Sanierung Grundschule Mailing und Neubau Mittagsbetreuung - Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-9
Im Vorfeld der Planungsleistungen für das bestehende Schulgebäude (Bj. 1962/63) und des Neubaus der Mittagsbetreuung sollen im Rahmen einer Machtbarkeitsstudie grundsätzliche städtebauliche Betrachtungen angestellt werden. Dabei sind langfristige Betrachtungen zur Situierung der Gebäude (Sportbau und Mittagsbetreuung) auf dem Gesamtareal notwendig. Überlegungen und Untersuchungen über die Sanierungsfähigkeit des Sportbaus (Bj. 1962/63) sollen auch in der Gesamtbetrachtung enthalten sein. Dabei wäre auch zu berücksichtigen, dass als Option der bestehende Sportbau evtl. rückgebaut und an anderer Stelle auf dem Schulgrundstück neu errichtet werden könnte.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-04-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Menge oder Umfang:
Die für diese Gesamtbaumaßnahme erforderlichen Leistungen im Rahmen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI werden mit vorliegender Ausschreibung vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Dabei sollen zunächst die Leistungsphasen 1-2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) gemäß § 34 HOAI beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Die für diese Gesamtbaumaßnahme erforderlichen Leistungen im Rahmen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI werden mit vorliegender Ausschreibung vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Dabei sollen zunächst die Leistungsphasen 1-2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) gemäß § 34 HOAI beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Ingolstadt
Postanschrift: Spitalstraße 3
Postleitzahl: 85049
Postort: Ingolstadt
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex und Telefaxe sind nicht zugelassen. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der anzufordernden Formblätter („Bewerbungsbogen“) zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Bewerbungsunterlagen sind im Format DIN A4, in einem sog. „Schnellhefter“ oder Vergleichbarem ohne feste Bindung einzureichen. Sog. „Leitz-Ordner“, fest gebundene Unterlagen, etc. sind nicht gewünscht.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen. Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem
Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
Der Bewerbungsbogen kann per E-Mail bei Hitzler Ingenieure, E-Mail-Adresse: vergabestelle@hitzler-ingenieure.de angefordert werden.
Die Bewerbungsunterlagen sind in einem geschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag gekennzeichnet einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist zwingend mittels des beigefügten Rücksendeaufklebers auf dem Umschlag/der Verpackung zu kennzeichnen. Sind für den Versand zusätzliche Versandtaschen o.Ä. seitens des Kurierdienstes zu verwenden, so ist der Teilnahmeantrag in einem verschlossenen Umschlag mit dem Rücksendeaufkleber in der Versandtasche zu kennzeichnen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 5 Abs. 3 VOF nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 10 Abs. 3 VOF durch Los zu treffen.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex und Telefaxe sind nicht zugelassen. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der anzufordernden Formblätter („Bewerbungsbogen“) zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Bewerbungsunterlagen sind im Format DIN A4, in einem sog. „Schnellhefter“ oder Vergleichbarem ohne feste Bindung einzureichen. Sog. „Leitz-Ordner“, fest gebundene Unterlagen, etc. sind nicht gewünscht.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen. Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem
Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
Die Bewerbungsunterlagen sind in einem geschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag gekennzeichnet einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist zwingend mittels des beigefügten Rücksendeaufklebers auf dem Umschlag/der Verpackung zu kennzeichnen. Sind für den Versand zusätzliche Versandtaschen o.Ä. seitens des Kurierdienstes zu verwenden, so ist der Teilnahmeantrag in einem verschlossenen Umschlag mit dem Rücksendeaufkleber in der Versandtasche zu kennzeichnen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 5 Abs. 3 VOF nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 10 Abs. 3 VOF durch Los zu treffen.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Vorfeld der Planungsleistungen für das bestehende Schulgebäude (Bj. 1962/63) und des Neubaus der Mittagsbetreuung sollen im Rahmen einer Machtbarkeitsstudie grundsätzliche städtebauliche Betrachtungen angestellt werden. Dabei sind langfristige Betrachtungen zur Situierung der Gebäude (Sportbau und Mittagsbetreuung) auf dem Gesamtareal notwendig. Überlegungen und Untersuchungen über die Sanierungsfähigkeit des Sportbaus (Bj. 1962/63) sollen auch in der Gesamtbetrachtung enthalten sein. Dabei wäre auch zu berücksichtigen, dass als Option der bestehende Sportbau evtl. rückgebaut und an anderer Stelle auf dem Schulgrundstück neu errichtet werden könnte.
Im Vorfeld der Planungsleistungen für das bestehende Schulgebäude (Bj. 1962/63) und des Neubaus der Mittagsbetreuung sollen im Rahmen einer Machtbarkeitsstudie grundsätzliche städtebauliche Betrachtungen angestellt werden. Dabei sind langfristige Betrachtungen zur Situierung der Gebäude (Sportbau und Mittagsbetreuung) auf dem Gesamtareal notwendig. Überlegungen und Untersuchungen über die Sanierungsfähigkeit des Sportbaus (Bj. 1962/63) sollen auch in der Gesamtbetrachtung enthalten sein. Dabei wäre auch zu berücksichtigen, dass als Option der bestehende Sportbau evtl. rückgebaut und an anderer Stelle auf dem Schulgrundstück neu errichtet werden könnte.
Beim bestehenden Baukörper der GS Mailing wurden im Jahr 2009 im Rahmen einer durch die KFW-Bank geförderten Außensanierung Fassade und Dach erneuert. Im Rahmen von Untersuchungen an Ingolstädter Schulen im Hinblick auf Brandschutz wurden neue Mängel an der Konstruktion der Schule festgestellt. Diese Mängel müssen in den nächsten Jahren behoben werden. Im Zusammenhang mit dieser Mängelbeseitigung (Deckensanierung) ist angedacht den gesamten Innenbereich der Schule (Gebäudetechnik, Böden, Akustik, etc.) zu sanieren. Während der Baumaßnahme sollen, soweit notwendig, die Klassen in Containern ausgelagert werden. Die Planungs- und Objektüberwachungsleistung für die Deckensanierung wird separat an ein Ingenieurbüro für Tragwerksplanung vergeben.
Beim bestehenden Baukörper der GS Mailing wurden im Jahr 2009 im Rahmen einer durch die KFW-Bank geförderten Außensanierung Fassade und Dach erneuert. Im Rahmen von Untersuchungen an Ingolstädter Schulen im Hinblick auf Brandschutz wurden neue Mängel an der Konstruktion der Schule festgestellt. Diese Mängel müssen in den nächsten Jahren behoben werden. Im Zusammenhang mit dieser Mängelbeseitigung (Deckensanierung) ist angedacht den gesamten Innenbereich der Schule (Gebäudetechnik, Böden, Akustik, etc.) zu sanieren. Während der Baumaßnahme sollen, soweit notwendig, die Klassen in Containern ausgelagert werden. Die Planungs- und Objektüberwachungsleistung für die Deckensanierung wird separat an ein Ingenieurbüro für Tragwerksplanung vergeben.
Vor der Sanierung des bestehenden Schulgebäudes soll ein separater Baukörper für die Mittagsbetreuung (voraus. ca. 1 500-2 000 m
Umfang der wesentlichen Leistungen:
— städtebauliche Betrachtung zur zukünftigen Situierung der Gebäude auf dem Schulgrundstück;
— Machbarkeitsstudie zur Sanierung des Sportbaus (nicht Planung Neubau oder Sanierung!);
— Planung/Umsetzung Mittagsbetreuung Neubau;
— Sanierung des Schulgebäudes.
Der Kostenrahmen für die Gesamtmaßnahme liegt bei ca. 4 500 000 EUR.
Beschreibung der Optionen:
— Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß § 34 HOAI. Die optionalen Leistungen werden ebenfalls stufenweise abgerufen;
Referenznummer: VS Mailing
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ingolstadt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist (gemäß § 4 Abs. 2 VOF);
b) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet (gemäß § 4 Abs. 2 VOF);
c) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF nicht vorliegen.
Sämtlich oben geforderten Erklärungen und Angaben sind durch eine rechtsverbindliche Unterschrift mittels des vorgegebenen Bewerbungsbogens zu bestätigen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Ein Nachweis der entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (gemäß § 5 Abs. 4a VOF).
Mindeststandards:
Geforderte Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung:
In einem ersten Wertungsschritt wird anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen.
In einem ersten Wertungsschritt wird anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen.
Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der selbst zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
III.2.3.2) – Für die Auswahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (vgl. § 10 Abs. 2 VOF), wird wie folgt vorgegangen:
A – Fachliche Qualifikation:
Darstellung von maximal 3 abgeschlossenen Referenzprojekten für die ausgeschriebenen Leistungen (Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff. HOAI) aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 2010 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.3.4) dieser Bekanntmachung) ein. Referenzprojekte, die vor 2010 in Betrieb genommen wurden oder noch nicht fertiggestellt (d. h. in Betrieb genommen wurden), werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
Darstellung von maximal 3 abgeschlossenen Referenzprojekten für die ausgeschriebenen Leistungen (Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff. HOAI) aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 2010 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.3.4) dieser Bekanntmachung) ein. Referenzprojekte, die vor 2010 in Betrieb genommen wurden oder noch nicht fertiggestellt (d. h. in Betrieb genommen wurden), werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
— Das Referenzprojekt ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Sanierung Schulgebäude);
— das Referenzprojekt wurde unter laufendem Betrieb realisiert;
— das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Gesamtkosten (Kgr. 200-700) > 3 500 000 EUR brutto);
— durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 34 HOAI) erbracht.
Die erfolgreiche Abwicklung/Bearbeitung der Referenzprojekte ist jeweils mittels Referenzbescheinigung des öffentlichen bzw. privaten Auftraggebers zu belegen.
Bei Bietergemeinschaften fließen in Summe maximal 3 Referenzprojekte in die Wertung ein.
B – Personelle Besetzung:
Angabe der technischen Leitung. Benennung des vorgesehenen Projektleiters sowie dessen Stellvertreter unter Angabe dessen/deren Referenzen. Es kann für den Projektleiter sowie für den stellvertretenden Projektleiter bis zu 2 Referenzen angegeben werden. Eine zeitliche Beschränkung der Referenzprojekte des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters besteht nicht. Es sollte dargestellt werden, dass seitens des Projektleiters sowie dessen Stellvertreter Erfahrung bei der Planung und Abwicklung von vergleichbaren Projekten vorherrscht. Für die maximale Bewertung sollte bzgl. der Referenzprojekte des Projektleiters bzw. dessen Stellvertreter folgende Anforderungen erfüllt sein:
Angabe der technischen Leitung. Benennung des vorgesehenen Projektleiters sowie dessen Stellvertreter unter Angabe dessen/deren Referenzen. Es kann für den Projektleiter sowie für den stellvertretenden Projektleiter bis zu 2 Referenzen angegeben werden. Eine zeitliche Beschränkung der Referenzprojekte des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters besteht nicht. Es sollte dargestellt werden, dass seitens des Projektleiters sowie dessen Stellvertreter Erfahrung bei der Planung und Abwicklung von vergleichbaren Projekten vorherrscht. Für die maximale Bewertung sollte bzgl. der Referenzprojekte des Projektleiters bzw. dessen Stellvertreter folgende Anforderungen erfüllt sein:
— durch den Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter wurden die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 34 HOAI) erbracht.
Bei Bietergemeinschaften sind seitens der Gemeinschaft ein Projektleiter sowie ein stellvertretender Projektleiter zu benennen. Die Benennung von jeweils 2 Personen je Bietergemeinschaftspartner ist unerwünscht. Die Berufszulassung des Projektleiters und dessen Stellvertreters ist durch Vorlage von Studiennachweisen/Ausbildungsnachweisen o. Ä. nachzuweisen.
Bei Bietergemeinschaften sind seitens der Gemeinschaft ein Projektleiter sowie ein stellvertretender Projektleiter zu benennen. Die Benennung von jeweils 2 Personen je Bietergemeinschaftspartner ist unerwünscht. Die Berufszulassung des Projektleiters und dessen Stellvertreters ist durch Vorlage von Studiennachweisen/Ausbildungsnachweisen o. Ä. nachzuweisen.
Zusätzliche Abgabeleistungen/Benennungen:
— Benennung der vorgesehenen Mitarbeiter für das Projekt sowie Vorlage von entsprechenden Studiennachweisen/Ausbildungsnachweisen o. Ä.;
— Abgabe eines Organigramms des Projektteams (bei Planungsgemeinschaften unter Einbeziehung des ARGE-Partners).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung:
— für Personenschäden: 500 000 EUR;
— für sonstige Schäden: 500 000 EUR bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut.
Ein Nachweis der Versicherung über die geforderte Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: HOAI (in der zum Vertragsschluss gültige Fassung).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft auftreten und einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ und/oder „Architekt“ berechtigt sind.
Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur und oder Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur und oder Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 19 Abs. 1 und 2 VOF.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Bieter mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens: Fachliche Qualifikation 60 % (siehe III.2.3.2), A), hieraus: Referenzprojekte 60 Punkte. Je angegebenes Referenzprojekt können maximal 20 Punkte erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 3 abgeschlossenen Projekten, die in die Wertung fließen, können insgesamt 60 Punkte erzielt werden (3 Referenzprojekte x max. 20 Punkte = max. 60 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes wird wie folgt vorgegangen:
Die Bieter mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens: Fachliche Qualifikation 60 % (siehe III.2.3.2), A), hieraus: Referenzprojekte 60 Punkte. Je angegebenes Referenzprojekt können maximal 20 Punkte erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 3 abgeschlossenen Projekten, die in die Wertung fließen, können insgesamt 60 Punkte erzielt werden (3 Referenzprojekte x max. 20 Punkte = max. 60 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes wird wie folgt vorgegangen:
„Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Sanierung Schulgebäude)?
— Wenn ja, werden 5 Punkte vergeben.
— Wenn nein, werden 0 Punkte vergeben.
„Ist das angegebene Referenzprojekt nur bedingt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (z. B. Sanierung einer Kindertagesstätte, o. Ä.) werden 2,5 Punkte vergeben“.
Wurde das Referenzprojekt unter laufendem Betrieb abgewickelt?
„Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Gesamtkosten > 3 500 000 EUR brutto (Kgr. 200-700)).
— wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (3 500 000 EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 5 Punkte vergeben.
Bei geringeren Gesamtkosten als 3 500 000 EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Gesamtkosten in Höhe von 2 000 000 EUR werden 2,86 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 2 000 000 EUR / 3 500 000 EUR x 5 Punkte)“.
Bei geringeren Gesamtkosten als 3 500 000 EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Gesamtkosten in Höhe von 2 000 000 EUR werden 2,86 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 2 000 000 EUR / 3 500 000 EUR x 5 Punkte)“.
„Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 34 HOAI) erbracht?
Wenn die Leistungsphasen 2-8 erbracht wurden, werden 5 Punkte vergeben. Bei geringerem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 2-8) werden die tatsächlich erbrachten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-8 = 96 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, erbrachte Leistungsphasen (Leistungsphasen 1 bzw. 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. (Bsp.: Durch de Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-5 erbracht. Hier werden 2,6 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 50 v. H./96 v. H. x 5 Punkte). Personelle Besetzung 40 % (siehe III.2.3.2), B), hieraus: Technische Leitung (Projektleiter + Stellv. Projektleiter) 40 Punkte. Je angegebenes Referenzprojekt des Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters können maximal 10 Punkte erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 2 Projekten für den Projektleiter und 2 Projekten für den stellvertretenden Projektleiter können insgesamt 40 Punkte erzielt werden (2 x 2 Referenzprojekte x max. 10 Punkte = max. 40 Punkte).
Wenn die Leistungsphasen 2-8 erbracht wurden, werden 5 Punkte vergeben. Bei geringerem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 2-8) werden die tatsächlich erbrachten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-8 = 96 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, erbrachte Leistungsphasen (Leistungsphasen 1 bzw. 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. (Bsp.: Durch de Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-5 erbracht. Hier werden 2,6 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 50 v. H./96 v. H. x 5 Punkte). Personelle Besetzung 40 % (siehe III.2.3.2), B), hieraus: Technische Leitung (Projektleiter + Stellv. Projektleiter) 40 Punkte. Je angegebenes Referenzprojekt des Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters können maximal 10 Punkte erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 2 Projekten für den Projektleiter und 2 Projekten für den stellvertretenden Projektleiter können insgesamt 40 Punkte erzielt werden (2 x 2 Referenzprojekte x max. 10 Punkte = max. 40 Punkte).
Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt vorgegangen:
— Wenn ja, werden 3 Punkte vergeben.
Ist das angegebene Referenzprojekt nur bedingt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (z. B. Sanierung einer Kindertagesstätte, o. Ä.) werden 1,5 Punkte vergeben“.
„Wurde das Referenzprojekt unter laufendem Betrieb abgewickelt?
— Wenn ja, werden 2 Punkte vergeben.
„Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Gesamtkosten > 3 500 000 EUR brutto (Kgr. 200-700))
— wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (3 500 000 EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 3 Punkte vergeben.
Bei geringeren Gesamtkosten als 3 500 000 EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Gesamtkosten in Höhe von 2 000 000 EUR werden 1,71 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 2 000 000 EUR/3 500 000 EUR x 3 Punkte).
Bei geringeren Gesamtkosten als 3 500 000 EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Gesamtkosten in Höhe von 2 000 000 EUR werden 1,71 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 2 000 000 EUR/3 500 000 EUR x 3 Punkte).
„Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 34 HOAI) durch den Projektleiter bzw. den stellvertretenden Projektleiter erbracht
— wenn die Leistungsphasen 2-8 erbracht wurden, werden 2 Punkte vergeben. Bei geringerem, erbrachtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 2-8) werden die tatsächlich erbrachten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-8 = 96 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, erbrachte Leistungsphasen (Leistungsphasen 1 bzw. 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt.
— wenn die Leistungsphasen 2-8 erbracht wurden, werden 2 Punkte vergeben. Bei geringerem, erbrachtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 2-8) werden die tatsächlich erbrachten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-8 = 96 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, erbrachte Leistungsphasen (Leistungsphasen 1 bzw. 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt.
(Bsp.: Durch den Projektleiter wurden die Leistungsphasen 2-5 erbracht. Hier werden 1,04 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 50 v. H./96 v. H. x 2 Punkte). Der zur Wertung herangezogene Beurteilungskatalog (hierin dargestellt: Bepunktung innerhalb der o. g. Kriterien sowie mögliche Abzüge) wird beim Versand des Bewerbungsformulars beigefügt.
(Bsp.: Durch den Projektleiter wurden die Leistungsphasen 2-5 erbracht. Hier werden 1,04 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 50 v. H./96 v. H. x 2 Punkte). Der zur Wertung herangezogene Beurteilungskatalog (hierin dargestellt: Bepunktung innerhalb der o. g. Kriterien sowie mögliche Abzüge) wird beim Versand des Bewerbungsformulars beigefügt.
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VS Mailing
Zusätzliche Informationen
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex und Telefaxe sind nicht zugelassen. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der anzufordernden Formblätter („Bewerbungsbogen“) zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Bewerbungsunterlagen sind im Format DIN A4, in einem sog. „Schnellhefter“ oder Vergleichbarem ohne feste Bindung einzureichen. Sog. „Leitz-Ordner“, fest gebundene Unterlagen, etc. sind nicht gewünscht.
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex und Telefaxe sind nicht zugelassen. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der anzufordernden Formblätter („Bewerbungsbogen“) zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Bewerbungsunterlagen sind im Format DIN A4, in einem sog. „Schnellhefter“ oder Vergleichbarem ohne feste Bindung einzureichen. Sog. „Leitz-Ordner“, fest gebundene Unterlagen, etc. sind nicht gewünscht.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen. Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem
Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
Die Bewerbungsunterlagen sind in einem geschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag gekennzeichnet einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist zwingend mittels des beigefügten Rücksendeaufklebers auf dem Umschlag/der Verpackung zu kennzeichnen. Sind für den Versand zusätzliche Versandtaschen o.Ä. seitens des Kurierdienstes zu verwenden, so ist der Teilnahmeantrag in einem verschlossenen Umschlag mit dem Rücksendeaufkleber in der Versandtasche zu kennzeichnen.
Die Bewerbungsunterlagen sind in einem geschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag gekennzeichnet einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist zwingend mittels des beigefügten Rücksendeaufklebers auf dem Umschlag/der Verpackung zu kennzeichnen. Sind für den Versand zusätzliche Versandtaschen o.Ä. seitens des Kurierdienstes zu verwenden, so ist der Teilnahmeantrag in einem verschlossenen Umschlag mit dem Rücksendeaufkleber in der Versandtasche zu kennzeichnen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 5 Abs. 3 VOF nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 10 Abs. 3 VOF durch Los zu treffen.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 10 Abs. 3 VOF durch Los zu treffen.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung einesNachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Ingolstadt
Postanschrift: Spitalstraße 3
Postort: Ingolstadt
Postleitzahl: 85049
Quelle: OJS 2015/S 081-143744 (2015-04-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-08-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-08-13 📅
Name: ABHD Architekten Beck und Denzinger
Postanschrift: Luitpoldstraße C66
Postort: Neuburg/Donau
Postleitzahl: 86633
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).