Sanierung Bühnen Köln, Offenbachplatz, Sanierungsplanung der Technischen Ausrüstung

Stadt Köln – Zentrales Vergabeamt

Entsprechend dem Beschluss des Rates der Stadt Köln von 2010 werden die unter Denkmalschutz stehenden Gebäude der Bühnen Köln am Offenbachplatz – Opernhaus aus dem Jahr 1957 mit circa 1 300 Plätzen und Schauspielhaus aus dem Jahr 1962 mit circa 650 Plätzen – unter Einbeziehung der Opernterrassen (1957/58) generalsaniert. Ziel der Baumaßnahme ist eine Behebung bauphysikalischer, akustischer und konstruktiver Schwachpunkte in der vorhandenen Substanz, die Beseitigung infrastruktureller und sicherheitstechnischer Defizite sowie eine Optimierung der betrieblichen und künstlerischen Abläufe. Weiterhin wird die Raumakustik in den Bühnen- und Zuschauerräumen optimiert und die gesamte Bühnentechnik erneuert. Die Haustechnik wird nach dem neuesten Stand der Technik und den geltenden Vorschriften durch eine neue, sehr energieeffiziente Gebäudetechnik ersetzt.
Gegenstand der Baumaßnahme ist zudem eine nachträgliche Unterbauung des kleinen Offenbachplatzes, des Kantinenhofs sowie des Betriebshofs und eine neue gemeinsame Anlieferung für beide Theater im Bereich des Betriebshofs an der Krebsgasse.
Die Baumaßnahme umfasst insgesamt vier Spielstätten (Oper, Schauspiel, Kinder-/Kammeroper und Studiobühne) unter anderem die für den Betrieb der Spielstätten notwendigen künstlerischen, kaufmännischen und technischen Funktionsbereiche, Proberäume für die drei Sparten Musik-, Sprechtheater und Tanz, Künstlergarderoben sowie Betriebs- und Aufenthaltsräume für die technischen Abteilungen. Sie verlangt die Integration komplexer Funktionsanforderungen aus den Bereichen Bühne, Zuschauerhaus, Magazine, Foyers, Garderoben, Ateliers, Büros sowie Kantine für circa 650 Mitarbeiter der Spielstätten.
Die Planungen erfordern im Opernhaus wie auch im Schauspielhaus sowohl innerhalb als auch außerhalb der bestehenden Raum- und Tragwerkstrukturen teilweise massive Veränderungen. Die Gebäude wurden im Zuge der Generalsanierung überwiegend bis auf den Rohbau zurückgebaut, die Fassaden unter Beachtung der denkmalpflegerischen Prämissen mit verbessertem Wärmeschutz ausgebildet.
Im Ergebnis der Baumaßnahmen sollen ein architektonisch hochwertiges Gebäudeensemble und technisch optimale Anlagen zur Verfügung stehen, welche über lange Jahre einen künstlerisch hervorragenden sowie wirtschaftlichen und ressourcenschonenden Betrieb ermöglichen. Die Anforderungen an die energieeffiziente Bauweise und technische Qualität sind in den „Energieleitlinien der Stadt Köln“ verbindlich beschrieben und sind bei der Planung einzuhalten.
Die Baumaßnahme zeichnet sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Gebäudetyp: Kulturbau und andienende Werkstatträume (zum Beispiel Bühnenschlosserei und -schreinerei, Kostümabteilung, Maske, Requisite und Rüstkammer); 2. Art der Baumaßnahme: Bauen im Bestand, insbesondere Generalsanierung und Ausführungen in denkmalgeschützter Substanz, sowie Kombination von Alt- und Neubausubstanz (Erweiterungsbauten); 3. Größenordnung: rund 233 000 m³ BRI (Bestand rund 170 000 m³, Erweiterungsbaumaßnahmen rund 65 000 m³).
Die Umsetzung erfolgt seit 2012, ursprünglich sollten bereits im Juni 2015 sämtliche Gebäude an den Nutzer übergeben werden, die Wiedereröffnung der Spielstätten war für November 2015 vorgesehen. Insbesondere eine Vielzahl an offenen Planungsthemen im Bereich der Haustechnik und die daraus resultierenden Störungen und Ausführungskollisionen, die auch die Fertigstellung der restlichen Planungs- und Fachplanungsbereiche behindern, führten im Juli 2015 jedoch dazu, dass der Premierentermin abgesagt werden musste.
Die TGA-Planung wird derzeit durch einen externen Gutachter auf Planungsdefizite und Schlüssigkeit zwischen den Anlagengruppen untersucht. Das Vertragsverhältnis mit dem bisher beauftragten TGA-Planungsbüro wurde beendet.
Während der Bauausführung hat sich gezeigt, dass insbesondere hinsichtlich der Koordination der Planungen zu den einzelnen Anlagengruppen untereinander Mängel in Form von Schnittstellenkollisionen bestehen. Seitens des Bauherrn muss davon ausgegangen werden, dass die Defizite der TGA-Planung zu einem überwiegenden Teil auch in die Werkstatt- und Montageplanung der ausführenden Unternehmen für den Bereich der Technischen Ausrüstung übertragen und in Teilen bereits (mangelhaft) ausgeführt wurden, sodass voraussichtlich Umbauten im Rohbau und der Abbruch neu gebauter Bereiche nötig werden können. Außerdem bestehen Abweichungen der Bauausführung von der genehmigten Planung sowie der Ausführungsplanung.
Für die Einleitung eines neugeordneten Bauablaufes stellt eine zwischen allen Anlagengruppen endkoordinierte TGA-Ausführungsplanung eine wesentliche Grundvoraussetzung dar. Die hohe Anzahl an offenen Planungs- und Brandschutzthemen muss unter Berücksichtigung einer mit dem Inbetriebnahmeplaner abzustimmenden Priorisierung sukzessive gelöst werden.
Gegenstand des aktuellen Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Sanierungsplanung für die Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1 bis 8 nach § 53 HOAI, unterteilt in 3 Lose: Los 1, Anlagengruppen 1-3 und 7-8 gemäß § 53 HOAI; Los 2 – Anlagengruppen 4 und 5 gemäß § 53 HOAI; Los 3 – Anlagengruppen 6 gemäß § 53 HOAI.
In der Anlagengruppe 7 sind folgende Anlagen enthalten: Küchentechnische Anlagen, Feuerlöschanlagen. Die Theater-, Bühnen und Veranstaltungstechnik ist nicht Bestandteil der beabsichtigten Vergabe.
Die zu vergebende Leistung hat folgende Bestandteile:
1.) Die Überprüfung der vorhandenen Planungsunterlagen hinsichtlich Planungsdefiziten und Kollisionen unter Einbeziehung der durch den externen Gutachter dokumentierten Ergebnisse und in der Folge die Behebung der Mängel (Sanierungsplanung).
2.) Die Prüfung und gegebenenfalls Anpassung der vorhandenen Werkstatt- und Montageplanungen der ausführenden Firmen, bevor die Ausführung fortgesetzt werden kann.
3.) Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von Bauaufträgen, insbesondere Nachträgen (soweit erforderlich).
4.) Koordination der Planung der Technischen Ausrüstung in den Anlagengruppen 1-8 nach § 53 HOAI (AGr 7 insoweit ohne Theater-, Bühnen- und Veranstaltungstechnik).
5.) Die technische Mitwirkung an der Prüfung und Substantiierung etwaiger Ansprüche des Auftraggebers im Zusammenhang mit den derzeit bestehenden Planungs- und Ausführungsmängeln.
6.) Fortschreibung der Ausführungsplanung (soweit erforderlich).
7.) Mit vergeben werden insbesondere folgende Besondere Leistungen, soweit diese im Rahmen der Sanierungsplanung erforderlich werden und nicht bereits von der Leistung der Sanierungsplanung umfasst sind:
a.) Erstellen der finalen Brandfallsteuermatrix (nur Los 1);
b.) Erstellen von erforderlichen Kostenprognosen;
c.) Nachweisführung über Wirtschaftlichkeit und Alternativen;
d.) Über dem Maß liegende Erfordernis zur Abstimmung mit Projektbeteiligten.
Ergebnis der zu vergebenden Leistung soll eine vollständige, mangelfreie und ausführungsreife TGA-Planung in den Anlagengruppen des betreffenden Loses sowie bei Los 1 außerdem die Koordination der Planung der Technischen Ausrüstung in den 3 Losen, aber ohne Theater-, Bühnen- und Veranstaltungstechnik sein.
Nicht Bestandteil der Vergabe sind Leistungen der Objektüberwachung-Bauüberwachung (Leistungsphase 8) und der Objektbetreuung und Dokumentation (Leistungsphase 9) des § 55 HOAI.
Die Baumaßnahmen werden gegebenenfalls teilweise bei laufendem Betrieb erfolgen.
Bewerbungen eines wirtschaftlich mit dem Projektsteuerer verflochtenen Büros sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss der/des Bewerber/s vom Verfahren.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-30.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-11-30 Auftragsbekanntmachung
2015-12-07 Ergänzende Angaben
2015-12-16 Ergänzende Angaben
2015-12-18 Ergänzende Angaben