Sanierung und Erweiterung der Grundschule Bennigsen, Leistungen für die Architektenplanung -Gebäude Leistungsphase 2-9, gem. § 34 HOAI (2013) in 3 Stufen

Stadt Springe – Fachdienst Liegenschaften

Die Stadt Springe plant eine Sanierung und Erweiterung der Grundschule Bennigsen. Auf Grundlage eines im Jahre 2014 aufgestellten Gutachtens zur Entwicklung der GS Bennigsen unter Berücksichtigung der Gebäudesubstanz und der benachbart liegenden und verfügbaren Peter-Härtling-Förderschule liegen 5 Szenarien der Weiterentwicklung vor. Dieses vom Architekten BDA Peter Nehmann, Bad Münder aufgestellte Gutachten (steht den Bewerbern als Download [PDF] zur Verfügung; s. Anhang, Pkt. AII) stellt die Grundlage des im Rahmen dieser Beauftragung zu erstellenden Entwurfs dar. Der Auftraggeber erwartet im Rahmen der hier ausgeschriebenen Planung ein schlüssiges Gesamtkonzept und hat daher noch keine Entscheidung zugunsten eines der vorliegenden 5 Szenarien getroffen. Diese Entscheidung soll im Rahmen dieser Beauftragung gemeinsam mit dem Auftragnehmer getroffen werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-09-21 Auftragsbekanntmachung
2015-10-10 Ergänzende Angaben
2016-11-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-09-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Menge oder Umfang:
Leistungen der Objektplanung LP 2-9 gem. § 34 HOAI (2013), siehe II.1.1) und II.1.5).Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Der Auftraggeber beabsichtigt zunächst die Leistungsphasen2-4 gemäß § 34 HOAI (2013) zu beauftragen. Der Auftraggeber behält sich vor die weiteren Leistungsphasen gemäß Ratsbeschluss zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren Leistungsphasen besteht nicht.416 500
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Gesamtwert des Auftrags: 416 500 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Springe – Fachdienst Liegenschaften
Postanschrift: Zur Salzhaube 9
Postleitzahl: 31832
Postort: Springe
Kontakt
Internetadresse: http://www.springe.de 🌏
E-Mail: reinhard.borchardt@springe.de 📧
Telefon: +49 504173322 📞
Fax: +49 5041739322 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-21 📅
Einreichungsfrist: 2015-10-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 185-335994
ABl. S-Ausgabe: 185
Zusätzliche Informationen
Bereits ausgewählter Bewerber: Peter Nehmann Architekt BDA, Bad Münder Die geforderten Nachweise und Unterlagen müssen in Form eines Bewerbungsbogen zusammengefasst werden, der bei dem unter [A.2] genannten betreuenden Büro unter der angegebenen Internet-Adresse heruntergeladen werden kann. Zudem sind die nachstehenden vollständigen Kontaktdaten des Bewerbers mitzusenden: Name bzw. Firma, Adresse, PLZ, Telefonnummer, Faxnummer. Bewerbungen sind nur mit diesem Bewerbungsbogen möglich. Formlose oder Bewerbungen in anderer Form werden nicht berücksichtigt. Fehlen geforderte Erklärungen bzw. sind diese unvollständig oder fehlen an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder einem bevollmächtigten Vertreter die Unterschriften, erfolgt der Ausschluss aus dem Verfahren. Die Bewerbung ist einfach in Papierform in einem verschlossenen Umschlag bei dem unter [A.III] genannten Auftraggeber einzureichen. Der Umschlag ist bis zu der in Ziffer IV.3.4 genannten Frist einzureichen. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Anfragen der Bewerber sind schriftlich bzw. per E-Mail (s. unter AI) an das das Verfahren betreuende Büro zu stellen. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die innerhalb der Frist für Rückfragen (bis 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist) eingehen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Springe plant eine Sanierung und Erweiterung der Grundschule Bennigsen. Auf Grundlage eines im Jahre 2014 aufgestellten Gutachtens zur Entwicklung der GS Bennigsen unter Berücksichtigung der Gebäudesubstanz und der benachbart liegenden und verfügbaren Peter-Härtling-Förderschule liegen 5 Szenarien der Weiterentwicklung vor. Dieses vom Architekten BDA Peter Nehmann, Bad Münder aufgestellte Gutachten (steht den Bewerbern als Download [PDF] zur Verfügung; s. Anhang, Pkt. AII) stellt die Grundlage des im Rahmen dieser Beauftragung zu erstellenden Entwurfs dar. Der Auftraggeber erwartet im Rahmen der hier ausgeschriebenen Planung ein schlüssiges Gesamtkonzept und hat daher noch keine Entscheidung zugunsten eines der vorliegenden 5 Szenarien getroffen. Diese Entscheidung soll im Rahmen dieser Beauftragung gemeinsam mit dem Auftragnehmer getroffen werden.
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Für die Architektenleistungen – Gebäude werden nunmehr die Leistungsphase 2-9 gem. § 34 HOAI (2013) europaweit ausgeschrieben. Für die Objektplanung LP 2-9 ist die Beauftragung in 3 Stufen vorgesehen, wobei die Leistungsphase 2-4 in der I. Stufe und die LP 5-8 optional in der II. Stufe beauftragt werden sollen. Die Beauftragung der Leistungsphase 9 HOAI ist in der III. Stufe optional vorgesehen. Der Auftragnehmer, der den Zuschlag für die Stufe I erhält, hat keinen Anspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen II und III. Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung.
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Die Kosten der Baumaßnahme wurden für das Szenario 3 (das umfangreichste Szenario) nach DIN 276 neu für die KG 300 mit rd. 3 368 000 EUR und für die KG 400, mit ca. 1 443 000 EUR brutto grob geschätzt. Die Baumaßnahme umfasst nach Szenario 3 ca. 1 900 m
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Auf Grundlage des VOF-Verfahrens wird das Architekturbüro gesucht, das die für diese Aufgabe am besten geeignet ist.
Bewerbungsformulare zum VOF-Verfahren werden den interessierten Büros zur Verfügung gestellt. Mit dem Teilnahmeantrag ist das Projektteam mit den einzelnen im Auftragsfall vorgesehenen Mitarbeitern zu benennen. Soweit eine Arbeitsgemeinschaft geschlossen wird, ist dies ausdrücklich darzustellen. Die Bewerbungsunterlagen sind im Format DIN A4 – ungebunden – einzureichen.
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Menge oder Umfang:
Leistungen der Objektplanung LP 2-9 gem. § 34 HOAI (2013), siehe II.1.1) und II.1.5).
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Der Auftraggeber beabsichtigt zunächst die Leistungsphasen
2-4 gemäß § 34 HOAI (2013) zu beauftragen. Der Auftraggeber behält sich vor die weiteren Leistungsphasen gemäß Ratsbeschluss zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren Leistungsphasen besteht nicht.
Beschreibung der Optionen:
Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Stufe 1: LP 2-4; Stufe 2: LP 5-8; Stufe 3: LP 9 (jeweils gem. § 34 HOAI 2013).
Dauer: 36 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland, Region Hannover, Stadt Springe.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Gemäß anzufordernder Bewerbungsformulare.
Wichtiger Hinweis: Allgemeine Formalitäten, die auch für den Teilnahmewettbewerb gelten, finden sich unter VI.3) „Sonstige Informationen“.
Die nach III.2.1) bis III.2.3) vorzulegenden Erklärungen sind zwingend mit dem unter VI.3 erwähnten Bewerbungsbogen [Bewerbung] ungebunden und ungeheftet max. im Format DIN A4 bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist in schriftlicher Form [per Post oder direkt] unmittelbar dem Auftraggeber [Kontaktstelle gemäß A.III] vorzulegen [Telefax/Mail genügt insoweit nicht], sofern sie nicht als erst auf Anforderung vorzulegen benannt sind. Soweit unter III.2.1) bis III.2.3) lediglich Angabe / Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der AG das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln [auch nach dem Teilnahmewettbewerb] entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein [bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z. B. bei Prüfungszeugnissen].
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Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber [auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft] sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen [z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter], so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht, z. B. durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten [als eigene Anlage zum Bewerbungsformular]; in diesem Fall sind auch für den Dritten die für Bewerber erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen. Die Erklärungen bzw. Nachweise müssen in jedem Fall [egal ob durch Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte] die oben genannten wesentlichen Leistungsbereiche abdecken. Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, erfolgt der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass die Auftraggeberin Gelegenheit zur Ergänzung und/oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor. Kriterien, bei deren Nichterreichen ein Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren die Folge ist, sind als solche sowohl in der Bekanntmachung als auch im Bewerbungsformular ausdrücklich gekennzeichnet [Mindestkriterium]. Rechtslage – geforderte Nachweise: Mit der Bewerbung zwingend abzugeben sind:
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(1) Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gem. VOF § 4 Abs. 6 a)-g) und Abs. 9 a)-e) VOF vorliegen;
(2) Erklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung / Zusammenarbeit gemäß § 4 Abs. 2 VOF [ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist; ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet; ob sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient und dass ihn in diesem Fall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen];
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(3) Erklärung nach § 2 Abs. 3 VOF für die abgefragten Dienstleistungen, dass diese Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen;
und
(4) Vorlage eines Handelsregisterauszugs [soweit die Gesellschaftsform diesen nach sich zieht].
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit der Bewerbung zwingend abzugeben:
Folgende Erklärungen / Nachweise sind zu erbringen und im zur Verfügung gestellten Bewerbungsformular einzutragen; bei Bewerbergemeinschaften sind die Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied getrennt zu führen; bei Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung wird der Bewerber zwingend ausgeschlossen (VOF § 5, 3 wird berücksichtigt):
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(5) Nachweis gem. § 5 Abs. 4 a) VOF über das Bestehen einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung mit der unter III.1.1) benannten Mindestdeckungshöhe [nötigenfalls Erklärung, diese im Auftragsfall gem. III.1.1) zu erhöhen];
(6) Eigenerklärung zum Netto-Jahreshonorarumsatz für 2012-2014 für Leistungen gem. § 34 HOAI (2013).
Mindeststandards:
(5) Mindestkriterium: gem. III.1.1).
(6) Mindestkriterium:
Durchschnittlicher Nettojahreshonorarumsatz für 2012-2014 für Leistungen gem. § 34 HOAI (2013) größer/gleich 150 000 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit der Bewerbung zwingend abzugeben:
Folgende Erklärungen / Nachweise sind zu erbringen und im zur Verfügung gestellten Bewerbungsformular einzutragen; bei Bewerbergemeinschaften sind die Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied getrennt zu führen; bei Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung wird der Bewerber zwingend ausgeschlossen (VOF §5, 3 wird berücksichtigt):
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(7) Namen und berufliche Qualifikation des verantwortlichen Projektleiters und Bauleiters, welche für die Leistung gemäß § 4 Abs. 3 VOF und § 5 Abs. 5 a) VOF vorgesehen sind. Die Angaben zu Projektleitung/Bauleitung im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2013 §34 sind in das Bewerbungsformular entsprechend § 4 Abs. 3 VOF und § 5 Abs. 5 a) VOF einzutragen mit Name; Akademischer Grad/Titel; Dauer der Berufserfahrung im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2013 §34 insgesamt und in der Position als Projektleiter/Bauleiter, Bearbeitung eines der Referenzprojekte in der Position als Projektleiter/Bauleiter, Dauer der Bürozugehörigkeit, und deren Befähigung durch Unterlagen [Nachweis über den Studienabschluss, zus. Qualifikationen und Referenzprojekte] nachzuweisen. (es sind zwingend die Formblätter im Bewerbungsformular zu verwenden.)
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(8) Bürobezogene Referenzen gemäß § 5 Abs. 5 b) VOF, aus der die Erfahrung mit Projekten vergleichbarer Größe und Art [entsprechend zu II.1.1) sowie II.1.5) hervorgeht; es sind mindestens/maximal 3 Referenzen je Bewerbergemeinschaft zu benennen, die in den letzten 5 Jahren (01/2010 bis 01/2015) abgeschlossen wurden (Fertigstellung der LP 8, Übergabe an den Nutzer) und bei denen Objektplanungsleistungen im angefragten Bereich erbracht wurden.
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Der Bewerber muss die einzelnen Referenzprojekte auf jeweils max. eine DIN-A4-Seite als eigene Anlage in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen weiterführend darstellen. Bei Nichtvorlage wird/werden die Referenz/en nicht gewertet.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften müssen die Referenzprojekte nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgewiesen werden, vielmehr sind die Angaben zu den Referenzprojekten von der Bewerbergemeinschaft insgesamt (inkl. Nachunternehmer, sofern zutreffend) zu machen. Mitarbeiterreferenzen sind nicht zugelassen.
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(9) Erklärung gem. § 5 Abs. 5 d) VOF über das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren (2012-2014) festangestellten Beschäftigten (einschl. Führungskräfte); im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI § 34 2013.
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers dürfen die Mitarbeiter des Nachunternehmers nur bezogen auf den Leistungsanteil hinzugerechnet werden.
(10) Erklärung gem. § 5 Abs. 5 h) VOF darüber, welche Teile des Auftrags der Bewerber ggf. durch Nachunternehmer zu erbringen beabsichtigt, sowie deren Benennung. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bereits zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmern zu verweisen, so muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in diesem Fall die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf die benannten Nachunternehmer schon mit der Bewerbung nachweisen (Verpflichtungserklärung gem. VOF § 5, Absatz 6), ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
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Mindeststandards:
(7) als Mindestkriterien werden vorausgesetzt:
— abgeschlossene fachspezifische Hochschulausbildung,
— mindestens 3-jährige Berufserfahrung im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2013 § 34 nach Abschluss der Ausbildung,
Zusätzliches Mindestkriterium für Projektleiter/in: Referenz eines Projektes „Grundschulbau“ mit mind. 1 500 m
Zusätzliches Mindestkriterium für Bauleiter/in: Referenz eines Projektes „Grundschulbau“ mit mind. 1 500 m
(8) Mindestkriterien:
— Drei Projekt „Grundschulbau“ mit mind. 1 500 m
— vergleichbare Leistung [min. Leistungen der Objektplanung für die LP 2-8 nach § 34 HOAI].
— zwischen 01/2010 bis 01/2015 Fertigstellung der LP 8, Übergabe an den Nutzer.
Für die Wertungsfähigkeit der max. 3 Referenzprojekte müssen folgende Unterangaben vollständig getätigt werden:
— Bezeichnung der Maßnahme und Land/Ort;
— Auftraggeber (öffentlicher oder privater AG);
— Bei Bewerbergemeinschaften/ Nachunternehmern zusätzlich: Auftragnehmer (Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. beteiligter Nachunternehmer);
— Bruttogrundfläche BGF;
— Datum der Fertigstellung LP 8/Übergabe an den Nutzer;
— Bearbeitete Leistungsphasen im Sinne HOAI 2013 § 34;
— Schwierigkeitsgrad (Honorarzone im Sinne HOAI 2013 § 52);
— Baukosten netto (KGr. 300-400 nach DIN 276);
— Art der Baumaßnahme (Neubau/Erweiterungsbau, Umbau-/Modernisierungsmaßnahme, Instandhaltungs-/Instandsetzungsmaßnahme im Sinne HOAI 2013 § 2);
— max. eine DIN-A4-Seite als eigene Anlage in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen weiterführende Darstellung des Referenzprojektes.
Fehlt eine oder mehrere der vorgenannten Angaben, so wird das entsprechende Referenzprojekt nicht in die Wertung aufgenommen.
(9) Mindestkriterium:
Die rechnerische Anzahl von festangestellten Architekten/Ingenieure im Leistungsbild Objektplanung im Sinne § 34 HOAI 2013 (einschl. Führungskräfte) muss im Mittel des angegebenen Zeitraums mindestens 4 Vollzeitkräften entsprechen;
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Nachweis einer objektbezogenen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme über min. 1 500 000 EUR (Personenschäden) bzw. min. 1 000 000 EUR (sonstige Schäden) bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherer für die gesamte Dauer des Vertrages oder die Zusage einer Versicherung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Deckung verfügbar sein wird, liegt als Erklärung bei. (§ 5 Abs. 4 a VOF). Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
(1) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI (Stand: Juli 2013).
(2) Allgemeine Vertragsbestimmungen zu den Verträgen für freiberuflich Tätige (AVB) der Stadt Springe.
(3) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
(4) Gesetze, Verordnungen und sonstige Vorschriften des Landes Niedersachsen (siehe u. a. http://www.ms.niedersachsen.de/themen/bauen_wohnen/oeffentliches_planungs_baurecht/13765.html), u. a. NBauO/DVO-NBauO, LHO/VV-LHO, NVStättVO, SchulBauR (keine abschließende Auflistung) sowie ergänzende Vorschriften und Regeln.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. (Im Falle von Bietergemeinschaften hat jedes einzelne Mitglied die geforderten Teilnahmebedingungen zu erfüllen.) Mehrfachbewerbungen [auch einzeln und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft] sind unzulässig, sofern die betroffenen Bewerber nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Vorgesehene Nachunternehmer dürfen nur dann als Bewerber oder Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft auftreten oder für mehrere Bewerber eingebunden werden [Mehrfachbeteiligungen], wenn der Geheimwettbewerb gewahrt ist, insbesondere keine Kenntnis von oder kalkulationserhebliche Einflussmöglichkeiten auf Angebotspreise mehrerer Bieter bestehen. Die Ausschreibungsstelle behält sich eine Kontaktaufnahme zum Mehrfachbeteiligten [auch Nachunternehmer] zum Zweck der Prüfung oder Abforderung entsprechender Versicherungen vor. Es ist rechtliche Identität zwischen Bewerber und Zuschlagsempfänger erforderlich. Im Verfahren tritt mit der Bewerbung [Bewerbungsbogen] grundsätzlich die Bindung hinsichtlich der Zusammensetzung einer Bewerbergemeinschaft oder benannter Nachunternehmer ein; Änderungen setzen eine Zustimmung des AG voraus, die von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann, ein Anspruch darauf besteht nicht. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter zwingender Verwendung des für die Abgabe einer Bewerbung abzurufenden Formblattes (vgl. VI.3) der Bekanntmachung) abzugeben.
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Sonstige besondere Bedingungen:
1) Die örtliche Präsenz in Springe während der Planungs- und Bauzeit ist in engen Intervallen gemäß Erfordernis sicher zu stellen. Die personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist sicherzustellen.
2) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.
Weitere besondere Bedingungen für die Auftragsdurchführung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
VOF §19 (1) bis (3)
Teilnahmeberechtigt sind Architekten:
1. Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden.
2. Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz benennen.
3. Bewerbergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen. Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Bewerber wurden ausgewählt
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Erfüllung der unter III.2) und III.3) genannten Bedingungen. Sofern sich mehr als 4 Bewerber für die Angebotsabgabe qualifizieren, wird eine entsprechende Auswahl durch notarielles Los oder Los im Rechtsamt der Kommune bzw. der Region Hannover ermittelt. Ein 5. Teilnehmer ist durch den Auftraggeber gesetzt. [s. VI.3)].
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Fachdienst Liegenschaften
Herrn Dipl.-Ing. Reinhard Borchardt
Name: Kleine + Assoziierte Architekten BDA
Postanschrift: Reinholdstr. 17
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30167
Kontaktperson: Herrn Kleine
Telefon: +49 511971900 📞
E-Mail: vof06@kleine-architekten.de 📧
Fax: +49 5119719090 📠
URL für weitere Informationen: http://www.kleine-architekten.de 🌏
Name: Wie unter A.I)
URL der Dokumente: http://www.kleine-architekten.de/download/obj-spr/obj.html 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bereits ausgewählter Bewerber:
Peter Nehmann Architekt BDA, Bad Münder
Die geforderten Nachweise und Unterlagen müssen in Form eines Bewerbungsbogen zusammengefasst werden, der bei dem unter [A.2] genannten betreuenden Büro unter der angegebenen Internet-Adresse heruntergeladen werden kann. Zudem sind die nachstehenden vollständigen Kontaktdaten des Bewerbers mitzusenden: Name bzw. Firma, Adresse, PLZ, Telefonnummer, Faxnummer.
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Bewerbungen sind nur mit diesem Bewerbungsbogen möglich. Formlose oder Bewerbungen in anderer Form werden nicht berücksichtigt.
Fehlen geforderte Erklärungen bzw. sind diese unvollständig oder fehlen an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder einem bevollmächtigten Vertreter die Unterschriften, erfolgt der Ausschluss aus dem Verfahren.
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Die Bewerbung ist einfach in Papierform in einem verschlossenen Umschlag bei dem unter [A.III] genannten Auftraggeber einzureichen. Der Umschlag ist bis zu der in Ziffer IV.3.4 genannten Frist einzureichen.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Anfragen der Bewerber sind schriftlich bzw. per E-Mail (s. unter AI) an das das Verfahren betreuende Büro zu stellen. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die innerhalb der Frist für Rückfragen (bis 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist) eingehen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr – Regierungsvertretung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 107 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (innerhalb von 6 Tagen) gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [siehe § 101b Abs. 2 GWB].
Die Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 185-335994 (2015-09-21)
Ergänzende Angaben (2015-10-10)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-10 📅
Einreichungsfrist: 2015-11-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 200-362852
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 185-335994
ABl. S-Ausgabe: 200
Quelle: OJS 2015/S 200-362852 (2015-10-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-11-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 468 806,20 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-11-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-11-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 224-409339
ABl. S-Ausgabe: 224

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Springe.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (5)
2. Personelle Qualifikation (19)
3. Fachliche Qualifikation (21)
4. Honorar (14)
5. Termin- und Kostentreue Zuverlässigkeit auf das zu verhandelnde Projekt bezogen (41)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-10-10 📅
Name: Haslob Kruse + Partner Architekten BDA
Postanschrift: Rembertistr. 32
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28203
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 107 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (innerhalb von 6 Tagen) gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. (siehe § 101b Abs. 2 GWB).
Die Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2016/S 224-409339 (2016-11-16)