Maßnahme – Integration Jugendlicher in Arbeit oder Ausbildung. Das Maßnahmeziel ist die Aktivierung, Kenntnisvermittlung in verschiedenen Berufsfeldern und die Integration in eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder ein betriebliches Ausbildungsverhältnis regional oder überregional von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Bezug von Arbeitslosengeld II. Bei der Zielgruppe handelt es sich um erwerbsfähige Leistungsberechtigte von Arbeitslosengeld II im Alter von unter 25 Jahren mit oder ohne abgeschlossene Berufsausbildung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-01-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Salzlandkreis
Postanschrift: Karklsplatz 37
Postleitzahl: 06406
Postort: Bernburg (Saale)
Kontakt
Internetadresse: http://www.salzlandkreis.de🌏
E-Mail: zvs@kreis-slk.de📧
Telefon: +49 34716840📞
Fax: +49 34716842828 📠
Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Maßnahme – Integration Jugendlicher in Arbeit oder Ausbildung.
Das Maßnahmeziel ist die Aktivierung, Kenntnisvermittlung in verschiedenen Berufsfeldern und die Integration in eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder ein betriebliches Ausbildungsverhältnis regional oder überregional von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Bezug von Arbeitslosengeld II.
Das Maßnahmeziel ist die Aktivierung, Kenntnisvermittlung in verschiedenen Berufsfeldern und die Integration in eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder ein betriebliches Ausbildungsverhältnis regional oder überregional von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Bezug von Arbeitslosengeld II.
Bei der Zielgruppe handelt es sich um erwerbsfähige Leistungsberechtigte von Arbeitslosengeld II im Alter von unter 25 Jahren mit oder ohne abgeschlossene Berufsausbildung.
Beschreibung der Optionen: Verlängerung möglich (12 Monate).
Referenznummer: 10.70.2/190/14
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Aschersleben.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) über das Vermögen des Unternehmens nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
b sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
c) die Vertreter des Unternehmens nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
d) das Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
e) die im Vergabeverfahren abgegebenen Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zutreffend sind,
f) keine rechtskräftige Verurteilung von Verantwortlichen des Unternehmens wegen Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften vorliegt:
— § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
— § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
— § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, – § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, – § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 334 des Strafgesetzbuches ( Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
— § 334 des Strafgesetzbuches ( Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), – § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), – § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— Gewerbe- oder Bundeszentralregisterauszug,
— Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister, der nicht älter als 6 Monate ist. Bei Bietern aus nicht deutschsprachigen EU-Mitgliedsländern mit amtlich bestätigter Übersetzung.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Mit dem Angebot sind einzureichen:
Übersicht der einzureichenden Unterlagen, vollständig ausgefülltes Los- und Preisblatt, Angaben zu Eignung, Fachkunde, Referenzen, Leistungsfähigkeit und zu Netzwerken, Übersicht zu den Durchführungsorten (Anschriften) der Maßnahme bzw. Maßnahmeteile, Träger- u. Standortzertifikat nach AZAV bzw. eine Absichtserklärung die Zertifizierung einzuholen, Konzept mit den erforderlichen Darstellungen und Inhalten mit einem max. Umfang von 50 Seiten DIN A4 (einschl. Anlagen), ausgefülltes Kostenkalkulationsblatt III.2)
Übersicht der einzureichenden Unterlagen, vollständig ausgefülltes Los- und Preisblatt, Angaben zu Eignung, Fachkunde, Referenzen, Leistungsfähigkeit und zu Netzwerken, Übersicht zu den Durchführungsorten (Anschriften) der Maßnahme bzw. Maßnahmeteile, Träger- u. Standortzertifikat nach AZAV bzw. eine Absichtserklärung die Zertifizierung einzuholen, Konzept mit den erforderlichen Darstellungen und Inhalten mit einem max. Umfang von 50 Seiten DIN A4 (einschl. Anlagen), ausgefülltes Kostenkalkulationsblatt III.2)
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Unterlagen können nur versendet werden, wenn auf der Überweisung der Verwendungszweck angeben wurde, gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der Zentralen Vergabestelle abgefordert wurden, das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist.
Die Unterlagen können nur versendet werden, wenn auf der Überweisung der Verwendungszweck angeben wurde, gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der Zentralen Vergabestelle abgefordert wurden, das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-05-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-03-02 📅
Öffnungsort: Bernburg (Saale).
Ort des Eröffnungstermins: Bernburg (Saale).
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Konzept (70)
2. Preis (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Frau Poselke
Internetadresse: www.salzlandkreis.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-06-01 📅
Datum des Endes: 2016-05-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 10.70.2/190/14
Zusätzliche Informationen
Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-05-04 📅
Name: WORKS gemeinnütziges Bildungswerk GmbH
Postanschrift: Staßfurter Höhe 37
Postort: Aschersleben
Postleitzahl: 06449
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2015/S 106-192889 (2015-06-01)