Reinraumreinigung für das Max-Planck-Institut für Sonnensystemforschung

Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. – Max-Planck-Institut für Sonnensystemforschung

Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege des offenen Vergabeverfahrens gemäß § 3 EG Abs. 1 VOL/A den Abschluss eines Werkvertrages über die Reinigung von Reinräumen unterschiedlicher RR-Klassen sowie der Reinigung ihrer angeschlossenen Grauräume.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-02-05 Auftragsbekanntmachung
2015-05-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-02-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungsdienste
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigungsdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. – Max-Planck-Institut für Sonnensystemforschung
Postanschrift: Justus-von-Liebig-Weg 3
Postleitzahl: 37077
Postort: Göttingen
Kontakt
Internetadresse: https://www.mps.mpg.de 🌏
E-Mail: hummes@mps.mpg.de 📧
Telefon: +49 551384979127 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-02-05 📅
Einreichungsfrist: 2015-04-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 028-047269
ABl. S-Ausgabe: 28
Zusätzliche Informationen
Rückfragen zum Ausschreibungsverfahren oder zur Ausschreibung selbst sind schriftlich per Fax (+49 551384979147) oder per E-Mail (hummes@mps.mpg.de) einzureichen. Wichtige Aufklärungen über die geforderten Leistungen oder die Grundlage der Preisermittlung werden allen Bewerbern öffentlich zugänglich zur Kenntnis gebracht. Alle Bieter sind verpflichtet, sich selbst über gestellte Fragen und die entsprechende Beantwortung zu informieren. Weitere Angaben hierzu sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege des offenen Vergabeverfahrens gemäß § 3 EG Abs. 1 VOL/A den Abschluss eines Werkvertrages über die Reinigung von Reinräumen unterschiedlicher RR-Klassen sowie der Reinigung ihrer angeschlossenen Grauräume.
Es werden Varianten akzeptiert
Beschreibung der Optionen:
Maximal dreimalige Verlängerung der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber eine Option auf maximal dreimalige Verlängerung des Vertrages um jeweils 12 Monate ein, an die der AN – bei Annahme der Option durch den AG – verbindlich mit einer Leistungserbringung in Entsprechung zum Hauptauftrag gebunden ist.
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Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 22 Monate
Mindestzahl der möglichen Verlängerungen: 1
Höchstzahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: Reinraumreinigung 2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Max-Planck-Institut für Sonnensystemforschung, Justus-von-Liebig-Weg 3, 37077 Göttingen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Lastenheft/Verdingungsunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe Lastenheft/Verdingungsunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe Lastenheft/Verdingungsunterlagen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Auftragserteilung und -durchführung erfolgt auf der Grundlage der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., die mit dem Versand der Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt werden. Nachrangig gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). Die Zahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer Leistungserbringung und Rechnungseingang innerhalb von 30 Tagen netto.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Voraussetzung für die Abgabe eines Angebotes und die Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine Präsentation des Bewerbers. Vorgestellt werden sollen hierbei Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Reinigungsequipment, Reinigungsprotokolle sowie Reinigungs- und Desinfektionspläne und der/die Vorarbeiter/in. Im Anschluss an diese Präsentation findet eine Besichtigung der Reinräume statt. Den Präsentationstermin muss der Bieter selbst mit Vorgabe der Kalenderwoche, in welcher er die Präsentation zu halten beabsichtigt, bei der Vergabestelle beantragen. Anträge, die nach dem 7.3.2015 bei der Vergabestelle eingehen, können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-04-08 📅
Öffnungsort: Göttingen.
Ort des Eröffnungstermins: Göttingen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Frau Miriam Hummes
Name: Max-Planck-Institut für Sonnensystemforschung
Kontaktperson: Frau Oberländer
Telefon: +49 551384979149 📞
E-Mail: oberlaender@mps.mpg.de 📧

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Reinraumreinigung 2015

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder auf elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101 a Abs.1 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltendgemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
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Quelle: OJS 2015/S 028-047269 (2015-02-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-05-04)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-05-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 087-157673
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 28-047269
ABl. S-Ausgabe: 87

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Präsentation (30)
2. Qualität der Referenzen (25)
3. Preis (25)
4. Qualität der vorzulegenden Dokumente (20)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-04-30 📅
Name: Thomas Gebäudeservice GmbH & Co. KG
Postanschrift: Aubachstr. 1
Postort: Driedorf-Waldaubach
Postleitzahl: 35759
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr.4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs.2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder auf elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101 a Abs.1 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
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Quelle: OJS 2015/S 087-157673 (2015-05-04)