Sammlung, Transport und Entsorgung von Kleinmengen gefährlicher Abfälle im Landkreis Gotha

Landkreis Gotha

Die zu vergebene Leistung umfasst die Sammlung von Kleinmengen gefährlicher Abfälle mittels Schadstoffmobil auf den Wertstoffhöfen des Landkreises Gotha zu festgelegten Zeiten, aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsbereichen entsprechend der Thüringer Verordnung über die Entsorgung von Sonderabfall-Kleinmengen, sowie den Transport und die Entsorgung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-04-10 Auftragsbekanntmachung
2015-10-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-04-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
Menge oder Umfang: Sammlung, Transport und Entsorgung von ca. 92,0 t Schadstoffe pro Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Gotha
Postanschrift: 18.-März-Straße 50
Postleitzahl: 99867
Postort: Gotha
Kontakt
E-Mail: recht.personal@kreis-gth.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-10 📅
Einreichungsfrist: 2015-06-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 073-129221
ABl. S-Ausgabe: 73

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebene Leistung umfasst die Sammlung von Kleinmengen gefährlicher Abfälle mittels Schadstoffmobil auf den Wertstoffhöfen des Landkreises Gotha zu festgelegten Zeiten, aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsbereichen entsprechend der Thüringer Verordnung über die Entsorgung von Sonderabfall-Kleinmengen, sowie den Transport und die Entsorgung.
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Referenznummer: KAS 2014-12
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Gotha.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufgenossenschaft nachzureichen.
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— Eigenerklärung, dass der Bieter gesetzestreu im Sinne des § 97 Abs. 4 GWB ist, Eigenerklärung über Verfehlungen hinsichtlich der Beschäftigung illegaler Arbeitskräfte im Unternehmen, des Verstoßes gegen einschlägige Paragraphen des Sozialgesetzbuches (Drittes Buch, Arbeitsförderung), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, des Arbeitnehmerentsendegesetzes und des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit sowie der Zahlung mindestens in Höhe des gesetzlichen Mindestlohnes im Sinne des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und über Eintragungen in polizeilichen Führungszeugnissen aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt ist, aller Inhaber) und im Gewerbezentralregisterauszug für das Unternehmen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt ist, aller Inhaber) sowie der Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen nachzureichen.
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— Eigenerklärung über Erfüllung der gewerblichen Voraussetzungen und Eintragungen im Berufs- oder Handelsregister. Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot, jedoch spätestens nach entsprechender Aufforderung innerhalb einer gesetzten Frist die Beibringung eines Handelsregisterauszuges (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär)). Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen. Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, sämtliche Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen. Das Ausstellungsdatum der Dokumente zum Nachweis der persönlichen Lage/Berufs- oder Handelsregister soll gerechnet vom Zeitpunkt der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein. Ein früheres Ausstellungsdatum ist unschädlich, wenn sich dem jeweiligen Nachweis entnehmen lässt, dass dieser noch bis zum Termin der Angebotsabgabe gültig ist. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Bieter verpflichtet, die genannten Nachweise in aktueller Fassung nachzureichen. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen oder können Nachweise von ausländischen Unternehmen nicht beschafft werden, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. die Bieter sind verpflichtet, auf Anforderung die stichhaltigen Gründe zubenennen. Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 19 Abs. 3 lit. a) VOL/A-EG von der Wertung ausgeschlossen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über Umsatzangaben (Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung) für die Jahre 2011, 2012 und 2013,
— Eigenerklärung über Insolvenzverfahren/Liquiditation. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung 2011, 2012 und 2013 einzureichen.
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Mindeststandards:
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen. Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, sämtliche Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen oder können Nachweise von ausländischen Unternehmen nicht beschafft werden, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. die Bieter sind verpflichtet, auf Anforderung die stichhaltigen Gründe zu benennen. Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 19 Abs. 3 lit. a) VOL/A-EG von der Wertung ausgeschlossen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eigenerklärung zu Referenzen der letzten 3 Jahre unter Beachtung der Mindestanforderung (1 Referenz innerhalb der letzten 3 Jahre mit einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr und einem Entsorgungsumfang von mindestens 80,0 t Schadstoffe im Jahr) mit Benennung Auftraggeber, Leistungsart, Zeitraum und Entsorgungsumfang/Jahr. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist entsprechende Nachweise vorzulegen.
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— Dem Angebot ist eine Kopie des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz beizufügen. Die Erlaubnis hinsichtlich des Transportes von gefährlichen Abfällen, mindestens derer welche in der Leistungsbeschreibung benannt sind, ist in dem Zertifikat aufgelistet.
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— Benennung der verantwortlichen Führungskraft/Führungskräfte, der chemiespezifischen Fachkraft/Fachkräfte und der Hilfskraft/Fahrer sowie deren Qualifikation und Fortbildung i. S. d TRGS 520 Abschnitt 5 Gefahrgutverordnung. Eine Kopie der fachlichen Qualifikation(en) und Fortbildung(en) der benannten Personen sind dem Angebot als Anlage beizufügen.
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— Angabe der jeweiligen behördlichen Genehmigung(en), aus der/denen ersichtlich ist, dass die in der Leistungsbeschreibung aufgelisteten Abfallarten entsprechend entsorgt werden dürfen. Eine Kopie der behördlichen Genehmigung(en) des Zwischenlagers oder der Behandlungsanlage etc. ist/sind dem Angebot als Anlage beizufügen.
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Mindeststandards:
Bei Bietergemeinschaften müssen sich die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsbereiche beziehen, die vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden sollen.
Die Nachweise werden dann in Summe bewertet.
Für den Fall, dass der Bieter die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit nicht selbst erbringen kann und er sich deshalb Unterauftragnehmer bedient, sind auch die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer beizubringen. Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, sämtliche Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist zu erbringen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Bieter verpflichtet, die genannten Nachweise in aktueller Fassung nachzureichen.
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Beabsichtigt der Bieter, sich der Fähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen,so hat er auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen oder können Nachweise von ausländischen Unternehmen nicht beschafft werden, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen.
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Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. die Bieter sind verpflichtet, auf Anforderung die stichhaltigen Gründe zu benennen. Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 19 Abs. 3 lit. a) VOL/A-EG von der Wertung ausgeschlossen.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Abrechnungsmodalitäten sind in den Vergabeunterlagen geregelt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Rechtsform der Bietergemeinschaft wird nicht vorgegeben. Wesentlich ist die gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Unternehmer sowie die Angabe eines bevollmächtigten Vertreters.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ausreichende Versicherungen abzuschließen und sie auf Verlangen dem Auftraggeber nachzuweisen. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen in mindestens folgender Höhe:
Vermögensschäden: 1 000 000 EUR;
Personen- und Sachschäden: 2 500 000 EUR ist erforderlich.
Die Haftpflichtversicherung ist auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist nachzuweisen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (sofern erforderlich auch für Nachunternehmer) sowie zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (sofern erforderlich auch für Nachunternehmer) gemäß ThürVgG einzuhalten.
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Dazu sind Formblätter in den Anlagen 3, 4, 7-9 des Angebotsformulars auszufüllen.
Die Formblätter in den Anlagen 3, 4 und 9 erfordern zwingend die Unterzeichnung durch den Bieter und sie sind den der Vergabestelle zu übersendenden Angebotsunterlagen unterschrieben sowie mit Ort und Datum gekennzeichnet beizufügen. Fehlt die Unterschrift unter diesen Formblättern oder werden diese Formblätter den Angebotsunterlagen nicht beigefügt, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Wird das Angebot als Bietergemeinschaft abgegeben, ist folgende Erklärung dem Angebot beizufügen:
Erklärung der Bietergemeinschaft (Anlage 5 zum Angebot).
Werden Leistungen auf Nachunternehmer übertragen sind die Formblätter in der Anlage 6 zum Angebot vom Nachunternehmer und Bieter vollständig ausgefüllt und unterschrieben – sofern der Nachunternehmer bereits bei Angebotsabgabe bekannt ist – den der Vergabestelle zu übersendenden Angebotsunterlagen einzusenden.
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Die Formblätter in den Anlagen 7 und 8 erfordern zwingend die Unterzeichnung durch den jeweiligenNachunternehmer. Diese Formblätter sind – sofern der Nachunternehmer bereits bei Angebotsabgabe bekannt ist– den der Vergabestelle zu übersendenden Angebotsunterlagen durch den jeweiligen Nachunternehmer unterschrieben sowie mit Ort und Datum gekennzeichnet beizufügen. Sofern der jeweilige Nachunternehmer noch nicht bekannt ist, sind diese Unterlagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber unter Fristsetzung nachzureichen. Fehlt die Unterschrift unter diesen Formblättern oder werden diese Formblätter den Angebotsunterlagen nicht beigefügt bzw. innerhalb der gesetzten Frist nicht nachgereicht, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Einzahlungsbeleg, welcher der Anforderung beizulegen ist.
Verwendungszweck: 01.0230.1500 Vergabe Schadstoffe;
Empfänger: Landkreis Gotha;
Bank: Kreissparkasse Gotha;
Konto-Nr.: 0 750 100 001;
BLZ: 820 520 20;
IBAN: DE40 8205 2020 0750 1000 01;
BIC: HELADEF1GTH.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-09-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Name: Landkreis Gotha
Postanschrift: An der Hardt 1
Postort: Leinatal
Postleitzahl: 99894
Kontaktperson: Eigenbetrieb Kommunaler Abfallservice Landkreis Gotha
Herrn Zillmann
Fax: +49 3625331122 📠
Kontaktperson: Rechts-/Personalamt
Frau Krökel
Fax: +49 3621214210 📠
Kontaktperson: Eigenbetrieb Kommunaler Abfallservice Landkreis Gotha; Sekretariat (Zimmer 102)
Sekretariat (Zimmer 102)

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: KAS 2014-12

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt – Referat 250
Postanschrift: Weimarplatz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 36137737254 📞
Fax: +49 361377739354 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per E-Mail oder Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
— Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammerdes freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt – Referat 250
Fax: +49 36137739354 📠
Quelle: OJS 2015/S 073-129221 (2015-04-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-10-19)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: 18.März-Str. 50

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 204-371227
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 73-129221
ABl. S-Ausgabe: 204

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-09-07 📅
Name: Fehr Umwelt Ost GmbH
Postanschrift: Äußere Radeweller Str. 5
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06132
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Fax: +49 36137739354 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt – Referat 250
Quelle: OJS 2015/S 204-371227 (2015-10-19)