Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist: a) die konkrete, verbindliche Einzelbeauftragung der unter dieser Ziffer skizzierten und im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen. b) die Vergabe eines Mantelvertrages je Los. Dieser jeweilige Mantelvertrag je Los ermöglicht, berechtigten Einrichtungen des Auftraggebers im Wege des Verhandlungsverfahrens mit dem, den Zuschlag erhaltenden Bieter(n) über die Beauftragung gleichartiger Leistungen nach dem Grundmuster der Einzelbeauftragung gemäß a) zu verhandeln. Auftraggeber für die mit Zuschlag auf den Mantelvertrag gleichzeitig verbindlich erteilte Einzelbeauftragung (a) ist das Max-Planck-Institut für Biochemie (MPI Biochemie). Auftraggeber für den Mantelvertrag (b) je Los ist die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V., vertreten durch Geschäftsführenden Direktor des Max-Planck-Institut für Biochemie, Martinsried bei München. Die Auftragsvergabe erfolgt unter Berücksichtigung der Empfehlungen des „Leitfadens für die nachhaltige Beschaffung von Reinigungsdienstleistungen und –mitteln“ des Umweltbundesamtes vom Oktober 2012. Daher kommt dem Einsatz von umweltschonenden Reinigungsmitteln, der Sicherung sozialer Standards und der wirtschaftlichen Existenz bei der Erbringung der Reinigungsdienstleistungen besondere Bedeutung zu. Maßgeblich für die Beauftragung ist das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe dieser Bewerbungsbedingungen unter Ziffer 12. Ad a) konkrete, verbindliche Einzelbeauftragung: Primär umfasst die vorliegende Ausschreibung die Vergabe der im Leistungsverzeichnis detailliert beschriebenen Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen in 2 Losen der nachfolgenden Einrichtung: — Max-Planck-Institut für Biochemie, 82152 Martinsried bei München Wie bereits erwähnt ist die zu vergebende Leistung in zwei Lose unterteilt, wobei die Vergabe in der Gesamtheit beider Lose oder getrennt nach einzelnen Losen erfolgen kann: Los 1: Unterhaltsreinigung Los 2: Glasreinigung Ad b) Mantelvertrag: Je Los wird ein Mantelvertrag geschlossen, der die in dieser Vergabeunterlage aufgeführten Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. berechtigt, entsprechende Werkverträge über gleichartige Leistungen an ihren Instituten im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens an den jeweiligen Mantelvertragspartner zu vergeben. Dabei wird exemplarisch für die zu erbringenden Leistungen die mit Zuschlag auf den Mantelvertrag zugleich zu vergebende Einzelbeauftragung gemäß a) detailliert in diesen Wettbewerb gestellt (=Grundentwurf). Gegebenenfalls weitere Einzelbeauftragungen bestehen in der Wiederholung gleichartiger Leistungen und entsprechen diesem Grundentwurf der unter a) zu vergebenden Einzelbeauftragung. Gemäß § 3 EG Abs. (4) lit. g) VOL/ A behält sich der Auftraggeber vor, weitere Einzelbeauftragungen über gleichartige Leistungen jeweils im Wege eines Verhandlungsverfahrens für seine nachfolgend aufgeführten, rechtlich nicht selbständigen Einrichtungen zu vergeben: 1. Max-Planck-Institut für Neurobiologie (Fr. Schuhbauer) Am Klopferspitz 18 82152 Martinsried 2. Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik (Fr. Rappel) Amalienstraße 33 D-80799 München 3. Generalverwaltung, Max-Planck-Gesellschaft (Fr. Hartmann) Hofgartenstraße 8 80539 München 4. Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen (Fr. Wittmann) Marstallplatz 1 80539 München Diese vorgenannten 4 Einrichtungen haben das Recht, mit dem durch dieses Vergabeverfahren ermittelten Auftragnehmer(n) nach Auslaufen ihrer derzeitigen Verträge während der Laufzeit des Mantelvertrages in Verhandlungen über eine entsprechende Leistungserbringung nach Maßgabe des Mantelvertrages einzutreten; korrespondierend hiermit hat der jeweilige Auftragnehmer des Loses 1 und/oder 2 die Chance, durch einen erfolgreichen Abschluss dieser Verhandlungen vergaberechtskonform entsprechende Aufträge zu generieren, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen. Die Leistungsverzeichnisse für diese genannten, berechtigten Einrichtungen stehen ebenfalls im Rahmen dieses Wettbewerbs zur Verfügung (Dokumente 03 4 Raumbücher und LVs der berechtigten MPIs). Für die berechtigten Einrichtungen bestehen keine entsprechenden Verpflichtungen, insbesondere besteht keine Verpflichtung, aufgenommene Verhandlungen durch Vertragsschluss zu beenden. Mit Angebotsabgabe sichert der Bieter zu, die Konzeption des Mantelvertrages anzuerkennen. Er erklärt damit ferner, neben der Erfüllung der verbindlich zu vergeben beabsichtigten Einzel-beauftragung zu Gunsten des MPI Biochemie im Falle positiver Vertragsverhandlungen auch für die o. g. Liegenschaften der 4 Berechtigten, anforderungsgerecht bei entsprechender Beauftragung die vereinbarten Reinigungsleistungen erbringen zu können und zu wollen. Im Rahmen einer konkret erfolgten Einzelbeauftragung (siehe a) sowie ggfls. weitere Einzel-beauftragungen unter dem Mantelvertrag behält sich der Auftraggeber vor, das konkrete Leistungsspektrum erforderlichenfalls um einschlägige weitere Leistungen, gemäß § 3 EG Abs. (4) lit. g) VOL/ A im Wege des Verhandlungsverfahrens an den Auftragnehmer zu vergeben. Beispielhaft wäre ein solcher Fall dann gegeben, wenn der Auftraggeber seine Liegenschaft unwesentlich vergrößert und diese Ergänzung mit in den Leistungsumfang einzuschließen ist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Los 1 = Unterhaltsreinigung (konkrete Einzelvergabe)Büroräume, Besprechungs- und Konferenzräume, Laborräume, Technikräume, Bibliotheksräume, Teeküchen, Toiletten, Gästeappartements sowie die dazugehörenden Flure, Fahrstühle und TreppenhäuserSumme: 45.169,11 m2— ----------------------------------Los 2 = Glasreinigung von FensterflächenSumme: 6.170,55 m2.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Institut für Biochemie
Postanschrift: Am Klopferspitz 18
Postleitzahl: 82152
Postort: Martinsried
Kontakt
Internetadresse: http://www.biochem.mpg.de🌏
E-Mail: ausschreibung@biochem.mpg.de📧
Telefon: +49 8985782397📞
Fax: +49 8985782452 📠
Wichtige Hinweise:
1. Die Vergabeunterlagen können unter der E-Mail-Adresse: ausschreibung@biochem.mpg.de angefordert werden.
Der Anforderer erhält nachfolgend einen entsprechenden „Link“ sowie die dazugehörigen Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) übersandt, mit denen die Vergabeunterlagen und sämtliche Anlagen eingesehen und gedownloaded werden können.
2. Das Angebot ist bis zum unter Ziffer IV.3.4. genannten Datum bei der unter Ziffer I.1 im Abschnitt „Angebote oder Teilenahmeanträge sind zu richten an“ hierfür vorgegebenen Anschrift komplett zweifach – inkl. aller geforderten Angaben, Erklärungen und Anlagen – in Papierform sowie zusätzlich auf CD (auch hier inkl. aller geforderten Angaben, Erklärungen und Anlagen in einer identisch aufgebauten und strukturierten Fassung des Angebotes) einzureichen.
Angebote per Fax und/oder E-Mail werden nicht zugelassen. Aufgrund des umfangreichen
Anforderungsportfolios wird den Bietern zur sichereren Angebotskalkulation und um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, die Begehung der Örtlichkeiten der Einzelbeauftragung des MPI für Biochemie Martinsried vor Angebotsabgabe verpflichtend vorgegeben. Die Besichtigungen bei den berechtigten Einrichtungen gemäß Mantelvertrag erfolgen erst in Verbindung mit konkreten Vertragsverhandlungen über gleichartige Leistungen und nicht während der Angebotsphase zu diesem offenen Verfahren. Die Teilnahme des Bieters an der Begehung vor Angebotsabgabe ist zwingend Voraussetzung für die Angebotsabgabe und für die Teilnahme am Vergabeverfahren. Auf dem Besichtigungsprototkoll wird dem
Bieter vom Auftraggeber die ordnungsgemäße Teilnahme am Besichtigungstermin bestätigt und ist deshalb zum Besichtigungstermin unbedingt mitzubringen. Das vom MPI für Biochemie unterzeichnete Besichtigungsprotokoll ist dem Angebot beizufügen. Aus Kapazitätsgründen ist pro Bieter generell nur eine Person für die Teilnahme an maximal einer Besichtigung zugelassen.
Besichtigungstermine:
16.09.2015 Zeitpunkt: 09:00 Uhr;
17.09.2015 Zeitpunkt: 09:00 Uhr
Dauer: ca. 2 Stunden,
Treffpunkt: Empfang / Eingangsbereich vom MPI für Biochemie.
Der Anforderer erhält nachfolgend einen entsprechenden „Link“ sowie die dazugehörigen Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) übersandt, mit denen die Vergabeunterlagen und sämtliche Anlagen eingesehen und gedownloaded werden können.
2. Das Angebot ist bis zum unter Ziffer IV.3.4. genannten Datum bei der unter Ziffer I.1 im Abschnitt „Angebote oder Teilenahmeanträge sind zu richten an“ hierfür vorgegebenen Anschrift komplett zweifach – inkl. aller geforderten Angaben, Erklärungen und Anlagen – in Papierform sowie zusätzlich auf CD (auch hier inkl. aller geforderten Angaben, Erklärungen und Anlagen in einer identisch aufgebauten und strukturierten Fassung des Angebotes) einzureichen.
Angebote per Fax und/oder E-Mail werden nicht zugelassen. Aufgrund des umfangreichen
Anforderungsportfolios wird den Bietern zur sichereren Angebotskalkulation und um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, die Begehung der Örtlichkeiten der Einzelbeauftragung des MPI für Biochemie Martinsried vor Angebotsabgabe verpflichtend vorgegeben. Die Besichtigungen bei den berechtigten Einrichtungen gemäß Mantelvertrag erfolgen erst in Verbindung mit konkreten Vertragsverhandlungen über gleichartige Leistungen und nicht während der Angebotsphase zu diesem offenen Verfahren. Die Teilnahme des Bieters an der Begehung vor Angebotsabgabe ist zwingend Voraussetzung für die Angebotsabgabe und für die Teilnahme am Vergabeverfahren. Auf dem Besichtigungsprototkoll wird dem
Bieter vom Auftraggeber die ordnungsgemäße Teilnahme am Besichtigungstermin bestätigt und ist deshalb zum Besichtigungstermin unbedingt mitzubringen. Das vom MPI für Biochemie unterzeichnete Besichtigungsprotokoll ist dem Angebot beizufügen. Aus Kapazitätsgründen ist pro Bieter generell nur eine Person für die Teilnahme an maximal einer Besichtigung zugelassen.
Besichtigungstermine:
16.09.2015 Zeitpunkt: 09:00 Uhr;
17.09.2015 Zeitpunkt: 09:00 Uhr
Dauer: ca. 2 Stunden,
Treffpunkt: Empfang / Eingangsbereich vom MPI für Biochemie.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist:
a) die konkrete, verbindliche Einzelbeauftragung der unter dieser Ziffer skizzierten und im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen.
b) die Vergabe eines Mantelvertrages je Los. Dieser jeweilige Mantelvertrag je Los ermöglicht, berechtigten Einrichtungen des Auftraggebers im Wege des Verhandlungsverfahrens mit dem, den Zuschlag erhaltenden Bieter(n) über die Beauftragung gleichartiger Leistungen nach dem Grundmuster der Einzelbeauftragung gemäß a) zu verhandeln.
b) die Vergabe eines Mantelvertrages je Los. Dieser jeweilige Mantelvertrag je Los ermöglicht, berechtigten Einrichtungen des Auftraggebers im Wege des Verhandlungsverfahrens mit dem, den Zuschlag erhaltenden Bieter(n) über die Beauftragung gleichartiger Leistungen nach dem Grundmuster der Einzelbeauftragung gemäß a) zu verhandeln.
Auftraggeber für die mit Zuschlag auf den Mantelvertrag gleichzeitig verbindlich erteilte Einzelbeauftragung (a) ist das Max-Planck-Institut für Biochemie (MPI Biochemie).
Auftraggeber für den Mantelvertrag (b) je Los ist die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V., vertreten durch Geschäftsführenden Direktor des Max-Planck-Institut für Biochemie, Martinsried bei München.
Die Auftragsvergabe erfolgt unter Berücksichtigung der Empfehlungen des „Leitfadens für die nachhaltige Beschaffung von Reinigungsdienstleistungen und –mitteln“ des Umweltbundesamtes vom Oktober 2012. Daher kommt dem Einsatz von umweltschonenden Reinigungsmitteln, der Sicherung sozialer Standards und der wirtschaftlichen Existenz bei der Erbringung der Reinigungsdienstleistungen besondere Bedeutung zu. Maßgeblich für die Beauftragung ist das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe dieser Bewerbungsbedingungen unter Ziffer 12.
Die Auftragsvergabe erfolgt unter Berücksichtigung der Empfehlungen des „Leitfadens für die nachhaltige Beschaffung von Reinigungsdienstleistungen und –mitteln“ des Umweltbundesamtes vom Oktober 2012. Daher kommt dem Einsatz von umweltschonenden Reinigungsmitteln, der Sicherung sozialer Standards und der wirtschaftlichen Existenz bei der Erbringung der Reinigungsdienstleistungen besondere Bedeutung zu. Maßgeblich für die Beauftragung ist das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe dieser Bewerbungsbedingungen unter Ziffer 12.
Ad a) konkrete, verbindliche Einzelbeauftragung:
Primär umfasst die vorliegende Ausschreibung die Vergabe der im Leistungsverzeichnis detailliert beschriebenen Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen in 2 Losen der nachfolgenden Einrichtung:
— Max-Planck-Institut für Biochemie, 82152 Martinsried bei München
Wie bereits erwähnt ist die zu vergebende Leistung in zwei Lose unterteilt, wobei die Vergabe in der Gesamtheit beider Lose oder getrennt nach einzelnen Losen erfolgen kann:
Los 1: Unterhaltsreinigung
Los 2: Glasreinigung
Ad b) Mantelvertrag:
Je Los wird ein Mantelvertrag geschlossen, der die in dieser Vergabeunterlage aufgeführten Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. berechtigt, entsprechende Werkverträge über gleichartige Leistungen an ihren Instituten im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens an den jeweiligen Mantelvertragspartner zu vergeben.
Je Los wird ein Mantelvertrag geschlossen, der die in dieser Vergabeunterlage aufgeführten Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. berechtigt, entsprechende Werkverträge über gleichartige Leistungen an ihren Instituten im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens an den jeweiligen Mantelvertragspartner zu vergeben.
Dabei wird exemplarisch für die zu erbringenden Leistungen die mit Zuschlag auf den Mantelvertrag zugleich zu vergebende Einzelbeauftragung gemäß a) detailliert in diesen Wettbewerb gestellt (=Grundentwurf).
Gegebenenfalls weitere Einzelbeauftragungen bestehen in der Wiederholung gleichartiger Leistungen und entsprechen diesem Grundentwurf der unter a) zu vergebenden Einzelbeauftragung.
Gemäß § 3 EG Abs. (4) lit. g) VOL/ A behält sich der Auftraggeber vor, weitere Einzelbeauftragungen über gleichartige Leistungen jeweils im Wege eines Verhandlungsverfahrens für seine nachfolgend aufgeführten, rechtlich nicht selbständigen Einrichtungen zu vergeben:
Gemäß § 3 EG Abs. (4) lit. g) VOL/ A behält sich der Auftraggeber vor, weitere Einzelbeauftragungen über gleichartige Leistungen jeweils im Wege eines Verhandlungsverfahrens für seine nachfolgend aufgeführten, rechtlich nicht selbständigen Einrichtungen zu vergeben:
1. Max-Planck-Institut für Neurobiologie (Fr. Schuhbauer)
Am Klopferspitz 18
82152 Martinsried
2. Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik (Fr. Rappel)
4. Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb
Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen (Fr. Wittmann)
Marstallplatz 1
Diese vorgenannten 4 Einrichtungen haben das Recht, mit dem durch dieses Vergabeverfahren ermittelten Auftragnehmer(n) nach Auslaufen ihrer derzeitigen Verträge während der Laufzeit des Mantelvertrages in Verhandlungen über eine entsprechende Leistungserbringung nach Maßgabe des Mantelvertrages einzutreten; korrespondierend hiermit hat der jeweilige Auftragnehmer des Loses 1 und/oder 2 die Chance, durch einen erfolgreichen Abschluss dieser Verhandlungen vergaberechtskonform entsprechende Aufträge zu generieren, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen.
Diese vorgenannten 4 Einrichtungen haben das Recht, mit dem durch dieses Vergabeverfahren ermittelten Auftragnehmer(n) nach Auslaufen ihrer derzeitigen Verträge während der Laufzeit des Mantelvertrages in Verhandlungen über eine entsprechende Leistungserbringung nach Maßgabe des Mantelvertrages einzutreten; korrespondierend hiermit hat der jeweilige Auftragnehmer des Loses 1 und/oder 2 die Chance, durch einen erfolgreichen Abschluss dieser Verhandlungen vergaberechtskonform entsprechende Aufträge zu generieren, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen.
Die Leistungsverzeichnisse für diese genannten, berechtigten Einrichtungen stehen ebenfalls im Rahmen dieses Wettbewerbs zur Verfügung (Dokumente 03 4 Raumbücher und LVs der berechtigten MPIs).
Für die berechtigten Einrichtungen bestehen keine entsprechenden Verpflichtungen, insbesondere besteht keine Verpflichtung, aufgenommene Verhandlungen durch Vertragsschluss zu beenden.
Mit Angebotsabgabe sichert der Bieter zu, die Konzeption des Mantelvertrages anzuerkennen. Er erklärt damit ferner, neben der Erfüllung der verbindlich zu vergeben beabsichtigten Einzel-beauftragung zu Gunsten des MPI Biochemie im Falle positiver Vertragsverhandlungen auch für die o. g. Liegenschaften der 4 Berechtigten, anforderungsgerecht bei entsprechender Beauftragung die vereinbarten Reinigungsleistungen erbringen zu können und zu wollen.
Mit Angebotsabgabe sichert der Bieter zu, die Konzeption des Mantelvertrages anzuerkennen. Er erklärt damit ferner, neben der Erfüllung der verbindlich zu vergeben beabsichtigten Einzel-beauftragung zu Gunsten des MPI Biochemie im Falle positiver Vertragsverhandlungen auch für die o. g. Liegenschaften der 4 Berechtigten, anforderungsgerecht bei entsprechender Beauftragung die vereinbarten Reinigungsleistungen erbringen zu können und zu wollen.
Im Rahmen einer konkret erfolgten Einzelbeauftragung (siehe a) sowie ggfls. weitere Einzel-beauftragungen unter dem Mantelvertrag behält sich der Auftraggeber vor, das konkrete Leistungsspektrum erforderlichenfalls um einschlägige weitere Leistungen, gemäß § 3 EG Abs. (4) lit. g) VOL/ A im Wege des Verhandlungsverfahrens an den Auftragnehmer zu vergeben.
Im Rahmen einer konkret erfolgten Einzelbeauftragung (siehe a) sowie ggfls. weitere Einzel-beauftragungen unter dem Mantelvertrag behält sich der Auftraggeber vor, das konkrete Leistungsspektrum erforderlichenfalls um einschlägige weitere Leistungen, gemäß § 3 EG Abs. (4) lit. g) VOL/ A im Wege des Verhandlungsverfahrens an den Auftragnehmer zu vergeben.
Beispielhaft wäre ein solcher Fall dann gegeben, wenn der Auftraggeber seine Liegenschaft unwesentlich vergrößert und diese Ergänzung mit in den Leistungsumfang einzuschließen ist.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Unterhaltsreinigung
Kurze Beschreibung:
Unterhaltsreinigung aller vom Institut o. g. Anschrift (siehe Ziffer I.1) genutzten Räumlichkeiten.
Menge oder Umfang: Es handelt sich an o. g. Adresse um Büroräume, Besprechungs- und Konferenzräume, Laborräume, Technikräume, Bibliotheksräume, Teeküchen, Toiletten, Gästeappartements sowie die dazugehörenden Flure, Fahrstühle und TreppenhäuserSumme: 45.169,11 m2— genaue Aufstellung – siehe Vergabeunterlagen.
Es handelt sich an o. g. Adresse um Büroräume, Besprechungs- und Konferenzräume, Laborräume, Technikräume, Bibliotheksräume, Teeküchen, Toiletten, Gästeappartements sowie die dazugehörenden Flure, Fahrstühle und Treppenhäuser
Summe: 45.169,11 m
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Glasreinigung
Kurze Beschreibung:
Glasreinigung aller zum Institut o. g. Anschrift (siehe Ziffer I.1) gehörenden Glasflächen.
Menge oder Umfang: Glasreinigung von FensterflächenSumme: 6.170,55 m2— genaue Aufstellung – siehe Vergabeunterlagen.
Glasreinigung von Fensterflächen
Summe: 6.170,55 m
Los 1 = Unterhaltsreinigung (konkrete Einzelvergabe)
Büroräume, Besprechungs- und Konferenzräume, Laborräume, Technikräume, Bibliotheksräume, Teeküchen, Toiletten, Gästeappartements sowie die dazugehörenden Flure, Fahrstühle und Treppenhäuser
Los 2 = Glasreinigung von Fensterflächen
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit dieses Einzelvertrages beträgt 24 Monate (Basis-Vertragslaufzeit). Der Vertrag enthält eine
zweimalige Option für den Auftraggeber zur Verlängerung um jeweils zwölf (12) weitere Monate. Die maximale
Vertragslaufzeit beträgt daher 48 Monate. Späteste Einzelbeauftragung gleichartiger Leistungserbringung für
eines, der unter II.1.5 genannten anderen Max-Planck-Institute ist der 01.03.2019.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Martinsried (Bundesland Bayern).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die Erbringungen der vertragsgegenständlichen Leistungen kommen nur Unternehmen in Betracht, die über
die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit verfügen. Eignungsnachweise, die durch
Präqualifizierungsverfahren erworben werden (vgl. § 7 EG Abs. 4 VOL/A), sind zugelassen. Mit dem Angebot
sind im Hinblick auf die zu fordernde Eignung folgende Unterlagen von den Bietern vorzulegen:
a) Bietererklärung/Selbstauskunft inklusive Unternehmens- und Umsatzdarstellung;
b) Eigenerklärung, dass der Bieter im Besitz eines aktuellen Berufs- und Handelsregisterauszug ist
c) Eigenerklärung des Bewerbers, in welcher Art er mit anderen Unternehmen verknüpft ist;
d) Eigenerklärung des Bieters, in welcher Weise er auf den Auftrag/Lose bezogen in relevanter Weise mit
anderen zusammenarbeitet
e) Eigenerklärung des Bieters über die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages bei beabsichtigtem
Einsatz von Nachunternehmern
f) Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft,
g) Eigenerklärung über Teilleistungen, für die sich der Bieter der Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) anderer
Unternehmen bedienen wird
h) Eigenerklärung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
i) Eigenerklärung zur Verpflichtung der Einhaltung der Tariftreue und Mindestentlohnung
j) Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes
k) Kalkulation der Stundenverrechnungssatzes zum Nachweis der lohngebundenen Kosten
l) Eigenerklärung zum Qualifikationsprofil des Vorarbeiters
m) Eigenerklärung über die Fachkunde der Reinigungskräfte
n) Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
o) Protokoll über die Ortsbesichtigung
p) Gefahrstoffregister der geplanten einzusetzenden Reinigungsmittel nach Gefahrstoffverordnung inkl. aktueller
Ersatzstoffprüfung
q) Genehmigungsbescheid für die Tätigkeit in fremden Anlagen nach § 15 Strahlenschutzverordnung
(StrSchV); Vorlage inklusive des/der Strahlenschutzpass/-pässe der vorgesehenen Personen spätestens zum
Vertragsbeginn; Genehmigungsbescheid nicht älter als 5 Jahre.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.2.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.2.1).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine ausreichende Haftpflichtschadensversicherung abzuschließen und dem Auftraggeber durch Vorlage der Versicherungspolice bei Abschluss des Vertrages nachzuweisen. Der Versicherungsschutz umfasst mindestens die nachstehenden Deckungssummen:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine ausreichende Haftpflichtschadensversicherung abzuschließen und dem Auftraggeber durch Vorlage der Versicherungspolice bei Abschluss des Vertrages nachzuweisen. Der Versicherungsschutz umfasst mindestens die nachstehenden Deckungssummen:
— für Personen- und Sachschäden 5 000 000 EUR (2-fach maximiert)
— für Vermögensschäden 100.000 EUR (2-fach maximiert)
Eine aktuelle Versicherungsbestätigung ist dem Auftraggeber regelmäßig auf Anforderung vorzulegen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Auftragserteilung und Durchführung erfolgt auf der Grundlage der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der
Max-Planck- Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., die mit dem Versand der Vergabeunterlagen
zur Verfügung gestellt werden. Nachrangig gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von
Leistungen (VOL/B). Die Zahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer Leistungserbringung und Rechnungseingang
innerhalb 30 Tagen netto.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft (oHG)
sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU-Rechtsordnung zugelassen. Es ist im Angebot
aufzuzeigen, wer an der Bietergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist im Angebot ein verantwortlicher
Ansprechpartner aus der Bietergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der gesamtschuldnerischen
Haftung ist mit dem Angebot durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Im Angebot ist außerdem
detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen. Geforderte Nachweise sind
von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot zu erbringen. Im Falle einer Bietergemeinschaft
ist dem Angebot eine separate, formlose Eigenerklärung zur vergabe- und kartellrechtlichen Zulässigkeit und
Unbedenklichkeit der Bietergemeinschaft beizulegen, in der diese zu den Gründen des Zusammenschlusses
Stellung nimmt. Insbesondere ist darzulegen, warum die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft alleine
objektiv die zur Teilnahme am Vergabeverfahren erforderliche Leistungsfähigkeit nicht aufweisen und worin die
wirtschaftlichen Vorteile dieses Zusammenschlusses liegen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-03-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-11-10 📅
Öffnungsort: MPI für Biochemie, Am Klopferspitz 18, 82152 Martinsried
Ort des Eröffnungstermins: MPI für Biochemie, Am Klopferspitz 18, 82152 Martinsried
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Alexander Kropp
Internetadresse: www.biochem.mpg.de🌏
Der Anforderer erhält nachfolgend einen entsprechenden „Link“ sowie die dazugehörigen Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) übersandt, mit denen die Vergabeunterlagen und sämtliche Anlagen eingesehen und gedownloaded werden können.
2. Das Angebot ist bis zum unter Ziffer IV.3.4. genannten Datum bei der unter Ziffer I.1 im Abschnitt „Angebote oder Teilenahmeanträge sind zu richten an“ hierfür vorgegebenen Anschrift komplett zweifach – inkl. aller geforderten Angaben, Erklärungen und Anlagen – in Papierform sowie zusätzlich auf CD (auch hier inkl. aller geforderten Angaben, Erklärungen und Anlagen in einer identisch aufgebauten und strukturierten Fassung des Angebotes) einzureichen.
2. Das Angebot ist bis zum unter Ziffer IV.3.4. genannten Datum bei der unter Ziffer I.1 im Abschnitt „Angebote oder Teilenahmeanträge sind zu richten an“ hierfür vorgegebenen Anschrift komplett zweifach – inkl. aller geforderten Angaben, Erklärungen und Anlagen – in Papierform sowie zusätzlich auf CD (auch hier inkl. aller geforderten Angaben, Erklärungen und Anlagen in einer identisch aufgebauten und strukturierten Fassung des Angebotes) einzureichen.
Angebote per Fax und/oder E-Mail werden nicht zugelassen. Aufgrund des umfangreichen
Anforderungsportfolios wird den Bietern zur sichereren Angebotskalkulation und um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, die Begehung der Örtlichkeiten der Einzelbeauftragung des MPI für Biochemie Martinsried vor Angebotsabgabe verpflichtend vorgegeben. Die Besichtigungen bei den berechtigten Einrichtungen gemäß Mantelvertrag erfolgen erst in Verbindung mit konkreten Vertragsverhandlungen über gleichartige Leistungen und nicht während der Angebotsphase zu diesem offenen Verfahren. Die Teilnahme des Bieters an der Begehung vor Angebotsabgabe ist zwingend Voraussetzung für die Angebotsabgabe und für die Teilnahme am Vergabeverfahren. Auf dem Besichtigungsprototkoll wird dem
Anforderungsportfolios wird den Bietern zur sichereren Angebotskalkulation und um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, die Begehung der Örtlichkeiten der Einzelbeauftragung des MPI für Biochemie Martinsried vor Angebotsabgabe verpflichtend vorgegeben. Die Besichtigungen bei den berechtigten Einrichtungen gemäß Mantelvertrag erfolgen erst in Verbindung mit konkreten Vertragsverhandlungen über gleichartige Leistungen und nicht während der Angebotsphase zu diesem offenen Verfahren. Die Teilnahme des Bieters an der Begehung vor Angebotsabgabe ist zwingend Voraussetzung für die Angebotsabgabe und für die Teilnahme am Vergabeverfahren. Auf dem Besichtigungsprototkoll wird dem
Bieter vom Auftraggeber die ordnungsgemäße Teilnahme am Besichtigungstermin bestätigt und ist deshalb zum Besichtigungstermin unbedingt mitzubringen. Das vom MPI für Biochemie unterzeichnete Besichtigungsprotokoll ist dem Angebot beizufügen. Aus Kapazitätsgründen ist pro Bieter generell nur eine Person für die Teilnahme an maximal einer Besichtigung zugelassen.
Bieter vom Auftraggeber die ordnungsgemäße Teilnahme am Besichtigungstermin bestätigt und ist deshalb zum Besichtigungstermin unbedingt mitzubringen. Das vom MPI für Biochemie unterzeichnete Besichtigungsprotokoll ist dem Angebot beizufügen. Aus Kapazitätsgründen ist pro Bieter generell nur eine Person für die Teilnahme an maximal einer Besichtigung zugelassen.
Besichtigungstermine:
16.09.2015 Zeitpunkt: 09:00 Uhr;
17.09.2015 Zeitpunkt: 09:00 Uhr
Dauer: ca. 2 Stunden,
Treffpunkt: Empfang / Eingangsbereich vom MPI für Biochemie.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt
wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der
Vergabeentscheidung (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Vergabeentscheidung (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
Quelle: OJS 2015/S 142-262095 (2015-07-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-02-15) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-01-25 📅
Name: Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG
Postanschrift: Ehrenbreitsteiner Straße 44
Postort: München
Postleitzahl: 80993
Land: Deutschland 🇩🇪
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-25) Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. – Generalverwaltung – Zentrale Dienste
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.mpg.de🌏
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-05-12 📅
Postanschrift: Ehrenbreitsteiner Str. 44
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig,soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tagen nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig,soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tagen nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 – 3).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 – 3).