Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche beträgt etwa 9,1 Mio. m und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-02-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Menge oder Umfang:
Gemäß Schwellenwertberechnung wird das Honorarvolumen auf ca. 400 000 EUR für LOS 1 (Objektplanung) und ca. 300 000 EUR für LOS 2 (Technische Ausrüstung) inklusive Nebenkosten, Umbauzuschlag und ohne Umsatzsteuer geschätzt.700 000
Gesamtwert des Auftrags: 700 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg, FB SBH | Schulbau Hamburg
Postanschrift: U 40 Einkauf/Vergabe, An der Stadthausbrücke 1
Postleitzahl: 20355
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamburg.de/schulbau/🌏
E-Mail: vergabestellesbh@sbh.fb.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428236268📞
Fax: +49 40427310143 📠
Anfragen von Bewerbern werden in anonymisierter Form nebst Beantwortung auf der folgenden Homepage veröffentlicht:
http://www.hamburg.de/fb/sbh-ausschreibungen/
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens:
LOS 1: Versendung der Angebotsaufforderung 15. KW 2015; Einreichung der Honorarangebote 18. KW 2015; Verhandlungsgespräche 19. KW 2015
LOS 2: Versendung der Angebotsaufforderung 15. KW 2015; Einreichung der Honorarangebote 18. KW 2015; Verhandlungsgespräche 21. KW 2015.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens:
LOS 1: Versendung der Angebotsaufforderung 15. KW 2015; Einreichung der Honorarangebote 18. KW 2015; Verhandlungsgespräche 19. KW 2015
LOS 2: Versendung der Angebotsaufforderung 15. KW 2015; Einreichung der Honorarangebote 18. KW 2015; Verhandlungsgespräche 21. KW 2015.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche beträgt etwa 9,1 Mio. m
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche beträgt etwa 9,1 Mio. m
In dieser Tätigkeit wurde SBH von der BSB mit der Sanierung des Fachklassentraktes des Gymnasiums Heidberg am Standort Fritz-Schumacher-Allee 200 in Hamburg beauftragt.
Das im Jahr 1970 gegründete Gymnasium Heidberg liegt im Norden von Hamburg im Stadtteil Langenhorn. Es ist eines der größten Gymnasien Hamburgs und befindet sich in unmittelbarer Nähe zu einer Grund- und einer Stadtteilschule mit denen die Schule kooperiert. Der Gebäudekomplex umfasst 6 Gebäude, welche in den 1970er Jahren errichtet wurden. Das Fachklassengebäude wurde im November 1977 eingeweiht. Die Gebäude befinden sich auf einem ca. 34.500 m
Das im Jahr 1970 gegründete Gymnasium Heidberg liegt im Norden von Hamburg im Stadtteil Langenhorn. Es ist eines der größten Gymnasien Hamburgs und befindet sich in unmittelbarer Nähe zu einer Grund- und einer Stadtteilschule mit denen die Schule kooperiert. Der Gebäudekomplex umfasst 6 Gebäude, welche in den 1970er Jahren errichtet wurden. Das Fachklassengebäude wurde im November 1977 eingeweiht. Die Gebäude befinden sich auf einem ca. 34.500 m
Bei dem zu sanierenden Gebäude handelt es sich um ein zweigeschossiges Gebäude mit einer Teilunterkellerung für die Technikräume. Das Gebäude mit einer Nettogrundfläche von 3.820 m
Kern der Maßnahme ist die Sanierung der naturwissenschaftlichen Fach- und Unterrichtsräume sowie die energetische Sanierung der Gebäudehülle. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass ein Teil der Räume der benachbarten Stadtteilschule (s.o.) zur alleinigen Nutzung zur Verfügung steht.
Kern der Maßnahme ist die Sanierung der naturwissenschaftlichen Fach- und Unterrichtsräume sowie die energetische Sanierung der Gebäudehülle. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass ein Teil der Räume der benachbarten Stadtteilschule (s.o.) zur alleinigen Nutzung zur Verfügung steht.
Die Umsetzung soll komprimiert im laufenden Betrieb erfolgen. Grundsätzlich sind im Gebäude mehrere Bauabschnitte denkbar, allerdings in Abhängigkeit von der Raumorganisation zur Gewährleistung des Unterrichtes. Die organisatorischen Abhängigkeiten befinden sich derzeit in Klärung (ggf. kann es auch zu einer kompletten Auslagerung der Nutzer kommen). Maßgeblich muss jedoch die Baustelleneinrichtung und Verkehrsführung auf dem gesamten Schulgelände berücksichtigt werden.
Die Umsetzung soll komprimiert im laufenden Betrieb erfolgen. Grundsätzlich sind im Gebäude mehrere Bauabschnitte denkbar, allerdings in Abhängigkeit von der Raumorganisation zur Gewährleistung des Unterrichtes. Die organisatorischen Abhängigkeiten befinden sich derzeit in Klärung (ggf. kann es auch zu einer kompletten Auslagerung der Nutzer kommen). Maßgeblich muss jedoch die Baustelleneinrichtung und Verkehrsführung auf dem gesamten Schulgelände berücksichtigt werden.
Für die Umsetzung der Maßnahme ist ein Budget von 5 500 000 EUR brutto (gem. DIN 276 Kostengruppe 200-700) vorgesehen. Der Betrag ist als Kostenobergrenze zu verstehen und wird Bestandteil des Vertrages.
Der Baubeginn ist für Mai 2016, die Baufertigstellung ist für September 2017 geplant.
Planung und Ausführung werden in engem Kontakt mit den Schulleitungen des Gymnasiums und der Stadtteilschule durch den AG SBH abgestimmt. Die Schulleitung nimmt ggf. in beratender Funktion an den Angebotsverhandlungen teil.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
Los 1:
Objektplanung GEM. § 34 HOAI
— Leistungsphase 2 gem. § 34 HOAI, Objektplanung.
— Leistungsphase 3-8 gem. § 34 HOAI, Objektplanung, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem AG festzulegenden Stufen)..
— Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG.
— Leistungsphasen 3 bis 8 gem. § 55 HOAI, Technische Ausrüstung, Anlagegruppen 1-8 gem. § 53 (2) HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem AG festzulegenden Stufen).
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VOF-Verfahrens durch das Büro D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Objektplanung
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche beträgt etwa 9,1 Mio. m2 und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m2.In dieser Tätigkeit wurde SBH von der BSB mit der Sanierung des Fachklassentraktes des Gymnasiums Heidberg am Standort Fritz-Schumacher-Allee 200 in Hamburg beauftragt.Das im Jahr 1970 gegründete Gymnasium Heidberg liegt im Norden von Hamburg im Stadtteil Langenhorn. Es ist eines der größten Gymnasien Hamburgs und befindet sich in unmittelbarer Nähe zu einer Grund- und einer Stadtteilschule mit denen die Schule kooperiert. Der Gebäudekomplex umfasst 6 Gebäude, welche in den 1970er Jahren errichtet wurden. Das Fachklassengebäude wurde im November 1977 eingeweiht. Die Gebäude befinden sich auf einem ca. 34.500 m2 großen Grundstück mit Sport- und Grünanlagen. Neben dem zu sanierenden Fachklassentrakt verfügt das Gymnasium über ein Eingangszentrum, ein Oberstufenhaus, ein Doppel-H-Gebäude, eine Sporthalle und einen Pavillon.Bei dem zu sanierenden Gebäude handelt es sich um ein zweigeschossiges Gebäude mit einer Teilunterkellerung für die Technikräume. Das Gebäude mit einer Nettogrundfläche von 3.820 m2 bildet einen Innenhof von ca. 200 m2.Kern der Maßnahme ist die Sanierung der naturwissenschaftlichen Fach- und Unterrichtsräume sowie die energetische Sanierung der Gebäudehülle. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass ein Teil der Räume der benachbarten Stadtteilschule (s.o.) zur alleinigen Nutzung zur Verfügung steht.Die Umsetzung soll komprimiert im laufenden Betrieb erfolgen. Grundsätzlich sind im Gebäude mehrere Bauabschnitten denkbar, allerdings in Abhängigkeit von der Raumorganisation zur Gewährleistung des Unterrichtes. Die organisatorischen Abhängigkeiten befinden sich derzeit in Klärung (ggf. kann es auch zu einer kompletten Auslagerung der Nutzer kommen). Maßgeblich muss jedoch die Baustelleneinrichtung und Verkehrsführung auf dem gesamten Schulgelände berücksichtigt werden.Für die Umsetzung der Maßnahme ist ein Budget von 5 500 000 EUR brutto (gem. DIN 276 Kostengruppe 200-700) vorgesehen. Der Betrag ist als Kostenobergrenze zu verstehen und wird Bestandteil des Vertrages.Der Baubeginn ist für Mai 2016, die Baufertigstellung ist für September 2017 geplant.Planung und Ausführung werden in engem Kontakt mit den Schulleitungen des Gymnasiums und der Stadtteilschule durch den AG SBH abgestimmt. Die Schulleitung nimmt ggf. in beratender Funktion an den Angebotsverhandlungen teil.Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:LOS 1:OBJEKTPLANUNG GEM. § 34 HOAI— Leistungsphase 2 gem. § 34 HOAI, Objektplanung.— Leistungsphase 3-8 gem. § 34 HOAI, Objektplanung, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem AG festzulegenden Stufen).— Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG.Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VOF-Verfahrens durch das Büro D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche beträgt etwa 9,1 Mio. m2 und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m2.In dieser Tätigkeit wurde SBH von der BSB mit der Sanierung des Fachklassentraktes des Gymnasiums Heidberg am Standort Fritz-Schumacher-Allee 200 in Hamburg beauftragt.Das im Jahr 1970 gegründete Gymnasium Heidberg liegt im Norden von Hamburg im Stadtteil Langenhorn. Es ist eines der größten Gymnasien Hamburgs und befindet sich in unmittelbarer Nähe zu einer Grund- und einer Stadtteilschule mit denen die Schule kooperiert. Der Gebäudekomplex umfasst 6 Gebäude, welche in den 1970er Jahren errichtet wurden. Das Fachklassengebäude wurde im November 1977 eingeweiht. Die Gebäude befinden sich auf einem ca. 34.500 m2 großen Grundstück mit Sport- und Grünanlagen. Neben dem zu sanierenden Fachklassentrakt verfügt das Gymnasium über ein Eingangszentrum, ein Oberstufenhaus, ein Doppel-H-Gebäude, eine Sporthalle und einen Pavillon.Bei dem zu sanierenden Gebäude handelt es sich um ein zweigeschossiges Gebäude mit einer Teilunterkellerung für die Technikräume. Das Gebäude mit einer Nettogrundfläche von 3.820 m2 bildet einen Innenhof von ca. 200 m2.Kern der Maßnahme ist die Sanierung der naturwissenschaftlichen Fach- und Unterrichtsräume sowie die energetische Sanierung der Gebäudehülle. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass ein Teil der Räume der benachbarten Stadtteilschule (s.o.) zur alleinigen Nutzung zur Verfügung steht.Die Umsetzung soll komprimiert im laufenden Betrieb erfolgen. Grundsätzlich sind im Gebäude mehrere Bauabschnitten denkbar, allerdings in Abhängigkeit von der Raumorganisation zur Gewährleistung des Unterrichtes. Die organisatorischen Abhängigkeiten befinden sich derzeit in Klärung (ggf. kann es auch zu einer kompletten Auslagerung der Nutzer kommen). Maßgeblich muss jedoch die Baustelleneinrichtung und Verkehrsführung auf dem gesamten Schulgelände berücksichtigt werden.Für die Umsetzung der Maßnahme ist ein Budget von 5 500 000 EUR brutto (gem. DIN 276 Kostengruppe 200-700) vorgesehen. Der Betrag ist als Kostenobergrenze zu verstehen und wird Bestandteil des Vertrages.Der Baubeginn ist für Mai 2016, die Baufertigstellung ist für September 2017 geplant.Planung und Ausführung werden in engem Kontakt mit den Schulleitungen des Gymnasiums und der Stadtteilschule durch den AG SBH abgestimmt. Die Schulleitung nimmt ggf. in beratender Funktion an den Angebotsverhandlungen teil.Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:LOS 1:OBJEKTPLANUNG GEM. § 34 HOAI— Leistungsphase 2 gem. § 34 HOAI, Objektplanung.— Leistungsphase 3-8 gem. § 34 HOAI, Objektplanung, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem AG festzulegenden Stufen).— Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG.Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VOF-Verfahrens durch das Büro D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
Die Umsetzung soll komprimiert im laufenden Betrieb erfolgen. Grundsätzlich sind im Gebäude mehrere Bauabschnitten denkbar, allerdings in Abhängigkeit von der Raumorganisation zur Gewährleistung des Unterrichtes. Die organisatorischen Abhängigkeiten befinden sich derzeit in Klärung (ggf. kann es auch zu einer kompletten Auslagerung der Nutzer kommen). Maßgeblich muss jedoch die Baustelleneinrichtung und Verkehrsführung auf dem gesamten Schulgelände berücksichtigt werden.
Die Umsetzung soll komprimiert im laufenden Betrieb erfolgen. Grundsätzlich sind im Gebäude mehrere Bauabschnitten denkbar, allerdings in Abhängigkeit von der Raumorganisation zur Gewährleistung des Unterrichtes. Die organisatorischen Abhängigkeiten befinden sich derzeit in Klärung (ggf. kann es auch zu einer kompletten Auslagerung der Nutzer kommen). Maßgeblich muss jedoch die Baustelleneinrichtung und Verkehrsführung auf dem gesamten Schulgelände berücksichtigt werden.
LOS 1:
OBJEKTPLANUNG GEM. § 34 HOAI
— Leistungsphase 3-8 gem. § 34 HOAI, Objektplanung, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem AG festzulegenden Stufen).
Menge oder Umfang: Gemäß Schwellenwertberechnung wird das Honorarvolumen auf ca. 400 000 EUR für LOS 1 (Objektplanung) inklusive Nebenkosten, Umbauzuschlag und ohne Umsatzsteuer geschätzt.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Die Bewerbung ist möglich für ein oder beide Lose. Die Beauftragung der Lose erfolgt separat für jedes Los einzeln.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Technische Ausrüstung
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche beträgt etwa 9,1 Mio. m2 und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m2.In dieser Tätigkeit wurde SBH von der BSB mit der Sanierung des Fachklassentraktes des Gymnasiums Heidberg am Standort Fritz-Schumacher-Allee 200 in Hamburg beauftragt.Das im Jahr 1970 gegründete Gymnasium Heidberg liegt im Norden von Hamburg im Stadtteil Langenhorn. Es ist eines der größten Gymnasien Hamburgs und befindet sich in unmittelbarer Nähe zu einer Grund- und einer Stadtteilschule mit denen die Schule kooperiert. Der Gebäudekomplex umfasst 6 Gebäude, welche in den 1970er Jahren errichtet wurden. Das Fachklassengebäude wurde im November 1977 eingeweiht. Die Gebäude befinden sich auf einem ca. 34.500 m2 großen Grundstück mit Sport- und Grünanlagen. Neben dem zu sanierenden Fachklassentrakt verfügt das Gymnasium über ein Eingangszentrum, ein Oberstufenhaus, ein Doppel-H-Gebäude, eine Sporthalle und einen Pavillon.Bei dem zu sanierenden Gebäude handelt es sich um ein zweigeschossiges Gebäude mit einer Teilunterkellerung für die Technikräume. Das Gebäude mit einer Nettogrundfläche von 3.820 m2 bildet einen Innenhof von ca. 200 m2.Kern der Maßnahme ist die Sanierung der naturwissenschaftlichen Fach- und Unterrichtsräume sowie die energetische Sanierung der Gebäudehülle. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass ein Teil der Räume der benachbarten Stadtteilschule (s.o.) zur alleinigen Nutzung zur Verfügung steht.Die Umsetzung soll komprimiert im laufenden Betrieb erfolgen. Grundsätzlich sind im Gebäude mehrere Bauabschnitten denkbar, allerdings in Abhängigkeit von der Raumorganisation zur Gewährleistung des Unterrichtes. Die organisatorischen Abhängigkeiten befinden sich derzeit in Klärung (ggf. kann es auch zu einer kompletten Auslagerung der Nutzer kommen). Maßgeblich muss jedoch die Baustelleneinrichtung und Verkehrsführung auf dem gesamten Schulgelände berücksichtigt werden.Für die Umsetzung der Maßnahme ist ein Budget von 5 500 000 Euro brutto (gem. DIN 276 Kostengruppe 200-700) vorgesehen. Der Betrag ist als Kostenobergrenze zu verstehen und wird Bestandteil des Vertrages.Der Baubeginn ist für Mai 2016, die Baufertigstellung ist für September 2017 geplant.Planung und Ausführung werden in engem Kontakt mit den Schulleitungen des Gymnasiums und der Stadtteilschule durch den AG SBH abgestimmt. Die Schulleitung nimmt ggf. in beratender Funktion an den Angebotsverhandlungen teil.Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:LOS 2:Technische Ausrüstung Gem. § 55 HOAI:— Leistungsphase 2 gem. § 55 HOAI, Technische Ausrüstung, Anlagegruppen 1-8 gem. § 53 (2) HOAI.— Leistungsphasen 3 bis 8 gem. § 55 HOAI, Technische Ausrüstung, Anlagegruppen 1-8 gem. § 53 (2) HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem AG festzulegenden Stufen).— Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG.Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VOF-Verfahrens durch das Büro D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche beträgt etwa 9,1 Mio. m2 und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m2.In dieser Tätigkeit wurde SBH von der BSB mit der Sanierung des Fachklassentraktes des Gymnasiums Heidberg am Standort Fritz-Schumacher-Allee 200 in Hamburg beauftragt.Das im Jahr 1970 gegründete Gymnasium Heidberg liegt im Norden von Hamburg im Stadtteil Langenhorn. Es ist eines der größten Gymnasien Hamburgs und befindet sich in unmittelbarer Nähe zu einer Grund- und einer Stadtteilschule mit denen die Schule kooperiert. Der Gebäudekomplex umfasst 6 Gebäude, welche in den 1970er Jahren errichtet wurden. Das Fachklassengebäude wurde im November 1977 eingeweiht. Die Gebäude befinden sich auf einem ca. 34.500 m2 großen Grundstück mit Sport- und Grünanlagen. Neben dem zu sanierenden Fachklassentrakt verfügt das Gymnasium über ein Eingangszentrum, ein Oberstufenhaus, ein Doppel-H-Gebäude, eine Sporthalle und einen Pavillon.Bei dem zu sanierenden Gebäude handelt es sich um ein zweigeschossiges Gebäude mit einer Teilunterkellerung für die Technikräume. Das Gebäude mit einer Nettogrundfläche von 3.820 m2 bildet einen Innenhof von ca. 200 m2.Kern der Maßnahme ist die Sanierung der naturwissenschaftlichen Fach- und Unterrichtsräume sowie die energetische Sanierung der Gebäudehülle. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass ein Teil der Räume der benachbarten Stadtteilschule (s.o.) zur alleinigen Nutzung zur Verfügung steht.Die Umsetzung soll komprimiert im laufenden Betrieb erfolgen. Grundsätzlich sind im Gebäude mehrere Bauabschnitten denkbar, allerdings in Abhängigkeit von der Raumorganisation zur Gewährleistung des Unterrichtes. Die organisatorischen Abhängigkeiten befinden sich derzeit in Klärung (ggf. kann es auch zu einer kompletten Auslagerung der Nutzer kommen). Maßgeblich muss jedoch die Baustelleneinrichtung und Verkehrsführung auf dem gesamten Schulgelände berücksichtigt werden.Für die Umsetzung der Maßnahme ist ein Budget von 5 500 000 Euro brutto (gem. DIN 276 Kostengruppe 200-700) vorgesehen. Der Betrag ist als Kostenobergrenze zu verstehen und wird Bestandteil des Vertrages.Der Baubeginn ist für Mai 2016, die Baufertigstellung ist für September 2017 geplant.Planung und Ausführung werden in engem Kontakt mit den Schulleitungen des Gymnasiums und der Stadtteilschule durch den AG SBH abgestimmt. Die Schulleitung nimmt ggf. in beratender Funktion an den Angebotsverhandlungen teil.Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:LOS 2:Technische Ausrüstung Gem. § 55 HOAI:— Leistungsphase 2 gem. § 55 HOAI, Technische Ausrüstung, Anlagegruppen 1-8 gem. § 53 (2) HOAI.— Leistungsphasen 3 bis 8 gem. § 55 HOAI, Technische Ausrüstung, Anlagegruppen 1-8 gem. § 53 (2) HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem AG festzulegenden Stufen).— Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG.Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VOF-Verfahrens durch das Büro D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
Für die Umsetzung der Maßnahme ist ein Budget von 5 500 000 Euro brutto (gem. DIN 276 Kostengruppe 200-700) vorgesehen. Der Betrag ist als Kostenobergrenze zu verstehen und wird Bestandteil des Vertrages.
LOS 2:
Technische Ausrüstung Gem. § 55 HOAI:
Menge oder Umfang: Gemäß Schwellenwertberechnung wird das Honorarvolumen auf ca. 300 000 EUR für LOS 2 (Technische Ausrüstung) inklusive Nebenkosten, Umbauzuschlag und ohne Umsatzsteuer geschätzt.
Gemäß Schwellenwertberechnung wird das Honorarvolumen auf ca. 400 000 EUR für LOS 1 (Objektplanung) und ca. 300 000 EUR für LOS 2 (Technische Ausrüstung) inklusive Nebenkosten, Umbauzuschlag und ohne Umsatzsteuer geschätzt.
Beschreibung der Optionen:
LOS 1:
Objektplanung Gem. § 34 HOAI
— Leistungsphase 3-8 gem. § 34 HOAI, Objektplanung, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem AG festzulegenden Stufen).
— Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG.
LOS 2:
Technische Ausrüstung Gem. § 55 HOAI:
— Leistungsphasen 3 bis 8 gem. § 55 HOAI, Technische Ausrüstung, Anlagegruppen 1-8 gem. § 53 (2) HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem AG festzulegenden Stufen).
Dauer: 28 Monate
Referenznummer: SBH VOF 003/2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben der Bewerber gemäß VOF § 4 (2), (3); 4 (6) a) bis g), (9) a) bis e); § 5 (1). Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 2 (3) unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Mit dem Teilnahmeantrag sind pro LOS folgende Unterlagen und Erklärungen abzugeben:
Angaben der Bewerber gemäß VOF § 4 (2), (3); 4 (6) a) bis g), (9) a) bis e); § 5 (1). Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 2 (3) unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Mit dem Teilnahmeantrag sind pro LOS folgende Unterlagen und Erklärungen abzugeben:
— ausgefüllter Bewerberbogen, anzufordern bei der genannten Kontaktstelle;
— Anlage 1A: Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (in Kopie);
— Anlage 1B: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Vordruck);
— Anlage 1C: Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Antrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet (Vordruck);
— Anlage 1D: Bereitschaft zur Verpflichtung gem. Verpflichtungsgesetz (Vordruck);
— Anlage 1E: Bevollmächtigung des Vertreters bei Bietergemeinschaften (Vordruck);
— Anlage 1F: Angaben zu Auftragsteilen in einer Bietergemeinschaft (Vordruck);
— Anlage 1G: Erklärung über die Leistungsbereitstellung bei Unterauftragsnehmern (Vordruck);
— Anlage 1H: Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß §3 Hamburgisches Vergabegesetz (Vordruck);
— Anlage 2A: Bescheinigung über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung mit den unter III.1.1 genannten Deckungssummen (in Kopie). Bei Bietergemeinschaften siehe Ziffer III.1.1;
— Anlage 3A: Nachweis über die Berufszulassung oder Bescheinigung über die berufliche Befähigung des Bewerbers (in Kopie);
— Anlage 3B: LOS 1: Darstellung von zwei vergleichbaren Referenzprojekten für Leistungen gem. §34 HOAI (siehe III.2.3) mit Referenzschreiben. LOS 2: Darstellung von zwei vergleichbaren Referenzprojekten gem. § 55 HOAI (siehe III.2.3) mit Referenzschreiben.
— Anlage 3B: LOS 1: Darstellung von zwei vergleichbaren Referenzprojekten für Leistungen gem. §34 HOAI (siehe III.2.3) mit Referenzschreiben. LOS 2: Darstellung von zwei vergleichbaren Referenzprojekten gem. § 55 HOAI (siehe III.2.3) mit Referenzschreiben.
Die aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden und Referenzschreiben) nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben.
Die aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden und Referenzschreiben) nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn diese nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn diese nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden.
Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen.
Das Format der Unterlagen darf DIN A3 nicht überschreiten. Die einzureichenden Unterlagen bitte deutlich sichtbar mit Ziffern und Buchstaben in der im Bewerbungsbogen vorgegebenen Reihenfolge kennzeichnen.
Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Die Bewerbung ist für jedes LOS separat in einem als Teilnahmeantrag (mit Angabe der Vergabenummer) gekennzeichneten, verschlossenen Umschlag einzureichen.
Für die geforderten Angaben sind die Vordrucke sowie der Bewerbungsbogen für jedes LOS gesondert auszufüllen. Diese sind schriftlich oder unter der E-Mail vergabestellesbh@sbh.fb.hamburg.de anzufordern. Es wird bei der Abforderung der Unterlagen darum gebeten, die Losnummer anzugeben, für dessen Leistung die Bewerbungsunterlagen benötigt werden. Eine Bewerbung ist für ein oder zwei LOSE möglich. Die Nachweise und Erklärungen sind für jedes LOS separat einzureichen.
Für die geforderten Angaben sind die Vordrucke sowie der Bewerbungsbogen für jedes LOS gesondert auszufüllen. Diese sind schriftlich oder unter der E-Mail vergabestellesbh@sbh.fb.hamburg.de anzufordern. Es wird bei der Abforderung der Unterlagen darum gebeten, die Losnummer anzugeben, für dessen Leistung die Bewerbungsunterlagen benötigt werden. Eine Bewerbung ist für ein oder zwei LOSE möglich. Die Nachweise und Erklärungen sind für jedes LOS separat einzureichen.
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem und unterschriebenem Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen. Der Bewerberbogen und die Vordrucke sind in den Originalen an den gekennzeichneten Stellen zu unterschreiben. Gescannte oder kopierte Unterschriften werden nicht zugelassen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Angaben zu fordern.
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem und unterschriebenem Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen. Der Bewerberbogen und die Vordrucke sind in den Originalen an den gekennzeichneten Stellen zu unterschreiben. Gescannte oder kopierte Unterschriften werden nicht zugelassen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Angaben zu fordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(A) Pro LOS ein aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) der Berufshaftpflichtversicherung oder eine entsprechende, umfassende Bankerklärung (mind. 1 500 000 EUR für Personenschäden, mind. 500 000 EUR für sonstige Schäden; jeweils 2-fach maximiert).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(A) Pro LOS ein aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) der Berufshaftpflichtversicherung oder eine entsprechende, umfassende Bankerklärung (mind. 1 500 000 EUR für Personenschäden, mind. 500 000 EUR für sonstige Schäden; jeweils 2-fach maximiert).
(B) Erklärung über den Teilumsatz des Bewerbers für den Leistungsbereich gem. § 34 HOAI (LOS 1) in den letzten drei Geschäftsjahren (je Jahr; 2011, 2012; 2013). Der durchschnittliche Jahresteilumsatz muss mindestens 400 000 EUR (netto) erreichen.
Erklärung über den Teilumsatz des Bewerbers für den Leistungsbereich gem. § 55 HOAI (LOS 2) in den letzten drei Geschäftsjahren (je Jahr; 2011, 2012; 2013). Der durchschnittliche Jahresteilumsatz muss mindestens 300 000 EUR (netto) erreichen.
Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
Um auch Berufsanfängern die Möglichkeit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu eröffnen, sieht § 5 Abs. 4 VOF aus berechtigten Gründen (z.B. erst vor Kurzem erfolgte Unternehmensgründung) vor, dass die Leistungsfähigkeit durch andere, als geeignet erachtete Belege nachgewiesen werden kann (z.B. über die Höhe des Haftungskapitals, Bürgschaftserklärungen Dritter o.ä.).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Um auch Berufsanfängern die Möglichkeit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu eröffnen, sieht § 5 Abs. 4 VOF aus berechtigten Gründen (z.B. erst vor Kurzem erfolgte Unternehmensgründung) vor, dass die Leistungsfähigkeit durch andere, als geeignet erachtete Belege nachgewiesen werden kann (z.B. über die Höhe des Haftungskapitals, Bürgschaftserklärungen Dritter o.ä.).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(A) Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers/der für die Leistung vorgesehenen Personen, hier für LOS 1:
— Architekt/in für die Leistung Objektplanung gem. § 34 HOAI;
Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers/der für die Leistung vorgesehenen Personen, hier für LOS 2:
— Ingenieur/in für die Leistung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI;
(HLS, Anlagengruppen 1-3) oder (ELT, Anlagengruppen 4+5),
(B) Für LOS 1: Nachweis der erbrachten Leistungen für zwei Projekte für den Leistungsbereich Objektplanung gem. § 34 HOAI.
Die Projekte müssen innerhalb der vergangenen 8 Jahre (Stichtag 1.1.2007) mit dem Abschluss der Leistungsphase 8 und einer Übergabe an die Nutzer realisiert worden sein.
Entsprechende Referenzen sind unter der Angabe der Projektbeschreibung, Angabe der erbrachten Leistungen gem. HOAI (Leistungsbild und Leistungsphasen), Angabe des Leistungszeitraums von Beginn bis Abschluss Leistungsphase 8 und Übergabe an den Nutzer, Angabe der Baukosten (KG 300+400 gem. DIN 276), der Nennung der maßgeblich beteiligten Projektleiter/in und ggf. beteiligte Unterauftragnehmer/ARGE-Partner, der Nennung des Bauherren mit Ansprechpartner und Telefonnummer und Referenzschreiben oder Referenzbestätigung des Bauherren einzureichen.
Entsprechende Referenzen sind unter der Angabe der Projektbeschreibung, Angabe der erbrachten Leistungen gem. HOAI (Leistungsbild und Leistungsphasen), Angabe des Leistungszeitraums von Beginn bis Abschluss Leistungsphase 8 und Übergabe an den Nutzer, Angabe der Baukosten (KG 300+400 gem. DIN 276), der Nennung der maßgeblich beteiligten Projektleiter/in und ggf. beteiligte Unterauftragnehmer/ARGE-Partner, der Nennung des Bauherren mit Ansprechpartner und Telefonnummer und Referenzschreiben oder Referenzbestätigung des Bauherren einzureichen.
Die zwei vergleichbaren Referenzprojekte sind auf maximal je einem Blatt DIN A3 detailliert vorzustellen.
Aus den Referenzen soll die Qualifikation des Bewerbers hinsichtlich Erfahrung mit vergleichbaren Projekten ersichtlich werden. Mit den Referenzen ist zwingend eine Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern nachzuweisen.
Für LOS 2: Nachweis der erbrachten Leistungen für zwei Projekte für den Leistungsbereich gem. § 55 HOAI.
Entsprechende Referenzen sind unter der Angabe der Projektbeschreibung, Angabe der erbrachten Leistungen gem. HOAI (Leistungsbild und Leistungsphasen), Angabe des Leistungszeitraums von Beginn bis Abschluss Leistungsphase 8 und Übergabe an den Nutzer, Angabe der Baukosten (KG 400 gem. DIN 276), der Nennung der maßgeblich beteiligten Projektleiter/in und ggf. beteiligte Unterauftragnehmer/ARGE-Partner, der Nennung des Bauherren mit Ansprechpartner und Telefonnummer und Referenzschreiben oder Referenzbestätigung des Bauherren einzureichen.
Entsprechende Referenzen sind unter der Angabe der Projektbeschreibung, Angabe der erbrachten Leistungen gem. HOAI (Leistungsbild und Leistungsphasen), Angabe des Leistungszeitraums von Beginn bis Abschluss Leistungsphase 8 und Übergabe an den Nutzer, Angabe der Baukosten (KG 400 gem. DIN 276), der Nennung der maßgeblich beteiligten Projektleiter/in und ggf. beteiligte Unterauftragnehmer/ARGE-Partner, der Nennung des Bauherren mit Ansprechpartner und Telefonnummer und Referenzschreiben oder Referenzbestätigung des Bauherren einzureichen.
Die zwei vergleichbaren Referenzprojekte für den Leistungsbereich gem. § 55 HOAI HOAI sind auf maximal je einem Blatt DIN A3 detailliert vorzustellen.
(C) Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter und Führungskräfte der letzten drei Jahre (je Jahr 2012, 2013, 2014).
Für LOS 1: Im Bereich Objektplanung gem. § 34 HOAI sind mind. 4 Ingenieure/innen im Durchschnitt der letzten drei Jahre nachzuweisen.
Für LOS 2: Im Bereich Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI (HLS, Anlagegruppen 1-3) sind mind. 3 Ingenieure/innen, im Bereich Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI (ELT, Anlagegruppen 4+5) sind mind. 2 Ingenieure/innen im Durchschnitt der letzten drei Jahre nachzuweisen.
Für LOS 2: Im Bereich Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI (HLS, Anlagegruppen 1-3) sind mind. 3 Ingenieure/innen, im Bereich Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI (ELT, Anlagegruppen 4+5) sind mind. 2 Ingenieure/innen im Durchschnitt der letzten drei Jahre nachzuweisen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Deckungssummen der Berufshaftpflicht pro LOS: Deckungssummen für Personenschäden von mindestens 1 500 000 EUR (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden von mindestens 500 000 EUR (pro Schadensfall) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden. Es ist pro LOS der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei der Bewerberin bzw. dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus anderen Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
Deckungssummen der Berufshaftpflicht pro LOS: Deckungssummen für Personenschäden von mindestens 1 500 000 EUR (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden von mindestens 500 000 EUR (pro Schadensfall) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden. Es ist pro LOS der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei der Bewerberin bzw. dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus anderen Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Höhe der oben geforderten Mindestdeckungssummen im weiteren Verfahren zum Gegenstand der Verhandlungen zu erklären. In diesem Zusammenhang erklärt der/die Bewerber/in insofern seine bzw. ihre Bereitschaft sowohl zur Anpassung auf die oben geforderten Mindestdeckungssummen als auch im Bedarfsfall zur Erhöhung der oben geforderten Mindestdeckungssummen. (Die schriftliche Bestätigung der Versicherung der Bewerber/innen, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend.).
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Höhe der oben geforderten Mindestdeckungssummen im weiteren Verfahren zum Gegenstand der Verhandlungen zu erklären. In diesem Zusammenhang erklärt der/die Bewerber/in insofern seine bzw. ihre Bereitschaft sowohl zur Anpassung auf die oben geforderten Mindestdeckungssummen als auch im Bedarfsfall zur Erhöhung der oben geforderten Mindestdeckungssummen. (Die schriftliche Bestätigung der Versicherung der Bewerber/innen, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend.).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitglied als Projektleiter und Ansprechpartner dem Auftraggeber gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitglied als Projektleiter und Ansprechpartner dem Auftraggeber gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der jeweilige Auftragnehmer pro LOS sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet.
Der jeweilige Auftragnehmer pro LOS sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet.
Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Als Berufsqualifikation werden für LOS 1 der Beruf Architekt/in für die Leistungen gem. § 34 HOAI und für LOS 2 der Beruf Ingenieur/in für die Leistungen gem. § 55 HOAI (HLS + ELT) gefordert.
Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Die Auswahl für LOS 1 erfolgt anhand von zwei Referenzen für den Leistungsbereich der Objektplanung gem. § 34 HOAI jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-2 Punkt), vergleichbare Bauaufgabe (0-2 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-2 Punkte), Qualität (0-2 Punkte) und die Vorlage eines Referenzschreibens oder Referenzbestätigung vom Bauherren (0-1 Punkt)Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 18 Punkte für LOS 1 erreicht werden. Näheres hierzu siehe Abschnitt 3 des Auswahlbogens. Die Auswahl für LOS 2 erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der Technischen Ausrüstung gem. § 55 HOAI eingereichten zwei Referenzprojekte jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-2 Punkt), vergleichbare Bauaufgabe (0-2 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-2 Punkte), Qualität (0-2 Punkte) und die Vorlage eines Referenzschreibens oder Referenzbestätigung vom Bauherren (0-1 Punkt).Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 18 Punkte für LOS 2 erreicht werden. Näheres hierzu siehe Abschnitt 3 des Auswahlbogens. Der dabei je LOS verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird mit dem Bewerbungsbogen für das jeweilige LOS versandt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien in einem LOS oder in beiden LOSEN zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl je LOS zu erhöhen oder gem. § 10 (3) VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Die Auswahl für LOS 1 erfolgt anhand von zwei Referenzen für den Leistungsbereich der Objektplanung gem. § 34 HOAI jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-2 Punkt), vergleichbare Bauaufgabe (0-2 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-2 Punkte), Qualität (0-2 Punkte) und die Vorlage eines Referenzschreibens oder Referenzbestätigung vom Bauherren (0-1 Punkt)Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 18 Punkte für LOS 1 erreicht werden. Näheres hierzu siehe Abschnitt 3 des Auswahlbogens. Die Auswahl für LOS 2 erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der Technischen Ausrüstung gem. § 55 HOAI eingereichten zwei Referenzprojekte jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-2 Punkt), vergleichbare Bauaufgabe (0-2 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-2 Punkte), Qualität (0-2 Punkte) und die Vorlage eines Referenzschreibens oder Referenzbestätigung vom Bauherren (0-1 Punkt).Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 18 Punkte für LOS 2 erreicht werden. Näheres hierzu siehe Abschnitt 3 des Auswahlbogens. Der dabei je LOS verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird mit dem Bewerbungsbogen für das jeweilige LOS versandt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien in einem LOS oder in beiden LOSEN zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl je LOS zu erhöhen oder gem. § 10 (3) VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens:
LOS 1: Versendung der Angebotsaufforderung 15. KW 2015; Einreichung der Honorarangebote 18. KW 2015; Verhandlungsgespräche 19. KW 2015
LOS 2: Versendung der Angebotsaufforderung 15. KW 2015; Einreichung der Honorarangebote 18. KW 2015; Verhandlungsgespräche 21. KW 2015.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 40428402039 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß §107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß §107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß §107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß §107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Des Weiteren ist gemäß §107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: SBH | Schulbau Hamburg, Rechtsabteilung U 1
Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1
Postleitzahl: 20355
Fax: +49 40427310143 📠
Quelle: OJS 2015/S 029-049233 (2015-02-06)
Ergänzende Angaben (2015-02-12) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-12-02 📅
Name: Dohse Architekten
Postanschrift: Brennerstraße 70
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20099
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-03-02 📅
Name: GT Consult
Postanschrift: Fangdiekstraße 75 b
Postleitzahl: 22547
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Land: Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: SBH | Schulbau Hamburg, Rechtsabteilung (U 1)
Quelle: OJS 2016/S 238-434706 (2016-12-07)