Reinigungsleistungen – Objektvergabe und Mantelvertrag

Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.- vertreten durch den Geschäftsführenden Direktor, hier handelnd f

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist: a) die konkrete, verbindliche Einzelbeauftragung von Reinigungsdienstleistungen und b) die Vergabe eines Mantelvertrages je Los. Dieser jeweilige Mantelvertrag ermöglicht es berechtigten Einrichtungen des Auftraggebers im Wege des Verhandlungsverfahrens mit dem den Zuschlag erhaltenden Bieter(n) über die Beauftragung gleichartiger Leistungen zu verhandeln. Auftraggeber für den Mantelvertrag (b) ist die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.,vertreten durch Geschäftsführenden Direktor des Max-Planck-Instituts für chemische Ökologie Jena. Auftraggeber für die mit Zuschlag auf den Mantelvertrag gleichzeitig verbindlich erteilte Einzelbeauftragung (a) ist das Max-Planck-Institut für chemische Ökologie Jena.
Ad a) konkrete, verbindliche Einzelbeauftragung: Primär umfasst die vorliegende Ausschreibung die Vergabe von Leistungen der Unterhalts-, Glas- und Fassadenreinigung. Die zu vergebende Leistung ist in zwei Lose unterteilt, wobei die Vergabe in der Gesamtheit beider Lose oder getrennt nach einzelnen Losen erfolgen kann.Los 1: Unterhaltsreinigung Los 2: Glas- und Fassadenreinigung
Ad b) Mantelvertrag:Je Los wird ein Mantelvertrag geschlossen, der die in dieser Veröffentlichung aufgeführten Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. berechtigt, entsprechende Werkverträge über gleichartige Leistungen an ihren Instituten im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens an den Mantelvertragspartner zu vergeben. Dabei wird exemplarisch für die zu erbringenden Leistungen die mit Zuschlag auf den Mantelvertrag zugleich zu vergebende Einzelbeauftragung gemäß a) detailliert in diesen Wettbewerb gestellt (=Grundentwurf). Gegebenenfalls weitere Einzelbeauftragungen bestehen in der Wiederholung gleichartiger Leistungenund entsprechen diesem Grundentwurf der unter a) zu vergebenden Einzelbeauftragung. Gemäß § 3 EG Abs. (4) lit.g) VOL/ A behält sich der Auftraggeber vor, weitere Einzelbeauftragungen über gleichartige Leistungen jeweils im Wege eines Verhandlungsverfahrens für seine nachfolgend aufgeführten, rechtlich nichtselbständigen Einrichtungen zu vergeben.
1. Max-Planck-Institut für Biogeochemie, Hans-Knöll-Straße 10, 07745 Jena;
2. Max-Planck-Institut für Menschheitsgeschichte, Kahlaische Straße 10, 07745 Jena;
3. Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung, Advokatenweg 36, 06114 Halle (Saale)
4. Max-Planck-Institut für Mikrostrukturphysik, Weinberg 2, 06120 Halle (Saale)
Diese vorgenannten 4 vorgenannten Einrichtungen haben das Recht, mit dem/der durch diese Ausschreibung ermittelten Auftragnehmer/n nach Auslaufen ihrer derzeitigen Verträge während der Laufzeit des Mantelvertrages in Verhandlungen über eine entsprechende Leistungserbringung nach Maßgabe des Mantelvertrages einzutreten; korrespondierend hiermit hat der Auftragnehmer die Chance, durch einen erfolgreichen Abschluss dieser Verhandlungen vergaberechtskonform entsprechende Aufträge – die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen – zu generieren. Die Leistungsverzeichnisse für diese genannten Einrichtungen stehen ebenfalls im Rahmen dieses Wettbewerbs zur Verfügung. Für die o. g. Einrichtungen bestehen „keine entsprechenden Verpflichtungen“, insbesondere besteht keine Verpflichtung, aufgenommene Verhandlungen durch Vertragsschluss zu beenden. Mit Angebotsabgabe sichert der Bieter zu, die Konzeption des Mantelvertrages anzuerkennen. Er erklärt damit ferner, neben der Erfüllung der verbindlich zu vergeben beabsichtigten Einzelbeauftragung zu Gunsten des Auftraggebers im Falle positiver Vertragsverhandlungen auch für die o.g. Liegenschaften der 4 berechtigten Einrichtungen, anforderungsgerecht bei entsprechender Beauftragung die vereinbarten Reinigungsleistungenerbringen zu können und zu wollen. Im Rahmen einer konkret erfolgten Einzelbeauftragung (siehe a) sowie ggfls. weitere Einzelbeauftragungenunter dem Mantelvertrag behält sich der Auftraggeber vor, das konkrete Leistungsspektrum erforderlichenfalls um einschlägige weitere Leistungen, gemäß § 3 EG Abs. (4) lit. g) VOL/ A im Wege des Verhandlungsverfahrens an den/die Auftragnehmer zu vergeben. Beispielhaft wäre ein solcher Fall dann gegeben, wenn der Auftraggeber seine Liegenschaft unwesentlich vergrößert und diese Ergänzung mit in den Leistungsumfang einzuschließen ist.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-22.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-12-22 Auftragsbekanntmachung
2016-06-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2016-07-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2016-07-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2016-09-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2017-01-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2017-05-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge