a) Bauoberleitung (Lph. 8), Objektbetreuung (Lph. 9), örtliche Bauüberwachung für Verkehrsanlagen (Erdbau und Oberbau, Entwässerung, Leitungsumverlegung, Fahrzeugrückhaltesysteme, Lichtsignalanlagen, Markierung und Beschilderung) und Ingenieurbauwerke (12 Brückenbauwerke, 4 Regenrückhaltebecken, 1 Stützwand, 1 Lärmschutzwand) sowie die Leitungskoordination und Überwachung der Verkehrssicherung. Die Leistung ist in deutscher Sprache zu erbringen. Leistungsbild entsprechend HOAI §§ 47, 43 Lph. 8, 9 und örtliche Bauüberwachung in Verbindung mit HOAI Anlagen 13.1 und 12.1 sowie den entsprechenden Technischen Vertragsbedingungen, inklusive der TVB-Bauüberwachung (HVA F-StB Fassung 2009), den Leistungsbeschreibungen der HVA F-StB und HVA B-StB. Jeweils in der aktuellen Fassung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-04-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Landschaftsgärtnerische Gestaltung
Menge oder Umfang: Siehe Pkt. II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Landschaftsgärtnerische Gestaltung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Meißen
Postanschrift: Heinrich-Heine-Straße 23c
Postleitzahl: 01662
Postort: Meißen
a) Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich, in einem verschlossenen Umschlag mit folgender Kennzeichnung und bei der LISt GmbH (Seminarstraße 4, 09306 Rochlitz) einzureichen: „Teilnahmeantrag S 177 Neubau Radeberg – BAB A 4 – Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke“ Abgabetermin und Uhrzeit gemäß Pkt. IV.3.4) einzureichen. Teilnahmeanträge die nach dem in Pkt. IV.3.4) genannten Schlusstermin bei der LISt GmbH eingehen werden nicht berücksichtigt. Es gelten der Posteingangsstempel und der Zeitvermerk.
b) Die Verwendung des Bewerberbogens als Formularvordruck wird für die Teilnahme empfohlen, maßgeblich ist der Inhalt der Bekanntmachung. Hinweis zum Bezug des Bewerberbogens, siehe Pkt. III.2.1). In den Teilnahmeunterunterlagen sind die gemäß Pkt. III.1.1) bis Pkt. III.2.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise der Bewerber bzw. der entsprechenden Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaften und der Unterauftragnehmer übersichtlich und in der folgenden Reihenfolge geheftet vorzulegen: § 4 (2), §§ 4 (6) a-g, §§ 4 (9) a-e, § 5 (4) a, § 5 (5) h, § 5 (4) c, §§ 5 (5) a, b, c, d, e, f VOF.
c) Der Teilnahmeantrag einschließlich vorzulegender Nachweise und der Bewerberbogen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Alle Bewerber erhalten eine schriftliche Information über die Berücksichtigung bzw. Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung.
a) Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich, in einem verschlossenen Umschlag mit folgender Kennzeichnung und bei der LISt GmbH (Seminarstraße 4, 09306 Rochlitz) einzureichen: „Teilnahmeantrag S 177 Neubau Radeberg – BAB A 4 – Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke“ Abgabetermin und Uhrzeit gemäß Pkt. IV.3.4) einzureichen. Teilnahmeanträge die nach dem in Pkt. IV.3.4) genannten Schlusstermin bei der LISt GmbH eingehen werden nicht berücksichtigt. Es gelten der Posteingangsstempel und der Zeitvermerk.
b) Die Verwendung des Bewerberbogens als Formularvordruck wird für die Teilnahme empfohlen, maßgeblich ist der Inhalt der Bekanntmachung. Hinweis zum Bezug des Bewerberbogens, siehe Pkt. III.2.1). In den Teilnahmeunterunterlagen sind die gemäß Pkt. III.1.1) bis Pkt. III.2.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise der Bewerber bzw. der entsprechenden Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaften und der Unterauftragnehmer übersichtlich und in der folgenden Reihenfolge geheftet vorzulegen: § 4 (2), §§ 4 (6) a-g, §§ 4 (9) a-e, § 5 (4) a, § 5 (5) h, § 5 (4) c, §§ 5 (5) a, b, c, d, e, f VOF.
c) Der Teilnahmeantrag einschließlich vorzulegender Nachweise und der Bewerberbogen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Alle Bewerber erhalten eine schriftliche Information über die Berücksichtigung bzw. Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
a) Bauoberleitung (Lph. 8), Objektbetreuung (Lph. 9), örtliche Bauüberwachung für Verkehrsanlagen (Erdbau und Oberbau, Entwässerung, Leitungsumverlegung, Fahrzeugrückhaltesysteme, Lichtsignalanlagen, Markierung und Beschilderung) und Ingenieurbauwerke (12 Brückenbauwerke, 4 Regenrückhaltebecken, 1 Stützwand, 1 Lärmschutzwand) sowie die Leitungskoordination und Überwachung der Verkehrssicherung. Die Leistung ist in deutscher Sprache zu erbringen. Leistungsbild entsprechend HOAI §§ 47, 43 Lph. 8, 9 und örtliche Bauüberwachung in Verbindung mit HOAI Anlagen 13.1 und 12.1 sowie den entsprechenden Technischen Vertragsbedingungen, inklusive der TVB-Bauüberwachung (HVA F-StB Fassung 2009), den Leistungsbeschreibungen der HVA F-StB und HVA B-StB. Jeweils in der aktuellen Fassung.
a) Bauoberleitung (Lph. 8), Objektbetreuung (Lph. 9), örtliche Bauüberwachung für Verkehrsanlagen (Erdbau und Oberbau, Entwässerung, Leitungsumverlegung, Fahrzeugrückhaltesysteme, Lichtsignalanlagen, Markierung und Beschilderung) und Ingenieurbauwerke (12 Brückenbauwerke, 4 Regenrückhaltebecken, 1 Stützwand, 1 Lärmschutzwand) sowie die Leitungskoordination und Überwachung der Verkehrssicherung. Die Leistung ist in deutscher Sprache zu erbringen. Leistungsbild entsprechend HOAI §§ 47, 43 Lph. 8, 9 und örtliche Bauüberwachung in Verbindung mit HOAI Anlagen 13.1 und 12.1 sowie den entsprechenden Technischen Vertragsbedingungen, inklusive der TVB-Bauüberwachung (HVA F-StB Fassung 2009), den Leistungsbeschreibungen der HVA F-StB und HVA B-StB. Jeweils in der aktuellen Fassung.
b) Länge des Bauvorhabens ca. 6,88 km, davon ca. 5,3 km Neubau einbahnige Staatsstraße (S) 177 mit einem Regelquerschnitt (RQ) 15,5 und einer Bauklasse II sowie ca. 1,38 km Neubau einbahnige S 95 mit einem RQ 10,5 und einer Bauklasse II bzw. III sowie 4 Knotenpunkte und Anschlüsse an das vorhandene Straßennetz. Neubau Autobahnanschlussstelle ca. 0,5 km Baulänge und Rückbau der vorhandenen Anschlussstelle. Anpassung von 2 Kreisstraßen im Umfang von ca. 1,03 km mit einem RQ 9,5 und einer Bauklasse IV. Neubau von ca. 3,5 km Wirtschafts- und Verbindungswegen und deren Anbindungen. Neubau von 12 Brückenbauwerken, 4 Regenrückhaltebecken (offene Nassbecken), eine Stützwand, eine Versetzung und Verlängerung einer bestehenden Lärmschutzwand und Herstellung eines Lärmschutzwalls.
b) Länge des Bauvorhabens ca. 6,88 km, davon ca. 5,3 km Neubau einbahnige Staatsstraße (S) 177 mit einem Regelquerschnitt (RQ) 15,5 und einer Bauklasse II sowie ca. 1,38 km Neubau einbahnige S 95 mit einem RQ 10,5 und einer Bauklasse II bzw. III sowie 4 Knotenpunkte und Anschlüsse an das vorhandene Straßennetz. Neubau Autobahnanschlussstelle ca. 0,5 km Baulänge und Rückbau der vorhandenen Anschlussstelle. Anpassung von 2 Kreisstraßen im Umfang von ca. 1,03 km mit einem RQ 9,5 und einer Bauklasse IV. Neubau von ca. 3,5 km Wirtschafts- und Verbindungswegen und deren Anbindungen. Neubau von 12 Brückenbauwerken, 4 Regenrückhaltebecken (offene Nassbecken), eine Stützwand, eine Versetzung und Verlängerung einer bestehenden Lärmschutzwand und Herstellung eines Lärmschutzwalls.
Zu b) Angaben zu den Ingenieurbauwerken:
Die Maßnahme umfasst die Herstellung von 12 Brückenbauwerken sowie von 4 Regenrückhaltebecken (offene Nassbecken in Form eines kombinierten Absetz- und Rückhaltebeckens, durch Tauchdamm getrennt; RRB 1: Rückhaltevolumen 1 159 m
Dauer: 42 Monate
Referenznummer: 2201-15-00
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 01454 Radeberg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehend bis Pkt. III.2.3) aufgeführten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern) zwingend in der im Pkt. VI.3) aufgeführten Reihenfolge, mit Register geheftet, vorzulegen. Der Teilnahmeantrag ist mit der Unterschrift der/des Bevollmächtigten zu versehen. Es wird für diese Ausschreibung ein Bewerberbogen bereitgestellt. Die Verwendung des Bewerberbogens als Formularvordruck wird empfohlen. Dieser kann bis zum Ablauf des im Pkt. IV.3.4) genannten Schlusstermins bei der LISt GmbH (vergabe@list.smwa.sachsen.de) abgefordert werden. Für die Bearbeitung der im Pkt. II.1.5) benannten Leistungen ist die Bildung von Bieter-/Arbeitsgemeinschaften unter Umständen notwendig, bzw. sofern Teile der Leistungen nicht durch den Bewerber bzw. die Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft erbracht werden können, die Vergabe an Unterauftragnehmer. In diesem Falle ist in der Bewerbung die geplante Zusammensetzung der Leistungserbringer personell darzustellen. Die Darstellung der abgeforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und Referenzen zu Pkt. III.2.1), Pkt. III.2.2) und Pkt. III.2.3) beziehen sich dann konkret auf die jeweiligen Leistungserbringer einschließlich dessen Personaleinsatz. Vorzulegende Angaben, Erklärungen und Nachweise der Bewerber zur Prüfung von Ausschlusskriterien:
Die nachstehend bis Pkt. III.2.3) aufgeführten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern) zwingend in der im Pkt. VI.3) aufgeführten Reihenfolge, mit Register geheftet, vorzulegen. Der Teilnahmeantrag ist mit der Unterschrift der/des Bevollmächtigten zu versehen. Es wird für diese Ausschreibung ein Bewerberbogen bereitgestellt. Die Verwendung des Bewerberbogens als Formularvordruck wird empfohlen. Dieser kann bis zum Ablauf des im Pkt. IV.3.4) genannten Schlusstermins bei der LISt GmbH (vergabe@list.smwa.sachsen.de) abgefordert werden. Für die Bearbeitung der im Pkt. II.1.5) benannten Leistungen ist die Bildung von Bieter-/Arbeitsgemeinschaften unter Umständen notwendig, bzw. sofern Teile der Leistungen nicht durch den Bewerber bzw. die Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft erbracht werden können, die Vergabe an Unterauftragnehmer. In diesem Falle ist in der Bewerbung die geplante Zusammensetzung der Leistungserbringer personell darzustellen. Die Darstellung der abgeforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und Referenzen zu Pkt. III.2.1), Pkt. III.2.2) und Pkt. III.2.3) beziehen sich dann konkret auf die jeweiligen Leistungserbringer einschließlich dessen Personaleinsatz. Vorzulegende Angaben, Erklärungen und Nachweise der Bewerber zur Prüfung von Ausschlusskriterien:
1. Der Bewerber (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern) muss Auskunft darüber geben, ob und auf welche Art sie wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind (Benennung) und Auskunft über die angedachte auftragsbezogene Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen erteilen (in Anlehnung an § 4 (2) VOF).
1. Der Bewerber (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern) muss Auskunft darüber geben, ob und auf welche Art sie wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind (Benennung) und Auskunft über die angedachte auftragsbezogene Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen erteilen (in Anlehnung an § 4 (2) VOF).
2. Es ist vom Bewerber (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern) zwingend eine Erklärung mit der Unterschrift der/des Bevollmächtigten beizulegen, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 4 (6) a-g VOF und nach §§ 4 (9) a-e VOF vorliegen.
3. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern) gemäß den unter Pkt. III.1.1) angegebenen Deckungssummen und Anforderungen (gemäß § 5 (4) a VOF) bzw. bei vorliegender Unterdeckung der bestehenden Versicherungsleistungen zusätzlich die Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall die bestehende Berufshaftpflichtversicherung auf die geforderten Deckungssummen und Anforderungen erhöht wird. Vor Vertragsabschluss ist dem Auftraggeber auf Anforderung eine aktuelle Versicherungsbestätigung vorzulegen.
3. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern) gemäß den unter Pkt. III.1.1) angegebenen Deckungssummen und Anforderungen (gemäß § 5 (4) a VOF) bzw. bei vorliegender Unterdeckung der bestehenden Versicherungsleistungen zusätzlich die Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall die bestehende Berufshaftpflichtversicherung auf die geforderten Deckungssummen und Anforderungen erhöht wird. Vor Vertragsabschluss ist dem Auftraggeber auf Anforderung eine aktuelle Versicherungsbestätigung vorzulegen.
4. Es ist vom Bewerber (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern) eine Erklärung vorzulegen, ob ein Unterauftrag zu erteilen beabsichtigt ist, wenn ja mit Angabe der entsprechenden Auftragsteile und Benennung der Unterauftragnehmer (in Anlehnung an § 5 (5) h VOF).
4. Es ist vom Bewerber (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern) eine Erklärung vorzulegen, ob ein Unterauftrag zu erteilen beabsichtigt ist, wenn ja mit Angabe der entsprechenden Auftragsteile und Benennung der Unterauftragnehmer (in Anlehnung an § 5 (5) h VOF).
5. Im Falle der Zusammenarbeit mit Unterauftragnehmern ist für alle Unterauftragnehmer zwingend eine Erklärung mit der Unterschrift der/des Bevollmächtigten beizulegen, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 4 (6) a-g VOF und nach §§ 4 (9) a-e VOF vorliegen.
5. Im Falle der Zusammenarbeit mit Unterauftragnehmern ist für alle Unterauftragnehmer zwingend eine Erklärung mit der Unterschrift der/des Bevollmächtigten beizulegen, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 4 (6) a-g VOF und nach §§ 4 (9) a-e VOF vorliegen.
6. Im Falle der Bildung einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder und der bevollmächtigte Vertreter der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (für das Vergabeverfahren) benannt werden. Die Erklärung muss von allen Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft durch die entsprechenden Bevollmächtigten unterzeichnet sein.
6. Im Falle der Bildung einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder und der bevollmächtigte Vertreter der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (für das Vergabeverfahren) benannt werden. Die Erklärung muss von allen Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft durch die entsprechenden Bevollmächtigten unterzeichnet sein.
7. Das Nichtvorliegen einer der geforderten Angaben oder einer Erklärung oder eines Nachweises dieser Bekanntmachung gemäß Pkt. III.2.1), Pkt. III.2.2) und Pkt. III.2.3) für den Bewerber bzw. für ein Mitglied der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft oder für einen Unterauftragnehmer führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
7. Das Nichtvorliegen einer der geforderten Angaben oder einer Erklärung oder eines Nachweises dieser Bekanntmachung gemäß Pkt. III.2.1), Pkt. III.2.2) und Pkt. III.2.3) für den Bewerber bzw. für ein Mitglied der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft oder für einen Unterauftragnehmer führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
8. Der Ausschreibende macht von seinem Recht auf Nachforderung nach § 5 Abs. 3 VOF nicht Gebrauch.
9. Der vorgesehene Leistungserbringer und das vorgesehene Personal der Leistungserbringung sind bindend. Soweit nach dem in der Bekanntmachung Pkt. IV.3.4) benannten Schlusstermin bis zur Auftragsvergabe Neunominierungen oder Änderungen von vorgesehenen Leistungserbringern und/oder vorgesehenem Personal für die Gewährleistung der Leistungserbringung erforderlich werden, unterliegen diese der Ausschluss- und Eignungsprüfung gemäß Bekanntmachung. In diesem Fall besteht unaufgefordert die Pflicht zur vollständigen Vorlage von Angaben, Erklärungen und Nachweisen gemäß Pkt. III.2.1) Ziffer 1. bis 6., Pkt. III.2.2) und Pkt. III.2.3). Nach Versendung der Absageschreiben des Ausschluss- und Auswahlverfahrens werden nur Neunominierungen oder Änderungen der im Vergabeverfahren verbleibenden Bewerber/Bieter berücksichtigt. Im Übrigen gelten Ziffer 7 und 8 sowie Pkt. IV.1.2).
9. Der vorgesehene Leistungserbringer und das vorgesehene Personal der Leistungserbringung sind bindend. Soweit nach dem in der Bekanntmachung Pkt. IV.3.4) benannten Schlusstermin bis zur Auftragsvergabe Neunominierungen oder Änderungen von vorgesehenen Leistungserbringern und/oder vorgesehenem Personal für die Gewährleistung der Leistungserbringung erforderlich werden, unterliegen diese der Ausschluss- und Eignungsprüfung gemäß Bekanntmachung. In diesem Fall besteht unaufgefordert die Pflicht zur vollständigen Vorlage von Angaben, Erklärungen und Nachweisen gemäß Pkt. III.2.1) Ziffer 1. bis 6., Pkt. III.2.2) und Pkt. III.2.3). Nach Versendung der Absageschreiben des Ausschluss- und Auswahlverfahrens werden nur Neunominierungen oder Änderungen der im Vergabeverfahren verbleibenden Bewerber/Bieter berücksichtigt. Im Übrigen gelten Ziffer 7 und 8 sowie Pkt. IV.1.2).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Teilnahme- und Ausschlussbedingungen gemäß Pkt. III.2.1) sind zu beachten.
— Kriterium 1: aufgabenbezogene Umsätze (netto) für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer sind für die Leistungen an Bundesautobahnen, Bundes- und Staats-/Landesstraßen getrennt für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen (VA) und Ingenieurbauwerken (IngBw), für die Objektbetreuung (Lph. 9) von VA und IngBw sowie für die örtliche Bauüberwachung von VA und IngBw der letzten 3 Geschäftsjahre (2012-2014) anzugeben (in Anlehnung an § 5 (4) c VOF).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Kriterium 1: aufgabenbezogene Umsätze (netto) für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer sind für die Leistungen an Bundesautobahnen, Bundes- und Staats-/Landesstraßen getrennt für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen (VA) und Ingenieurbauwerken (IngBw), für die Objektbetreuung (Lph. 9) von VA und IngBw sowie für die örtliche Bauüberwachung von VA und IngBw der letzten 3 Geschäftsjahre (2012-2014) anzugeben (in Anlehnung an § 5 (4) c VOF).
Mindeststandards: Siehe Pkt. IV.1.2).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Teilnahme- und Ausschlussbedingungen gemäß Pkt. III.2.1) sind zu beachten. Zusätzliche personelle Anforderungen für die Unterkriterien 2.1 und 2.2 (besonderer Ausschlussgrund): für die Bauoberleitung und für die örtliche Bauüberwachung sind vom Bewerber/Bieter zwingend verschiedene Verantwortliche der Leistungserbringung vorzusehen, bei Nichtbeachtung erfolgt der Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Die Teilnahme- und Ausschlussbedingungen gemäß Pkt. III.2.1) sind zu beachten. Zusätzliche personelle Anforderungen für die Unterkriterien 2.1 und 2.2 (besonderer Ausschlussgrund): für die Bauoberleitung und für die örtliche Bauüberwachung sind vom Bewerber/Bieter zwingend verschiedene Verantwortliche der Leistungserbringung vorzusehen, bei Nichtbeachtung erfolgt der Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
— Kriterium 2, Unterkriterium 2.1: geforderte Angaben und Nachweise des Verantwortlichen der Leistungserbringung und dessen Vertreter für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken, für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer: Name; fachliche Qualifikation (mit Nachweis des entsprechenden fachlichen Ausbildungsabschlusses Diplomingenieur oder gleichwertig an einer Technischen Universität oder Fachhochschule); Anzahl der projektbezogenen Berufsjahre insgesamt (in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) a VOF).
— Kriterium 2, Unterkriterium 2.1: geforderte Angaben und Nachweise des Verantwortlichen der Leistungserbringung und dessen Vertreter für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken, für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer: Name; fachliche Qualifikation (mit Nachweis des entsprechenden fachlichen Ausbildungsabschlusses Diplomingenieur oder gleichwertig an einer Technischen Universität oder Fachhochschule); Anzahl der projektbezogenen Berufsjahre insgesamt (in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) a VOF).
— Kriterium 2, Unterkriterium 2.2: geforderte Angaben und Nachweise des Verantwortlichen der Leistungserbringung und dessen Vertreter für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken, für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer: Name; fachliche Qualifikation (mit Nachweis des entsprechenden fachlichen Ausbildungsabschlusses Diplomingenieur oder gleichwertig an einer Technischen Universität oder Fachhochschule); Anzahl der projektbezogenen Berufsjahre insgesamt (in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) a VOF).
— Kriterium 2, Unterkriterium 2.2: geforderte Angaben und Nachweise des Verantwortlichen der Leistungserbringung und dessen Vertreter für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken, für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer: Name; fachliche Qualifikation (mit Nachweis des entsprechenden fachlichen Ausbildungsabschlusses Diplomingenieur oder gleichwertig an einer Technischen Universität oder Fachhochschule); Anzahl der projektbezogenen Berufsjahre insgesamt (in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) a VOF).
— Kriterium 2, Unterkriterium 2.3: Angaben zu projektbezogenen Fortbildungen für das vorgesehene Personal für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen (VA) und Ingenieurbauwerken (IngBw) sowie für die örtliche Bauüberwachung von VA und IngBw des Bewerbers mit Fortbildungsnachweisen der Jahre 2012 bis heute (in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) a VOF).
— Kriterium 2, Unterkriterium 2.3: Angaben zu projektbezogenen Fortbildungen für das vorgesehene Personal für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen (VA) und Ingenieurbauwerken (IngBw) sowie für die örtliche Bauüberwachung von VA und IngBw des Bewerbers mit Fortbildungsnachweisen der Jahre 2012 bis heute (in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) a VOF).
— Kriterium 2, Unterkriterium 2.4: zusätzliche personelle Anforderungen (besonderer Ausschlussgrund): die Qualifikationsnachweise für das vorgesehene Personal der Überwachung Verkehrssicherung (MVAS-Nachweis oder gleichwertig) sind vorzulegen (in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) a VOF).
— Kriterium 2, Unterkriterium 2.4: zusätzliche personelle Anforderungen (besonderer Ausschlussgrund): die Qualifikationsnachweise für das vorgesehene Personal der Überwachung Verkehrssicherung (MVAS-Nachweis oder gleichwertig) sind vorzulegen (in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) a VOF).
— Kriterium 3, Unterkriterium 3.1: für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer ist eine tabellarische Referenzliste über Leistungen der Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen (VA) sowie der örtlichen Bauüberwachung von VA vorzulegen. Folgende Angaben zu den Referenzen sind erforderlich: Projektbezeichnung; Nennung des Auftraggebers mit Telefonnummer; Baukosten; Bearbeitungszeitraum (der o. g. Leistungen); Angabe der erbrachten Leistungsanteile und kurze Beschreibung des Bauvorhabens. Es werden nur Referenzen, welche die folgenden Mindestanforderungen erfüllen, bewertet: Straßenbauprojekte an Bundesautobahnen oder Bundes- oder Staats-/Landesstraßen; Leistungserbringung (der o. g. Leistungen) in den Jahren 2012 bis heute; Neu- oder Ausbau von mindestens 500 m Baulänge (in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) b VOF).
— Kriterium 3, Unterkriterium 3.1: für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer ist eine tabellarische Referenzliste über Leistungen der Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen (VA) sowie der örtlichen Bauüberwachung von VA vorzulegen. Folgende Angaben zu den Referenzen sind erforderlich: Projektbezeichnung; Nennung des Auftraggebers mit Telefonnummer; Baukosten; Bearbeitungszeitraum (der o. g. Leistungen); Angabe der erbrachten Leistungsanteile und kurze Beschreibung des Bauvorhabens. Es werden nur Referenzen, welche die folgenden Mindestanforderungen erfüllen, bewertet: Straßenbauprojekte an Bundesautobahnen oder Bundes- oder Staats-/Landesstraßen; Leistungserbringung (der o. g. Leistungen) in den Jahren 2012 bis heute; Neu- oder Ausbau von mindestens 500 m Baulänge (in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) b VOF).
— Kriterium 3, Unterkriterium 3.2: für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer ist eine tabellarische Referenzliste über Leistungen der Bauoberleitung (Lph. 8) von Brückenbauwerken sowie der örtlichen Bauüberwachung von Brückenbauwerken vorzulegen. Folgende Angaben zu den Referenzen sind erforderlich: Projektbezeichnung; Nennung des Auftraggebers mit Telefonnummer; Baukosten; Bearbeitungszeitraum (der o. g. Leistungen); Angabe der erbrachten Leistungsanteile und kurze Beschreibung des Bauvorhabens. Es werden nur Referenzen, welche die folgenden Mindestanforderungen erfüllen, bewertet: Brückenbauprojekte an Bundesautobahnen oder Bundes- oder Staats-/Landesstraßen; Leistungserbringung (der o. g. Leistungen) in den Jahren 2012 bis heute; Neu- oder Ersatzneubau mit einer Mindestspannweite von 15 m (in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) b VOF).
— Kriterium 3, Unterkriterium 3.2: für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer ist eine tabellarische Referenzliste über Leistungen der Bauoberleitung (Lph. 8) von Brückenbauwerken sowie der örtlichen Bauüberwachung von Brückenbauwerken vorzulegen. Folgende Angaben zu den Referenzen sind erforderlich: Projektbezeichnung; Nennung des Auftraggebers mit Telefonnummer; Baukosten; Bearbeitungszeitraum (der o. g. Leistungen); Angabe der erbrachten Leistungsanteile und kurze Beschreibung des Bauvorhabens. Es werden nur Referenzen, welche die folgenden Mindestanforderungen erfüllen, bewertet: Brückenbauprojekte an Bundesautobahnen oder Bundes- oder Staats-/Landesstraßen; Leistungserbringung (der o. g. Leistungen) in den Jahren 2012 bis heute; Neu- oder Ersatzneubau mit einer Mindestspannweite von 15 m (in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) b VOF).
— Kriterium 4: Angaben zur technischen Leitung des Vorhabens des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer in Form eines Organigramms mit namentlicher Benennung des Projektleiters und des vorgesehenen Personals mit Angabe der vorgesehenen Aufgabenbereiche für dieses Projekt einschließlich der Benennung der einzelnen Vertreterregelung (in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) c VOF).
— Kriterium 4: Angaben zur technischen Leitung des Vorhabens des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer in Form eines Organigramms mit namentlicher Benennung des Projektleiters und des vorgesehenen Personals mit Angabe der vorgesehenen Aufgabenbereiche für dieses Projekt einschließlich der Benennung der einzelnen Vertreterregelung (in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) c VOF).
— Kriterium 5: Angaben über die aktuelle personelle Ausstattung mit objektbezogener Eignung für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer: Anzahl der angestellten Mitarbeiter für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen (VA) und Ingenieurbauwerken (IngBW) sowie für die örtliche Bauüberwachung von VA und IngBw (in Anlehnung an § 5 (5) d VOF).
— Kriterium 5: Angaben über die aktuelle personelle Ausstattung mit objektbezogener Eignung für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer: Anzahl der angestellten Mitarbeiter für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen (VA) und Ingenieurbauwerken (IngBW) sowie für die örtliche Bauüberwachung von VA und IngBw (in Anlehnung an § 5 (5) d VOF).
— Kriterium 6: Erklärung für die vorgesehenen Leistungsbereiche der Bauoberleitung (Lph. 8) sowie der örtlichen Bauüberwachung aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technischen Ausrüstungen (Datenaustausch: dxf, dwg, REB-gerechte Abrechnung in Datenart 11, grafischer und sonst. Daten (MS-Word-kompatibel, MS-Excel-kompatibel, MS-Power-Point kompatibel) in digitaler Form muss gewährleistet werden) der Bewerber (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und die Unterauftragnehmer verfügen (in Anlehnung an § 5 (5) e VOF).
— Kriterium 6: Erklärung für die vorgesehenen Leistungsbereiche der Bauoberleitung (Lph. 8) sowie der örtlichen Bauüberwachung aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technischen Ausrüstungen (Datenaustausch: dxf, dwg, REB-gerechte Abrechnung in Datenart 11, grafischer und sonst. Daten (MS-Word-kompatibel, MS-Excel-kompatibel, MS-Power-Point kompatibel) in digitaler Form muss gewährleistet werden) der Bewerber (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und die Unterauftragnehmer verfügen (in Anlehnung an § 5 (5) e VOF).
— Kriterium 7: Angaben zu den Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualitätssicherung der auszuführenden Leistungen des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaft von allen Mitgliedern) benennen und beschreiben (in Anlehnung an § 5 (5) f VOF).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden mit 1 500 000 EUR, sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden) mit 1 500 000 EUR sowie eine Maximierung der Ersatzleistungen um das 2-fache der Versicherungssumme, Nachweis gemäß § 5 (4) a VOF. Im Falle von Bieter-/Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern einzeln zu erbringen.
Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden mit 1 500 000 EUR, sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden) mit 1 500 000 EUR sowie eine Maximierung der Ersatzleistungen um das 2-fache der Versicherungssumme, Nachweis gemäß § 5 (4) a VOF. Im Falle von Bieter-/Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern einzeln zu erbringen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
HOAI, Abschlags- und Schlusszahlungen nach HVA F-StB, jeweils in der aktuellen Fassung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Betrifft die Leistungen der Bauoberleitung (Lph. 8) und der örtlichen Bauüberwachung: HVA F-StB TVB-Bauüberwachung Pkt. 2.3 und Pkt. 3.3, aktuelle Fassung.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Falle des Unterschreitens der geplanten Mindestzahl nach Abschluss des Teilnahmeverfahrens, das Verhandlungsverfahren einzustellen. Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind Pkt. III.2.1), Pkt. III.2.2) und Pkt. III.2.3) zu entnehmen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Falle des Unterschreitens der geplanten Mindestzahl nach Abschluss des Teilnahmeverfahrens, das Verhandlungsverfahren einzustellen. Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind Pkt. III.2.1), Pkt. III.2.2) und Pkt. III.2.3) zu entnehmen.
— Ausschlussverfahren: persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers (Angaben des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer gemäß Pkt. III.2.1) in Anlehnung an): § 4 (2), §§ 4 (6) a-g, §§ 4 (9) a-e, § 5 (4) a, § 5 (5) h VOF, Ausschluss bei Nichtabgabe. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Angaben des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer gemäß Pkt. III.2.2) in Anlehnung an): § 5 (4) c VOF (Kriterium 1), Ausschluss bei Nichtabgabe. Technische Leistungsfähigkeit/ fachliche Eignung (Angaben des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer gemäß Pkt. III.2.3) in Anlehnung an): § 4 (3), §§ 5 (5) a, b, c, d, e, f VOF (Kriterien 2 bis 7 einschließlich Unterkriterien), Ausschluss bei Nichtabgabe.
— Ausschlussverfahren: persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers (Angaben des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer gemäß Pkt. III.2.1) in Anlehnung an): § 4 (2), §§ 4 (6) a-g, §§ 4 (9) a-e, § 5 (4) a, § 5 (5) h VOF, Ausschluss bei Nichtabgabe. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Angaben des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer gemäß Pkt. III.2.2) in Anlehnung an): § 5 (4) c VOF (Kriterium 1), Ausschluss bei Nichtabgabe. Technische Leistungsfähigkeit/ fachliche Eignung (Angaben des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer gemäß Pkt. III.2.3) in Anlehnung an): § 4 (3), §§ 5 (5) a, b, c, d, e, f VOF (Kriterien 2 bis 7 einschließlich Unterkriterien), Ausschluss bei Nichtabgabe.
— Auswahlverfahren:
Die Wichtung erfolgt für die gemäß Pkt. III.2.2) und III.2.3) benannten Auswahlkriterien mit:
— Kriterium 1: mit 10 %;
— Kriterium 2:
• Unterkriterium 2.1 mit 12,5 %,
• Unterkriterium 2.2 mit 12,5 %,
• Unterkriterium 2.3 mit 5 %;
— Kriterium 3:
• Unterkriterium 3.1 mit 17,5 %,
• Unterkriterium 3.2 mit 17,5 %;
— Kriterium 4: mit 5 %;
— Kriterium 5: mit 10 %;
— Kriterium 6: mit 5 %;
— Kriterium 7: mit 5 %.
Es erfolgt eine differenzierte Bewertung der genannten Auswahlkriterien mit 0 bis 5 Punkten. Teilnahmeanträge mit einer Bewertung von 0 Punkten in einem Auswahlkriterium werden aufgrund der Nichterfüllung der Mindeststandards nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert. Im Folgenden werden die Bewertungen des Mindeststandards der Auswahlkriterien benannt. Die vollständige Bewertungsmartix kann bei der LISt GmbH (vergabe@list.smwa.sachsen.de) bis zum Ablauf des im Pkt. IV.3.4) genannten Schlusstermins abgefordert werden.
Es erfolgt eine differenzierte Bewertung der genannten Auswahlkriterien mit 0 bis 5 Punkten. Teilnahmeanträge mit einer Bewertung von 0 Punkten in einem Auswahlkriterium werden aufgrund der Nichterfüllung der Mindeststandards nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert. Im Folgenden werden die Bewertungen des Mindeststandards der Auswahlkriterien benannt. Die vollständige Bewertungsmartix kann bei der LISt GmbH (vergabe@list.smwa.sachsen.de) bis zum Ablauf des im Pkt. IV.3.4) genannten Schlusstermins abgefordert werden.
Kriterium 1: 1 Punkt (Mindeststandard) größer oder gleich 267 000 EUR bis kleiner als 400 500 EUR im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (2012-2014) für Leistungen an Bundesautobahnen (BAB), Bundes- und Staats-/Landesstraßen (B- und S-/L-Straßen) getrennt für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen (VA) und Ingenieurbauwerken (IngBw), für die Objektbetreuung (Lph. 9) von VA und IngBw sowie für die örtliche Bauüberwachung von VA und IngBw. Ausschlaggebend für die Wertung ist die Summe der objektbezogenen Umsätze für die Lph. 8 von Verkehrsanlagen (VA) und Ingenieurbauwerken (IngBw), für die Lph. 9 von VA und IngBw sowie für die örtliche Bauüberwachung von VA und IngBw.
Kriterium 1: 1 Punkt (Mindeststandard) größer oder gleich 267 000 EUR bis kleiner als 400 500 EUR im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (2012-2014) für Leistungen an Bundesautobahnen (BAB), Bundes- und Staats-/Landesstraßen (B- und S-/L-Straßen) getrennt für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen (VA) und Ingenieurbauwerken (IngBw), für die Objektbetreuung (Lph. 9) von VA und IngBw sowie für die örtliche Bauüberwachung von VA und IngBw. Ausschlaggebend für die Wertung ist die Summe der objektbezogenen Umsätze für die Lph. 8 von Verkehrsanlagen (VA) und Ingenieurbauwerken (IngBw), für die Lph. 9 von VA und IngBw sowie für die örtliche Bauüberwachung von VA und IngBw.
Kriterium 2, Unterkriterium 2.1: 1 Punkt (Mindeststandard) der Verantwortliche der Leistungserbringung der Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken muss über eine abgeschlossene entsprechende Fachausbildung an einer Technischen Universität (TU) oder Fachhochschule (FH) als Diplomingenieur (Dipl.-Ing.) oder gleichwertig und über 3 Berufsjahre (BJ) verfügen und der Vertreter des Verantwortlichen der Leistungserbringung der Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken muss über eine abgeschlossene entsprechende Fachausbildung an einer TU oder FH als Dipl.-Ing. oder gleichwertig und über 3 BJ verfügen. Ausschlaggebend für die Punktbewertung des Unterkriteriums 2.1 ist die niedrigste Einzelbewertung des benannten vorgesehenen Personals.
Kriterium 2, Unterkriterium 2.1: 1 Punkt (Mindeststandard) der Verantwortliche der Leistungserbringung der Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken muss über eine abgeschlossene entsprechende Fachausbildung an einer Technischen Universität (TU) oder Fachhochschule (FH) als Diplomingenieur (Dipl.-Ing.) oder gleichwertig und über 3 Berufsjahre (BJ) verfügen und der Vertreter des Verantwortlichen der Leistungserbringung der Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken muss über eine abgeschlossene entsprechende Fachausbildung an einer TU oder FH als Dipl.-Ing. oder gleichwertig und über 3 BJ verfügen. Ausschlaggebend für die Punktbewertung des Unterkriteriums 2.1 ist die niedrigste Einzelbewertung des benannten vorgesehenen Personals.
Kriterium 2, Unterkriterium 2.2: 1 Punkt (Mindeststandard) der Verantwortliche der Leistungserbringung der örtlichen Bauüberwachung von Verkehrsanlagen (VA) und Ingenieurbauwerken (IngBw) muss über eine abgeschlossene entsprechende Fachausbildung an einer Technischen Universität (TU) oder Fachhochschule (FH) als Diplomingenieur (Dipl.-Ing.) oder gleichwertig und über 3 Berufsjahre (BJ) verfügen; und der Vertreter des Verantwortlichen der Leistungserbringung der örtlichen Bauüberwachung von VA und IngBw muss über eine abgeschlossene entsprechende Fachausbildung an einer TU oder FH als Dipl.-Ing. oder gleichwertig und über 3 BJ verfügen. Ausschlaggebend für die Punktbewertung des Unterkriteriums 2.2 ist die niedrigste Einzelbewertung des benannten vorgesehenen Personals.
Kriterium 2, Unterkriterium 2.2: 1 Punkt (Mindeststandard) der Verantwortliche der Leistungserbringung der örtlichen Bauüberwachung von Verkehrsanlagen (VA) und Ingenieurbauwerken (IngBw) muss über eine abgeschlossene entsprechende Fachausbildung an einer Technischen Universität (TU) oder Fachhochschule (FH) als Diplomingenieur (Dipl.-Ing.) oder gleichwertig und über 3 Berufsjahre (BJ) verfügen; und der Vertreter des Verantwortlichen der Leistungserbringung der örtlichen Bauüberwachung von VA und IngBw muss über eine abgeschlossene entsprechende Fachausbildung an einer TU oder FH als Dipl.-Ing. oder gleichwertig und über 3 BJ verfügen. Ausschlaggebend für die Punktbewertung des Unterkriteriums 2.2 ist die niedrigste Einzelbewertung des benannten vorgesehenen Personals.
Kriterium 2, Unterkriterium 2.3: 1 Punkt (Mindeststandard) Angaben zu projektbezogenen Fortbildungen für das vorgesehene Personal für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken sowie für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken liegen ohne dem Teilnahmeantrag beigefügte Fortbildungsnachweise vor.
Kriterium 2, Unterkriterium 2.3: 1 Punkt (Mindeststandard) Angaben zu projektbezogenen Fortbildungen für das vorgesehene Personal für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken sowie für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken liegen ohne dem Teilnahmeantrag beigefügte Fortbildungsnachweise vor.
Kriterium 3, Unterkriterium 3.1: 1 Punkt (Mindeststandard) 2 Referenzen (Ref.) für Leistungen der Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen; und 2 Ref. für Leistungen der örtlichen Bauüberwachung von Verkehrsanlagen. Ausschlaggebend für die Punktbewertung des Unterkriteriums 3.1 ist die niedrigste Einzelbewertung der Referenzen.
Kriterium 3, Unterkriterium 3.1: 1 Punkt (Mindeststandard) 2 Referenzen (Ref.) für Leistungen der Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen; und 2 Ref. für Leistungen der örtlichen Bauüberwachung von Verkehrsanlagen. Ausschlaggebend für die Punktbewertung des Unterkriteriums 3.1 ist die niedrigste Einzelbewertung der Referenzen.
Kriterium 3, Unterkriterium 3.2: 1 Punkt (Mindeststandard) 10 Referenzen (Ref.) für Leistungen der Bauoberleitung (Lph. 8) von Brückenbauwerken, davon 1 Stahl- oder Stahlverbundbrücke; und 10 Ref. für Leistungen der örtlichen Bauüberwachung von Brückenbauwerken, davon 1 Stahl- oder Stahlverbundbrücke. Ausschlaggebend für die Punktbewertung des Unterkriteriums 3.2 ist die niedrigste Einzelbewertung der Referenzen.
Kriterium 3, Unterkriterium 3.2: 1 Punkt (Mindeststandard) 10 Referenzen (Ref.) für Leistungen der Bauoberleitung (Lph. 8) von Brückenbauwerken, davon 1 Stahl- oder Stahlverbundbrücke; und 10 Ref. für Leistungen der örtlichen Bauüberwachung von Brückenbauwerken, davon 1 Stahl- oder Stahlverbundbrücke. Ausschlaggebend für die Punktbewertung des Unterkriteriums 3.2 ist die niedrigste Einzelbewertung der Referenzen.
Kriterium 4: 1 Punkt (Mindeststandard) Angaben zur technischen Leitung des Vorhabens des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer mit namentlicher Benennung des Projektleiters und des vorgesehenen Personals, jedoch ohne bzw. abweichende Angaben der vorgesehenen Aufgabenbereiche für dieses Projekt und ohne bzw. unvollständiger Benennung der Vertreterregelung.
Kriterium 4: 1 Punkt (Mindeststandard) Angaben zur technischen Leitung des Vorhabens des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer mit namentlicher Benennung des Projektleiters und des vorgesehenen Personals, jedoch ohne bzw. abweichende Angaben der vorgesehenen Aufgabenbereiche für dieses Projekt und ohne bzw. unvollständiger Benennung der Vertreterregelung.
Kriterium 5: 1 Punkt (Mindeststandard) 3 Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken sowie für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken des vorgesehenen Leistungsbereiches des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer.
Kriterium 5: 1 Punkt (Mindeststandard) 3 Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken sowie für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken des vorgesehenen Leistungsbereiches des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer.
Kriterium 6: 1 Punkt (Mindeststandard) allgemeine Beschreibung der Ausstattung, Geräte, technischen Ausrüstungen (Datenaustausch: dxf, dwg, REB gerechte Abrechnung in Datenart 11, grafischer und sonst. Daten (MS-Word-kompatibel, MS-Excel-kompatibel, MS-Power-Point-kompatibel) in digitaler Form ist gewährleistet) über die der Bewerber (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und die Unterauftragnehmer verfügen.
Kriterium 6: 1 Punkt (Mindeststandard) allgemeine Beschreibung der Ausstattung, Geräte, technischen Ausrüstungen (Datenaustausch: dxf, dwg, REB gerechte Abrechnung in Datenart 11, grafischer und sonst. Daten (MS-Word-kompatibel, MS-Excel-kompatibel, MS-Power-Point-kompatibel) in digitaler Form ist gewährleistet) über die der Bewerber (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und die Unterauftragnehmer verfügen.
Kriterium 7: 1 Punkt (Mindeststandard) reine verbale Aussage des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern), dass Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualitätssicherung durchgeführt werden. Erfüllen mehr als 5 Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, wird die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern gemäß § 10 (3) VOF durch Los getroffen.
Kriterium 7: 1 Punkt (Mindeststandard) reine verbale Aussage des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern), dass Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualitätssicherung durchgeführt werden. Erfüllen mehr als 5 Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, wird die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern gemäß § 10 (3) VOF durch Los getroffen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Name: LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische
Dienstleistungen mbH
Postanschrift: Seminarstraße 4
Postort: Rochlitz
Postleitzahl: 09306
Kontaktperson: Frau Ebner
Telefon: +49 3737784609📞
E-Mail: vergabe@list.smwa.sachsen.de📧
Fax: +49 3514511784699 📠
Name: LISt Gesellschaft für
Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH
LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und
ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH
Telefon: +49
3737784609📞
E-Mail: poststelle-nlmeissen@lasuv.sachsen.de📧
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2201-15-00
Zusätzliche Informationen
a) Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich, in einem verschlossenen Umschlag mit folgender Kennzeichnung und bei der LISt GmbH (Seminarstraße 4, 09306 Rochlitz) einzureichen: „Teilnahmeantrag S 177 Neubau Radeberg – BAB A 4 – Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke“ Abgabetermin und Uhrzeit gemäß Pkt. IV.3.4) einzureichen. Teilnahmeanträge die nach dem in Pkt. IV.3.4) genannten Schlusstermin bei der LISt GmbH eingehen werden nicht berücksichtigt. Es gelten der Posteingangsstempel und der Zeitvermerk.
a) Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich, in einem verschlossenen Umschlag mit folgender Kennzeichnung und bei der LISt GmbH (Seminarstraße 4, 09306 Rochlitz) einzureichen: „Teilnahmeantrag S 177 Neubau Radeberg – BAB A 4 – Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke“ Abgabetermin und Uhrzeit gemäß Pkt. IV.3.4) einzureichen. Teilnahmeanträge die nach dem in Pkt. IV.3.4) genannten Schlusstermin bei der LISt GmbH eingehen werden nicht berücksichtigt. Es gelten der Posteingangsstempel und der Zeitvermerk.
b) Die Verwendung des Bewerberbogens als Formularvordruck wird für die Teilnahme empfohlen, maßgeblich ist der Inhalt der Bekanntmachung. Hinweis zum Bezug des Bewerberbogens, siehe Pkt. III.2.1). In den Teilnahmeunterunterlagen sind die gemäß Pkt. III.1.1) bis Pkt. III.2.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise der Bewerber bzw. der entsprechenden Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaften und der Unterauftragnehmer übersichtlich und in der folgenden Reihenfolge geheftet vorzulegen: § 4 (2), §§ 4 (6) a-g, §§ 4 (9) a-e, § 5 (4) a, § 5 (5) h, § 5 (4) c, §§ 5 (5) a, b, c, d, e, f VOF.
b) Die Verwendung des Bewerberbogens als Formularvordruck wird für die Teilnahme empfohlen, maßgeblich ist der Inhalt der Bekanntmachung. Hinweis zum Bezug des Bewerberbogens, siehe Pkt. III.2.1). In den Teilnahmeunterunterlagen sind die gemäß Pkt. III.1.1) bis Pkt. III.2.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise der Bewerber bzw. der entsprechenden Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaften und der Unterauftragnehmer übersichtlich und in der folgenden Reihenfolge geheftet vorzulegen: § 4 (2), §§ 4 (6) a-g, §§ 4 (9) a-e, § 5 (4) a, § 5 (5) h, § 5 (4) c, §§ 5 (5) a, b, c, d, e, f VOF.
c) Der Teilnahmeantrag einschließlich vorzulegender Nachweise und der Bewerberbogen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Alle Bewerber erhalten eine schriftliche Information über die Berücksichtigung bzw. Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1.
Vergabekammer des Freistaates Sachsen c/o Landesdirektion
Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419773800📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für einen zulässigen Nachprüfungsauftrag bei Rügen außerhalb der Fristen für Bieterinformationen (§ 101a GWB): Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB: 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung
Meißen
Postanschrift: Heinrich-Heine-Str. 23c
Postort: Meißen
Postleitzahl: 01662
Telefon: +49 352171890📞
Fax: +49 352171891399 📠
Quelle: OJS 2015/S 091-164062 (2015-04-30)
Ergänzende Angaben (2015-05-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baustellenüberwachung
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Baustellenüberwachung📦
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-07-07 📅
Name: BUNG Ingenieure AG, Zweigniederlassung Dresden
Postanschrift: Hainsberger Straße 5
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01159
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: 146200
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Postfach 101364
Postleitzahl: 04013
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 2 Nr. 4 GWB (15 Kalendertage nach Eingang des Nichtabhilfeschreibens auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH
Postanschrift: Seminarstraße 4
Postort: Rochlitz
Postleitzahl: 09306
Telefon: +49 37207832190📞
Fax: +49 3514511784120 📠
Quelle: OJS 2017/S 158-328017 (2017-08-16)