte stellen jeweils einzeln eine Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG dar, d.h. eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen eines Linienbündels beziehen, sind gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen. Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG werden Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in einem ergänzenden Dokument „Zusätzliche Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung Linienbündel Osterholz West und Linienbündel Osterholz Mitte“ (einschließlich Anlagen) zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG). Das ergänzende Dokument enthält wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3-5 PBefG. Das ergänzende Dokument „Zusätzliche Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung Linienbündel Osterholz West und Linienbündel Osterholz Mitte“ (einschließlich Anlagen) steht als download unter folgendem Link zur Verfügung: http://zvbn.de/vorabbekanntmachung/
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Regionalbusleistungen in den Linienbündeln Osterholz-West und Osterholz-Mitte.
Dienstleistungskategorie: 05
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Leistungen der Personenbeförderung im Linienverkehr (heutige Linien 641, 642, 643, 644, 645, 650, 677, N61 (alle Linienbündel Osterholz-West) und 654, 656, 657, 658, 659, 660, 661, 662, 663, 666, 680, 681, 682, 683, 685, 686, N62, N68 (alle Linienbündel Osterholz-Mitte); ein Linienbündel gilt jeweils als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG, d. h. eigenwirtschaftliche Anträge, die sich auf alle Verkehrsleistungen in einem Linienbündel beziehen, sind zulässig, während eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen eines Linienbündels beziehen, gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen sind.
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Menge oder Umfang:
Ca. 368 000 Fahrplankilometer/Jahr (Linienbündel Osterholz-West) bzw. ca. 867 000 Fahrplankilometer/Jahr (Linienbündel Osterholz-Mitte).
Dauer: 120 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landkreis Osterholz mit abgehenden Linienabschnitten in den Landkreis Cuxhaven und die Stadtgemeinde Bremen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Reiner Bick
Internetadresse: www.zvbn.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-08-01 📅

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach dieser Vorabbekanntmachung bei der Landesnahverkehrsgesellschaft mbH Hannover (http://www.lnvg.de) als zuständiger Genehmigungsbehörde zu stellen. Die beiden Linienbündel Osterholz West und Osterholz Mitte stellen jeweils einzeln eine Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG dar, d.h. eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen eines Linienbündels beziehen, sind gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen.
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Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG werden Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in einem ergänzenden Dokument „Zusätzliche Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung Linienbündel Osterholz West und Linienbündel Osterholz Mitte“ (einschließlich Anlagen) zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG). Das ergänzende Dokument enthält wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3-5 PBefG. Das ergänzende Dokument „Zusätzliche Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung Linienbündel Osterholz West und Linienbündel Osterholz Mitte“ (einschließlich Anlagen) steht als download unter folgendem Link zur Verfügung: http://zvbn.de/vorabbekanntmachung/
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Quelle: OJS 2015/S 147-269614 (2015-07-28)
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