Salzlandkreis, Jobcenter, Dienstleistungen zur elektronischen Postausgangsverarbeitung sowie zur Postbeförderung

Salzlandkreis

II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Das Jobcenter Salzlandkreis beabsichtigt, auf der Grundlage einer elektronischen Posteingangs- und -ausgangsverarbeitung nachfolgende Dienstleistungen zu vergeben:
— Zentraler Druck von Briefsendungen,
— Zentrale Kuvertierung von Briefsendungen,
— Zentrale Frankierung von Briefsendungen,
— Zustellung von Briefsendungen sowie – in geringen Mengen – von Paketen.
Der Auftragnehmer hat im Rahmen des elektronischen Zustellservices im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:
Los 1: Briefpost:
— Datenentgegennahme über Onlinebereitstellung der Dokumente in bestimmten Datenformaten (Word, Excel, PDF, etc.),
— Vorverarbeitung, Sichtung und Prüfung der Verarbeitbarkeit,
— Drucken,
— Falzen,
— Kuvertieren in verschiedene Formate,
— Frankieren,
— Zustellung,
— Nachverfolgung der Briefsendungen von der elektronischen Abholung bis zum Versand.
Das Zustellgebiet ist beschränkt auf die Bundesrepublik Deutschland und – in geringem Umfang – Länder, die Mitglieder der Europäischen Union sind.
Los 2: Paketpost:
— Ausdruck der elektronische Akten,
— Ablage in Ordnern,
— Verpackung,
— Frankierung,
— Zustellung,
— Nachverfolgung.
Das Zustellgebiet ist beschränkt auf das Land Sachsen-Anhalt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-13.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-07-13 Auftragsbekanntmachung
2015-12-01 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2015-07-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Postbeförderung auf der Straße
Menge oder Umfang: Ca. 25 000 Briefe monatlich.ca. 35-40 Großpakete monatlich.440 000
Gesamtwert des Auftrags: 420 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Postbeförderung auf der Straße 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Salzlandkreis
Postanschrift: Karlsplatz 37
Postleitzahl: 06406
Postort: Bernburg (Saale)
Kontakt
Internetadresse: http://www.salzlandkreis.de 🌏
E-Mail: zvs@kreis-slk.de 📧
Telefon: +49 34716840 📞
Fax: +49 34716842828 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-13 📅
Einreichungsfrist: 2015-08-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 137-252837
ABl. S-Ausgabe: 137
Zusätzliche Informationen
Wichtiger Hinweise: Bei der Bearbeitung der Teilnahmeanträge sind folgende Vorgaben zu befolgen: Für jedes Los ist die Teilnahme mit einem gesonderten für das Los vollständigen Teilnahmeantrag einzureichen. Querverweise zwischen Teilnahmeanträgen sind nicht zulässig. Die Teilnahmeanträge sind wie folgt zu gliedern: I. Anschreiben, aus dem hervorgeht, ob der Bewerber als Einzelbewerber oder als Bewerbergemeinschaft agiert und ob Unterauftragnehmer eingebunden sind II. Erklärungen bzw. Angaben zu den Kriterien a) bis p) für alle beteiligen Unternehmen (soweit vorgegeben bzw. relevant) III. Abschließende Unterschrift Bei einer Abweichung von dieser Gliederung, kann der Auftraggeber den Teilnahmeantrag ausschließen. Verfahrenssprache ist deutsch. Der Teilnahmantrag ist durchgängig in deutscher Sprache einzureichen. Bei einer Abweichung von dieser Vorgabe, kann der Auftraggeber den Teilnahmeantrag ausschließen. Formale Anforderungen an Teilnahmeanträge: Teilnahmeanträge sowie Erklärungen Dritter (z. B. Unterauftragnehmer) sind eigenhändig zu unterzeichnen. Auf dem Postweg oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und als solche zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung auf dem verschlossenen Umschlag hat wie folgt zu erfolgen „Teilnahmeantrag: Dienstleistungen zur elektronischen Postausgangsverarbeitung sowie zur Postbeförderung – nicht öffnen“. Teilnahmeanträge sind mit allen gefordeten Erklärungen bzw. Angaben zu den Kriterien a) bis p) bis zur Frist nach (IV.3.4)) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge) beim Auftraggeber einzureichen. Als Bearbeitungshilfe ist dem Teilnahmeantrag in Papierform ein Datenträger (z.B. CD-ROM) beizufügen, in welchem die Erklärungen bzw. Angaben zu den Kriterien a) bis p) in elektronischer Form und identisch zur Papierform im PDF-Format (möglichst ein Datei) eingereicht werden. Dieses PDF-Dokument soll aus den Originaldateien (z. B. Word-Dateien) generiert werden, so dass darin die Suchfunktion genutzt werden kann. Die Prüfung des Teilnahmeantrags erfolgt ausschließlich anhand der eingereichten Papierfassung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften des Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger (Datenschutzgesetz Sachsen – Anhalt – DSG LSA) zum Sozialdatenschutz (insbesondere Sozialgesetzbuch X – SGB X) sowie die datenschutzrechtlichen Regelungen des Postgesetzes (PostG) und der Postdienste-Datenschutzverordnung (PDSV) einzuhalten. Der Auftragnehmer verarbeitet unter anderem Sozialdaten im Auftrag des Auftraggebers. Es gilt deshalb § 80 SGB X – Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Sozialdaten im Auftrag (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__80.html). Die gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 3 zu treffenden technischen und organisatorischen Maßnahmen sind § 78a Anlage SGB X festgelegt (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/anlage.html). Es ist eine Vereinbarung über Auftragsdatenverarbeitung abzuschließen. Der Bewerber/Bieter und spätere Auftragnehmer muss daher bereit und insbesondere in der Lage sein, die nach § 8 und § 6 DSG LSA sowie nach § 80 und § 78 a SGB X notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu gewährleisten und einen Vertrag über Auftragsdatenverarbeitung mit dem Auftraggeber abzuschließen. Darin müssen die nach § 8 DSG LSA und § 80 Abs. 2 SGB X zwingend zu regelnden Aspekte und insbesondere auch die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach § 6 DSG LSA und § 78 a SGB X, wie sie in der Anlage (zu § 78a) des SGB X aufgeführt sind, geregelt werden. Weiterhin sind vom Auftragnehmer die sonstigen Vorschriften zum allgemeinen Datenschutz und zum Sozialdatenschutz sowie die datenschutzrechtlichen Regelungen des Postgesetzes (PostG) und der Postdienste-Datenschutzverordnung (PDSV) einzuhalten. Der Auftraggeber hat sich nach § 8 Abs. 2 DSG LSA und § 80 Abs. 2 SGB X vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig von der Einhaltung der beim Bewerber/Bieter bzw. beim späteren Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überzeugen. Daher muss der Bewerber/Bieter bereit sein, dass der Auftraggeber noch während des Vergabeverfahrens vor Zuschlagserteilung auf Grundlage des Angebotes und der Vertragsunterlagen selbst oder mittels eines Dritten eine entsprechende Kontrolle (ggf. in den Betriebsräumlichkeiten des Auftragnehmers) durchführt. Voraussetzung für eine Zuschlagserteilung ist, dass bei einer entsprechenden Kontrolle die Einhaltung der beim Bewerber/Bieter zu treffenden technischen und organisatorischen Maßnahmen positiv festgestellt werden kann. Kann die Einhaltung der beim Bewerber/Bieter zu treffenden technischen und organisatorischen Maßnahmen nicht positiv festgestellt werden, so wird das Vergabeverfahren mit dem nach der Rangfolge des wirtschaftlichsten Angebotes nächstplatzierten Bieter fortgesetzt. Vorstehende Anforderungen erstrecken sich vollumfänglich auch auf (vorgesehene) Unterauftragnehmer des Bewerbers/Bieters, sofern diese im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung tätig werden sollen. Auch hinsichtlich dieser Unterauftragnehmer müssen vorstehend geregelte Kontrollen als Voraussetzung für eine Zuschlagserteilung mit positivem Ergebnis durchgeführt werden. Unterauftragnehmer selbst dürfen zur Auftragsdatenverarbeitung keine weiteren Unterauftragnehmer einsetzen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Das Jobcenter Salzlandkreis beabsichtigt, auf der Grundlage einer elektronischen Posteingangs- und -ausgangsverarbeitung nachfolgende Dienstleistungen zu vergeben:
— Zentraler Druck von Briefsendungen,
— Zentrale Kuvertierung von Briefsendungen,
— Zentrale Frankierung von Briefsendungen,
— Zustellung von Briefsendungen sowie – in geringen Mengen – von Paketen.
Der Auftragnehmer hat im Rahmen des elektronischen Zustellservices im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:
Los 1: Briefpost:
— Datenentgegennahme über Onlinebereitstellung der Dokumente in bestimmten Datenformaten (Word, Excel, PDF, etc.),
— Vorverarbeitung, Sichtung und Prüfung der Verarbeitbarkeit,
— Drucken,
— Falzen,
— Kuvertieren in verschiedene Formate,
— Frankieren,
— Zustellung,
— Nachverfolgung der Briefsendungen von der elektronischen Abholung bis zum Versand.
Das Zustellgebiet ist beschränkt auf die Bundesrepublik Deutschland und – in geringem Umfang – Länder, die Mitglieder der Europäischen Union sind.
Los 2: Paketpost:
— Ausdruck der elektronische Akten,
— Ablage in Ordnern,
— Verpackung,
— Frankierung,
— Nachverfolgung.
Das Zustellgebiet ist beschränkt auf das Land Sachsen-Anhalt.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Briefpost
Kurze Beschreibung:
1) Kurze Beschreibung:Los 1:Dienstleistungen zur elektronischen Postausgangsverarbeitung sowie zur Postbeförderung von Briefpost:— Datenentgegennahme über Onlinebereitstellung der Dokumente in bestimmten Datenformaten (Word, Excel, PDF, etc.),— Vorverarbeitung, Sichtung und Prüfung der Verarbeitbarkeit,— Drucken,— Falzen,— Kuvertieren in verschiedene Formate,— Frankieren,— Zustellung,— Nachverfolgung der Briefsendungen von der elektronischen Abholung bis zum Versand.Das Zustellgebiet ist beschränkt auf die Bundesrepublik Deutschland und – in geringem Umfang – Länder, die Mitglieder der Europäischen Union sind.
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1) Kurze Beschreibung:
Los 1:
Dienstleistungen zur elektronischen Postausgangsverarbeitung sowie zur Postbeförderung von Briefpost:
Menge oder Umfang: Ca. 25.000 Briefe monatlich.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Paketpost
Kurze Beschreibung:
Los 2:Dienstleistungen zur elektronischen Postausgangsverarbeitung sowie zur Postbeförderung von Paketpost:— Ausdruck der elektronische Akten,— Ablage in Ordnern,— Verpackung,— Frankierung,— Zustellung,— Nachverfolgung.Das Zustellgebiet ist beschränkt auf das Land Sachsen-Anhalt.
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Los 2:
Dienstleistungen zur elektronischen Postausgangsverarbeitung sowie zur Postbeförderung von Paketpost:
Menge oder Umfang: Ca. 35-40 Großpakete monatlich.
Ca. 25 000 Briefe monatlich.
ca. 35-40 Großpakete monatlich.
Referenznummer: 10.70.2/67/2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Salzlandkreis, Deutschland sowie Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Hinweis: Angaben müssen für jedes Los gesondert erfolgen.
Als „[A-Kriterium]” gekennzeichnete Erklärungen/Angaben sind Ausschlusskriterien, deren Nichterfüllung zum Ausschluss führt.
Als „[B-Kriteren]” gekennzeichnete Erklärungen/Angaben sind Bewertungskriterien, die bewertet werden und zu denen die angegebenen Mindestpunktzahlen erreicht werden müssen.
Einzelbewerber: Die Erklärungen a) bis c) sowie g) sind vom Bewerber einzureichen.
Bewerbergemeinschaften (Bietergemeinschaften):
Die Erklärung e) ist einmalig für die Bewerbergemeinschaften einzureichen und von allen Mitgliedern zu unterzeichnen.
Die Erklärung d) sowie g) ist einmalig für die gesamte Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Die Erklärungen a) bis c) sind von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft gesondert unterschrieben einzureichen.
Für Einzelbewerber und Bewerbergemeinschaften gilt: Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden, ist die Erklärung d) mit Angaben zu den Aufgaben des Unterauftragnehmers einzureichen.
Von jedem Unterauftragnehmer sind die Erklärungen a) bis c) gesondert unterschrieben einzureichen.
Von jedem Unterauftragnehmer ist die Erklärung f) gesondert unterschrieben einzureichen.
a) Eigenerklärung des Bewerbers nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A mit folgendem Inhalt [A-Kriterium]:
"Ich/wir erkläre(n), dass keine Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegen."
b) Eigenerklärung des Bewerbers nach § 6 EG Abs. 6 lit. a) – d) VOL/A mit folgendem Inhalt [A-Kriterium]:
"Ich/wir erkläre(n), dass keine Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 lit. a) – d) VOL/A vorliegen."
c) Eigenerklärung des Bewerbers nach § 6 EG Abs. 6 lit. e) VOL/A mit folgendem Inhalt [A-Kriterium]:
"Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben habe/n."
Nur bei Bewerbergemeinschaften (Bietergemeinschaften) bzw. Nachunternehmen notwendige Eigenerklärung:
d) Erklärung über die Aufgabenverteilung bei der Leistungserbringungen mit folgendem Inhalt [A-Kriterium]:
Angabe, welches Unternehmen, im Auftragsfall welche der unter II.1.5) angegebenen Leistungen erbringen wird.
Nur für Bewerbergemeinschaften (Bietergemeinschaften)
e) Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über die Bildung einer Bewerbergemeinschaft mit folgendem Inhalt [A-Kriterium]:
1. Angabe aller Unternehmen, die Mitglied der Bewerbergemeinschaft sind mit Name, Adresse, Asprechpartner, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse.
2. Angabe einer bevollmächtigten Person (Vertreter der Bewerbergemeinschaft), welche die Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren und bei Auftragsabwicklung vertritt, mit Name, Adresse, Asprechpartner, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse
3. Erklärungstext:
„Wir erklären, dass wir – die vorstehend genannten Mitglieder der Bewerbergemeinschaft – am Vergabeverfahren „Dienstleistungen zur elektronischen Postausgangsverarbeitung sowie zur Postbeförderung“ teilnehmen und einen gemeinsamen Teilnahmeantrag einreichen und die vorstehend genannte Person als unseren Vertreter der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren und für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigen”.
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Für den Fall der Auftragserteilung verpflichten wir uns gegenüber dem Auftraggeber zur gesamtschuldnerischen Haftung”
Nur für Nachunternehmer
f) Erklärung zur Mittelbereitstellung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A mit folgendem Inhalt [A-Kriterium]:
1. Angabe der bereitgestellten Mittel (z. B. Mitarbeiter oder technische Ressourcen)
2. Angabe des Namens des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft, für den/die der Unterauftragnehmer tätig werden wird:
„Wir erklären, dass wir die vorgenannten Mittel dem vorgenannten Bewerber/der vorgenannten Bewerbergemeinschaft im Rahmen des Vergabeverfahrens „Dienstleistungen zur elektronischen Postausgangsverarbeitung sowie zur Postbeförderung“ im Auftragsfall zur Verfügung stellen werden”.
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Nur Los 1:
g) Erklärung zur Lizenzierung für Briefsendungen mit folgendem Inhalt [A-Kriterium]
„Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir über die nach § 5 Abs. 1 PostG für die Beförderung von Briefsendungen erforderliche Lizenz verfügen bzw. aufgrund eines für mich/uns zutreffenden Ausnahmetatbestandes nach § 5 Abs. 1 PostG Nr. 1 bis Nr. 3 keine Lizenz erforderlich ist oder dass wir zur Beförderung von Briefsendungen gemäß § 5 Abs. PostG ein Unternehmen einsetzen, welches über die notwendige Lizenz verfügt oder für das wegen eines zutreffenden Ausnahmetatbestandes nach § 5 Abs. 1 PostG Nr. 1 bis Nr. 3 keine Lizenz erforderlich ist”.
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Sofern dieses Unternehmen zur Brief-/Postbeförderung verpflicht ist, gilt es im Rahmen dieses Vergabeverfahrens nicht als Nachunternehmer, so dass von diesem Unternehmen keine Erklärungen beizubringen sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
HINWEIS: Angaben müssen für jedes Los gesondert erfolgen.
Einzelbewerber: Die Angaben zu h) und i) sind vom Bewerber einzureichen.
Bewerbergemeinschaften (Bietergemeinschaften): Die Angaben zu h) und i) sind für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Für Einzelbewerber und Bewerbergemeinschaften gilt: Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden, können zu i) ergänzend Angaben zum/zu den Unterauftragnehmer(n) eingereicht werden.
h) Angaben Netto-Umsatz gesamt [A-Kriterium].
Geben Sie den Netto-Jahresumsatz in EUR jeweils für die letzten 3 Geschäftsjahre an.
i) Angaben Netto-Jahresumsatz in EUR für die Erbringung von Postdienstleistungen [A-Kriterium].
Geben Sie den Netto-Jahresumsatz in EURO für die Erbringung von Postdienstleistungen (Bereichsumsatz) jeweils für die letzten 3 Geschäftsjahre an. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bereichsumsatz von jedem Bewerber anzugeben. Bei Nachunternehmen kann der Bereichsumsatz auch des Nachunternehmens angegeben werden.
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Mindeststandards:
Los1:
Erwartet wird zu h) ein durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz von mindestens 850 000 EUR des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft.
Erwartet wird zu i) ein durchschnittlicher Netto-Jahresbereichsumsatz von mindestens 600 000 EUR des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft (sofern Umsätze von Nachunternehmen angegeben werden, werden diese berücksichtigt).
Los2:
Erwartet wird zu h) ein durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz von mindestens 15 000 EUR des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft.
Erwartet wird zu i) ein durchschnittlicher Netto-Jahresbereichsumsatz von mindestens 7 500 EUR des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft (sofern Umsätze von Nachunternehmen angegeben werden, werden diese berücksichtigt).
Für jedes Los muss gesondert erfüllt sein:
* Vollständigkeit der geforderten Angaben zu den Kriterien a) bis p)
* Erfüllung der Ausschlusskriterien [A-Kriterium] und der darin definierten Mindestanforderungen.
* Für jedes Bewertungskriterien [B-Kriteren] müssen jeweils mindestens 3 Punkte erreicht werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Hinweis: Angaben müssen für jedes Los gesondert erfolgen.
Einzelbewerber: Die Angaben/Erklärungen zu j) bis o) sind vom Bewerber einzureichen.
Bewerbergemeinschaften (Bietergemeinschaften): Die Angaben/Erklärungen zu j), l) und m) sind für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einzureichen; die Angaben/Erklärungen zu k) sind für die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einzureichen, für die sie relevant sind; die Angaben/Erklärungen zu n) und o) sind für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einzureichen, die personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeiten.
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Für Einzelbewerber und Bewerbergemeinschaften gilt: Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden, sind die Angaben/Erklärungen zu j), l) und m) für jeden Unterauftragnehmer einzureichen; die Angaben/Erklärungen zu k) sind für Unterauftragnehmer einzureichen, soweit sie relevant sind; die Angaben/Erklärungen zu n) und o) (mit Zusatztext für Unterauftragnehmer) sind für alle Mitglieder der Unterauftragnehmer einzureichen, die personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeiten.
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j) Unternehmensdarstellung [A-Kriterium]
Mindestanforderungen:
Es sind für jedes teilnehmende Unternehmen (Bewerber, etwaige Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, Nachunternehmen) folgende Angaben zu machen:
• Unternehmensgegenstand
• Angabe zu relevanten Produktionsstätten bzw. Logistikzentren
k) Angaben zu Referenzprojekten [A-Kriterium]
Es sind vollständige Informationen zu einem mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren, bereits abgeschlossenen oder noch in Bearbeitung befindlichen Projekt aus den letzten drei Jahren (Vertragsende) einzureichen.
LOS 1:
Die Referenz muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen:
• Monatliche Kapazität für abgewickeltes Briefvolumen: > 25 000,
• Dauer der Vertragsbeziehung: mindestens 24 Monate,
• Elektronische Entgegennahme von Dokumenten zum Versand,
• Postzustellgebiet mindestens Bundesrepublik Deutschland.
LOS 2:
• Monatliche Kapazität für abgewickeltes Paketvolumen: > 15,
• Elektronische Entgegennahme von Dokumenten zum Versand von Großpaketen,
• Postzustellgebiet mindestens Land Sachsen-Anhalt.
Darüber hinaus sollten die Referenzprojekte folgende Angaben enthalten:
• Leistungserbringer (Unternehmen),
• Projektkurzbeschreibung,
• Auftraggeber,
• Leistungsgegenstand,
• Art der Entgegennahme von Dokumenten zum Versand,
• Postzustellgebiet,
• Durchschnittlichs monatlich abgewickeltes Briefvolumen (für Los 1) bzw. Paketvolumen (für Los 2),
• Dauer (Monat/Jahr bis Monat/Jahr),
• Ansprechpartner des Auftraggebers (Name, Telefonnummer),
l) Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität sowie der Ausfallsicherheit.
[B-Kriterium]
Machen Sie Angaben zu folgenden Aspekten:
• Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität,
• Maßnahmen zur Gewährleistung der Ausfallsicherheit.
Erwartet werden umfassende Angaben zu wirkungsvollen Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität und der Ausfallsicherheit.
Zur Bewertung werden Punkte wie folgt vergeben:
• Ausgezeichnete Güte der Maßnahmen = 5 Punkte,
• Mittlere Güte der Maßnahmen = 3 Punkte,
• Geringe Güte der Maßnahmen = 1 Punkte,
• Unzureichene Güte der Maßnahmen = 0 Punkte.
m) Erklärung zu einer DIN/ISO 9001 Zertifizierung [A-Kriterium].
Zur Absicherung der Leistungsqualität wird mindestens eine DIN/ISO 9001 Zertifizierung oder eine gleichwertige Zertifizierung erwartet. Bitte geben Sie an, ob Sie über eine zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge (siehe IV.3.4) aktuelle DIN/ISO 9001 Zertifizierung oder eine gleichwertige Zertifizierung verfügen. Sofern eine gleichwertige Zertifizierung vorhanden ist, ist deren Gleichwertigkeit mit einer DIN/ISO 9001 Zertifizierung zu begründen und nachzuweisen.
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n) Beschreibung der organisatorischen und technischen Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit gemäß § 8 i. V. m. § 6 DSG LSA und § 80 i. V. m. § 78 a SGB X i. V. m. der Anlage (zu § 78a) des SGB X
Machen Sie umfassende Angaben zu folgenden Aspekten:
• Organisatorische Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit
• Technische Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit
Erwartet werden umfassende Angaben zu organisatorischen und technischen Maßnahmen des Unternehmens, die wirkungsvoll den Datenschutzes und die Datensicherheit gewährleisten.
• Ausgezeichnete Güte der organisatorischen und technischen Maßnahmen = 5 Punkte,
• Mittlere Güte der organisatorischen und technischen Maßnahmen = 3 Punkte,
• Geringe Güte der organisatorischen und technischen Maßnahmen = 1 Punkte,
• Unzureichene Güte der organisatorischen und technischen Maßnahmen = 0 Punkte.
o) Erklärung zu den organisatorischen und technischen Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit gemäß § 8 i. V. m. § 6 DSG LSA und § 80 i. V. m. § 78 a SGB X i.V.m. der Anlage (zu § 78a) des SGB X sowie zur Einhaltung der Vorschriften zum allgemeinen Datenschutz, zum Sozialdatenschutz sowie den datenschutzrechtlichen Regelungen des Postgesetzes (PostG) und der Postdienste-Datenschutzverordnung (PDSV).
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[A-Kriterium]
„Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir als Bewerber (bzw. als Nachunternehmer)
• in der Lage bin/sind, die Auftragsabwicklung an einem Standort in Deutschland oder eines Mitgliedstaats der Europäischen Union durchzuführen
• eine Vereinbarung über Auftragsdatenverarbeitung gemäß gemäß § 8 i. V. m. § 6 DSG LSA und § 80 i. V. m. § 78 a SGB X i. V. m. der Anlage (zu § 78a) des SGB X mit dem Auftraggeber abschließen werde(n)
• den Anforderungen des Datenschutzgesetzes Sachsen-Anhalt und des Sozialgesetzbuches X, insbesondere den Anforderungen des § 8 i. V. m. § 6 DSG LSA und § 80 i. V. m. § 78 a SGB X genügen werden sowie die Einhaltung der Vorschriften zum allgemeinen Datenschutz, zum Sozialdatenschutz sowie den datenschutzrechtlichen Regelungen des Postgesetzes (PostG) und der Postdienste-Datenschutzverordnung (PDSV) sicherstellen werden und dabei
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• die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen wie sie in § 8 i. V. m. § 6 DSG LSA und § 80 i. V. m. § 78 a SGB X i. V. m. der Anlage (zu § 78a) des SGB X aufgeführt sind, umsetzen sowie
• die Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der Weisungen des Auftraggebers erheben, verarbeiten oder nutzen werden.
Weiterhin erkläre ich/wir mich/uns bereit, dass der Auftraggeber während des Vergabeverfahrens sowie während der Vertragslaufzeit auf Grundlage des Angebotes und der Vertragsunterlagen selbst oder mittels eines Dritten eine entsprechende Kontrolle (ggf. in meinen/unseren Betriebsräumlichkeiten) gemäß § 80 Satz 4 ff. SGB X durchführt und räumen dem Auftraggeber die dort beschriebenen Rechte ein.“
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Hinweis zur Erklärung zu o):
Jeder Unterauftragnehmer und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, der/das im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung personenbezogene Daten des Auftraggebers erhebt, verarbeitet oder nutzt, muss die vorstehende Erklärung zu o) gesondert unterzeichnen.
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Für Unterauftragnehmer, die im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung personenbezogene Daten des Auftraggebers erheben, verarbeiten oder nutzen, ist zusätzlich folgender Erklärungstext zu ergänzen:
„Ich bin als Unterauftragnehmer bereit, mich im Hinblick auf die Auftragsdatenverarbeitung mit einer Vereinbarung über Auftragsdatenverarbeitung § 8 i. V. m. § 6 DSG LSA und § 80 i. V. m. § 78 a SGB X direkt gegenüber dem Auftraggeber zu verpflichten“.
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Mindeststandards: * Vollständigkeit der geforderten Angaben zu den Kriterien a) bis o)
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Keine spezifischen Vorgaben, siehe im Übrigen Ausführungen zu III.2.1).
Sonstige besondere Bedingungen:
Es gelten alle gesetzlichen Bedingungen für Brief- und Paketbeförderung, insbesondere das PostG (insb. § 5 PostG zur Breifbeförderung und § 39 PostG zum Postgeheimnis) sowie alle einschlägigen Bedingungen der relevanten Datenschutzgesetze.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Der oder die Leistungserbringer für die Beförderung von Briefsendungen im Los 1 muss über die nach § 5 Abs. 1 PostG für die Beförderung von Briefsendungen erforderliche Lizenz verfügen bzw. aufgrund eines zutreffenden Ausnahmetatbestandes nach § 5 Abs. 1 PostG Nr. 1 bis Nr. 3 von der Lizenzpflicht befreit sein.
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Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Für die Erfüllung der Eignungsanforderungen im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbes wird von den Bewerbern das Erreichen von Mindestanforderungen verlangt. Dies setzt voraus, dass alle Auschlusskriterien (A-Kriterien) zu III.2) Teilnahmebedingungen erfüllt werden und dass jedes Bewertungskriterium (B-Kriteriun) zu III.2) Teilnahmebedingungen im Rahmen der Bewertung mindestens 3 Punkte erhält.
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Die Auswahl einer begrenzten Zahl von Bewerbern wird wie folgt durchgeführt:
Bei Teilnahmeanträgen, die alle formalen Anforderungen erfüllen, wird die Erfüllung der Auschlusskriterien geprüft.
Bei Teilnahmeanträgen, die alle Auschlusskriterien erfüllen, werden Bewertungskriterium geprüft und bewertet.
Bei Teilnahmeanträgen, die bei jedem Bewertungskriterium mindestens 3 Punkte erhalten haben, werden die Punkte aller Bewertungskriterien summiert (Gesamtpunktzahl Eignung).
Sofern mehr als 3 erfolgreiche Teilnahmeanträge vorliegen, werden die drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die bezüglich der erreichten Gesamtpunktzahl zur Eignung in der Rangfolge die Ränge 1 bis 3 belegen. Bei Punktgleichheit erfolgt die Auswahl ergänzend nach einem Auslosungsverfahren.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentreale Vergabestelle
Frau Poselke
Internetadresse: www.salzlandkreis.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-05-01 📅
Datum des Endes: 2020-04-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 10.70.2/67/2015
Zusätzliche Informationen
Wichtiger Hinweise:
Bei der Bearbeitung der Teilnahmeanträge sind folgende Vorgaben zu befolgen:
Für jedes Los ist die Teilnahme mit einem gesonderten für das Los vollständigen Teilnahmeantrag einzureichen. Querverweise zwischen Teilnahmeanträgen sind nicht zulässig.
Die Teilnahmeanträge sind wie folgt zu gliedern:
I. Anschreiben, aus dem hervorgeht, ob der Bewerber als Einzelbewerber oder als Bewerbergemeinschaft agiert und ob Unterauftragnehmer eingebunden sind
II. Erklärungen bzw. Angaben zu den Kriterien a) bis p) für alle beteiligen Unternehmen (soweit vorgegeben bzw. relevant)
III. Abschließende Unterschrift
Bei einer Abweichung von dieser Gliederung, kann der Auftraggeber den Teilnahmeantrag ausschließen.
Verfahrenssprache ist deutsch. Der Teilnahmantrag ist durchgängig in deutscher Sprache einzureichen. Bei einer Abweichung von dieser Vorgabe, kann der Auftraggeber den Teilnahmeantrag ausschließen.
Formale Anforderungen an Teilnahmeanträge:
Teilnahmeanträge sowie Erklärungen Dritter (z. B. Unterauftragnehmer) sind eigenhändig zu unterzeichnen.
Auf dem Postweg oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und als solche zu kennzeichnen.
Die Kennzeichnung auf dem verschlossenen Umschlag hat wie folgt zu erfolgen „Teilnahmeantrag: Dienstleistungen zur elektronischen Postausgangsverarbeitung sowie zur Postbeförderung – nicht öffnen“.
Teilnahmeanträge sind mit allen gefordeten Erklärungen bzw. Angaben zu den Kriterien a) bis p) bis zur Frist nach (IV.3.4)) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge) beim Auftraggeber einzureichen.
Als Bearbeitungshilfe ist dem Teilnahmeantrag in Papierform ein Datenträger (z.B. CD-ROM) beizufügen, in welchem die Erklärungen bzw. Angaben zu den Kriterien a) bis p) in elektronischer Form und identisch zur Papierform im PDF-Format (möglichst ein Datei) eingereicht werden. Dieses PDF-Dokument soll aus den Originaldateien (z. B. Word-Dateien) generiert werden, so dass darin die Suchfunktion genutzt werden kann. Die Prüfung des Teilnahmeantrags erfolgt ausschließlich anhand der eingereichten Papierfassung.
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Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften des Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger (Datenschutzgesetz Sachsen – Anhalt – DSG LSA) zum Sozialdatenschutz (insbesondere Sozialgesetzbuch X – SGB X) sowie die datenschutzrechtlichen Regelungen des Postgesetzes (PostG) und der Postdienste-Datenschutzverordnung (PDSV) einzuhalten. Der Auftragnehmer verarbeitet unter anderem Sozialdaten im Auftrag des Auftraggebers. Es gilt deshalb § 80 SGB X – Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Sozialdaten im Auftrag (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__80.html). Die gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 3 zu treffenden technischen und organisatorischen Maßnahmen sind § 78a Anlage SGB X festgelegt (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/anlage.html). Es ist eine Vereinbarung über Auftragsdatenverarbeitung abzuschließen.
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Der Bewerber/Bieter und spätere Auftragnehmer muss daher bereit und insbesondere in der Lage sein, die nach § 8 und § 6 DSG LSA sowie nach § 80 und § 78 a SGB X notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu gewährleisten und einen Vertrag über Auftragsdatenverarbeitung mit dem Auftraggeber abzuschließen. Darin müssen die nach § 8 DSG LSA und § 80 Abs. 2 SGB X zwingend zu regelnden Aspekte und insbesondere auch die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach § 6 DSG LSA und § 78 a SGB X, wie sie in der Anlage (zu § 78a) des SGB X aufgeführt sind, geregelt werden.
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Weiterhin sind vom Auftragnehmer die sonstigen Vorschriften zum allgemeinen Datenschutz und zum Sozialdatenschutz sowie die datenschutzrechtlichen Regelungen des Postgesetzes (PostG) und der Postdienste-Datenschutzverordnung (PDSV) einzuhalten.
Der Auftraggeber hat sich nach § 8 Abs. 2 DSG LSA und § 80 Abs. 2 SGB X vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig von der Einhaltung der beim Bewerber/Bieter bzw. beim späteren Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überzeugen.
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Daher muss der Bewerber/Bieter bereit sein, dass der Auftraggeber noch während des Vergabeverfahrens vor Zuschlagserteilung auf Grundlage des Angebotes und der Vertragsunterlagen selbst oder mittels eines Dritten eine entsprechende Kontrolle (ggf. in den Betriebsräumlichkeiten des Auftragnehmers) durchführt. Voraussetzung für eine Zuschlagserteilung ist, dass bei einer entsprechenden Kontrolle die Einhaltung der beim Bewerber/Bieter zu treffenden technischen und organisatorischen Maßnahmen positiv festgestellt werden kann. Kann die Einhaltung der beim Bewerber/Bieter zu treffenden technischen und organisatorischen Maßnahmen nicht positiv festgestellt werden, so wird das Vergabeverfahren mit dem nach der Rangfolge des wirtschaftlichsten Angebotes nächstplatzierten Bieter fortgesetzt.
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Vorstehende Anforderungen erstrecken sich vollumfänglich auch auf (vorgesehene) Unterauftragnehmer des Bewerbers/Bieters, sofern diese im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung tätig werden sollen. Auch hinsichtlich dieser Unterauftragnehmer müssen vorstehend geregelte Kontrollen als Voraussetzung für eine Zuschlagserteilung mit positivem Ergebnis durchgeführt werden. Unterauftragnehmer selbst dürfen zur Auftragsdatenverarbeitung keine weiteren Unterauftragnehmer einsetzen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06406
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141536 📞
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein im Vergabeverfahren erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften muss vom Bewerber bzw. Bieter gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, gerügt werden (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Der Bewerber bzw. Bieter ist regelmäßig mit seinem Vorbringen präkludiert, wenn er nach Kenntnis des angenommenen Vergabeverstoßes mehr als 7 Kalendertage rügelos verstreichen lässt. Der Auftraggeber wird dem Bewerber bzw. Bieter in einem etwaigen Nachprüfungsverfahren nicht entgegenhalten, mit seinem Vorbringen wegen Präklusion ausgeschlossen zu sein, wenn dieser nach Kenntnis des angenommenen Vergabeverstoßes innerhalb von 7 Kalendertagen beim Auftraggeber rügt.
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Unabhängig hiervon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
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Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind von Bewerbern bzw. Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeber zu rügen (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber bzw. Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Nummer VI.4.1)
Quelle: OJS 2015/S 137-252837 (2015-07-13)
Ergänzende Angaben (2015-12-01)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 235-426470
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 137-252837
ABl. S-Ausgabe: 235
Quelle: OJS 2015/S 235-426470 (2015-12-01)