Sachverständigentätigkeit nach § 20 Atomgesetz für die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerkes Krümmel
Die Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks Krümmel (KKK), die KKK GmbH & Co. oHG, hat am 24.8.2015 einen Antrag nach § 7 Abs. 3 Atomgesetz (AtG) auf Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Krümmel beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein als zuständige atomrechtliche Genehmigungsbehörde gestellt. Eine erste Phase umfasst dabei den Abbau von Anlagenbereichen, die für den Restbetrieb nicht mehr benötigt werden. In einer bisher geplanten zweiten Phase soll u. a. der Abbau des Reaktordruckbehälters und das Freiräumen aller Gebäude mit dem Ziel der Freigabe und Entlassung der Kraftwerksanlage Krümmel aus der atomrechtlichen Überwachung erfolgen. Zuletzt ist der konventionelle
Abriss der Gebäude geplant. Am Standort sollen vorhandene und ggf. noch zusätzlich einzurichtende Lagermöglichkeiten für radioaktive Abfälle genutzt werden.
Die Genehmigungsbehörde hält im Rahmen ihrer Prüfung und Bewertung des Antrags die Zuziehung von Sachverständigen nach § 20 AtG für erforderlich.
Die Sachverständigen bzw. die Sachverständigenorganisation haben/hat eine sicherheitstechnische Begutachtung zum vorliegenden Antrag abzugeben und im Anschluss die Umsetzung im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren zu begleiten.
Im Zusammenhang mit der Stilllegung und dem Abbau geht es insbesondere um folgende Inhalte:
A. Sicherheitstechnische Begutachtung des Antrags auf Stilllegung und Abbau – 1. Abbauphase – des KKK und Erstellung eines Sicherheitsgutachtens; u. a. mit Bewertungen bzgl. Stilllegungs-, Abbau-, Entsorgungs- und Restbetriebskonzept;
B. Prüfung des Vorhabens auf Umweltverträglichkeit (UVP);
C. Mitwirkung als atomrechtlicher Sachverständiger an der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Atomrechtlicher Verfahrensverordnung;
D. Begutachtung der auf dem Gelände des KKK vorhandenen Lager- oder Aufbewahrungseinrichtungen für radioaktive Stoffe im Hinblick auf Eignung und auf ausreichende Lagerkapazitäten; ggf. Begutachtung der Einrichtung zusätzlicher Lager- oder Aufbewahrungseinrichtungen für radioaktive Stoffe (einschließlich Begutachtung eines entsprechenden Antrages und begleitende Kontrollen bei der Errichtung zusätzlicher Lager- oder Aufbewahrungseinrichtungen);
E. Begleitende Kontrollen und Bewertungen bei der Stilllegung und dem Abbau des KKK inkl. Aspekte der Entsorgung und des Strahlenschutzes im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren nach Erteilung und Inanspruchnahme der Genehmigung nach § 7 Ab. 3 AtG;
F. Sicherheitstechnische Begutachtung der Anträge zum weiteren Abbau des KKK bis zur Entlassung aus dem atomrechtlichen Regelungsbereich und Erstellung eines Sicherheitsgutachtens.
Zum Begutachtungsumfang gehört ggf. auch die Errichtung zusätzlicher Lager- und Konditionierungseinrichtungen einschließlich Gebäuden für radioaktive Stoffe, sofern entsprechende Anträge bei der Genehmigungsbehörde gestellt werden. Erstellung von Gutachten, sofern die Reaktorsicherheitsbehörde dies zum Nachweis der Genehmigungsvoraussetzungen für notwendig erachtet und die Betreibergesellschaft diese nicht einreicht.
Seitens des Auftraggebers wird die Bildung von Bietergemeinschaften begrüßt.
Der Auftragnehmer überträgt dem MELUR die ausschließliche, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzung gemäß § 31 Urheberrechtsgesetz (UrhG), insbesondere zur Vervielfältigung und Verbreitung nach den §§ 16 und 17 UrhG.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-09-24
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Auftragsbekanntmachung
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2015-12-22
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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