Unabhängiger Sachverständiger für Fragen des Baumschutzes zur Auswertung des Bodenfeuchtemonitorings sowie der Begutachtung der Bäume, insbesondere im Bereich des Stuttgarter Schlossgartens (Unterer, Mittlerer und Oberer Schlossgarten) und des Rosensteinparks während der Phase der Grundwasserabsenkung durch Baumaßnahmen zur Herstellung des Tiefbahnhofes sowie der angrenzenden Abschnitte 1.1, 1.2, 1.5 und 1.6. Der Baumsachverständige ist für die Einhaltung der Auflagen aus den Beschlüssen der Planfeststellung sowie der Auflagen und Nebenbestimmungen aus der 5. und 7. Planänderung des PFA 1.1 (Bodenfeuchtemonitoring) sowie möglicher weiterer Auflagen aus noch anstehenden Planänderungsverfahren verantwortlich. Entsprechend der Nebenbestimmungen zur 7. Planänderung im PFA 1.1 wurde in einer Ausführungsplanung detailliert das im Gutachten 2012036 vom Sachverständigen Siegert vorgesehene Maßnahmenkonzept dargestellt. Anhand der installierten Bodenfeuchtemessstellen hat eine regelmäßige Beobachtung und Auswertung der erfassten Daten der Bodenfeuchtemessstellen und der Grundwassermessstellen im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf die Vegetation und Großbäume zu erfolgen. Einleitung und Überwachung der damit verbundenen Maßnahmen. In betroffenen Bereichen des Schlossgartens und des Rosensteinparks sind zur Plausibilitätsprüfung einmal monatlich Begehungen durchzuführen. Weitere Aufgaben können folgende Leistungen sein: die Beurteilung des Zustandes von Bäumen hinsichtlich Verpflanzbarkeit, eine Wertermittlung von Bäumen, Entwicklung von Schutzkonzepten, Fachbauüberwachung bei speziellen Aufgaben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-23.
Auftragsbekanntmachung (2015-07-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gutachterische Tätigkeit
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gutachterische Tätigkeit📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH
Postanschrift: Räpplenstraße 17
Postleitzahl: 70191
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com🌏
E-Mail: einkauf-s21nbs@deutschebahn.com📧
Fax: +49 6926521939 📠
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingungen neben den unter III.2.1) bis III.2.3) genannten Erklärungen/Nachweise folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: – Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist. Darüber hinaus hat er zu erklären, dass ihm bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit dieser Erklärung zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einervertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann. Ein Versand der Ausschreibungsunterlagen erfolgt grundsätzlich nur an zugelassene Unternehmen nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs. Auf diesen können Sie sich gerne gemäß dieser Bekanntmachung bewerben. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind bitte 2-fach vorzulegen. Schlusstermin für den Eingang der Anträge auf Teilnahme: 12.8.2015 – 12:00 Uhr. Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb richten Sie bitte ausschließlich an: einkauf-s21nbs@deutschebahn.com.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingungen neben den unter III.2.1) bis III.2.3) genannten Erklärungen/Nachweise folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: – Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist. Darüber hinaus hat er zu erklären, dass ihm bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit dieser Erklärung zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einervertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann. Ein Versand der Ausschreibungsunterlagen erfolgt grundsätzlich nur an zugelassene Unternehmen nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs. Auf diesen können Sie sich gerne gemäß dieser Bekanntmachung bewerben. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind bitte 2-fach vorzulegen. Schlusstermin für den Eingang der Anträge auf Teilnahme: 12.8.2015 – 12:00 Uhr. Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb richten Sie bitte ausschließlich an: einkauf-s21nbs@deutschebahn.com.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 12
Kurze Beschreibung:
Unabhängiger Sachverständiger für Fragen des Baumschutzes zur Auswertung des Bodenfeuchtemonitorings sowie der Begutachtung der Bäume, insbesondere im Bereich des Stuttgarter Schlossgartens (Unterer, Mittlerer und Oberer Schlossgarten) und des Rosensteinparks während der Phase der Grundwasserabsenkung durch Baumaßnahmen zur Herstellung des Tiefbahnhofes sowie der angrenzenden Abschnitte 1.1, 1.2, 1.5 und 1.6. Der Baumsachverständige ist für die Einhaltung der Auflagen aus den Beschlüssen der Planfeststellung sowie der Auflagen und Nebenbestimmungen aus der 5. und 7. Planänderung des PFA 1.1 (Bodenfeuchtemonitoring) sowie möglicher weiterer Auflagen aus noch anstehenden Planänderungsverfahren verantwortlich. Entsprechend der Nebenbestimmungen zur 7. Planänderung im PFA 1.1 wurde in einer Ausführungsplanung detailliert das im Gutachten 2012036 vom Sachverständigen Siegert vorgesehene Maßnahmenkonzept dargestellt. Anhand der installierten Bodenfeuchtemessstellen hat eine regelmäßige Beobachtung und Auswertung der erfassten Daten der Bodenfeuchtemessstellen und der Grundwassermessstellen im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf die Vegetation und Großbäume zu erfolgen. Einleitung und Überwachung der damit verbundenen Maßnahmen. In betroffenen Bereichen des Schlossgartens und des Rosensteinparks sind zur Plausibilitätsprüfung einmal monatlich Begehungen durchzuführen. Weitere Aufgaben können folgende Leistungen sein: die Beurteilung des Zustandes von Bäumen hinsichtlich Verpflanzbarkeit, eine Wertermittlung von Bäumen, Entwicklung von Schutzkonzepten, Fachbauüberwachung bei speziellen Aufgaben.
Unabhängiger Sachverständiger für Fragen des Baumschutzes zur Auswertung des Bodenfeuchtemonitorings sowie der Begutachtung der Bäume, insbesondere im Bereich des Stuttgarter Schlossgartens (Unterer, Mittlerer und Oberer Schlossgarten) und des Rosensteinparks während der Phase der Grundwasserabsenkung durch Baumaßnahmen zur Herstellung des Tiefbahnhofes sowie der angrenzenden Abschnitte 1.1, 1.2, 1.5 und 1.6. Der Baumsachverständige ist für die Einhaltung der Auflagen aus den Beschlüssen der Planfeststellung sowie der Auflagen und Nebenbestimmungen aus der 5. und 7. Planänderung des PFA 1.1 (Bodenfeuchtemonitoring) sowie möglicher weiterer Auflagen aus noch anstehenden Planänderungsverfahren verantwortlich. Entsprechend der Nebenbestimmungen zur 7. Planänderung im PFA 1.1 wurde in einer Ausführungsplanung detailliert das im Gutachten 2012036 vom Sachverständigen Siegert vorgesehene Maßnahmenkonzept dargestellt. Anhand der installierten Bodenfeuchtemessstellen hat eine regelmäßige Beobachtung und Auswertung der erfassten Daten der Bodenfeuchtemessstellen und der Grundwassermessstellen im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf die Vegetation und Großbäume zu erfolgen. Einleitung und Überwachung der damit verbundenen Maßnahmen. In betroffenen Bereichen des Schlossgartens und des Rosensteinparks sind zur Plausibilitätsprüfung einmal monatlich Begehungen durchzuführen. Weitere Aufgaben können folgende Leistungen sein: die Beurteilung des Zustandes von Bäumen hinsichtlich Verpflanzbarkeit, eine Wertermittlung von Bäumen, Entwicklung von Schutzkonzepten, Fachbauüberwachung bei speziellen Aufgaben.
Beschreibung der Optionen:
Option 1: 1.11.2019-31.10.2020
Option 2: 1.11.2020-31.10.2021.
Referenznummer: 15TEI15518
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms:
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der„Transeuropäischen Netze“ (TEN) „ Paris-Straßburg- Stuttgart -Wien- Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind 2-fach, exakt in der aufgeführten Reihenfolge, abgeheftet und mit beschrifteten Registerblättern abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z.B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.). – Als Anlage 1: Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfungen mit Unternehmen bzw. Zusammenarbeit mit Anderen. – Als Anlage 2: Nachweis der Berufszulassung und der Berufsausübungsberechtigung durch Eintragung in ein Berufs-oder Handelsregister. – Als Anlage 3: Der Teilnehmer hat zu erklären, dass keine Ausschlussgründegemäß § 21 SektVO, Nr. (4) 1. bis 5. vorliegen.
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind 2-fach, exakt in der aufgeführten Reihenfolge, abgeheftet und mit beschrifteten Registerblättern abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z.B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.). – Als Anlage 1: Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfungen mit Unternehmen bzw. Zusammenarbeit mit Anderen. – Als Anlage 2: Nachweis der Berufszulassung und der Berufsausübungsberechtigung durch Eintragung in ein Berufs-oder Handelsregister. – Als Anlage 3: Der Teilnehmer hat zu erklären, dass keine Ausschlussgründegemäß § 21 SektVO, Nr. (4) 1. bis 5. vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind 2-fach, exakt in der aufgeführten Reihenfolge, abgeheftet und mit beschrifteten Registerblättern abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z.B. Anlage 1.1 für Firma1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.). – Als Anlage 4: Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. – Als Anlage 5: Erklärung, dass keine Steuer und Abgabeschulden bestehen. – Als Anlage 6: Erklärung/ Nachweise über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen. – Als Anlage 7: Erklärung /Nachweise über den Gesamtumsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. – Als Anlage 8: Erklärung/Nachweise eines jährlichen Gesamtumsatzes größer 400 000 EUR.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind 2-fach, exakt in der aufgeführten Reihenfolge, abgeheftet und mit beschrifteten Registerblättern abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z.B. Anlage 1.1 für Firma1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.). – Als Anlage 4: Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. – Als Anlage 5: Erklärung, dass keine Steuer und Abgabeschulden bestehen. – Als Anlage 6: Erklärung/ Nachweise über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen. – Als Anlage 7: Erklärung /Nachweise über den Gesamtumsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. – Als Anlage 8: Erklärung/Nachweise eines jährlichen Gesamtumsatzes größer 400 000 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind 2-fach, exakt in der aufgeführten Reihenfolge, abgeheftet und mit beschrifteten Registerblättern abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z.B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.). – Als Anlage 9: Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar. – Als Anlage 10: Nachweis über die Ernennung als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Landschaftsbau, Baumpflege, Baumstatik. – Als Anlage 11: Nachweis der Kenntnisse in Bodenkunde; Erfahrung in der Auswertung von Bodenfeuchtemessstellen einschließlich Auswertung der Ergebnisse im Hinblick auf Auswirkungen auf Großbäume. (Referenzliste über die in den letzten 4 Jahren ausgeführten Tätigkeiten in Tabellenform anzugeben: Projekt /Objekt, Auftraggeber/ Benennung Ansprechpartner bei Auftraggeber, Auftragssummen, Leistungsbild/ Leistungsumfang). – Als Anlage 12: Nachweise von Tätigkeiten: baubegleitende Überwachung von Großbäumen bei Eingriffen ins Grundwasser; Koordinierung von Maßnahmen zum Schutz von Großbäumen; Überwachen der Bodenfeuchte mittels Auswertung von Daten der installierten Bodenfeuchtemessstellen und Grundwasserpegeln /-messstellen. – Als Anlage 13: Ableitung von Schutzmaßnahmen (Be- und Entwässerungsmaßnahmen). (Referenzliste ist Projektspezifisch in Tabellenform anzugeben: Projekt/Objekt, Auftraggeber/Benennung Ansprechpartner bei Auftraggeber, Auftragssummen, Leistungsbild/ Leistungsumfang). – Als Anlage 14: Nachweise vergleichbarer Tätigkeiten für insgesamt 2 bis 5 Mitarbeiter gegliedert nach einschlägiger Berufserfahrung, Projektleiter größer 8 Jahre, Mitarbeiter größer 5 Jahre. – Als Anlage 15: Nachweise über EDV-Kenntnisse mit den Programmen CAD-System (z. B. AutoCAD oder vergleichbar) und GIS-System (z. B. ArcGis). – Als Anlage 16: Nachweise über verhandlungssichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind 2-fach, exakt in der aufgeführten Reihenfolge, abgeheftet und mit beschrifteten Registerblättern abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z.B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.). – Als Anlage 9: Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar. – Als Anlage 10: Nachweis über die Ernennung als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Landschaftsbau, Baumpflege, Baumstatik. – Als Anlage 11: Nachweis der Kenntnisse in Bodenkunde; Erfahrung in der Auswertung von Bodenfeuchtemessstellen einschließlich Auswertung der Ergebnisse im Hinblick auf Auswirkungen auf Großbäume. (Referenzliste über die in den letzten 4 Jahren ausgeführten Tätigkeiten in Tabellenform anzugeben: Projekt /Objekt, Auftraggeber/ Benennung Ansprechpartner bei Auftraggeber, Auftragssummen, Leistungsbild/ Leistungsumfang). – Als Anlage 12: Nachweise von Tätigkeiten: baubegleitende Überwachung von Großbäumen bei Eingriffen ins Grundwasser; Koordinierung von Maßnahmen zum Schutz von Großbäumen; Überwachen der Bodenfeuchte mittels Auswertung von Daten der installierten Bodenfeuchtemessstellen und Grundwasserpegeln /-messstellen. – Als Anlage 13: Ableitung von Schutzmaßnahmen (Be- und Entwässerungsmaßnahmen). (Referenzliste ist Projektspezifisch in Tabellenform anzugeben: Projekt/Objekt, Auftraggeber/Benennung Ansprechpartner bei Auftraggeber, Auftragssummen, Leistungsbild/ Leistungsumfang). – Als Anlage 14: Nachweise vergleichbarer Tätigkeiten für insgesamt 2 bis 5 Mitarbeiter gegliedert nach einschlägiger Berufserfahrung, Projektleiter größer 8 Jahre, Mitarbeiter größer 5 Jahre. – Als Anlage 15: Nachweise über EDV-Kenntnisse mit den Programmen CAD-System (z. B. AutoCAD oder vergleichbar) und GIS-System (z. B. ArcGis). – Als Anlage 16: Nachweise über verhandlungssichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft i. H. v. 10 % v. H. der Netto-Auftragssumme. Bürgschaft für Mängelansprüche i. H. v. 5 % v. H. der Netto-Abrechnungssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß der Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-11-01 📅
Datum des Endes: 2019-10-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-01-17 📅
Kennungen
Art der früheren Veröffentlichung: Periodic_indicative_notice
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 12-018078
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de/🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Desweiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Desweiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 143-264958 (2015-07-23)
Ergänzende Angaben (2016-04-27) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben