Auftragsbekanntmachung (2015-08-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umbau von Kraftfahrzeugen
Menge oder Umfang:
“Die Polizei NRW beabsichtigt in der Zeit zwischen dem 01.11.2015 – 31.12.2018 ca. 1.300 – 1.700 zentral beschaffte Funkstreifenkraftwagen (FuStKw) nach...”
Menge oder Umfang
Die Polizei NRW beabsichtigt in der Zeit zwischen dem 01.11.2015 – 31.12.2018 ca. 1.300 – 1.700 zentral beschaffte Funkstreifenkraftwagen (FuStKw) nach einer Nutzungsdauer von ca. 3-4 Jahren zu verkaufen. Es handelt sich ausschließlich um das Modell Passat B7 des Herstellers Volkswagen. Die Ausstattungsvariante wurde speziell an die Bedürfnisse der Polizei NRW angepasst und ähnelt in weiten Teilen der Ausstattungsvariante „Trendline“. Die Fahrzeuge sollen sowohl als kolorierte Streifenwagen – als auch zurückgerüstet zu zivilen Fahrzeugen zum Verkauf angeboten werden. Diese Ausschreibung umfasst die Rückrüstung, den Verkauf und die entsprechende Logistik / Transport der Fahrzeuge.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Umbau von Kraftfahrzeugen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW
Postanschrift: Schifferstraße 10
Postleitzahl: 47059
Postort: Duisburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzpd.de🌏
E-Mail: za5.2.lzpd@polizei.nrw.de📧
Telefon: +49 20341757519📞
Fax: +49 20341756998 📠
“Das vorliegende Vergabeverfahren ist nicht in Lose aufgeteilt, da bei einer Losaufteilung für den Auftraggeber unter Umständen erhebliche Mehrkosten...”
Das vorliegende Vergabeverfahren ist nicht in Lose aufgeteilt, da bei einer Losaufteilung für den Auftraggeber unter Umständen erhebliche Mehrkosten entstehen. Nur bei einer Vergabe in einem Los können alle anfallenden Kosten vollständig betrachtet und die für den Auftraggeber wirtschaftlichste Lösung zur Verwertung der vorhandenen Funkstreifenkraftwagen ermittelt werden. Es wird daher im vorliegenden Fall gem. § 2 EG Abs. 2 VOL/A aus wirtschaftlichen Gründen auf eine Losvergabe verzichtet.
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Quelle: OJS 2015/S 157-289204 (2015-08-12)