Die Grundschule Frauenstein ist im Schulnetzplan des Landkreises Mittelsachsen als mögliche 2-zügige Grundschule bestätigt und gilt als gesicherter einzügiger Schulstandort. Die Grundschule Frauenstein befindet sich in zentraler Lage der Stadt, direkt am historischen Marktplatz mit Rathaus. In der Schule lernen ca. 100 Kinder aus Frauenstein und zum Teil aus der Region. Obwohl die Grundschule immer wieder Sanierungsmaßnahmen in den letzten Jahrzehnten erfahren hat, besteht in dem fast 150 Jahre alten Gebäude ein umfänglicher Sanierungszwang. Die geplante Sanierung umfasst mehrere Maßnahmen am Schulobjekt: — Sanierung des Altgebäudes, einschließlich Ausbildung der Rettungswege sowie Anpassung der HLS- und Elt- Installationen an die aktuellen Anforderungen; — Schließung der baurechtlich nicht zulässigen Öffnungen in den Giebelwänden (Brandwände); — Energetische Sanierung des Bestandsgebäudes durch Einbau entsprechender wärmedämmender Aufbauten bei neuen Bauteilen. Aufgrund des Denkmalschutzstatus des Gebäudes sind an den Außenwänden keine energetischen Maßnahmen vorgesehen; — Schaffung eines multifunktionelle nutzbaren Bereiches in zentraler Lage (Speisesaal/Mehrzwecksaal); — Einbau von Decken- und Dachkonstruktionen entsprechend dem aktuellen Stand der Technik; — Umbau des Dachgeschosses durch den Einbau von Schleppgaupen; — Realisierung der vollständig barrierefreien Ausbildung des Schulgebäudes durch Einbau eines stufenfreien Zugangs zum Gebäude und durch Einbau eines rollstuhlgerechten Aufzuges u. a. Für die geplanten Sanierungsmaßnahmen wird von einem Gesamtkostenumfang von ca. 3 000 000 EUR brutto ausgegangen. Auf der Grundlage der Kostenberechnung wurde im Jahr 2014 ein Antrag auf Förderung der Grundschule im Programm KSP „Kleinere Städte- und Gemeinden“ im Rahmen der Städtebauförderung gestellt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-02-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Menge oder Umfang:
Objektplanung Gebäude gemäß HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1,§ 33 ff.,— Leistungsphasen 4-8.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Frauenstein
Postanschrift: Markt 28
Postleitzahl: 09623
Postort: Frauenstein
Kontakt
Internetadresse: http://www.frauenstein.com🌏
E-Mail: bm@frauenstein.com📧
Telefon: +49 3732683811📞
Fax: +49 3732683819 📠
Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung. Bewerbungen, die weniger als 2 Referenzobjekte enthalten, werden ausgeschlossen. Für den Fall, dass der Bewerber mehr als 2 Pflichtreferenzen einreicht, hat er anzugeben, welche der Referenzen für die Bewertung berücksichtigt werden sollen. Erfolgt keine Angabe, wird der Auftraggeber die ersten 2 eingereichten Referenzen werten.
Die Nachforderung von fehlenden Unterlagen gem. § 5 (3) VOF wird vorbehalten.
Der Teilnahmeantrag ist in einem verschlossenen Umschlag unter Verwendung des vorgegebenen Kennzettels mindestens aber mit der Kennzeichnung:
„Teilnahmeantrag VOF-Verfahren, Sanierung Grundschule Frauenstein“, bei Schubert Horst Architekten Partnerschaft, Antonstraße 16, 01097 Dresden, Deutschland einzureichen.
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):
Offizielle Bezeichnung: VOF Verfahren Sanierung Grundschule Frauenstein
Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung. Bewerbungen, die weniger als 2 Referenzobjekte enthalten, werden ausgeschlossen. Für den Fall, dass der Bewerber mehr als 2 Pflichtreferenzen einreicht, hat er anzugeben, welche der Referenzen für die Bewertung berücksichtigt werden sollen. Erfolgt keine Angabe, wird der Auftraggeber die ersten 2 eingereichten Referenzen werten.
Die Nachforderung von fehlenden Unterlagen gem. § 5 (3) VOF wird vorbehalten.
Der Teilnahmeantrag ist in einem verschlossenen Umschlag unter Verwendung des vorgegebenen Kennzettels mindestens aber mit der Kennzeichnung:
„Teilnahmeantrag VOF-Verfahren, Sanierung Grundschule Frauenstein“, bei Schubert Horst Architekten Partnerschaft, Antonstraße 16, 01097 Dresden, Deutschland einzureichen.
Die Grundschule Frauenstein ist im Schulnetzplan des Landkreises Mittelsachsen als mögliche 2-zügige Grundschule bestätigt und gilt als gesicherter einzügiger Schulstandort.
Die Grundschule Frauenstein befindet sich in zentraler Lage der Stadt, direkt am historischen Marktplatz mit Rathaus.
In der Schule lernen ca. 100 Kinder aus Frauenstein und zum Teil aus der Region.
Obwohl die Grundschule immer wieder Sanierungsmaßnahmen in den letzten Jahrzehnten erfahren hat, besteht in dem fast 150 Jahre alten Gebäude ein umfänglicher Sanierungszwang.
Die geplante Sanierung umfasst mehrere Maßnahmen am Schulobjekt:
— Sanierung des Altgebäudes, einschließlich Ausbildung der Rettungswege sowie Anpassung der HLS- und Elt- Installationen an die aktuellen Anforderungen;
— Schließung der baurechtlich nicht zulässigen Öffnungen in den Giebelwänden (Brandwände);
— Energetische Sanierung des Bestandsgebäudes durch Einbau entsprechender wärmedämmender Aufbauten bei neuen Bauteilen. Aufgrund des Denkmalschutzstatus des Gebäudes sind an den Außenwänden keine energetischen Maßnahmen vorgesehen;
— Schaffung eines multifunktionelle nutzbaren Bereiches in zentraler Lage (Speisesaal/Mehrzwecksaal);
— Einbau von Decken- und Dachkonstruktionen entsprechend dem aktuellen Stand der Technik;
— Umbau des Dachgeschosses durch den Einbau von Schleppgaupen;
— Realisierung der vollständig barrierefreien Ausbildung des Schulgebäudes durch Einbau eines stufenfreien Zugangs zum Gebäude und durch Einbau eines rollstuhlgerechten Aufzuges u. a.
Für die geplanten Sanierungsmaßnahmen wird von einem Gesamtkostenumfang von ca. 3 000 000 EUR brutto ausgegangen. Auf der Grundlage der Kostenberechnung wurde im Jahr 2014 ein Antrag auf Förderung der Grundschule im Programm KSP „Kleinere Städte- und Gemeinden“ im Rahmen der Städtebauförderung gestellt.
Für die geplanten Sanierungsmaßnahmen wird von einem Gesamtkostenumfang von ca. 3 000 000 EUR brutto ausgegangen. Auf der Grundlage der Kostenberechnung wurde im Jahr 2014 ein Antrag auf Förderung der Grundschule im Programm KSP „Kleinere Städte- und Gemeinden“ im Rahmen der Städtebauförderung gestellt.
Menge oder Umfang:
Objektplanung Gebäude gemäß HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1,§ 33 ff.,
— Leistungsphasen 4-8.
Beschreibung der Optionen:
Zunächst ist die stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 4 – 8 für die Sanierung des Schulgebäudes vorgesehen Optional besteht die Absicht, die LPH 9 zu vergeben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 09623 Frauenstein.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Es wird empfohlen, den Bewerbungsbogen zu verwenden.
Der Teilnahmeantrag muss wie folgt eingereicht werden:
a) alle Formulare als im Original rechtsverbindlich unterschriebene und abgestempelte Ausdrucke (Ausschlusskriterium);
b) der Teilnahmeantrag muss vollständig sein, bestehend aus ausgefülltem und unterschriebenem Formblatt einschließlich aller geforderten Erklärungen und Anlagen. Fehlende Seiten des Formblattes, fehlende Erklärungen oder fehlende Anlagen führen zum Ausschluss (Ausschlusskriterium).
b) der Teilnahmeantrag muss vollständig sein, bestehend aus ausgefülltem und unterschriebenem Formblatt einschließlich aller geforderten Erklärungen und Anlagen. Fehlende Seiten des Formblattes, fehlende Erklärungen oder fehlende Anlagen führen zum Ausschluss (Ausschlusskriterium).
c) bei Bewerbergemeinschaften sind die unter III.2.1), Unterpunkt 1 bis 6 geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln mit rechtsverbindlicher Unterschrift vorzulegen (Ausschlusskriterium).
d) nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren des Bewerbers, diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
e) Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros und von Nachauftragnehmern haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie aller Bewerber mit gleichen Nachauftragnehmern zur Folge.
e) Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros und von Nachauftragnehmern haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie aller Bewerber mit gleichen Nachauftragnehmern zur Folge.
Geforderte Angaben und Nachweise sind:
1. Angaben zum Bewerber: Firmenbezeichnung, Anschrift, Ansprechpartner, ggf. sich bewerbende Zweigstellen/Niederlassungen, Rechtsform (bei GmbH bzw. Partnerschaftsgesellschaften ein aktueller Handelsregister- bzw. Partnerschaftsregisterauszug), Kontakt;
1. Angaben zum Bewerber: Firmenbezeichnung, Anschrift, Ansprechpartner, ggf. sich bewerbende Zweigstellen/Niederlassungen, Rechtsform (bei GmbH bzw. Partnerschaftsgesellschaften ein aktueller Handelsregister- bzw. Partnerschaftsregisterauszug), Kontakt;
2. bei Bewerbergemeinschaften zusätzlich die Erklärung aller Mitglieder über die gesamtschuldnerische Haftung und den bevollmächtigten Vertreter (siehe III.1.3)) (Ausschlusskriterium);
3. Angaben über die wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen und die Zusammenarbeit mit Anderen in auf den Auftrag bezogener relevanter Weise gemäß § 4(2) VOF 2009 (Ausschlusskriterium);
4. Art der Bewerbung;
5. rechtsverbindlich unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers, dass Ausschlussgründe gemäß § 4 (6 a-g) und § 4 (9 a-e) VOF 2009 nicht vorliegen und dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen gemäß § 2 (3) VOF2009 bestehen (Ausschlusskriterium);
5. rechtsverbindlich unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers, dass Ausschlussgründe gemäß § 4 (6 a-g) und § 4 (9 a-e) VOF 2009 nicht vorliegen und dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen gemäß § 2 (3) VOF2009 bestehen (Ausschlusskriterium);
6. gemäß § 5 (5a) VOF 2009 Nachweis der Berufszulassung und Berufsausübungsberechtigung (siehe III.3.1)) des Bewerbers bzw. der verantwortlichen Führungskraft bzw. des für die Dienstleistung Verantwortlichen (Ausschlusskriterium);
7. Nachweis der unter Punkt III.2.3 geforderten Referenzen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber hat Nachweise gemäß § 5 (4a) VOF 2009 über die folgenden Berufshaftpflichtdeckungssummen bzw. eine Erklärung des Versicherers über die mögliche Anpassung der Versicherungssummen im Auftragsfall zu erbringen: Haftpflicht Deckungssumme Personenschäden: 2 000 000 EUR; Haftpflicht Deckungssumme sonstige Schäden: 300 000 EUR. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache dieser Versicherungssumme beträgt. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 12 Monate sein (gerechnet vom Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages). Bei Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu erbringen(Ausschlusskriterium).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber hat Nachweise gemäß § 5 (4a) VOF 2009 über die folgenden Berufshaftpflichtdeckungssummen bzw. eine Erklärung des Versicherers über die mögliche Anpassung der Versicherungssummen im Auftragsfall zu erbringen: Haftpflicht Deckungssumme Personenschäden: 2 000 000 EUR; Haftpflicht Deckungssumme sonstige Schäden: 300 000 EUR. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache dieser Versicherungssumme beträgt. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 12 Monate sein (gerechnet vom Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages). Bei Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu erbringen(Ausschlusskriterium).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Es ist der Nachweis von vergleichbaren Planungsleistungen für genau 2 Referenzobjekte zu erbringen. Die Mindestanforderungen der Referenzen stellen Ausschlusskriterien dar.
Pflichtreferenz 1, Mindestanforderungen: Objektplanungsleistungen Gebäude für ein fertig gestelltes Sanierungsvorhaben, Fertigstellung ab 1.1.2005, mind. Honorarzone III gem. HOAI,
c) Bezeichnung des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer;
d) Angabe, ob der Auftraggeber ein öffentlicher Auftraggeber ist. Falls ja, ist zwingend eine Referenzbescheinigung vorzulegen;
e) Realisierungszeitraum;
f) Honorarzone gemäß HOAI
g) erbrachte Leistungsphasen gemäß HOAI §34;
h) Gesamtbaukosten brutto;
i) Angabe, ob das Sanierungsvorhaben ein Gebäude nach RBBau Muster 6 Bauwerkszuordnungskatalog Nr. 4100 oder 4400 (Allgemeinbildende Schulen oder Kinderbetreuungseinrichtungen) ist;
j) Angabe, ob das Sanierungsvorhaben ein öffentlich genutztes Gebäude ist;
k) textliche und bildliche Darstellung des Referenzobjektes auf maximal 3 Seiten A4.
Pflichtreferenz 2, Mindestanforderungen: Objektplanungsleistungen Gebäude für ein fertig gestelltes Sanierungs- oder Neubauvorhaben, Fertigstellung ab 1.1.2005, mind. Honorarzone III gem. HOAI, erbrachte Leistungsphasen nach HOAI §34 mindestens 3-5
Folgende Angaben sind zu Referenz 2 gefordert:
f) Honorarzone gemäß HOAI;
g) erbrachte Leistungsphasen gemäß HOAI §34
i) Angabe, ob das Vorhaben ein Gebäude nach RBBau Muster 6 Bauwerkszuordnungskatalog Nr. 4100 oder 4400 (Allgemeinbildende Schulen oder Kinderbetreuungseinrichtungen) ist;
j) Angabe, ob das Vorhaben ein öffentliche genutztes Gebäude ist;
Zusatzqualifikation, Optionale Nachweise:
Optionale Referenz/ Nachweis 1
Es ist anzugeben, ob Erfahrungen bei der Verwendung mit EU- oder Städtebaufördermitteln vorhanden sind. Sofern es sich um einen öffentlichen Auftraggeber handelt, ist zwingend eine Referenzbestätigung bzw. eine Bestätigung des Nachweises der Erfahrung zu erbringen. Bei privaten Auftraggebern ist, sofern keine Referenzbestätigung vorhanden ist, eine Eigenerklärung vorzulegen.
Es ist anzugeben, ob Erfahrungen bei der Verwendung mit EU- oder Städtebaufördermitteln vorhanden sind. Sofern es sich um einen öffentlichen Auftraggeber handelt, ist zwingend eine Referenzbestätigung bzw. eine Bestätigung des Nachweises der Erfahrung zu erbringen. Bei privaten Auftraggebern ist, sofern keine Referenzbestätigung vorhanden ist, eine Eigenerklärung vorzulegen.
Eine Mehrfachnennung der Pflichtreferenzobjekte 1 oder 2 bzw. der optionalen Referenz 2 ist bei Eignung zulässig.
Folgende Angaben sind zu dieser Referenz gefordert, sofern der Nachweis der Erfahrungen erbracht werden kann:
a) Bezeichnung der Baumaßnahme
b) Bezeichnung des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer;
Angabe, ob es ein öffentlicher Auftraggeber ist
c) Angabe zur Art der Fördermittel
d) Der Nachweis der Erfahrung mit EU-bzw. Städtebaufördermitteln ist durch Referenzbestätigung/bzw. durch Eigenerklärung belegt.
Optionale Referenz 2
Es ist eine Referenz eines Sanierungsvorhabens vorzuweisen, bei der das Objekt unter Denkmalschutz steht. Sofern es sich um einen öffentlichen Auftraggeber handelt, ist zwingend eine Referenzbestätigung mit Angabe der inhaltlichen Information „Denkmalschutz“ zu erbringen. Bei privaten Auftraggebern ist, sofern keine Referenzbestätigung vorhanden ist, eine Eigenerklärung vorzulegen.
Es ist eine Referenz eines Sanierungsvorhabens vorzuweisen, bei der das Objekt unter Denkmalschutz steht. Sofern es sich um einen öffentlichen Auftraggeber handelt, ist zwingend eine Referenzbestätigung mit Angabe der inhaltlichen Information „Denkmalschutz“ zu erbringen. Bei privaten Auftraggebern ist, sofern keine Referenzbestätigung vorhanden ist, eine Eigenerklärung vorzulegen.
Eine Mehrfachnennung der Pflichtreferenzobjekte 1 oder 2 bzw. der optionalen Referenz 1 ist bei Eignung zulässig.
Folgende Angaben sind zu dieser Referenz gefordert, sofern die entsprechende Referenz vorzuweisen ist:
c) Angabe, ob das Objekt des Sanierungsvorhabens unter Denkmalschutz steht
d) Der Nachweis ist durch Referenzbestätigung/bzw. durch Eigenerklärung belegt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Bewerber hat Nachweise gemäß § 5 (4) a) VOF 2009 über die folgenden Haftpflichtdeckungssummen bzw. eine Erklärung des Versicherers über die mögliche Anpassung der Versicherungssummen im Auftragsfall zu erbringen: Haftpflicht Deckungssumme Personenschäden: 2 000 000 EUR; Haftpflicht Deckungssumme sonstige Schäden: 300 000 EUR. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache dieser Versicherungssumme beträgt. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 12 Monate (gerechnet vom Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages) sein. Bei Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu erbringen.
Der Bewerber hat Nachweise gemäß § 5 (4) a) VOF 2009 über die folgenden Haftpflichtdeckungssummen bzw. eine Erklärung des Versicherers über die mögliche Anpassung der Versicherungssummen im Auftragsfall zu erbringen: Haftpflicht Deckungssumme Personenschäden: 2 000 000 EUR; Haftpflicht Deckungssumme sonstige Schäden: 300 000 EUR. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache dieser Versicherungssumme beträgt. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 12 Monate (gerechnet vom Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages) sein. Bei Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu erbringen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Keine.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Es ist in diesem Fall eine Erklärung abzugeben, dass die Mitglieder der Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die Bewerbergemeinschaft muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung wird empfohlen, das vorgegebene Formblatt zu verwenden, welches zusammen mit dem Bewerbungsbogen unter http://www.schubert-horst.com/vof-gs-frauenstein/ abrufbar ist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Es ist in diesem Fall eine Erklärung abzugeben, dass die Mitglieder der Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die Bewerbergemeinschaft muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung wird empfohlen, das vorgegebene Formblatt zu verwenden, welches zusammen mit dem Bewerbungsbogen unter http://www.schubert-horst.com/vof-gs-frauenstein/ abrufbar ist.
Die Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die nach den Architektengesetzen bzw. den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen, oder die nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Diplome auf dem Gebiet der Architektur bzw. der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Hochschuldiplome, berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden. Weiterhin sind Ingenieure die gem. § 19 (1,2) VOF bauvorlageberechtigt sind zur Erbringung der Dienstleistung zulässig. Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften solcher natürlicher Personen sowie juristische Personen, sofern in deren Satzungsregelungen der Geschäftszweck auf das Erbringen von Planungsleistungen „Objektplanung Gebäude" bzw. „Architektur" ausgerichtet ist, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die nach den Architektengesetzen bzw. den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen, oder die nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Diplome auf dem Gebiet der Architektur bzw. der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Hochschuldiplome, berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden. Weiterhin sind Ingenieure die gem. § 19 (1,2) VOF bauvorlageberechtigt sind zur Erbringung der Dienstleistung zulässig. Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften solcher natürlicher Personen sowie juristische Personen, sofern in deren Satzungsregelungen der Geschäftszweck auf das Erbringen von Planungsleistungen „Objektplanung Gebäude" bzw. „Architektur" ausgerichtet ist, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die eingegangenen Bewerbungen werden auf die Einhaltung von formalen Kriterien aus Abschnitt III.2) geprüft. Die Auswahl erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien folgendermaßen bewertet werden: Pro Auswahlkriterium werden maximal 1, 2 oder 3 Punkte vergeben, die Punktzahl wird nicht zusätzlich gewichtet. Es können maximal 14 Punkte erreicht werden. Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten Punktzahlen. Es werden maximal die 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Wird diese Anzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los. Auswahlkriterien (AK): AK 1 Pflicht-Referenz 1: Objektplanungsleistungen Gebäude für ein fertig gestelltes Sanierungsvorhaben, Fertigstellung ab 1.1.2005, mind. Honorarzone III gem. HOAI, erbrachte Leistungsphasen nach HOAI §34 mindestens 3-5, Gesamtbaukosten brutto mindestens 800 000 EUR bestehend aus AK 1.1 erbrachte Leistungsphasen gem. HOAI §34, Punktwertung: 0 Punkte: LPH 3-5, 1 Punkt: mind. LPH 2-5, 2 Punkte: mind. LPH 2-7, 3 Punkte: mind. LPH 2-8. AK 1.2 Gebäude nach RBBau Muster 6 Bauwerkskatalog Nr. 4100 oder 4400, Punktwertung: 0 Punkte: nein 1 Punkt: ja 2 Punkte: wird nicht vergeben 3 Punkte: wird nicht vergeben. AK 1.3 öffentlich genutztes Gebäude, Punktwertung: 0 Punkte: nein 1 Punkt: ja 2 Punkte: wird nicht vergeben 3 Punkte: wird nicht vergeben. AK 2 Pflicht-Referenz 2: Objektplanungsleistungen Gebäude für ein fertig gestelltes Sanierungs- oder Neubauvorhaben, Fertigstellung ab 1.1.2005, mind. Honorarzone III gem. HOAI, erbrachte Leistungsphasen nach HOAI §34 mindestens 3-5, bestehend aus AK 2.1 erbrachte Leistungsphasen gem. HOAI §34, Punktwertung: 0 Punkte: LPH 3-5, 1 Punkt: mind. LPH 2-5, 2 Punkte: mind. LPH 2-7, 3 Punkte: mind. LPH 2-8. AK 2.2 Gesamtbaukosten, Punktwertung: 0 Punkte: <1,0 Mio. EUR, 1 Punkt: 1 000 000-2 000 000 EUR, 2 Punkte: >2 000 000 EUR, 3 Punkte: wird nicht vergeben. AK 2.3 Gebäude nach RBBau Muster 6 Bauwerkskatalog Nr. 4100 oder 4400, Punktwertung: 0 Punkte: nein 1 Punkt: ja 2 Punkte: wird nicht vergeben 3 Punkte: wird nicht vergeben. AK 2.4 öffentlich genutztes Gebäude, Punktwertung: 0 Punkte: nein 1 Punkt: ja 2 Punkte: wird nicht vergeben 3 Punkte: wird nicht vergeben. AK 3 Zusatzqualifikationen, Optionale Referenzen/Nachweise, bestehend aus AK 3.1 Nachweis der Erfahrung bei der Verwendung mit EU- oder Städtebaufördermitteln, Punktwertung: 0 Punkte: Nachweis der Erfahrung nicht vorhanden, 1 Punkt: Nachweis der Erfahrung vorhanden, 2 Punkte: wird nicht vergeben, 3 Punkte: wird nicht vergeben. AK 3.2 Referenz eines Sanierungsvorhabens, bei der das Objekt unter Denkmalschutz steht, Punktwertung: 0 Punkte: Referenz nicht vorhanden, 1 Punkt: Referenz vorhanden, 2 Punkte: wird nicht vergeben, 3 Punkte: wird nicht vergeben.
Die eingegangenen Bewerbungen werden auf die Einhaltung von formalen Kriterien aus Abschnitt III.2) geprüft. Die Auswahl erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien folgendermaßen bewertet werden: Pro Auswahlkriterium werden maximal 1, 2 oder 3 Punkte vergeben, die Punktzahl wird nicht zusätzlich gewichtet. Es können maximal 14 Punkte erreicht werden. Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten Punktzahlen. Es werden maximal die 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Wird diese Anzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los. Auswahlkriterien (AK): AK 1 Pflicht-Referenz 1: Objektplanungsleistungen Gebäude für ein fertig gestelltes Sanierungsvorhaben, Fertigstellung ab 1.1.2005, mind. Honorarzone III gem. HOAI, erbrachte Leistungsphasen nach HOAI §34 mindestens 3-5, Gesamtbaukosten brutto mindestens 800 000 EUR bestehend aus AK 1.1 erbrachte Leistungsphasen gem. HOAI §34, Punktwertung: 0 Punkte: LPH 3-5, 1 Punkt: mind. LPH 2-5, 2 Punkte: mind. LPH 2-7, 3 Punkte: mind. LPH 2-8. AK 1.2 Gebäude nach RBBau Muster 6 Bauwerkskatalog Nr. 4100 oder 4400, Punktwertung: 0 Punkte: nein 1 Punkt: ja 2 Punkte: wird nicht vergeben 3 Punkte: wird nicht vergeben. AK 1.3 öffentlich genutztes Gebäude, Punktwertung: 0 Punkte: nein 1 Punkt: ja 2 Punkte: wird nicht vergeben 3 Punkte: wird nicht vergeben. AK 2 Pflicht-Referenz 2: Objektplanungsleistungen Gebäude für ein fertig gestelltes Sanierungs- oder Neubauvorhaben, Fertigstellung ab 1.1.2005, mind. Honorarzone III gem. HOAI, erbrachte Leistungsphasen nach HOAI §34 mindestens 3-5, bestehend aus AK 2.1 erbrachte Leistungsphasen gem. HOAI §34, Punktwertung: 0 Punkte: LPH 3-5, 1 Punkt: mind. LPH 2-5, 2 Punkte: mind. LPH 2-7, 3 Punkte: mind. LPH 2-8. AK 2.2 Gesamtbaukosten, Punktwertung: 0 Punkte: <1,0 Mio. EUR, 1 Punkt: 1 000 000-2 000 000 EUR, 2 Punkte: >2 000 000 EUR, 3 Punkte: wird nicht vergeben. AK 2.3 Gebäude nach RBBau Muster 6 Bauwerkskatalog Nr. 4100 oder 4400, Punktwertung: 0 Punkte: nein 1 Punkt: ja 2 Punkte: wird nicht vergeben 3 Punkte: wird nicht vergeben. AK 2.4 öffentlich genutztes Gebäude, Punktwertung: 0 Punkte: nein 1 Punkt: ja 2 Punkte: wird nicht vergeben 3 Punkte: wird nicht vergeben. AK 3 Zusatzqualifikationen, Optionale Referenzen/Nachweise, bestehend aus AK 3.1 Nachweis der Erfahrung bei der Verwendung mit EU- oder Städtebaufördermitteln, Punktwertung: 0 Punkte: Nachweis der Erfahrung nicht vorhanden, 1 Punkt: Nachweis der Erfahrung vorhanden, 2 Punkte: wird nicht vergeben, 3 Punkte: wird nicht vergeben. AK 3.2 Referenz eines Sanierungsvorhabens, bei der das Objekt unter Denkmalschutz steht, Punktwertung: 0 Punkte: Referenz nicht vorhanden, 1 Punkt: Referenz vorhanden, 2 Punkte: wird nicht vergeben, 3 Punkte: wird nicht vergeben.
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-06-01 📅
Datum des Endes: 2017-03-30 📅
Zusätzliche Informationen
Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung. Bewerbungen, die weniger als 2 Referenzobjekte enthalten, werden ausgeschlossen. Für den Fall, dass der Bewerber mehr als 2 Pflichtreferenzen einreicht, hat er anzugeben, welche der Referenzen für die Bewertung berücksichtigt werden sollen. Erfolgt keine Angabe, wird der Auftraggeber die ersten 2 eingereichten Referenzen werten.
Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung. Bewerbungen, die weniger als 2 Referenzobjekte enthalten, werden ausgeschlossen. Für den Fall, dass der Bewerber mehr als 2 Pflichtreferenzen einreicht, hat er anzugeben, welche der Referenzen für die Bewertung berücksichtigt werden sollen. Erfolgt keine Angabe, wird der Auftraggeber die ersten 2 eingereichten Referenzen werten.
Die Nachforderung von fehlenden Unterlagen gem. § 5 (3) VOF wird vorbehalten.
Der Teilnahmeantrag ist in einem verschlossenen Umschlag unter Verwendung des vorgegebenen Kennzettels mindestens aber mit der Kennzeichnung:
„Teilnahmeantrag VOF-Verfahren, Sanierung Grundschule Frauenstein“, bei Schubert Horst Architekten Partnerschaft, Antonstraße 16, 01097 Dresden, Deutschland einzureichen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: PF 101364
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040📞
Internetadresse: www.ldl.sachsen.de🌏
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Nachprüfung vor der Vergabekammer ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 042-072617 (2015-02-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-07-23) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Vorstellung Projektteam (21)
2. Darstellung Projektabwicklung und Kommunikation am Beispiel eines vergleichbaren Referenzobjektes (14)
3. Umsetzung des Terminmanagements am Beispiel eines vergleichbaren Referenzobjektes (14)
4. Umsetzung des Kostenmanagements am Beispiel eines vergleichbaren Referenzobjektes (21)
5. Abwicklung des Auftrages vor Ort (16)
6. Beantwortung Rückfragen (4)
7. Präsentation/Gesamteindruck (10)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-07-02 📅
Name: Gebäudeplanung & Ingenieurleistungen Dipl. Bauingenieur (FH) Thomas Müller
Postanschrift: Bahnhofstraße 10
Postort: Lichtenberg
Postleitzahl: 09638
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Reiner Hentschel