Salzlandkreis, Sonderbeförderung von Schülern im Freigestellten Schülerverkehr
Der Salzlandkreis als Träger der Schülerbeförderung ist verpflichtet, Schülerinnen und Schüler unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern. Hierbei handelt es sich um Schülerinnen und Schüler, die wegen einer körperlichen oder geistigen Behinderung zu folgenden Schulorten befördert werden müssen:
Aschersleben, Alsleben, Belleben, Bernburg (Saale), Beesenlaublingen, Darlingerode, Dessau, Egeln, Groß Börnecke, Halle (Saale), Halberstadt, Hecklingen, Könnern, Magdeburg, Nachterstedt, Neinstedt, Osterwieck, Sandersleben, Schneidlingen, Schönebeck, Staßfurt, Tangerhütte, Wasserleben, Westeregeln und Wolmirlseben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-23.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2015-10-23
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Auftragsbekanntmachung
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