Sanierung und Umbau des ehemaligen Kaufhauses Mainzer in Heppenheim (Kreis Bergstraße) unter weitest gehender Beibehaltung der Bausubstanz (Generalplaner oder Bietergemeinschaft für alle Gewerke)
Das denkmalgeschützte ehemalige Kaufhaus Mainzer steht seit Jahren leer und blockiert die Innenstadtentwicklung im Bereich der Fußgängerzone erheblich. Das 1906/07 errichtete Gebäude wurde nach den Plänen des bekannten Architekten Heinrich Metzendorf errichtet und ist städtebaulich von großer Bedeutung für die Kreisstadt Heppenheim.
In der beigefügte Anlage (1) finden Sie einen kurzen Überblick über den Lebenslauf des Architekten Heinrich Metzendorf. In der Anlage (2) wird auf die Entstehungsgeschichte des Kaufhauses Mainzer eingegangen. Anlage (3) beinhaltet aktuelle Fotos sowie einen Lageplan des Gebäudes.
Im Rahmen der Sanierung und des Umbaus soll das Gebäude in eine Gemeinbedarfseinrichtung um genutzte werden und im Zuge dessen in Form einer:
— Musikschule;
— Bürgernahe Dienste;
— Büroräume/Arbeitsplätze für die Verwaltung;
zugeführt werden.
Ziel ist die durchgreifende Sanierung des Gebäudes unter Berücksichtigung der zukünftigen Nutzungen. Die Kosten für die Sanierung werden derzeit auf 3 000 000 EUR brutto budgetiert.
Das Gebäude ist aufgrund des langen Leerstandes umfassend instand zu setzen, zu sanieren und umzubauen sowie für eine neue, überwiegend öffentliche Nutzung herzurichten. Wegen erheblicher Entkernungen und komplett neu zu errichtender Haustechnik sind die unter II.2.1) genannten Leistungen erforderlich.
Der Durchführungszeitraum ist für 2016-2017 geplant.
Wegen des Zustandes der vorhandenen Substanz und der geplanten Nutzung, ist eine besonders enge Zusammenarbeit zwischen den Planern des Hochbaues und dem verantwortlichen Ingenieur für die Standsicherheit zur Schaffung einer technisch wirtschaftlichen Lösung notwendig. Die Anforderungen des Denkmalschutzes und Brandschutzes sind zu beachten. Eine Beteiligung des Statikers ist bereits in der Vorentwurfsphase notwendig. Die vorhandene Substanz erfordert frühzeitigste Festlegungen von Trassenführungen der Medienversorgung, Zu- und Abwasserleitungen und Lüftungstechnik durch den Baukörper. Auch die beabsichtigte multifunktionale Nutzung macht es notwendig, von Beginn der Planungsmaßnahme an die fachlich Beteiligten einzubeziehen, um Störungen des Planungsablaufes zu vermeiden und im Rahmen der Objektüberwachung ein Höchstmaß an Mängelfreiheit zu gewährleisten. Der federführende Architekt muss von Beginn der Maßnahme an zusätzliche Koordinationsleistungen übernehmen, um eine mangelfreie Planung aller Beteiligten sicherzustellen.
Eine enge Abstimmung mit den städtischen Projektbeteiligten wird vorausgesetzt.
Das Projekt wird über Städtebaufördermittel aus dem Programm „Aktive Kernbereiche in Hessen“ gefördert. Im Zuge dieser Förderung erfolgt die baufachliche Prüfung durch die WI Bank. Die hierfür notwendigen Abstimmungen sind im Rahmen der Gesamtbeauftragung zu erbringen und entsprechend zu berücksichtigen.
Für die Bewerbung ist der Bewerbungsbogen zu verwenden (Anlage A-D). Der Bewerberbogen steht zum Download unter folgender Internetadresse
www.nhps-stadtentwicklung.de/vof-heppenheim
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-20.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-10-20
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Auftragsbekanntmachung
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2015-10-26
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Ergänzende Angaben
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