Sanierung Rathaus Mainz – Generalplanerleistungen VOF-Verfahren

Stadtverwaltung Mainz

Das Mainzer Rathaus ist stark sanierungsbedürftig und erfüllt weder in Hinblick auf die Qualität der Arbeitsplätze in großen Teilbereichen, die Funktionalität, die Energieeffizienz, die Barrierefreiheit, noch den Brandschutz die heutigen Anforderungen an ein modernes Bürogebäude.
Im Zuge der dringend erforderlichen technischen Sanierung und Modernisierung soll daher das bislang ungenutzte Potential entfaltet und der besondere Ort in seiner Attraktivität und Nutzungsvielfalt unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes gestärkt werden. (Auf die Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2011 wird verwiesen:
http://mainz.de/verwaltung-und-politik/verwaltungsorganisation/rathaussanierung.php) 2014 wurde ein Ideenwettbewerb durchgeführt, um vielversprechende Konzepte und Ideen für die Rathaussanierung zu finden. Weiterhin wurde Anfang 2015 auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt, bei der die Mainzer Bürgerschaft die Möglichkeit hatte ihre Ideen für das Rathaus und Verbesserungsvorschläge zu den prämierten Wettbewerbsbeiträgen einzubringen.
Die so gesammelten Konzepte, Ideen und Anregungen für die Rathaussanierung erscheinen grundsätzlich vielversprechend, schließen sich in der Summe teilweise gegenseitig aus und weisen sehr unterschiedliche Eingriffstiefen auf.
Der Stadtrat ist nach längerer Diskussion und unter Beachtung der finanziellen Möglichkeiten bereit, für die Sanierung des Rathauses inklusive aller Planungsleistungen ein Budget von 45 000 000 EUR inklusive Mehrwertsteuer zur Verfügung zu stellen. Eine Einbeziehung des Rathausumfeldes wie in dem Ideenwettbewerb ist im Rahmen dieses Budgets nicht vorgesehen.
Um eine umfassende Entscheidungsgrundlage zu bekommen, welche Maßnahmen unter Berücksichtigung aller vorgenannten Aspekte zielführend sind und sich im Rahmen des Gesamtbudgets umsetzen lassen, soll zunächst eine entsprechende planerische Vertiefung inklusive einer belastbaren Kostenberechnung erstellt werden.
Abgesehen von der Konkretisierung der vorliegenden baulichen Ansätze und Konzepte sind dabei auch deren technische Aspekte zu untersuchen und die bislang teilweise noch unberücksichtigten technischen Anforderungen an ein modernes Bürogebäude einzubeziehen.
Das denkmalgeschützte Rathaus ist nicht nur ein Bürogebäude, sondern gleichzeitig ein Ort der Demokratie und ein Ort der Repräsentanz der Stadt Mainz. Wegen der Komplexität dieser Aufgabe an sich und der besonderen Anforderungen durch die Betrachtung von Alternativen mit diversen interdisziplinären Abhängigkeiten ist eine integrale Arbeitsweise bei der Planung in besonderem Maße erforderlich.
Die getroffenen Gremienentscheidungen machen eine stufenweise Beauftragung der Planungsleistungen erforderlich, eine Garantie einer Weiterbeauftragung kann nicht gegeben werden, da die Durchführung der Sanierung des Rathauses unter dem Vorbehalt der Entscheidung der städtischen Gremien und der Bereitstellung der notwendigen Mittel auch unter dem genehmigungsbehördlichen Vorbehalt steht.
Für eine belastbare und aussagekräftige Entscheidungsgrundlage ist in der ersten Stufe zunächst eine umfassende Planung unter Einbeziehung aller Fachplaner bis zur Entwurfsplanung (HOAI Leistungsphase 3) erforderlich, mit Teilleistungen der Genehmigungsplanung (LPH 4) sofern es für eine Entscheidungsgrundlage erforderlich ist. Durch die möglichen Wechselwirkungen und Abhängigkeiten der zu berücksichtigenden Ansätze und Konzepte wird eine Vielzahl von Varianten und Alternativen abzuwägen sein.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-04.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-12-04 Auftragsbekanntmachung
2016-08-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge