Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) als Auftraggeber beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über Sachverständigendienstleistungen hinsichtlich der Umsetzung und Einhaltung der Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses, PFB A.3-69 bis A.3-74 zur Standsicherheit im Füllortbereich Schacht 2, 850 m-Sohle in der Schachtanlage Konrad im Wege des Nicht offenen Verfahrens mit Teilnahmewettbewerb zu vergeben. Gegenstand des zu schließenden Vertrages sind diejenigen Sachverständigendienstleistun-gen, die unter das Bergrecht fallen. Nachstehend ist der grundsätzliche Umfang der Sach-verständigenleistungen aufgeführt. 1. Begutachtung und Prüfung der Eignung des Vortriebverfahrens 2. Begutachtung und Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Standsicherheitsnach-weise inkl. der zugehörigen Ausführungszeichnungen und der Ausbruchs- und Siche-rungspläne für die zu untersuchenden Bauzustände und den Endzustand. 3. Begutachtung und Prüfung der Auswirkungen des geplanten Vortriebverfahrens und der Sicherungs¬maßnahmen auf die umliegenden Grubenbaue, soweit erforderlich. 4. Begutachtung und Prüfung, ob sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind, damit die geotechnischen Messungen und die rechnerische Begleitung einschließlich des numerischen Modells, ihre Funktionen erfüllen können, insbesondere für die Kontrollen der Standsicherheit des Füllorts und benachbarter Grubenbaue, soweit erforderlich; während und nach der Bauausführung. 5. Begutachtung und Prüfung a. der Tauglichkeit der Messeinrichtung für die gestellte Aufgabe sowie b. des Nachweises zur Einhaltung der geforderten Genauigkeit im Einsatz auf der Baustelle; c. der Angaben zu den festgelegten Messquerschnitten, zu der Messhäufigkeit, den Messzeitpunkten und der Messdauer; d. des Nachweises zum fachgerechten Einbau der Messgeräte, e. der fachgerechten Durchführung der Messungen (stichprobenhaft), f. wie die EDV-gestützte Verarbeitung und Darstellung der Ergebnisse in übersichtli-cher, interpretierbarer Form zeitnah gewährleistet ist; g. wie die Verfügbarkeit der Informationen und des Informationsflusses gegeben ist, die Informations- und Warnpflichten bei unerwarteten Ereignissen geregelt und ob ein Alarmplan vorhanden ist. 6. Stichprobenartige Prüfung, ob die wesentlichen Messergebnisse mit den geologischen Daten und den Informationen aus dem Vortrieb in Zusammenhang gebracht sind. Des Weiteren ist zu prüfen, ob diese so dargestellt sind, dass eine zuverlässige Interpretation möglich ist und die aus den Messergebnissen und Berechnungen abgeleiteten Entscheidungen nachvollziehbar sind. 7. Regelmäßige Prüfung der Interpretation der Messergebnisse, insbesondere hinsichtlich der hinreichenden Absicherung der rechnerischen Begleitung und der Ergebnisse der Standsicherheitsuntersuchung und der damit verbundenen Sicherungsmaßnahmen. 8. Befahrung und Bewertung des Vortriebs in Abstimmung mit dem LBEG, um auch durch entsprechende Erkenntnisse vor Ort die o.g. Leistungen verantwortungsgerecht wahrnehmen zu können. 9. Die Teilnahme an Besprechungen in Abstimmung und auf Aufforderung mit/durch den Auftraggeber, bei denen technische Entscheidungen vorbereitet oder gefällt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-09-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umwelttechnische Beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Umwelttechnische Beratung📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Postanschrift: Stilleweg 2
Postleitzahl: 30655
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lbeg.niedersachsen.de🌏
E-Mail: kathleen.harder@bgr.de📧
Telefon: +49 5116432234📞
Fax: +49 511643532234 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 300 000 💰
400 000 💰
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) als Auftraggeber beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über Sachverständigendienstleistungen hinsichtlich der Umsetzung und Einhaltung der Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses, PFB A.3-69 bis A.3-74 zur Standsicherheit im Füllortbereich Schacht 2, 850 m-Sohle in der Schachtanlage Konrad im Wege des Nicht offenen Verfahrens mit Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) als Auftraggeber beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über Sachverständigendienstleistungen hinsichtlich der Umsetzung und Einhaltung der Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses, PFB A.3-69 bis A.3-74 zur Standsicherheit im Füllortbereich Schacht 2, 850 m-Sohle in der Schachtanlage Konrad im Wege des Nicht offenen Verfahrens mit Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Gegenstand des zu schließenden Vertrages sind diejenigen Sachverständigendienstleistun-gen, die unter das Bergrecht fallen. Nachstehend ist der grundsätzliche Umfang der Sach-verständigenleistungen aufgeführt.
1. Begutachtung und Prüfung der Eignung des Vortriebverfahrens
2. Begutachtung und Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Standsicherheitsnach-weise inkl. der zugehörigen Ausführungszeichnungen und der Ausbruchs- und Siche-rungspläne für die zu untersuchenden Bauzustände und den Endzustand.
3. Begutachtung und Prüfung der Auswirkungen des geplanten Vortriebverfahrens und der Sicherungs¬maßnahmen auf die umliegenden Grubenbaue, soweit erforderlich.
4. Begutachtung und Prüfung, ob sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind, damit die geotechnischen Messungen und die rechnerische Begleitung einschließlich des numerischen Modells, ihre Funktionen erfüllen können, insbesondere für die Kontrollen der Standsicherheit des Füllorts und benachbarter Grubenbaue, soweit erforderlich; während und nach der Bauausführung.
4. Begutachtung und Prüfung, ob sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind, damit die geotechnischen Messungen und die rechnerische Begleitung einschließlich des numerischen Modells, ihre Funktionen erfüllen können, insbesondere für die Kontrollen der Standsicherheit des Füllorts und benachbarter Grubenbaue, soweit erforderlich; während und nach der Bauausführung.
5. Begutachtung und Prüfung
a. der Tauglichkeit der Messeinrichtung für die gestellte Aufgabe sowie
b. des Nachweises zur Einhaltung der geforderten Genauigkeit im Einsatz auf der Baustelle;
c. der Angaben zu den festgelegten Messquerschnitten, zu der Messhäufigkeit, den Messzeitpunkten und der Messdauer;
d. des Nachweises zum fachgerechten Einbau der Messgeräte,
e. der fachgerechten Durchführung der Messungen (stichprobenhaft),
f. wie die EDV-gestützte Verarbeitung und Darstellung der Ergebnisse in übersichtli-cher, interpretierbarer Form zeitnah gewährleistet ist;
g. wie die Verfügbarkeit der Informationen und des Informationsflusses gegeben ist, die Informations- und Warnpflichten bei unerwarteten Ereignissen geregelt und ob ein Alarmplan vorhanden ist.
6. Stichprobenartige Prüfung, ob die wesentlichen Messergebnisse mit den geologischen Daten und den Informationen aus dem Vortrieb in Zusammenhang gebracht sind. Des Weiteren ist zu prüfen, ob diese so dargestellt sind, dass eine zuverlässige Interpretation möglich ist und die aus den Messergebnissen und Berechnungen abgeleiteten Entscheidungen nachvollziehbar sind.
6. Stichprobenartige Prüfung, ob die wesentlichen Messergebnisse mit den geologischen Daten und den Informationen aus dem Vortrieb in Zusammenhang gebracht sind. Des Weiteren ist zu prüfen, ob diese so dargestellt sind, dass eine zuverlässige Interpretation möglich ist und die aus den Messergebnissen und Berechnungen abgeleiteten Entscheidungen nachvollziehbar sind.
7. Regelmäßige Prüfung der Interpretation der Messergebnisse, insbesondere hinsichtlich der hinreichenden Absicherung der rechnerischen Begleitung und der Ergebnisse der Standsicherheitsuntersuchung und der damit verbundenen Sicherungsmaßnahmen.
8. Befahrung und Bewertung des Vortriebs in Abstimmung mit dem LBEG, um auch durch entsprechende Erkenntnisse vor Ort die o.g. Leistungen verantwortungsgerecht wahrnehmen zu können.
9. Die Teilnahme an Besprechungen in Abstimmung und auf Aufforderung mit/durch den Auftraggeber, bei denen technische Entscheidungen vorbereitet oder gefällt werden.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: 201-10074755
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Salzgitter, Clausthal-Zellerfeld.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Angaben zum NTVergG.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber kann mindestens eine Referenz über
Aufträge benennen, die Sachverständigentätigkeiten
für Endlager oder Erkundungsbergwerke
in atomrechtlichen Genehmigungs- undAufsichtsverfahren zum Inhalt haben. Der Bewerber verfügt über umfangreiche und langjährige Erfahrungen
in Bezug auf das praxisbezogene Geschehen vor Ort
sowie umfassende und detaillierte Kenntnisse der
gebirgsmechanischen und geologischen Verhältnisse
mit tondurchzogenem Erzgestein. Dies schließt
die Qualifikation als Projektleiter für vergleichbare
Aufträge ein. Der Bewerber verfügt über mind.
einen bergrechtlich anerkannten Prüfingenieur für
Baustatik, der gleichzeitig Gutachter für den Tiefbau
(Bergbau), Tunnelbau und Geotechnik ist sowie über
zusätzlich mindestens zwei bergrechtlich anerkannte
Prüfingenieure für Baustatik. Die Anerkennung muss
alternativ durch das Eisenbahnbundesamt (EBA),
den Deutschen Ausschuss für unterirdisches Bauen
(NAUB), die IHK oder vergleichbar erfolgt sein. Deutsch
verhandlungssicher und fließend in Wort und Schrift
Der Bewerber verfügt über die jeweils zur Ausübung
der Tätigkeiten als Sachverständiger erforderlichen
Einrichtungen. Die entsprechend den Regeln der
Technik erforderlichen Prüfgeräte sind vorhanden und
können bedient werden.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Rechnungslegung erfolgt vierteljährlich an den Auftraggeber. Die Zahlung der Sachverständigenvergütung
wird, falls sich Beanstandungen bzw. Rückfragen nicht ergeben, innerhalb von 8 Wochen nach Eingang der
Rechnung erfolgen. Für die Vergütung aller Leistungen aus diesem Rahmenvertrag wird insgesamt eine
Obergrenze von 400 000 EUR zzgl. der gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer vereinbart.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit dem Angebot dem Auftraggeber ein
Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters und eine von
allen Mitgliedern verbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis
aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als
Gesamtschuldner haften, zu übergeben.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Bewerber darf innerhalb des Ausführungszeitraums nicht gleichzeitig als Gutachter für das Bundesamt für
Strahlenschutz tätig sein.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Mindestzahl der Bewerber: 2
Höchstzahl der Bewerber: 3
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-10-29 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 201-10074755
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Nds. MW – Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen
über das Vergabeverfahren gegenüber dem unter I.1 genannten öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am
Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt,
ist der Verstoß unverzüglich bei dem unter I.1 genannten öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3
Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen [GWB]). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder
der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten
Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem unter I.1 genannten öffentlichen Auftraggeber
geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt dieser dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht
abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen
Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht
berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag
darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den unter I.1 genannten öffentlichen
Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist
10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber.
Quelle: OJS 2015/S 182-330215 (2015-09-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-01-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 389 298,80 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-12-15 📅
Name: Ingenieurbüro Prof. Duddeck und Partner GmbH
Postanschrift: Varrentrappstraße 14
Postort: Braunschweig
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem unter I.1) genannten öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei dem unter I.1) genannten öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem unter I.1) genannten öffentlichen Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt dieser dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den unter I.1) genannten öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem unter I.1) genannten öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei dem unter I.1) genannten öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem unter I.1) genannten öffentlichen Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt dieser dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den unter I.1) genannten öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber.