Sachverständigentätigkeit nach § 20 Atomgesetz für die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerkes Krümmel

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäu

Die Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks Krümmel (KKK), die KKK GmbH & Co. oHG, hat am 24.8.2015 einen Antrag nach § 7 Abs. 3 Atomgesetz (AtG) auf Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Krümmel beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein als zuständige atomrechtliche Genehmigungsbehörde gestellt. Eine erste Phase umfasst dabei den Abbau von Anlagenbereichen, die für den Restbetrieb nicht mehr benötigt werden. In einer bisher geplanten zweiten Phase soll u. a. der Abbau des Reaktordruckbehälters und das Freiräumen aller Gebäude mit dem Ziel der Freigabe und Entlassung der Kraftwerksanlage Krümmel aus der atomrechtlichen Überwachung erfolgen. Zuletzt ist der konventionelle
Abriss der Gebäude geplant. Am Standort sollen vorhandene und ggf. noch zusätzlich einzurichtende Lagermöglichkeiten für radioaktive Abfälle genutzt werden.
Die Genehmigungsbehörde hält im Rahmen ihrer Prüfung und Bewertung des Antrags die Zuziehung von Sachverständigen nach § 20 AtG für erforderlich.
Die Sachverständigen bzw. die Sachverständigenorganisation haben/hat eine sicherheitstechnische Begutachtung zum vorliegenden Antrag abzugeben und im Anschluss die Umsetzung im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren zu begleiten.
Im Zusammenhang mit der Stilllegung und dem Abbau geht es insbesondere um folgende Inhalte:
A. Sicherheitstechnische Begutachtung des Antrags auf Stilllegung und Abbau – 1. Abbauphase – des KKK und Erstellung eines Sicherheitsgutachtens; u. a. mit Bewertungen bzgl. Stilllegungs-, Abbau-, Entsorgungs- und Restbetriebskonzept;
B. Prüfung des Vorhabens auf Umweltverträglichkeit (UVP);
C. Mitwirkung als atomrechtlicher Sachverständiger an der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Atomrechtlicher Verfahrensverordnung;
D. Begutachtung der auf dem Gelände des KKK vorhandenen Lager- oder Aufbewahrungseinrichtungen für radioaktive Stoffe im Hinblick auf Eignung und auf ausreichende Lagerkapazitäten; ggf. Begutachtung der Einrichtung zusätzlicher Lager- oder Aufbewahrungseinrichtungen für radioaktive Stoffe (einschließlich Begutachtung eines entsprechenden Antrages und begleitende Kontrollen bei der Errichtung zusätzlicher Lager- oder Aufbewahrungseinrichtungen);
E. Begleitende Kontrollen und Bewertungen bei der Stilllegung und dem Abbau des KKK inkl. Aspekte der Entsorgung und des Strahlenschutzes im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren nach Erteilung und Inanspruchnahme der Genehmigung nach § 7 Ab. 3 AtG;
F. Sicherheitstechnische Begutachtung der Anträge zum weiteren Abbau des KKK bis zur Entlassung aus dem atomrechtlichen Regelungsbereich und Erstellung eines Sicherheitsgutachtens.
Zum Begutachtungsumfang gehört ggf. auch die Errichtung zusätzlicher Lager- und Konditionierungseinrichtungen einschließlich Gebäuden für radioaktive Stoffe, sofern entsprechende Anträge bei der Genehmigungsbehörde gestellt werden. Erstellung von Gutachten, sofern die Reaktorsicherheitsbehörde dies zum Nachweis der Genehmigungsvoraussetzungen für notwendig erachtet und die Betreibergesellschaft diese nicht einreicht.
Seitens des Auftraggebers wird die Bildung von Bietergemeinschaften begrüßt.
Der Auftragnehmer überträgt dem MELUR die ausschließliche, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzung gemäß § 31 Urheberrechtsgesetz (UrhG), insbesondere zur Vervielfältigung und Verbreitung nach den §§ 16 und 17 UrhG.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-09-24 Auftragsbekanntmachung
2015-12-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-02-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-09-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gutachterische Tätigkeit
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gutachterische Tätigkeit 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Postanschrift: Gartenstraße 6
Postleitzahl: 24103
Postort: Kiel
Kontakt
Internetadresse: http://www.gmsh.de 🌏
E-Mail: florian.seelig@gmsh.de 📧
Telefon: +49 4315991479 📞
Fax: +49 4315991465 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-24 📅
Einreichungsfrist: 2015-11-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 188-341233
ABl. S-Ausgabe: 188
Zusätzliche Informationen
Das vorliegende Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (Vergabebekanntmachung) auf der Grundlage der VOF 2009 geführt. Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Nach dem Ablauf der Teilnahmeantragsfrist werden nach Maßgabe der Bedingungen für die Teilnahme, also der Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Bewerbungen, der Eignung sowie nötigenfalls einer Auswahl gemäß den unter IV.1.2 genannten Kriterien, die Bewerber bestimmt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Diese erhalten die Vergabeunterlagen; ergänzende Unterlagen im Sinne von I.1 und IV.3.3 sind zuvor nicht erhältlich. — Informationen im Verfahren werden grundsätzlich per Post oder direkt übermittelt, soweit nicht anders geregelt. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Zwecke der Beschleunigung Informationen per Telefax oder elektronisch zu übermitteln oder zu fordern. Mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen bei der Vergabestelle ist eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten nicht möglich. Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einer verschlossenen Sendung einzureichen und durch eine entsprechende Aufschrift („Teilnahmeantrag Stilllegung KKK. Nicht öffnen vor Fristablauf!“) deutlich zu kennzeichnen, um die Wahrung der Vertraulichkeit zu ermöglichen. — Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen einschließlich der Vergabeunterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb zu wahren. Die Vergabestelle ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden und vertraulich behandeln. Bewerber sollten in ihren Anträgen und ggf. Angeboten eigene und fremde Geheimnisse substantiiert kennzeichnen, ansonsten kann im Rahmen des § 111 GWB von einer Zustimmung zur Einsichtnahme in einem etwaigen Nachprüfungsverfahren ausgegangen werden. Fragen zu dieser Ausschreibung sind ausschließlich schriftlich bis zum 23. Oktober 2015 an die Faxnummer +49 4315991465 oder per Mail an florian.seelig@gmsh.de zu richten. Fragen und Antworten im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden Ihnen unter http://www.gmsh.de/ausschreibungen/veroeffentlichungen/bewerber-und-bieterfragen zur Verfügung gestellt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks Krümmel (KKK), die KKK GmbH & Co. oHG, hat am 24.8.2015 einen Antrag nach § 7 Abs. 3 Atomgesetz (AtG) auf Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Krümmel beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein als zuständige atomrechtliche Genehmigungsbehörde gestellt. Eine erste Phase umfasst dabei den Abbau von Anlagenbereichen, die für den Restbetrieb nicht mehr benötigt werden. In einer bisher geplanten zweiten Phase soll u. a. der Abbau des Reaktordruckbehälters und das Freiräumen aller Gebäude mit dem Ziel der Freigabe und Entlassung der Kraftwerksanlage Krümmel aus der atomrechtlichen Überwachung erfolgen. Zuletzt ist der konventionelle
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Abriss der Gebäude geplant. Am Standort sollen vorhandene und ggf. noch zusätzlich einzurichtende Lagermöglichkeiten für radioaktive Abfälle genutzt werden.
Die Genehmigungsbehörde hält im Rahmen ihrer Prüfung und Bewertung des Antrags die Zuziehung von Sachverständigen nach § 20 AtG für erforderlich.
Die Sachverständigen bzw. die Sachverständigenorganisation haben/hat eine sicherheitstechnische Begutachtung zum vorliegenden Antrag abzugeben und im Anschluss die Umsetzung im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren zu begleiten.
Im Zusammenhang mit der Stilllegung und dem Abbau geht es insbesondere um folgende Inhalte:
A. Sicherheitstechnische Begutachtung des Antrags auf Stilllegung und Abbau – 1. Abbauphase – des KKK und Erstellung eines Sicherheitsgutachtens; u. a. mit Bewertungen bzgl. Stilllegungs-, Abbau-, Entsorgungs- und Restbetriebskonzept;
B. Prüfung des Vorhabens auf Umweltverträglichkeit (UVP);
C. Mitwirkung als atomrechtlicher Sachverständiger an der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Atomrechtlicher Verfahrensverordnung;
D. Begutachtung der auf dem Gelände des KKK vorhandenen Lager- oder Aufbewahrungseinrichtungen für radioaktive Stoffe im Hinblick auf Eignung und auf ausreichende Lagerkapazitäten; ggf. Begutachtung der Einrichtung zusätzlicher Lager- oder Aufbewahrungseinrichtungen für radioaktive Stoffe (einschließlich Begutachtung eines entsprechenden Antrages und begleitende Kontrollen bei der Errichtung zusätzlicher Lager- oder Aufbewahrungseinrichtungen);
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E. Begleitende Kontrollen und Bewertungen bei der Stilllegung und dem Abbau des KKK inkl. Aspekte der Entsorgung und des Strahlenschutzes im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren nach Erteilung und Inanspruchnahme der Genehmigung nach § 7 Ab. 3 AtG;
F. Sicherheitstechnische Begutachtung der Anträge zum weiteren Abbau des KKK bis zur Entlassung aus dem atomrechtlichen Regelungsbereich und Erstellung eines Sicherheitsgutachtens.
Zum Begutachtungsumfang gehört ggf. auch die Errichtung zusätzlicher Lager- und Konditionierungseinrichtungen einschließlich Gebäuden für radioaktive Stoffe, sofern entsprechende Anträge bei der Genehmigungsbehörde gestellt werden. Erstellung von Gutachten, sofern die Reaktorsicherheitsbehörde dies zum Nachweis der Genehmigungsvoraussetzungen für notwendig erachtet und die Betreibergesellschaft diese nicht einreicht.
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Seitens des Auftraggebers wird die Bildung von Bietergemeinschaften begrüßt.
Der Auftragnehmer überträgt dem MELUR die ausschließliche, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzung gemäß § 31 Urheberrechtsgesetz (UrhG), insbesondere zur Vervielfältigung und Verbreitung nach den §§ 16 und 17 UrhG.
Es werden Varianten akzeptiert
Referenznummer: ZB-50-15-0809000-4121.7
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Geesthacht OT Krümmel.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Hinweis: Allgemeine Formalitäten, die auch für den Teilnahmewettbewerb gelten, finden sich unter VI.3) („Sonstige Informationen“).
Die nach III.2.1) bis III.2.3) vorzulegenden Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbung) bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist in schriftlicher Form (per Post oder direkt) unmittelbar der Kontaktstelle gemäß I.1) vorzulegen (Telefax genügt insoweit nicht), sofern sie nicht als erst auf Anforderung vorzulegen benannt sind.
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Bei „möglichst“ vorzulegenden Angaben/Unterlagen ist Vorlage mit Bewerbung zu empfehlen, die Auftraggeberin kann Auswahl nach IV.1.2) ohne Nachforderung vornehmen. Soweit unter III.2.1) bis III.2.3) lediglich Angabe/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem Teilnahmewettbewerb) entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein (bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z. B. bei Prüfungszeugnissen).
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Bei gemeinschaftlichen Bewerbungen sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter), so sind zusätzlich auch für den Dritten entsprechende Erklärungen und Nachweise (gemäß III.2.1)-III.2.3)) wie für den Bewerber selbst erforderlich (ggf. bezogen auf den betroffenen Leistungsbereich), ferner ist auf Anforderung, spätestens vor Zuschlagserteilung, der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht (z. B. durch Verpflichtungserklärung). Die Erklärungen bzw. Nachweise müssen in jedem Fall (egal ob durch Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte) die unter II.1.5) und II.2.2) genannten wesentlichen Leistungsbereiche abdecken.
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1.) Unternehmensprofil: Angaben zu Firma, Sitz, Gegenstand, Tätigkeitsfeldern, möglichst zu Schwerpunkten, Ausrichtung, Strategien; auf gesonderte Anforderung: Nachweis der Eintragung in Berufs- oder Handelsregister;
2.) Eigenerklärungen (je gesondert) über das Nichtvorliegen der in § 4 Abs. 6 lit. a-g und Abs. 9 lit. a-e VOF genannten Umstände:
a) die sich im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befinden oder ihre Tätigkeit eingestellt haben oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befinden,
b)die aufgrund eines rechtskräftigen Urteil aus Gründen bestraft worden sind, die ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
c) die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde,
d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben nicht erfüllt haben,
e) die sich bei der Erteilung von Auskünften die nach den §§ 4, 5 und 10 VOF eingeholt werden können, in erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig gemacht haben oder diese Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilen.
3.) Angabe, ob und in welchem Umfang der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist (falls der Auskunft berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen, ist dies zu erläutern).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
4.) Nachweis über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungshöhe von mindestens EUR 25 000 000 für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, hilfsweise Bestätigung eines Versicherers (Risikoträgers, nicht Maklers) über die vorbehaltlose Bereitschaft, im Auftragsfall die Deckungssummen auf die genannten Beträge zu erhöhen.
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5.) Erklärung zum
a) Gesamtumsatz und zum
b) Umsatz für vergleichbare technische Beratungsleistungen, möglichst gesondert für die Stilllegung und den Abbau von Kernkraftwerken, jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren (nach Jahren aufgegliedert).
Mindeststandards: Deckungshöhen der Versicherung gem. 4.).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
6.)
— Nachweis der fachlichen Eignung und Erfahrung, die für die Sachverständigentätigkeit notwendigen, dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechenden theoretischen und praktischen Fachkenntnisse;
— Befähigung, die Ergebnisse unter Trennung von Vorgaben und Schlussfolgerungen sowie unter Hervorhebung von Besonderheiten und möglichen Bedenken in schlüssiger und nachvollziehbarer Weise darzustellen;
— Nachweis einer mindestens fünfjährigen einschlägigen Berufserfahrung;
— vollständige Erfüllung der mit der Begutachtung verbundenen Anforderungen;
— Unbedenklichkeit in Bezug auf eine sachliche, unbestechliche und vertrauenswürdige Wahrnehmung der Aufgaben;
— Erstellung von Gutachten und sämtlicher weiterer gutachterlichen Stellungnahmen in deutscher Sprache unter Anwendung der Rahmenrichtlinie über die Gestaltung von Sachverständigengutachten in atomrechtlichen Verwaltungsverfahren (Bek. D. BMI v. 15.12.1983 – RS I 6-513820/4-GMBI. 1984 S. 21) und des einschlägigen Regelwerkes, wie z.B. der am 20.11.2012 verabschiedeten Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke, der Stilllegungsleitfadens sowie die ESK-Leitlinien;
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— Darstellung der Anzahl und Qualifikation der beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Projekt.
7.) Referenzen:
Liste wesentlicher in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen hinsichtlich der Begutachtung von § 7 Abs. 3 AtG Verfahren und Tätigkeiten bei der Stilllegung und dem Abbau von Kernkraftwerken und von Lager- oder Aufbewahrungseinrichtungen für radioaktive Stoffe im Rahmen aufsichtlicher Verfahren mit Angabe der Leistungszeit und der Auftraggeber, möglichst auch Rechnungswert (Vergütung), möglichst auch Angabe der Vergabeverfahrensart für die Projekte sowie möglichst Referenzschreiben (Bescheinigung des Auftraggebers).
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— Referenzen sind entsprechend den Kategorien aufgegliedert übersichtlich darzustellen.
8.) Angaben über die technische Leitung:
Name und berufliche Qualifikation der Personen, welche die Leistung tatsächlich und verantwortlich erbringen (mind. Projektleiter und Stellvertreter), möglichst mit Angaben über persönliche Referenzen, möglichst Angaben zur im Auftragsfall vorgesehenen prozentualen Verfügbarkeit.
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9.) Angaben zum jährlichen Mittel der Anzahl der Beschäftigten und Anzahl der Führungskräfte, jeweils in den letzten 3 Jahren.
10.) Eigenerklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bewerber für die Dienstleistungen verfügen wird (insbes. ggf. Software für Projektkommunikationssystem, Terminplanung und -verfolgung, Datenbanken zur Kostenschätzung und -verfolgung).
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11.) Fortbildung:
Beschreibung und ggf. Nachweis regelmäßiger Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen und Erfahrungsaustausch zur Aufrechterhaltung aktueller Fachkenntnisse.
12.) Einverständnis zur Überprüfung der Zuverlässigkeit gemäß § 12b AtG.
13.) Angabe des jeweiligen Bewerbers, ob und ggf. welche Leistungsbereiche er als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Unterauftragsanteil) oder sonst und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will.
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Falls er sich auf die Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern/Dritten zur Darlegung seiner Eignung berufen will, sind zusätzlich auch für die Dritten Eignungsnachweise wie für den Bewerber selbst sowie auf Anforderung, spätestens vor Zuschlagserteilung, ein Verfügbarkeitsnachweis nötig (vgl. III.2.1)).
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14.) Verschwiegenheit:
Pflicht zur Verschwiegenheit über die bei der Auftragsabwicklung erlangten Kenntnisse – diese darf der Sachverständige Dritten weder unbefugt offenbaren noch sie unbefugt zum Vor- oder Nachteil anderer verwerten.
Der Sachverständige darf Gutachten, Berichte und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers bekannt geben.
15.) Unparteilichkeit:
Gewährleistung, dass die Sachverständigentätigkeit unvoreingenommen und ohne Ansehen von Parteien und Personen sowie frei von Ergebnisweisungen erfolgt.
16.) Qualitätssicherungsnormen:
Nachweis des jeweiligen Bewerbers über die Erfüllung bestimmter Qualitätssicherungsnormen zur Verifizierung von Qualitätssicherungsmaßnahmen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vorhaltung der Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens EUR 25 000 000 gem. Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen III.2.2.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Mehrfachbewerbungen (einzeln und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig. Andere Mehrfachbeteiligungen (insbesondere als Bewerber und Nachunternehmer eines anderen Bewerbers) sind nur zulässig, wenn die Wahrung des Geheimwettbewerbs sichergestellt ist; die Vergabestelle behält sich eine entsprechende Überprüfung und Kontaktaufnahme vor. Kartellrechtlich unzulässige Bewerbergemeinschaften unterliegen dem Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, ergänzende Erklärungen und Unterlagen zur Prüfung der Zulässigkeit abzufordern.
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Im Verfahren tritt mit der Bewerbung (Teilnahmeantrag) grundsätzlich Bindung hinsichtlich der Identität des Bewerbers sowie Zusammensetzung einer Bewerbergemeinschaft und Bietergemeinschaft oder ggf. benannter Nachunternehmer ein; Änderungen setzen eine Zustimmung der Vergabestelle voraus, die von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann, ein Anspruch darauf besteht nicht..
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Sonstige besondere Bedingungen:
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. (§ 8 Abs. 1 TTG).
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Die Verpflichtungserklärung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Leistungsfähigkeit und Fachkunde nach Maßgabe folgender Kriterien (auf der Grundlage der gem. III.2.1)-III.2.3) eingereichten Unterlagen und ihrer Plausibilität), im Einzelnen: Erfahrung des Bewerbers nach [1] Art und Qualität (Gewichtung: 20 %), [2] Volumen und Komplexität (Gewichtung 15 %) und [3] Zahl undAktualität(Gewichtung 15 %) der Referenzprojekte gem. 7., [4] Personalstärke gem. 9. (Gewichtung: 5 %), [5] Ausstattung gem. 10. (Gewichtung 10 %), [6] Qualifikation und Verfügbarkeit der Projektleitung gem. 8.(Gewichtung: 15 %); [7] Organisationseindruck nach Unternehmensprofil, Verknüpfungen, Schnittstellengem. 1., 3., 13. (Gewichtung: 20 %). Klarstellender Hinweis: Die Kriterien betreffen die Auswahl imTeilnahmewettbewerb, die Kriterien für den Zuschlag werden erst in den Vergabeunterlagen den ausgewähltenBewerbern mitgeteilt (siehe unten IV.2.1)).
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Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-11-09 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Florian Seelig

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZB-50-15-0809000-4121.7
Zusätzliche Informationen
Das vorliegende Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (Vergabebekanntmachung) auf der Grundlage der VOF 2009 geführt.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Nach dem Ablauf der Teilnahmeantragsfrist werden nach Maßgabe der Bedingungen für die Teilnahme, also der Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Bewerbungen, der Eignung sowie nötigenfalls einer Auswahl gemäß den unter IV.1.2 genannten Kriterien, die Bewerber bestimmt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Diese erhalten die Vergabeunterlagen; ergänzende Unterlagen im Sinne von I.1 und IV.3.3 sind zuvor nicht erhältlich.
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— Informationen im Verfahren werden grundsätzlich per Post oder direkt übermittelt, soweit nicht anders geregelt. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Zwecke der Beschleunigung Informationen per Telefax oder elektronisch zu übermitteln oder zu fordern. Mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen bei der Vergabestelle ist eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten nicht möglich. Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einer verschlossenen Sendung einzureichen und durch eine entsprechende Aufschrift („Teilnahmeantrag Stilllegung KKK. Nicht öffnen vor Fristablauf!“) deutlich zu kennzeichnen, um die Wahrung der Vertraulichkeit zu ermöglichen.
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— Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen einschließlich der Vergabeunterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb zu wahren.
Die Vergabestelle ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden und vertraulich behandeln. Bewerber sollten in ihren Anträgen und ggf. Angeboten eigene und fremde Geheimnisse substantiiert kennzeichnen, ansonsten kann im Rahmen des § 111 GWB von einer Zustimmung zur Einsichtnahme in einem etwaigen Nachprüfungsverfahren ausgegangen werden. Fragen zu dieser Ausschreibung sind ausschließlich schriftlich bis zum 23. Oktober 2015 an die Faxnummer +49 4315991465 oder per Mail an florian.seelig@gmsh.de zu richten.
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Fragen und Antworten im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden Ihnen unter http://www.gmsh.de/ausschreibungen/veroeffentlichungen/bewerber-und-bieterfragen zur Verfügung gestellt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Telefon: +49 4319884640 📞
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 102 ff. GWB). Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe (vgl. oben unter VI.3) oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der vorstehende Satz gilt nicht für einen Antrag auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrags nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Postanschrift: Gartenstraße 6
Postleitzahl: 24103
Telefon: +49 4315991479 📞
Internetadresse: http://www.gmsh.de 🌏
Fax: +49 4315991465 📠
Quelle: OJS 2015/S 188-341233 (2015-09-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-12-22)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 249-455568
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 188-341233
ABl. S-Ausgabe: 249

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: ZB-U0-15-0809000-4121.7

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität des Konzeptes (40)
2. Preis (30)
3. Präsentation (20)
4. Konzept zur Qualitätssicherung (10)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-12-22 📅
Name: ARGE Stilllegung und Abbau KKK vertreten durch TÜV Nord SysTec GmbH & Co. KG
Postanschrift: Bahnstraße 31
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22525
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabeprüfstelle bei der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR FB 812
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Gartenstraße 6
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Telefon: +49 4315991112 📞
Quelle: OJS 2015/S 249-455568 (2015-12-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Auftragsänderung Sachverständigentätigkeit Genehmigungsverfahren LasmAaZ
Referenznummer: ZV-L5-26-0195000-412.08
Kurze Beschreibung:
Sachverständigentätigkeit gemäß § 20 Atomgesetz (AtG) im Rahmen des Genehmigungsantrages der KKK GmbH & Co, oHG gemäß § 7 Abs. 3 AtG zu Stilllegung und Abbau des KKK Verlängerung des bestehenden Vertrages zur Sachverständigentätigkeit gemäß § 20 AtG im Rahmen des Genehmigungsantrages der KKK GmbH & Co. oHG nach § 7 Abs. 3 AtG zur Stilllegung und zum Abbau des KKK vom 21. / 28.01.2016 um die Begutachtung des Genehmigungsantrags nach §7 Strahlenschutzverordnung a. F. (heute § 12 Abs. 1 Nr. 3 Strahlenschutzgesetz) zum Umgang mit radioaktiven Stoffen in einem neu zu errichtenden Lager für radioaktive Abfälle und Reststoffe (LasmAaZ). __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Leistungsumfang des ursprünglichen Vertrages ZB-50-15-0809000-4121.7: Die Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks Krümmel (KKK), die KKK GmbH & Co. oHG, hat am 24.08.2015 einen Antrag nach § 7 Abs. 3 Atomgesetz (AtG) auf Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Krümmel beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein als zuständige atomrechtliche Genehmigungsbehörde gestellt. Eine erste Phase umfasst dabei den Abbau von Anlagenbereichen, die für den Restbetrieb nicht mehr benötigt werden. In einer bisher geplanten zweiten Phase soll u.a. der Abbau des Reaktordruckbehälters und das Freiräumen aller Gebäude mit dem Ziel der Freigabe und Entlassung der Kraftwerksanlage Krümmel aus der atomrechtlichen Überwachung erfolgen. Zuletzt ist der Konventionelle Abriss der Gebäude geplant. Am Standort sollen vorhandene und ggf. noch zusätzlich einzurichtende Lagermöglichkeiten für radioaktive Abfälle genutzt werden. Die Genehmigungsbehörde hält im Rahmen ihrer Prüfung und Bewertung des Antrags die Zuziehung von Sachverständigen nach § 20 AtG für erforderlich. Die Sachverständigen bzw. die Sachverständigenorganisation haben / hat eine sicherheitstechnische Begutachtung zum vorliegenden Antrag abzugeben und im Anschluss die Umsetzung im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren zu begleiten. Im Zusammenhang mit der Stilllegung und dem Abbau geht es insbesondere um folgende Inhalte: __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ A. Sicherheitstechnische Begutachtung des Antrags auf Stilllegung und Abbau – 1. Abbauphase – des KKK und Erstellung eines Sicherheitsgutachtens; u.a. mit Bewertungen bzgl. Stilllegungs-, Abbau-, Entsorgungs- und Restbetriebskonzept __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ B. Prüfung des Vorhabens auf Umweltverträglichkeit (UVP) __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ C. Mitwirkung als atomrechtlicher Sachverständiger an der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Atomrechtlicher Verfahrensverordnung __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ D. Begutachtung der auf dem Gelände des KKK vorhandenen Lager- oder Aufbewahrungseinrichtungen für radioaktive Stoffe im Hinblick auf Eignung und auf ausreichende Lagerkapazitäten; ggf. Begutachtung der Einrichtung zusätzlicher Lager- oder Aufbewahrungseinrichtungen für radioaktive Stoffe (einschließlich Begutachtung eines entsprechenden Antrages und begleitende Kontrollen bei der Errichtung zusätzlicher Lager- oder Aufbewahrungseinrichtungen) __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ E. Begleitende Kontrollen und Bewertungen bei der Stilllegung und dem Abbau des KKK inkl. Aspekte der Entsorgung und des Strahlenschutzes im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren nach Erteilung und Inanspruchnahme der Genehmigung nach § 7 Ab. 3 AtG __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ F. Sicherheitstechnische Begutachtung der Anträge zum weiteren Abbau des KKK bis zur Entlassung aus dem atomrechtlichen Regelungsbereich und Erstellung eines Sicherheitsgutachtens __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Zum Begutachtungsumfang gehört ggf. auch die Errichtung zusätzlicher Lager- und Konditionierungseinrichtungen einschließlich Gebäuden für radioaktive Stoffe, sofern entsprechende Anträge bei der Genehmigungsbehörde gestellt werden.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Gutachterische Tätigkeit 📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: ZV-L5-26-0195000-412.08
Beschreibung der Beschaffung:
Sachverständigentätigkeit gemäß § 20 Atomgesetz (AtG) im Rahmen des Genehmigungsantrages der KKK GmbH & Co, oHG gemäß § 7 Abs. 3 AtG zu Stilllegung und Abbau des KKK Verlängerung des bestehenden Vertrages zur Sachverständigentätigkeit gemäß § 20 AtG im Rahmen des Genehmigungsantrages der KKK GmbH & Co. oHG nach § 7 Abs. 3 AtG zur Stilllegung und zum Abbau des KKK vom 21. / 28.01.2016 um die Begutachtung des Genehmigungsantrags nach §7 Strahlenschutzverordnung a. F. (heute § 12 Abs. 1 Nr. 3 Strahlenschutzgesetz) zum Umgang mit radioaktiven Stoffen in einem neu zu errichtenden Lager für radioaktive Abfälle und Reststoffe (LasmAaZ). Ursprünglicher Vertrag ZB-50-15-0809000-4121.7.
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Zusätzliche Informationen:
Die Auftragswerte in dieser Bekanntmachung wurden aus technischen Gründen mit 1 € angegeben. Gemäß § 39 Absatz 6 VgV werden diese Daten nicht veröffentlicht.
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kernkraftwerk Krümmel
Postleitzahl: 21502
Stadt: Geesthacht
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Herzogtum Lauenburg 🏙️
Dauer: 8 Monate
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: ZV-L5-26-0195000-412.08
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-01-22 📅
Titel: Auftragsänderung Sachverständigentätigkeit Genehmigungsverfahren LasmAaZ
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: TÜV NORD EnSys GmbH & Co. KG
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: TÜV NORD EnSys GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: DE813992777
Postanschrift: Große Bahnstr. 31
Postleitzahl: 22525
Postort: Hamburg
Region: Hamburg 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@tuev-nord.de 📧
Telefon: 04085570 📞

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Arbeitsgemeinschaft (mindestens GbR)

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Nationale Registrierungsnummer: 01-2002-79-FB412
Postanschrift: Küterstrasse 30
Postleitzahl: 24103
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Fachbereich 412
E-Mail: e-vergabe-beschaffung@gmsh.de 📧
Telefon: +49 4315991940 📞
URL: https://www.e-vergabe-sh.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884542
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Telefon: +49 4319884542 📞
URL: https://www.e-vergabe-sh.de 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Name und Adressen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-20+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Es sind umfangreiche und detaillierte sicherheitstechnische Prüfungen notwendig, die die Behörde aus Kapazitätsgründen nicht selbst durchführen kann. Die Untersuchungen erfordern vertiefte fachspezifische Kenntnisse bzw. Erfahrungen, die bei der Behörde nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind. Es liegen Preiserhöhungen vor.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Verlängerung des bestehenden Vertrages zur Sachverständigentätigkeit gemäß § 20 AtG im Rahmen des Genehmigungsantrages der KKK GmbH & Co. oHG nach § 7 Abs. 3 AtG zur Stilllegung und zum Abbau des KKK vom 21. / 28.01.2016 um die Begutachtung des Genehmigungsantrags nach §7 Strahlenschutzverordnung a. F. (heute § 12 Abs. 1 Nr. 3 Strahlenschutzgesetz) zum Umgang mit radioaktiven Stoffen in einem neu zu errichtenden Lager für radioaktive Abfälle und Reststoffe (LasmAaZ).
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Quelle: OJS 2026/S 037-124296 (2026-02-20)