Regionale Kurierdienstleistungen für die AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse in Westfalen-Lippe

AOK-Bundesverband GbR

Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrages ist die Sicherstellung und Durchführung des Transportes von Briefgut, EDV- und Mediengeräten, Verbrauchsmaterialen wie Papier, Werbematerialien und Broschüren sowie anderem Sperrgut von und zu den Regionaldirektionen bzw. Kundencentern der Auftraggeberin sowie vereinzelt von und zu der Deutschen Post AG bzw. dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-03-19 Auftragsbekanntmachung
2015-05-13 Ergänzende Angaben
2015-06-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2015-09-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-03-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kurierdienste
Menge oder Umfang:
Die Auftraggeberin beabsichtigt, Kurierdienstleistungen zur internen Brief-, Post- und Güterverteilung für 9 Regionaldirektionen in der Region Westfalen-Lippe neu zu vergeben.Die Leistung wird in 9 Gebietslosen ausgeschrieben, diese sind:— Los 1: Regionaldirektion Steinfurt;— Los 2: Regionaldirektion Münster;— Los 3: Regionaldirektion Lemgo;— Los 4: Regionaldirektion Recklinghausen;— Los 5: Regionaldirektion Bochum;— Los 6: Regionaldirektion Schwelm;— Los 7: Regionaldirektion Lüdenscheid;— Los 8: Regionaldirektion Meschede;— Los 9: Regionaldirektion Siegen.Es sind je Los zwischen 5 und 16 Standorte in Westfalen-Lippe täglich, außer samstags, sonn- und feiertags, anzufahren und die Verteilung aller nachfolgend beschriebenen Güter und Materialien sicherzustellen.Der Beginn der Leistungserbringung variiert je Los und ist den jeweiligen Losen zu entnehmen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kurierdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31, Berlin-Mitte
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
Fax: +49 30346462777 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-19 📅
Einreichungsfrist: 2015-05-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 058-102194
ABl. S-Ausgabe: 58
Zusätzliche Informationen
1) Auftraggeberin ist die AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Herrn Martin Litsch, Kopenhagener Str. 1, 44269 Dortmund. 2) Angebote sind an den AOK-Bundesverband, Zentrale Vergabestelle, Kathrin Penack, Hausanschrift: Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin-Mitte, Postfachanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin zu richten. Dieser führt die Ausschreibung im Namen der Auftraggeberin durch. Weitere Hinweise zu den Formerfordernissen für eine wirksame Angebotsabgabe enthalten die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen. Diese werden nach Veröffentlichung am darauf folgenden Werktag unter folgender Internet-Adresse zum Download bereit stehen: https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ 3) Allgemeiner Hinweis für Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.4) (Sonstige besondere Bedingungen) sowie Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1) (Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers), Ziffer III.2.2) (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und Ziffer III.2.3) (Punkt 1) (Technische Leistungsfähigkeit) sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) (Technischen Leistungsfähigkeit) (Punkt 2) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Die unter Ziffer III.2.3) (Technische Leistungsfähigkeit) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. 4) Allgemeiner Hinweis zu Einsatz von Unterauftragnehmern: Der Einsatz von Nachunternehmern (bzw. Unterauftragnehmern) ist sowohl für einzelne Teilleistungen als auch für die vollständige Leistungserbringung zulässig. Die Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Die Zustimmung erfolgt mit Zuschlagserteilung. Nachunternehmer ist, wer wesentliche Teilleistungen hinsichtlich des Auftragsgegenstandes erbringt und nicht lediglich als Lieferant oder Hilfskraft einzustufen ist. Die Wesentlichkeit der Teilleistung ist nicht zwangsläufig vom prozentualen Anteil an der Gesamtleistung abhängig. Den Einsatz von Nachunternehmern sowie die Art und den Umfang der von Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen muss der Bieter mit Abgabe des Angebotes durch eine entsprechende Eigenerklärung (Verzeichnis der Dritt- und Nachunternehmer) anzeigen. Der Bieter hat der Auftraggeberin außerdem nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Leistungserbringung zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Nachunternehmer vorlegt. Die unter Ziffer III.2.3) (technische Leistungsfähigkeit) der Vergabebekanntmachung aufgeführten Eignungsnachweise muss der Bieter für Nachunternehmer nur insoweit vorlegen, wie dieser Leistungen erbringt, für die Nachweise gefordert sind. Die unter Ziffer III.2.1 (Persönliche Lage) genannte Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach § 6 EG VOL/A sowie die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW sind ebenfalls durch Nachunternehmer vorzulegen. Die Verpflichtungserklärung und die Eignungsnachweise der Nachunternehmer sollten bereits mit der Angebotsabgabe vorgelegt werden. Soweit dies unter bestimmten Umständen nicht zumutbar ist, sind sie spätestens auf Aufforderung der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Auf die Besonderheiten im Falle der Eignungsleihe wird verwiesen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die sich aus den Bewerbungsbedingungen und Verträgen ergebenden Verpflichtungen auch von seinen Nachunternehmern eingehalten werden. Bei der Einschaltung von Nachunternehmern haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags (Generalunternehmerschaft). Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Nachunternehmer anzusehen sind. 5) Allgemeiner Hinweis zur Eignungsleihe: Der Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung in Bezug auf die unter Punkt III.2.3) (technische Leistungsfähigkeit) der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise der Fähigkeiten von Nachunternehmern oder Dritten bedienen (Eignungsleihe). Die Eignungsleihe muss nicht zwingend mit der Übernahme von Unteraufträgen einhergehen. Das Bereitstellen von Fähigkeiten im Sinne eines Know-How-Transfers ist beispielsweise ausreichend. Die Möglichkeit der Eignungsleihe besteht allerdings nur dann, wenn der Bieter selbst nicht die geforderte Eignung besitzt oder diese nicht wie vom Auftraggeber gefordert selbst nachweisen kann. Mit der Eignungsleihe dürfen keine wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen einhergehen. Gesetzliche Bestimmungen sind zu beachten. Bei der Eignungsleihe in Bezug auf personelle Mittel sind beispielsweise die Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zu beachten. Verweist der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, sind diese im Verzeichnis der Dritt- und Nachunternehmer zu benennen. Darüber hinaus ist für die Eignungsleihe im Verzeichnis der Dritt- und Nachunternehmer deutlich zu machen, welche Eignungsanforderungen von welchem Unternehmen erbracht werden. Darüber hinaus muss der Bieter nachweisen, dass er auf die Mittel des Nachunternehmers oder Dritten tatsächlich zugreifen kann, indem er eine dementsprechende Verpflichtungserklärung vorlegt. Wenn die Eignungsleihe nicht mit der Erbringung eines wesentlichen Leistungsanteils durch einen Nachunternehmer einhergeht ist in dem dafür vorgesehenen Feld lediglich auf den konkreten Inhalt der Eignungsleihe hinzuweisen. Die unter Ziffer III.2.1) (Punkt 1 und 2) (Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers) sind für den Nachunternehmer oder Dritten grundsätzlich zu erbringen. Die unter Ziffer III.2.3) (technische Leistungsfähigkeit) der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind für den Nachunternehmer oder Dritten nur insoweit zu erbringen, wie sie sich auf den Gegenstand der Eignungsleihe beziehen. Sämtliche Nachweise des Nachunternehmers oder Dritten sind im Fall der Eignungsleihe bereits mit dem Angebot abzugeben (§ 7 Abs. 9 und 12 VOL/A-EG). Die Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers oder Dritten sollte bereits mit der Angebotsabgabe vorgelegt werden. Soweit dies unter bestimmten Umständen nicht zumutbar ist, muss sie spätestens auf Aufforderung der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrages ist die Sicherstellung und Durchführung des Transportes von Briefgut, EDV- und Mediengeräten, Verbrauchsmaterialen wie Papier, Werbematerialien und Broschüren sowie anderem Sperrgut von und zu den Regionaldirektionen bzw. Kundencentern der Auftraggeberin sowie vereinzelt von und zu der Deutschen Post AG bzw. dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Regionaldirektion Steinfurt
Kurze Beschreibung:
Kurierdienstleistungen zur internen Brief-, Post- und Güterverteilung für die RD Steinfurt.
Menge oder Umfang: Eine Tour mit folgenden Standorten: RD Steinfurt 1, KC Gronau, KC Ahaus, KC Borken, KC Bocholt 1;Beginn der Tour: 17:00 Uhr;Ende der Tour: 20:30 Uhr.
Eine Tour mit folgenden Standorten: RD Steinfurt 1, KC Gronau, KC Ahaus, KC Borken, KC Bocholt 1;
Beginn der Tour: 17:00 Uhr;
Ende der Tour: 20:30 Uhr.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Regionaldirektion Münster
Kurze Beschreibung:
Kurierdienstleistungen zur internen Brief-, Post- und Güterverteilung für die RD Münster.
Menge oder Umfang: 2 Touren insgesamt folgenden Standorten: RD Münster, KC Uni Münster 1, KC Uni Münster 2, KC Beckum, KC Coesfeld, KC Dülmen, KC Lüdinghausen, KC Ahlen, KC Oelde, KC Telgte, KC Warendorf, 2 x Medizinischer Dienst (MDK), Post;Beginn der Tour: 8:00 Uhr;Ende der Tour: 12:30 Uhr.
2 Touren insgesamt folgenden Standorten: RD Münster, KC Uni Münster 1, KC Uni Münster 2, KC Beckum, KC Coesfeld, KC Dülmen, KC Lüdinghausen, KC Ahlen, KC Oelde, KC Telgte, KC Warendorf, 2 x Medizinischer Dienst (MDK), Post;
Beginn der Tour: 8:00 Uhr;
Ende der Tour: 12:30 Uhr.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Regionaldirektion Lemgo
Kurze Beschreibung:
Kurierdienstleistungen zur internen Brief-, Post- und Güterverteilung für die RD Lemgo.
Menge oder Umfang: 4 Touren mit insgesamt folgenden Standorten: RD Lemgo, KC Blomberg, KC Detmold, KC Extertal, KC Horn-Bad Meinberg, KC Lage, KC Bad Salzuflen, KC Lügde, KC Oerlinghausen;Beginn der Tour: 9:00 Uhr;Ende der Tour: 12:30 Uhr.
4 Touren mit insgesamt folgenden Standorten: RD Lemgo, KC Blomberg, KC Detmold, KC Extertal, KC Horn-Bad Meinberg, KC Lage, KC Bad Salzuflen, KC Lügde, KC Oerlinghausen;
Beginn der Tour: 9:00 Uhr;
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Regionaldirektion Recklinghausen
Kurze Beschreibung:
Kurierdienstleistungen zur internen Brief-, Post- und Güterverteilung für die RD Recklinghausen.
Menge oder Umfang: Eine Tour mit folgenden Standorten: RD Recklinghausen, KC Castrop-Rauxel, KC Datteln, KC Dorsten, KC Gelsenkirchen, KC Gelsenkirchen-Buer, KC Gelsenkirchen-Horst, KC Gladbeck, KC Haltern am See, KC Herten, KC Marl, KC Bottrop, KC Recklinghausen-Süd;Beginn der Tour: 18:00 Uhr;Ende der Tour: 00:00 Uhr.
Eine Tour mit folgenden Standorten: RD Recklinghausen, KC Castrop-Rauxel, KC Datteln, KC Dorsten, KC Gelsenkirchen, KC Gelsenkirchen-Buer, KC Gelsenkirchen-Horst, KC Gladbeck, KC Haltern am See, KC Herten, KC Marl, KC Bottrop, KC Recklinghausen-Süd;
Beginn der Tour: 18:00 Uhr;
Ende der Tour: 00:00 Uhr.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Regionaldirekion Bochum
Kurze Beschreibung:
Kurierdienstleistungen zur internen Brief-, Post- und Güterverteilung für die RD Bochum.
Menge oder Umfang: 5 Touren mit insgesamt folgenden Standorten: RD Bochum, KC Uni Bochum, KC Bo-Wattenscheid, KC Bochum-Werne, KC Dortmund-Mitte, KC Herne, KC Herne, KC Herne-Wanne-Eickel, Hauptpost Dortmund, MDK Bochum, Post Bochum-Werne, Post Bochum-Langendreer, Post Bochum-WAT, Post Bochum, Post Herne, Stadt Dortmund;Beginn der Touren: 6:00 Uhr;Ende der Touren: 13:00 Uhr.
5 Touren mit insgesamt folgenden Standorten: RD Bochum, KC Uni Bochum, KC Bo-Wattenscheid, KC Bochum-Werne, KC Dortmund-Mitte, KC Herne, KC Herne, KC Herne-Wanne-Eickel, Hauptpost Dortmund, MDK Bochum, Post Bochum-Werne, Post Bochum-Langendreer, Post Bochum-WAT, Post Bochum, Post Herne, Stadt Dortmund;
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Beginn der Touren: 6:00 Uhr;
Ende der Touren: 13:00 Uhr.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Regionaldirektion Schwelm
Kurze Beschreibung:
Kurierdienstleistungen zur internen Brief-, Post- und Güterverteilung für die RD Schwelm.
Menge oder Umfang: 2 Touren mit insgesamt folgenden Standorten: RD Schwelm, KC Ennepetal, KC Gevelsberg, KC Hagen, KC Hagen-Hohenlimburg, KC Hattingen, KC Breckerfeld, KC Wetter, KC Witten;Beginn der Tour: 8:30 Uhr;Ende der Tour: 10:30 Uhr.
2 Touren mit insgesamt folgenden Standorten: RD Schwelm, KC Ennepetal, KC Gevelsberg, KC Hagen, KC Hagen-Hohenlimburg, KC Hattingen, KC Breckerfeld, KC Wetter, KC Witten;
Beginn der Tour: 8:30 Uhr;
Ende der Tour: 10:30 Uhr.
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Regionaldirektion Lüdenscheid
Kurze Beschreibung:
Kurierdienstleistungen zur internen Brief-, Post- und Güterverteilung für die RD Lüdenscheid.
Menge oder Umfang: Eine Tour mit folgenden Standorten: RD Lüdenscheid, KC Halver, KC Hemer, KC Iserlohn, KC Kierspe, KC Altena, KC Meinerzhagen, KC Menden, KC Neuenrade, KC Plettenberg, KC Werdohl;Beginn der Tour: 9:30 Uhr;Ende der Tour: 14:30 Uhr.
Eine Tour mit folgenden Standorten: RD Lüdenscheid, KC Halver, KC Hemer, KC Iserlohn, KC Kierspe, KC Altena, KC Meinerzhagen, KC Menden, KC Neuenrade, KC Plettenberg, KC Werdohl;
Beginn der Tour: 9:30 Uhr;
Ende der Tour: 14:30 Uhr.
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Regionaldirektion Meschede
Kurze Beschreibung:
Kurierdienstleistungen zur internen Brief-, Post- und Güterverteilung für die RD Meschede.
Menge oder Umfang: Eine Tour mit folgenden Standorten: KC Lippstadt, KC Warstein, RD Meschede, KC Olsberg, KC Arnsberg, KC Werl, KC Soest, KC Lippstadt;Beginn der Tour: 7:30 Uhr;Ende der Tour: 12:30 Uhr.
Eine Tour mit folgenden Standorten: KC Lippstadt, KC Warstein, RD Meschede, KC Olsberg, KC Arnsberg, KC Werl, KC Soest, KC Lippstadt;
Beginn der Tour: 7:30 Uhr;
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Regionaldirektion Siegen
Kurze Beschreibung:
Kurierdienstleistungen zur internen Brief-, Post- und Güterverteilung für die RD Siegen.
Menge oder Umfang: 2 Touren mit insgesamt folgenden Standorten: RD Siegen, KC Bad Berleburg, KC Bad Laasphe, KC Burbach, KC Finnentrop, KC Freudenberg, KC Kreuztal, KC Lennestadt, KC Netphen, KC Neunkirchen, KC Olpe, KC Attendorn, KC Uni Siegen, KC Siegen-Weidenau, KC Wenden, KC Wilnsdorf;Beginn der Touren: 10:00 Uhr;Ende der Touren: 16:00 Uhr.
2 Touren mit insgesamt folgenden Standorten: RD Siegen, KC Bad Berleburg, KC Bad Laasphe, KC Burbach, KC Finnentrop, KC Freudenberg, KC Kreuztal, KC Lennestadt, KC Netphen, KC Neunkirchen, KC Olpe, KC Attendorn, KC Uni Siegen, KC Siegen-Weidenau, KC Wenden, KC Wilnsdorf;
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Beginn der Touren: 10:00 Uhr;
Ende der Touren: 16:00 Uhr.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, Kurierdienstleistungen zur internen Brief-, Post- und Güterverteilung für 9 Regionaldirektionen in der Region Westfalen-Lippe neu zu vergeben.
Die Leistung wird in 9 Gebietslosen ausgeschrieben, diese sind:
— Los 1: Regionaldirektion Steinfurt;
— Los 2: Regionaldirektion Münster;
— Los 3: Regionaldirektion Lemgo;
— Los 4: Regionaldirektion Recklinghausen;
— Los 5: Regionaldirektion Bochum;
— Los 6: Regionaldirektion Schwelm;
— Los 7: Regionaldirektion Lüdenscheid;
— Los 8: Regionaldirektion Meschede;
— Los 9: Regionaldirektion Siegen.
Es sind je Los zwischen 5 und 16 Standorte in Westfalen-Lippe täglich, außer samstags, sonn- und feiertags, anzufahren und die Verteilung aller nachfolgend beschriebenen Güter und Materialien sicherzustellen.
Der Beginn der Leistungserbringung variiert je Los und ist den jeweiligen Losen zu entnehmen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland, Nordrhein-Westfalen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Eigenerklärung des Bieters zur Zuverlässigkeit nach § 6 VOL/A-EG.
2) Eigenerklärung des Bieters zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption.
3) Aktueller Nachweis (Kopie) über Eintragungen im Handelsregister (Auszug aus dem Handelsregister) oder in der Handwerksrolle oder im Vereinsregister, nicht älter als 12 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
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Hinweis: Für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer sind die Regelungen der Ziffer VI.3) zu beachten.
Zum Nachweis der unter Ziffern 1-3 genannten Bescheinigungen/Erklärungen kann die Bescheinigung der (direkt abrufbaren) Eintragung in die PQ-VOL/-Datenbank (www.pq-vol.de) vorgelegt werden (Präqualifizierungszertifikat) soweit die entsprechenden Bescheinigungen/Erklärungen in der PQ-VOL-Datenbank enthalten sind und die Anforderungen an die hier geforderten Eignungsnachweise erfüllen. Darüber hinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Nachweis einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers in Kopie mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall gegen
— Personen- und Sach- und Vermögensschäden inkl. Datenschutzverletzungen (3 000 000 EUR) sowie
— einer Schlüsselversicherung (50 000 EUR).
Ersatzweise kann der Bieter erklären, dass er innerhalb von 8 Wochen nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Mindestdeckungssumme und in der geforderten Ausgestaltung abschließt und der Auftraggeberin durch Vorlage eines geeigneten Dokumentes nachweisen wird.
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Hinweis: Für Bietergemeinschaften sind die Regelungen der Ziffer VI.3) zu beachten.
Zum Nachweis der unter Ziffer 1 genannten Bescheinigungen/Erklärungen kann die Bescheinigung der (direkt abrufbaren) Eintragung in die PQ-VOL/-Datenbank (www.pq-vol.de) vorgelegt werden (Präqualifizierungszertifikat) soweit die entsprechenden Bescheinigungen/Erklärungen in der PQ-VOL-Datenbank enthalten sind und die Anforderungen an den hier geforderten Eignungsnachweis erfüllen. Darüber hinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Detaillierte Darstellung der Unternehmensstruktur, insbesondere die räumliche und (fach-)personelle Ausstattung.
(2) Es ist je Los eine Referenz über innerhalb der letzten drei Kalenderjahre erbrachte Kurierdienstleistungen, die nach Art, Umfang (Standorte) und Schwierigkeitsgrad zu 100 Prozent mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind, nachzuweisen (siehe unten). Wahlweise können je Los 2 Referenzen eingereicht werden, die nach Art, Umfang (Standorte) und Schwierigkeitsgrad zu je mindestens 50 Prozent mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind (siehe unten).
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Hinweis: Wird auf alle Lose geboten, so ist der Nachweis durch maximal 4 Referenzen zu erbringen, die in Ihrer Summe insgesamt mindestens 25 Prozent des zu vergebenden Auftrags abdecken (d. h. 24 Standorte).
Los 1: 5 Standorte = 100 % oder 3 Standorte = 50 %;
Los 2: 12 Standorte = 100 % oder 6 Standorte = 50 %;
Los 3: 9 Standorte = 100 % oder 5 Standorte = 50 %;
Los 4: 13 Standorte = 100 % oder 7 Standorte = 50 %;
Los 5: 11 Standorte = 100 % oder 6 Standorte = 50 %;
Los 6: 9 Standorte = 100 % oder 5 Standorte = 50 %;
Los 7: 11 Standorte = 100 % oder 6 Standorte = 50 %;
Los 8: 8 Standorte = 100 % oder 4 Standorte = 50 %;
Los 9: 16 Standorte = 100 % oder 8 Standorte = 50 %.
Hinweis: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die Regelungen der Ziffer VI.3) zu beachten.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bieter sind zugelassen und haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:
— Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft werden aufgeführt;
— Die Parteien erklären, dass sie eine Bietergemeinschaft in einer Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung der Mitglieder (z. B. Arbeitsgemeinschaft in Form einer GbR etc.) bilden;
— Die Parteien bezeichnen den für die Durchführung des Vergabeverfahrens und des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft. Es ist zu erklären, dass dieser die Mitglieder der Bietergemeinschaft einzeln und gemeinsam gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt;
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— Die Parteien erklären, dass mit der Bietergemeinschaft keine wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen einhergehen. Für den Fall, dass nach Zuschlagserteilung eine wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise der Parteien festgestellt wird, erkennen die Parteien ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht der Auftraggeberin an.
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Sonstige besondere Bedingungen:
1) Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
2) Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG-NRW zu Tariftreue und Mindestentlohnung. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Vergabeunterlagen.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-06-02 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Kontakt
Kontaktperson: Kathrin Penack
Adresse des Käuferprofils: https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-03-01 📅
Datum des Endes: 2017-06-30 📅
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
2015-10-01 📅
2015-07-01 📅
Zusätzliche Informationen
1) Auftraggeberin ist die AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Herrn Martin Litsch, Kopenhagener Str. 1, 44269 Dortmund.
2) Angebote sind an den AOK-Bundesverband, Zentrale Vergabestelle, Kathrin Penack,
Hausanschrift: Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin-Mitte,
Postfachanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin
zu richten. Dieser führt die Ausschreibung im Namen der Auftraggeberin durch.
Weitere Hinweise zu den Formerfordernissen für eine wirksame Angebotsabgabe enthalten die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen. Diese werden nach Veröffentlichung am darauf folgenden Werktag unter folgender Internet-Adresse zum Download bereit stehen: https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/
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3) Allgemeiner Hinweis für Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.4) (Sonstige besondere Bedingungen) sowie Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1) (Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers), Ziffer III.2.2) (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und Ziffer III.2.3) (Punkt 1) (Technische Leistungsfähigkeit) sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) (Technischen Leistungsfähigkeit) (Punkt 2) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Die unter Ziffer III.2.3) (Technische Leistungsfähigkeit) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
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4) Allgemeiner Hinweis zu Einsatz von Unterauftragnehmern:
Der Einsatz von Nachunternehmern (bzw. Unterauftragnehmern) ist sowohl für einzelne Teilleistungen als auch für die vollständige Leistungserbringung zulässig. Die Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Die Zustimmung erfolgt mit Zuschlagserteilung.
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Nachunternehmer ist, wer wesentliche Teilleistungen hinsichtlich des Auftragsgegenstandes erbringt und nicht lediglich als Lieferant oder Hilfskraft einzustufen ist. Die Wesentlichkeit der Teilleistung ist nicht zwangsläufig vom prozentualen Anteil an der Gesamtleistung abhängig.
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Den Einsatz von Nachunternehmern sowie die Art und den Umfang der von Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen muss der Bieter mit Abgabe des Angebotes durch eine entsprechende Eigenerklärung (Verzeichnis der Dritt- und Nachunternehmer) anzeigen.
Der Bieter hat der Auftraggeberin außerdem nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Leistungserbringung zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Nachunternehmer vorlegt. Die unter Ziffer III.2.3) (technische Leistungsfähigkeit) der Vergabebekanntmachung aufgeführten Eignungsnachweise muss der Bieter für Nachunternehmer nur insoweit vorlegen, wie dieser Leistungen erbringt, für die Nachweise gefordert sind. Die unter Ziffer III.2.1 (Persönliche Lage) genannte Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach § 6 EG VOL/A sowie die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW sind ebenfalls durch Nachunternehmer vorzulegen. Die Verpflichtungserklärung und die Eignungsnachweise der Nachunternehmer sollten bereits mit der Angebotsabgabe vorgelegt werden. Soweit dies unter bestimmten Umständen nicht zumutbar ist, sind sie spätestens auf Aufforderung der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Auf die Besonderheiten im Falle der Eignungsleihe wird verwiesen.
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Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die sich aus den Bewerbungsbedingungen und Verträgen ergebenden Verpflichtungen auch von seinen Nachunternehmern eingehalten werden. Bei der Einschaltung von Nachunternehmern haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags (Generalunternehmerschaft).
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Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Nachunternehmer anzusehen sind.
5) Allgemeiner Hinweis zur Eignungsleihe:
Der Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung in Bezug auf die unter Punkt III.2.3) (technische Leistungsfähigkeit) der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise der Fähigkeiten von Nachunternehmern oder Dritten bedienen (Eignungsleihe). Die Eignungsleihe muss nicht zwingend mit der Übernahme von Unteraufträgen einhergehen. Das Bereitstellen von Fähigkeiten im Sinne eines Know-How-Transfers ist beispielsweise ausreichend. Die Möglichkeit der Eignungsleihe besteht allerdings nur dann, wenn der Bieter selbst nicht die geforderte Eignung besitzt oder diese nicht wie vom Auftraggeber gefordert selbst nachweisen kann. Mit der Eignungsleihe dürfen keine wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen einhergehen. Gesetzliche Bestimmungen sind zu beachten. Bei der Eignungsleihe in Bezug auf personelle Mittel sind beispielsweise die Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zu beachten.
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Verweist der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, sind diese im Verzeichnis der Dritt- und Nachunternehmer zu benennen. Darüber hinaus ist für die Eignungsleihe im Verzeichnis der Dritt- und Nachunternehmer deutlich zu machen, welche Eignungsanforderungen von welchem Unternehmen erbracht werden.
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Darüber hinaus muss der Bieter nachweisen, dass er auf die Mittel des Nachunternehmers oder Dritten tatsächlich zugreifen kann, indem er eine dementsprechende Verpflichtungserklärung vorlegt. Wenn die Eignungsleihe nicht mit der Erbringung eines wesentlichen Leistungsanteils durch einen Nachunternehmer einhergeht ist in dem dafür vorgesehenen Feld lediglich auf den konkreten Inhalt der Eignungsleihe hinzuweisen. Die unter Ziffer III.2.1) (Punkt 1 und 2) (Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers) sind für den Nachunternehmer oder Dritten grundsätzlich zu erbringen. Die unter Ziffer III.2.3) (technische Leistungsfähigkeit) der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind für den Nachunternehmer oder Dritten nur insoweit zu erbringen, wie sie sich auf den Gegenstand der Eignungsleihe beziehen. Sämtliche Nachweise des Nachunternehmers oder Dritten sind im Fall der Eignungsleihe bereits mit dem Angebot abzugeben (§ 7 Abs. 9 und 12 VOL/A-EG). Die Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers oder Dritten sollte bereits mit der Angebotsabgabe vorgelegt werden. Soweit dies unter bestimmten Umständen nicht zumutbar ist, muss sie spätestens auf Aufforderung der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691 📞
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat ...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ...“.
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des(vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Quelle: OJS 2015/S 058-102194 (2015-03-19)
Ergänzende Angaben (2015-05-13)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-05-13 📅
Einreichungsfrist: 2015-05-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 094-169907
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 58-102194
ABl. S-Ausgabe: 94
Quelle: OJS 2015/S 094-169907 (2015-05-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-06-17)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-06-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-06-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 117-211935
ABl. S-Ausgabe: 117
Zusätzliche Informationen
Bzgl. Los 5 verweisen wir auf die Änderungsbekanntmachung 2015/S 094-169907.

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-06-02 📅
Name: Cohrs Kurier GmbH Breloh
Postanschrift: Rehrhofer Weg 145
Postort: Munster
Postleitzahl: 29633
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣

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Quelle: OJS 2015/S 117-211935 (2015-06-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-09-29)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 191-346076
ABl. S-Ausgabe: 191
Zusätzliche Informationen
Es handelts sich um das Los 5 aus der vorangegenangenen Ausschreibung, hinsichtlich dessen das Vergabeverfahren aufgehoben wurde, weil kein wirtschaftliches Angebot eingegangen ist (siehe die Änderungsbekanntmachung 2015/S 094-169907). Dieses Los wurde nunmehr im Wege des Verhandlungsverfahrens vergeben.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-08-17 📅
Name: DRS Postservice GmbH & Co. KG
Postanschrift: Im Teelbruch 104
Postort: Essen
Postleitzahl: 45219

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Viviane Sawyerr
Quelle: OJS 2015/S 191-346076 (2015-09-29)
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