Für 4 Brückenbauwerke im Stadtgebiet von Nürnberg sollen Sanierungen durchgeführt werden. Zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen ist je Bauwerk eine Reihe von Planungsleistungen zu erbringen. Dies sind insbesondere Leistungen gemäß HOAI 2013: — Teil 3 „Objektplanung“, Abschnitt 3 „Ingenieurbauwerke“; — Teil 4 „Fachplanung“ Abschnitt 1 „Tragwerksplanung“; — Planung zur Sicherheit und dem Gesundheitsschutz (SiGeKo) als besondere Leistung; — Örtliche Bauüberwachung als besondere Leistung; — Sonstige fallbezogene besondere Leistungen. Diese Ingenieurleistungen sollen stufenweise je Bauwerk vergeben werden. Dabei werden die genannten Fachlose als Generalplanerleistungen für folgende 3 Teillose ausgeschrieben: 1) Konrad-Adenauer-Brücke (BW 1.118), 2) Rothenburger Straße über den Main-Donau-Kanal (BW 1.207), 3) Hügelstraße über den Main-Donau-Kanal (BW 1.210) und Hügelstraße über die Südwesttangente (BW 1.211).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-04-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Menge oder Umfang:
Sanierungsplanung für folgende Lose:Los 1: Sanierung und Instandsetzung der Konrad-Adenauer-Brücke(BW 1.118), Nürnberg – GeneralplanungsleistungenBeauftragungsstufe 1:A) Teil 3 „Objektplanung“, Abschnitt 3, „Ingenieurbauwerke“, HOAIGrundleistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI Teil 3, Abschn. 3, Lph. 1-4,B) Teil 4 „Fachplanung“, Abschnitt 1, „Tragwerksplanung“, HOAIGrundleistungen Tragwerksplanung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 1, Lph. 1-4,C) Teil 3 „Objektplanung“, Abschnitt 3, „Ingenieurbauwerke“, HOAIi) Besondere Leistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI, Anlage 12 Nr. 12.1:1. Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen,D) Teil 4 „Fachplanung“, Abschnitt 1, „Tragwerksplanung“, HOAIii) Besondere Leistungen Tragwerksplanung nach HOAI, Anlage 14: KeineE) Sonstige besondere Leistungen,Objektbezogene Schadensanalyse:B.2.1 Organisation und Vor-Ort-Besichtigungen,B.2.2 Untersuchung der vorhandenen Betondruckfestigkeiten,B.2.3 Potentialfeldmessung,B.2.4 Chloridproben,B.2.5 Karbonatisierungsmessung,B.2.6 Kartierung von Rissen,B.2.7 Messung von Rissbreiten,B.2.8 Statische Nachrechnung des Überbaus,Entwurfsvarianten:B.3.1 Entwurfsvarianten und deren Wirtschaftlichkeit.Beauftragungsstufe 2 (Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung der Stufe 2 besteht nicht):A) Teil 3 „Objektplanung“, Abschnitt 3, „Ingenieurbauwerke“, HOAIGrundleistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI Teil 3, Abschn. 3, Lph. 5-9,B) Teil 4 „Fachplanung“, Abschnitt 1, „Tragwerksplanung“, HOAIGrundleistungen Tragwerksplanung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 1, Lph. 5-6,C) Teil 3 „Objektplanung“, Abschnitt 3, „Ingenieurbauwerke“, HOAIi) Besondere Leistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI, Anlage 12:2. Detaillierte Planung von Bauphasen bei besonderen Anforderungen,3. Prüfen und Werten von Nebenangeboten (Hinweis: Diese Leistung ist nur zu erbringen, bzw. wird nur abgerechnet, falls tatsächlich Nebenangebote bei der Bauausschreibung abgegeben werden.),4. Kostenkontrolle,5. Prüfen von Nachträgen,6. Örtliche Bauüberwachung,7. Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße,8. Mitwirken bei behördlichen Abnahmen,D) Teil 4 „Fachplanung“, Abschnitt 1, „Tragwerksplanung“, HOAI Anlage 14:ii) Besondere Leistungen Tragwerksplanung nach HOAI, Anlage 14:9. Beitrag zum Aufstellen von vergleichenden Kostenübersicht des Objektplaners,10. Beitrag zum Aufstellen des Leistungsverzeichnisses des Tragwerks,11. Mitwirken bei der Prüfung und Wertung von Nebenangeboten. Hinweis: Diese Leistung ist nur zu erbringen, bzw. wird nur abgerechnet, falls tatsächlich Nebenangebote bei der Bauausschreibung abgegeben werden,12. Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen,13. Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen,E) Sonstige besondere Leistungen,B. 1.1 SIGEKO und SIGE-Plan nach RAB 30 und RAB 31, Planungsphase,B. 1.2 Sicherheit- und Gesundheitsschutz nach Baustellenverordnung, SIGEKO und SIGE-Plan nach RAB 30 und RAB 31, Ausführungsphase,B. 1.3 Unterlage für spätere Arbeiten nach RAB 32 Beispiel 2.LOS 2: Sanierung der Brücken Hügelstraße (BW 1.210 und BW 1.211), Nürnberg – GeneralplanungsleistungenBeauftragungsstufe 1 (jeweils für BW 1.210 und 1.211):A) Teil 3 „Objektplanung“, Abschnitt 3, „Ingenieurbauwerke“, HOAIGrundleistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI Teil 3, Abschn. 3, Lph. 1-4,B) Teil 4 „Fachplanung“, Abschnitt 1, „Tragwerksplanung“, HOAIGrundleistungen Tragwerksplanung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 1, Lph. 1-4,C) Teil 3 „Objektplanung“, Abschnitt 3, „Ingenieurbauwerke“, HOAIi) Besondere Leistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI, Anlage 12 Nr. 12.1: KeineD) Teil 4 „Fachplanung“, Abschnitt 1, „Tragwerksplanung“, HOAIii) Besondere Leistungen Tragwerksplanung nach HOAI, Anlage 14: KeineE) Sonstige besondere LeistungenObjektbezogene Schadensanalyse:B.2.1 Organisation und Vor-Ort-Besichtigungen,B.2.2 Untersuchung der vorhandenen Betondruckfestigkeiten,B.2.3 Chloridproben,B.2.4 Karbonatisierungsmessung,B.2.5 Kartierung von Rissen.Statische Nachrechnung des Überbaus:B. 3.1 Statische Nachrechnung des Überbaus.Beauftragungsstufe 2 (jeweils für BW 1.210 und BW 1.211) (Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung der Stufe 2 besteht nicht):A) Teil 3 „Objektplanung“, Abschnitt 3, „Ingenieurbauwerke“, HOAIGrundleistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI Teil 3, Abschn. 3, Lph. 5-9,B) Teil 4 „Fachplanung“, Abschnitt 1, „Tragwerksplanung“, HOAIGrundleistungen Tragwerksplanung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 1, Lph. 5-6,C) Teil 3 „Objektplanung“, Abschnitt 3, „Ingenieurbauwerke“, HOAIi) Besondere Leistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI, Anlage 12:1. Prüfen und Werten von Nebenangeboten (Hinweis: Diese Leistung ist nur zu erbringen, bzw. wird nur abgerechnet, falls tatsächlich Nebenangebote bei der Bauausschreibung abgegeben werden.),2. Kostenkontrolle,3. Prüfen von Nachträgen,4. Örtliche Bauüberwachung,5. Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße,6. Mitwirken bei behördlichen Abnahmen.D) Teil 4 „Fachplanung“, Abschnitt 1, „Tragwerksplanung“, HOAI Anlage 14:ii) Besondere Leistungen Tragwerksplanung nach HOAI, Anlage 14:7. Beitrag zum Aufstellen von vergleichenden Kostenübersicht des Objektplaners,8. Beitrag zum Aufstellen des Leistungsverzeichnisses des Tragwerks,9. Mitwirken bei der Prüfung und Wertung von Nebenangeboten (Hinweis: Diese Leistung ist nur zu erbringen, bzw. wird nur abgerechnet, falls tatsächlich Nebenangebote bei der Bauausschreibung abgegeben werden.),10. Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen,11. Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen.E) Sonstige besondere Leistungen.B. 1.1 SIGEKO und SIGE-Plan nach RAB 30 und RAB 31, Planungsphase,B. 1.2 Sicherheit- und Gesundheitsschutz nach Baustellenverordnung, SIGEKO und SIGE-Plan nach RAB 30 und RAB 31, Ausführungsphase,B. 1.3 Unterlage für spätere Arbeiten nach RAB 32 Beispiel 2.LOS 3: Sanierung und Instandsetzung der Brücke Rothenburger Str. (BW 1.207), Nürnberg – GenralplanungsleistungenBeauftragungsstufe 1:A) Teil 3 „Objektplanung“, Abschnitt 3, „Ingenieurbauwerke“, HOAIGrundleistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI Teil 3, Abschn. 3, Lph. 1-4,B) Teil 4 „Fachplanung“, Abschnitt 1, „Tragwerksplanung“, HOAIGrundleistungen Tragwerksplanung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 1, Lph. 1-4,C) Teil 3 „Objektplanung“, Abschnitt 3, „Ingenieurbauwerke“, HOAIi) Besondere Leistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI, Anlage 12 Nr. 12.1: KeineD) Teil 4 „Fachplanung“, Abschnitt 1, „Tragwerksplanung“, HOAIii) Besondere Leistungen Tragwerksplanung nach HOAI, Anlage 14: KeineE) Sonstige besondere Leistungen,Objektbezogene Schadensanalyse:B.2.1 Organisation und Vor-Ort-Besichtigungen,B.2.2 Untersuchung der vorhandenen Betondruckfestigkeiten,B.2.3 Chloridproben,B.2.4 Karbonatisierungsmessung,B.2.5 Kartierung von Rissen.Beauftragungsstufe 2 (Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung der Stufe 2 nicht):A) Teil 3 „Objektplanung“, Abschnitt 3, „Ingenieurbauwerke“, HOAIGrundleistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI Teil 3, Abschn. 3, Lph. 5-9,B) Teil 4 „Fachplanung“, Abschnitt 1, „Tragwerksplanung“, HOAIGrundleistungen Tragwerksplanung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 1, Lph. 5-6,C) Teil 3 „Objektplanung“, Abschnitt 3, „Ingenieurbauwerke“, HOAIi) Besondere Leistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI, Anlage 12:1. Prüfen und Werten von Nebenangeboten Hinweis: Diese Leistung ist nur zu erbringen, bzw. wird nur abgerechnet, falls tatsächlich Nebenangebote bei der Bauausschreibung abgegeben werden,2. Kostenkontrolle,3. Prüfen von Nachträgen,4. Örtliche Bauüberwachung,5. Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße,6. Mitwirken bei behördlichen Abnahmen,D) Teil 4 „Fachplanung“, Abschnitt 1, „Tragwerksplanung“, HOAI Anlage 14:ii) Besondere Leistungen Tragwerksplanung nach HOAI, Anlage 14:7. Beitrag zum Aufstellen von vergleichenden Kostenübersicht des Objektplaners,8. Beitrag zum Aufstellen des Leistungsverzeichnisses des Tragwerks,9. Mitwirken bei der Prüfung und Wertung von Nebenangeboten. Hinweis: Diese Leistung ist nur zu erbringen, bzw. wird nur abgerechnet, falls tatsächlich Nebenangebote bei der Bauausschreibung abgegeben werden,10. Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen,11. Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen,E) Sonstige besondere Leistungen.B. 1.1 SIGEKO und SIGE-Plan nach RAB 30 und RAB 31, Planungsphase,B. 1.2 Sicherheit- und Gesundheitsschutz nach Baustellenverordnung, SIGEKO und SIGE-Plan nach RAB 30 und RAB 31, Ausführungsphase,B. 1.3 Unterlage für spätere Arbeiten nach RAB 32 Beispiel 2.Der geschätzte Umfang des Auftrags in Höhe von 1 410 000 EUR netto stelllt den Gesamtwert aller Lose 1 bis 3 dar. Der jeweilige geschätzte Auftragswert pro Los befindet sich im Anhang B – Angaben zu den Losen.Angaben zur Vertragslaufzeit unter Punkt II.3) beinhalten die Lph. 1-9. Angaben zu den Vertragslaufzeiten pro Los (bis einschl. Lph. 8) befinden sich in Anhang B – Angaben zu den Losen.1 410 000
Sanierungsplanung für folgende Lose:Los 1: Sanierung und Instandsetzung der Konrad-Adenauer-Brücke(BW 1.118), Nürnberg – GeneralplanungsleistungenBeauftragungsstufe 1:A) Teil 3 „Objektplanung“, Abschnitt 3, „Ingenieurbauwerke“, HOAIGrundleistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI Teil 3, Abschn. 3, Lph. 1-4,B) Teil 4 „Fachplanung“, Abschnitt 1, „Tragwerksplanung“, HOAIGrundleistungen Tragwerksplanung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 1, Lph. 1-4,C) Teil 3 „Objektplanung“, Abschnitt 3, „Ingenieurbauwerke“, HOAIi) Besondere Leistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI, Anlage 12 Nr. 12.1:1. Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen,D) Teil 4 „Fachplanung“, Abschnitt 1, „Tragwerksplanung“, HOAIii) Besondere Leistungen Tragwerksplanung nach HOAI, Anlage 14: KeineE) Sonstige besondere Leistungen,Objektbezogene Schadensanalyse:B.2.1 Organisation und Vor-Ort-Besichtigungen,B.2.2 Untersuchung der vorhandenen Betondruckfestigkeiten,B.2.3 Potentialfeldmessung,B.2.4 Chloridproben,B.2.5 Karbonatisierungsmessung,B.2.6 Kartierung von Rissen,B.2.7 Messung von Rissbreiten,B.2.8 Statische Nachrechnung des Überbaus,Entwurfsvarianten:B.3.1 Entwurfsvarianten und deren Wirtschaftlichkeit.Beauftragungsstufe 2 (Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung der Stufe 2 besteht nicht):A) Teil 3 „Objektplanung“, Abschnitt 3, „Ingenieurbauwerke“, HOAIGrundleistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI Teil 3, Abschn. 3, Lph. 5-9,B) Teil 4 „Fachplanung“, Abschnitt 1, „Tragwerksplanung“, HOAIGrundleistungen Tragwerksplanung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 1, Lph. 5-6,C) Teil 3 „Objektplanung“, Abschnitt 3, „Ingenieurbauwerke“, HOAIi) Besondere Leistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI, Anlage 12:2. Detaillierte Planung von Bauphasen bei besonderen Anforderungen,3. Prüfen und Werten von Nebenangeboten (Hinweis: Diese Leistung ist nur zu erbringen, bzw. wird nur abgerechnet, falls tatsächlich Nebenangebote bei der Bauausschreibung abgegeben werden.),4. Kostenkontrolle,5. Prüfen von Nachträgen,6. Örtliche Bauüberwachung,7. Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße,8. Mitwirken bei behördlichen Abnahmen,D) Teil 4 „Fachplanung“, Abschnitt 1, „Tragwerksplanung“, HOAI Anlage 14:ii) Besondere Leistungen Tragwerksplanung nach HOAI, Anlage 14:9. Beitrag zum Aufstellen von vergleichenden Kostenübersicht des Objektplaners,10. Beitrag zum Aufstellen des Leistungsverzeichnisses des Tragwerks,11. Mitwirken bei der Prüfung und Wertung von Nebenangeboten. Hinweis: Diese Leistung ist nur zu erbringen, bzw. wird nur abgerechnet, falls tatsächlich Nebenangebote bei der Bauausschreibung abgegeben werden,12. Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen,13. Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen,E) Sonstige besondere Leistungen,B. 1.1 SIGEKO und SIGE-Plan nach RAB 30 und RAB 31, Planungsphase,B. 1.2 Sicherheit- und Gesundheitsschutz nach Baustellenverordnung, SIGEKO und SIGE-Plan nach RAB 30 und RAB 31, Ausführungsphase,B. 1.3 Unterlage für spätere Arbeiten nach RAB 32 Beispiel 2.LOS 2: Sanierung der Brücken Hügelstraße (BW 1.210 und BW 1.211), Nürnberg – GeneralplanungsleistungenBeauftragungsstufe 1 (jeweils für BW 1.210 und 1.211):A) Teil 3 „Objektplanung“, Abschnitt 3, „Ingenieurbauwerke“, HOAIGrundleistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI Teil 3, Abschn. 3, Lph. 1-4,B) Teil 4 „Fachplanung“, Abschnitt 1, „Tragwerksplanung“, HOAIGrundleistungen Tragwerksplanung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 1, Lph. 1-4,C) Teil 3 „Objektplanung“, Abschnitt 3, „Ingenieurbauwerke“, HOAIi) Besondere Leistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI, Anlage 12 Nr. 12.1: KeineD) Teil 4 „Fachplanung“, Abschnitt 1, „Tragwerksplanung“, HOAIii) Besondere Leistungen Tragwerksplanung nach HOAI, Anlage 14: KeineE) Sonstige besondere LeistungenObjektbezogene Schadensanalyse:B.2.1 Organisation und Vor-Ort-Besichtigungen,B.2.2 Untersuchung der vorhandenen Betondruckfestigkeiten,B.2.3 Chloridproben,B.2.4 Karbonatisierungsmessung,B.2.5 Kartierung von Rissen.Statische Nachrechnung des Überbaus:B. 3.1 Statische Nachrechnung des Überbaus.Beauftragungsstufe 2 (jeweils für BW 1.210 und BW 1.211) (Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung der Stufe 2 besteht nicht):A) Teil 3 „Objektplanung“, Abschnitt 3, „Ingenieurbauwerke“, HOAIGrundleistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI Teil 3, Abschn. 3, Lph. 5-9,B) Teil 4 „Fachplanung“, Abschnitt 1, „Tragwerksplanung“, HOAIGrundleistungen Tragwerksplanung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 1, Lph. 5-6,C) Teil 3 „Objektplanung“, Abschnitt 3, „Ingenieurbauwerke“, HOAIi) Besondere Leistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI, Anlage 12:1. Prüfen und Werten von Nebenangeboten (Hinweis: Diese Leistung ist nur zu erbringen, bzw. wird nur abgerechnet, falls tatsächlich Nebenangebote bei der Bauausschreibung abgegeben werden.),2. Kostenkontrolle,3. Prüfen von Nachträgen,4. Örtliche Bauüberwachung,5. Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße,6. Mitwirken bei behördlichen Abnahmen.D) Teil 4 „Fachplanung“, Abschnitt 1, „Tragwerksplanung“, HOAI Anlage 14:ii) Besondere Leistungen Tragwerksplanung nach HOAI, Anlage 14:7. Beitrag zum Aufstellen von vergleichenden Kostenübersicht des Objektplaners,8. Beitrag zum Aufstellen des Leistungsverzeichnisses des Tragwerks,9. Mitwirken bei der Prüfung und Wertung von Nebenangeboten (Hinweis: Diese Leistung ist nur zu erbringen, bzw. wird nur abgerechnet, falls tatsächlich Nebenangebote bei der Bauausschreibung abgegeben werden.),10. Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen,11. Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen.E) Sonstige besondere Leistungen.B. 1.1 SIGEKO und SIGE-Plan nach RAB 30 und RAB 31, Planungsphase,B. 1.2 Sicherheit- und Gesundheitsschutz nach Baustellenverordnung, SIGEKO und SIGE-Plan nach RAB 30 und RAB 31, Ausführungsphase,B. 1.3 Unterlage für spätere Arbeiten nach RAB 32 Beispiel 2.LOS 3: Sanierung und Instandsetzung der Brücke Rothenburger Str. (BW 1.207), Nürnberg – GenralplanungsleistungenBeauftragungsstufe 1:A) Teil 3 „Objektplanung“, Abschnitt 3, „Ingenieurbauwerke“, HOAIGrundleistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI Teil 3, Abschn. 3, Lph. 1-4,B) Teil 4 „Fachplanung“, Abschnitt 1, „Tragwerksplanung“, HOAIGrundleistungen Tragwerksplanung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 1, Lph. 1-4,C) Teil 3 „Objektplanung“, Abschnitt 3, „Ingenieurbauwerke“, HOAIi) Besondere Leistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI, Anlage 12 Nr. 12.1: KeineD) Teil 4 „Fachplanung“, Abschnitt 1, „Tragwerksplanung“, HOAIii) Besondere Leistungen Tragwerksplanung nach HOAI, Anlage 14: KeineE) Sonstige besondere Leistungen,Objektbezogene Schadensanalyse:B.2.1 Organisation und Vor-Ort-Besichtigungen,B.2.2 Untersuchung der vorhandenen Betondruckfestigkeiten,B.2.3 Chloridproben,B.2.4 Karbonatisierungsmessung,B.2.5 Kartierung von Rissen.Beauftragungsstufe 2 (Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung der Stufe 2 nicht):A) Teil 3 „Objektplanung“, Abschnitt 3, „Ingenieurbauwerke“, HOAIGrundleistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI Teil 3, Abschn. 3, Lph. 5-9,B) Teil 4 „Fachplanung“, Abschnitt 1, „Tragwerksplanung“, HOAIGrundleistungen Tragwerksplanung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 1, Lph. 5-6,C) Teil 3 „Objektplanung“, Abschnitt 3, „Ingenieurbauwerke“, HOAIi) Besondere Leistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI, Anlage 12:1. Prüfen und Werten von Nebenangeboten Hinweis: Diese Leistung ist nur zu erbringen, bzw. wird nur abgerechnet, falls tatsächlich Nebenangebote bei der Bauausschreibung abgegeben werden,2. Kostenkontrolle,3. Prüfen von Nachträgen,4. Örtliche Bauüberwachung,5. Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße,6. Mitwirken bei behördlichen Abnahmen,D) Teil 4 „Fachplanung“, Abschnitt 1, „Tragwerksplanung“, HOAI Anlage 14:ii) Besondere Leistungen Tragwerksplanung nach HOAI, Anlage 14:7. Beitrag zum Aufstellen von vergleichenden Kostenübersicht des Objektplaners,8. Beitrag zum Aufstellen des Leistungsverzeichnisses des Tragwerks,9. Mitwirken bei der Prüfung und Wertung von Nebenangeboten. Hinweis: Diese Leistung ist nur zu erbringen, bzw. wird nur abgerechnet, falls tatsächlich Nebenangebote bei der Bauausschreibung abgegeben werden,10. Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen,11. Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen,E) Sonstige besondere Leistungen.B. 1.1 SIGEKO und SIGE-Plan nach RAB 30 und RAB 31, Planungsphase,B. 1.2 Sicherheit- und Gesundheitsschutz nach Baustellenverordnung, SIGEKO und SIGE-Plan nach RAB 30 und RAB 31, Ausführungsphase,B. 1.3 Unterlage für spätere Arbeiten nach RAB 32 Beispiel 2.Der geschätzte Umfang des Auftrags in Höhe von 1 410 000 EUR netto stelllt den Gesamtwert aller Lose 1 bis 3 dar. Der jeweilige geschätzte Auftragswert pro Los befindet sich im Anhang B – Angaben zu den Losen.Angaben zur Vertragslaufzeit unter Punkt II.3) beinhalten die Lph. 1-9. Angaben zu den Vertragslaufzeiten pro Los (bis einschl. Lph. 8) befinden sich in Anhang B – Angaben zu den Losen.1 410 000
Gesamtwert des Auftrags: 378 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Nürnberg, Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
Postanschrift: Bauhof 2
Postleitzahl: 90402
Postort: Nürnberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.nuernberg.de🌏
E-Mail: jitka.sindelkova@stadt.nuernberg.de📧
Telefon: +49 91123131059📞
Fax: +49 9112317683 📠
1. Hinweise für die Form und die Zusammenstellung der Teilnahmeanträge:
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden.
Jedes LOS stellt ein eigenständiges VOF-Verfahren dar, für welches jeweils der dazugehörige Bewerbungsbogen auf folgender Internetseite heruntergeladen werden kann: https://root.deutsche-evergabe.de/portal/Default.aspx?Portal=DEVA (Suchbegriff: VOF-SÖR-4BR)
Bewerbungen sind nur mit diesem Bewerbungsbogen möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4) im verschlossenen Umschlag bei der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle eingehen. Der Umschlag ist mit einem vorgegebenen Aufkleber (bei dem abzufordernden Bewerbungsbogen enthalten) zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
2. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurück versandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers,
3. Fragen zur Maßnahme sind nur per E-Mail an die gemäß Ziffern in I.1) genannten Kontaktstelle zu richten.
1. Hinweise für die Form und die Zusammenstellung der Teilnahmeanträge:
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden.
Bewerbungen sind nur mit diesem Bewerbungsbogen möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4) im verschlossenen Umschlag bei der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle eingehen. Der Umschlag ist mit einem vorgegebenen Aufkleber (bei dem abzufordernden Bewerbungsbogen enthalten) zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
2. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurück versandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers,
3. Fragen zur Maßnahme sind nur per E-Mail an die gemäß Ziffern in I.1) genannten Kontaktstelle zu richten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für 4 Brückenbauwerke im Stadtgebiet von Nürnberg sollen Sanierungen durchgeführt werden. Zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen ist je Bauwerk eine Reihe von Planungsleistungen zu erbringen. Dies sind insbesondere Leistungen gemäß HOAI 2013:
— Teil 3 „Objektplanung“, Abschnitt 3 „Ingenieurbauwerke“;
— Teil 4 „Fachplanung“ Abschnitt 1 „Tragwerksplanung“;
— Planung zur Sicherheit und dem Gesundheitsschutz (SiGeKo) als besondere Leistung;
— Örtliche Bauüberwachung als besondere Leistung;
— Sonstige fallbezogene besondere Leistungen.
Diese Ingenieurleistungen sollen stufenweise je Bauwerk vergeben werden. Dabei werden die genannten Fachlose als Generalplanerleistungen für folgende 3 Teillose ausgeschrieben:
1) Konrad-Adenauer-Brücke (BW 1.118),
2) Rothenburger Straße über den Main-Donau-Kanal (BW 1.207),
3) Hügelstraße über den Main-Donau-Kanal (BW 1.210) und Hügelstraße über die Südwesttangente (BW 1.211).
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Sanierung und Instandsetzung der Konrad-Adenauer-Brücke (BW 1.118), Nürnberg – Generalplanungsleistungen
Kurze Beschreibung:
Anlass:Die Konrad-Adenauer-Brücke wurde in den Jahren 1966 bis 1967 als Pegnitzüberquerung über den Wöhrder Talübergang in Verbindung mit der Neuanlage des Wöhrder Sees errichtet. Unmittelbar angrenzend befinden sich auf der Ostseite der Brücke die Wehranlagen mit ihren Betriebshäuschen, in denen die Steuerungseinrichtungen und Pegelanlagen des staatlichen Wasserwirtschaftamtes (WWA) Nürnberg untergebracht sind. Bei dem Brückenbauwerk handelt es sich um eine zweifeldrige Spannbetonbrücke (durchlaufend) mit Stützweiten von 2 x 24,15 m. Die Richtungsfahrstreifen verlaufen auf unterschiedlich breiten getrennten Überbauten, die jeweils als 90 cm starke längs- und quervorgespannte Vollquerschnitte ausgeführt wurden. Dabei folgt die Geometrie der Brückentafel der Straßenführung. Die Fahrbahnquerschnitte sind jeweils auf der Nordseite aufgeweitet. Das Bauwerk ist in Brückenklasse 60 eingestuft.Die Wiederlagerkonstruktionen und die insgesamt 7 Rundstützen sind in Stahlbetonbauweise hergestellt.Über das Bauwerk sind zahlreiche Spartenleitungen geführt, die teilweise 2008 in einer Aufhängekonstruktion umgelegt und zusammengefasst wurden. Bei vorangegangenen Prüfungen wurden bereits große Schäden und Mängel am Bauwerk festgestellt, die die Standsicherheit, die Dauerhaftigkeit und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Im Wesentlichen handelt es sich um Schäden an beiden Übergangskonstruktionen mit daraus resultierten Chlorideinträgen an den Kammerwänden, an den Widerlagern und an den Überbauenden. Schäden an den Spanngliedköpfen und anderen schlecht einsehbaren Bereichen können nicht ausgeschlossen werden. Die Brückenlager auf den Widerlagerbänken sind zudem stark verrostet. Eine genauere Beurteilung und Messung konnte aufgrund der uneinsichtigen Lage nicht vorgenommen werden.Ziel der Maßnahme:Im Zuge der Sanierung sollen die Lager ausgetauscht, neuer Lagersockel hergestellt und Betonschäden beseitigt werden. Hierzu ist der Abbruch der Kammerwand und anschließende Neuerstellung notwendig. Ein entsprechendes Konzept soll im Rahmen einer OSA erstellt werden.Stets unter Berücksichtigung der verkehrsbedingt notwendigen Bauabschnitte ist außerdem die Brückentafel komplett abzuräumen, die Abdichtungs-, Schutzebenen und Beläge sind neu herzustellen, Brückenkappen für die Geh- und Radwegbereiche sind auch in Abstimmung mit dem Verkehrsplanungsamt (Vpl) neu herzustellen. Brückenausstattungen und Schutzeinrichtungen sind zu erneuern. Außerdem sind auch alle Betonschäden an den Unterbauten fachgerecht instand zu setzen. Die Entwässerungseinrichtungen sind auf die aktuell gültigen Vorschriften hin anzupassen, evtl. aufzurüsten.Teil der ingenieurtechnischen Vorplanung werden zudem tragwerksplanerische Leistungen sein. Für den künftigen Einsatz von Brückenuntersichtsgeräten ist die Befahrbarkeit der beiden Randbereiche und Kappen/Kragarmkonstruktionen nachzuweisen. Dazu werden entsprechende technische Datenblätter der Brückenuntersichtsgeräte zur Verfügung gestellt. Die Überbau-/Kragarmkonstruktionen sind für diese Lastfälle aufzurüsten, sofern die Nachweise nicht ohnehin erbracht werden können.Im Rahmen des Nahverkehrsentwicklungsplanes ist zudem eine neue Straßenbahnlinie nach Wöhrd über die Adenauerbrücke vorgesehen. Es soll überprüft werden in wie weit es sinnvoll ist, dies bei der jetzigen Sanierungsmaßnahme mit zu berücksichtigen. Hierzu sollen drei Entwurfsvarianten (Vorschläge siehe Anhang) erstellt werden und ihre Wirtschaftlichkeit nach RI-WI-BRÜ überprüft werden. Die Auswirkungen der Straßenbahntrasse auf die Tragfähigkeit der Brücke werden im Rahmen der OSA festgestellt.Durch die Brückensanierung mit Umbau sollen vorhandene Verkehrssicherheitsdefizite beseitigt und die Dauerhaftigkeit des Bauwerkes auf längere Zeit gesichert werden.Die planerisch abzuhandelnden Maßnahmen umfassen insbesondere:— Sanierung der Brücke mit Anpassung der Querschnittsaufteilung;— Sanierung der Brückentafel, Auflagerbereiche und Auflagersockel;— Abbruch der Kammerwand und anschließende Neuerstellung;— Instandsetzung der Betonschäden an den Unterbauten;— Anpassung der Sparten/Entwässerung an wasserrechtliche Vorgaben;— Statische Ertüchtigung für Brückenuntersichtgerätebefahrung und Straßenbahn;— Verkehrstechnische Umplanung für spätere Straßenbahnlinie.Die Bauzeit ist abhängig von der Finanzierung für das Jahr 2017 vorgesehen. Genauere Termine und Fristen müssen noch im Rahmen der Planung festgestellt werden.Im Zuge der Planung sind auch bauzeitbeschleunigende Maßnahmen zu überprüfen.Randbedingungen:Die in der Planung zu berücksichtigenden Randbedingungen sind grundsätzlich im Rahmen der Grundlagenermittlung durch den Auftragnehmer zu ermitteln.Bereits bekannte, Rahmenbedingungen sind:— Erschließung der angrenzenden Bebauung und der Wöhrder Wiese ist während der Bauzeit zu gewährleisten;— Abstimmungsbedarf mit dem WWA hinsichtlich der angebauten Wehranlagen;— Keine Verschlechterung bezüglich Hochwasserschutz für An-,Ober- und Unterlieger;— Berücksichtigung der beengten Verhältnisse vor Ort (z. B. bezgl. wirtschaftlicher Bauweisen);— Berücksichtigung verschiedener Spartenträger (Leitungsumlegungen und Sicherung nötig);— Ausreichende verkehrstechnische Abwicklung während der Bauzeit;— Ziellastniveau nach Sanierung ist das Lastmodell LMM gem. Nachrechnungsrichtlinie.Öffentlich-rechtliche Genehmigungen:Nach aktuellem Kenntnisstand ist die Einholung der folgenden öffentlich-rechtlichen Genehmigungen durch den AN erforderlich:— Wasserrechtsverfahren.
Anlass:Die Konrad-Adenauer-Brücke wurde in den Jahren 1966 bis 1967 als Pegnitzüberquerung über den Wöhrder Talübergang in Verbindung mit der Neuanlage des Wöhrder Sees errichtet. Unmittelbar angrenzend befinden sich auf der Ostseite der Brücke die Wehranlagen mit ihren Betriebshäuschen, in denen die Steuerungseinrichtungen und Pegelanlagen des staatlichen Wasserwirtschaftamtes (WWA) Nürnberg untergebracht sind. Bei dem Brückenbauwerk handelt es sich um eine zweifeldrige Spannbetonbrücke (durchlaufend) mit Stützweiten von 2 x 24,15 m. Die Richtungsfahrstreifen verlaufen auf unterschiedlich breiten getrennten Überbauten, die jeweils als 90 cm starke längs- und quervorgespannte Vollquerschnitte ausgeführt wurden. Dabei folgt die Geometrie der Brückentafel der Straßenführung. Die Fahrbahnquerschnitte sind jeweils auf der Nordseite aufgeweitet. Das Bauwerk ist in Brückenklasse 60 eingestuft.Die Wiederlagerkonstruktionen und die insgesamt 7 Rundstützen sind in Stahlbetonbauweise hergestellt.Über das Bauwerk sind zahlreiche Spartenleitungen geführt, die teilweise 2008 in einer Aufhängekonstruktion umgelegt und zusammengefasst wurden. Bei vorangegangenen Prüfungen wurden bereits große Schäden und Mängel am Bauwerk festgestellt, die die Standsicherheit, die Dauerhaftigkeit und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Im Wesentlichen handelt es sich um Schäden an beiden Übergangskonstruktionen mit daraus resultierten Chlorideinträgen an den Kammerwänden, an den Widerlagern und an den Überbauenden. Schäden an den Spanngliedköpfen und anderen schlecht einsehbaren Bereichen können nicht ausgeschlossen werden. Die Brückenlager auf den Widerlagerbänken sind zudem stark verrostet. Eine genauere Beurteilung und Messung konnte aufgrund der uneinsichtigen Lage nicht vorgenommen werden.Ziel der Maßnahme:Im Zuge der Sanierung sollen die Lager ausgetauscht, neuer Lagersockel hergestellt und Betonschäden beseitigt werden. Hierzu ist der Abbruch der Kammerwand und anschließende Neuerstellung notwendig. Ein entsprechendes Konzept soll im Rahmen einer OSA erstellt werden.Stets unter Berücksichtigung der verkehrsbedingt notwendigen Bauabschnitte ist außerdem die Brückentafel komplett abzuräumen, die Abdichtungs-, Schutzebenen und Beläge sind neu herzustellen, Brückenkappen für die Geh- und Radwegbereiche sind auch in Abstimmung mit dem Verkehrsplanungsamt (Vpl) neu herzustellen. Brückenausstattungen und Schutzeinrichtungen sind zu erneuern. Außerdem sind auch alle Betonschäden an den Unterbauten fachgerecht instand zu setzen. Die Entwässerungseinrichtungen sind auf die aktuell gültigen Vorschriften hin anzupassen, evtl. aufzurüsten.Teil der ingenieurtechnischen Vorplanung werden zudem tragwerksplanerische Leistungen sein. Für den künftigen Einsatz von Brückenuntersichtsgeräten ist die Befahrbarkeit der beiden Randbereiche und Kappen/Kragarmkonstruktionen nachzuweisen. Dazu werden entsprechende technische Datenblätter der Brückenuntersichtsgeräte zur Verfügung gestellt. Die Überbau-/Kragarmkonstruktionen sind für diese Lastfälle aufzurüsten, sofern die Nachweise nicht ohnehin erbracht werden können.Im Rahmen des Nahverkehrsentwicklungsplanes ist zudem eine neue Straßenbahnlinie nach Wöhrd über die Adenauerbrücke vorgesehen. Es soll überprüft werden in wie weit es sinnvoll ist, dies bei der jetzigen Sanierungsmaßnahme mit zu berücksichtigen. Hierzu sollen drei Entwurfsvarianten (Vorschläge siehe Anhang) erstellt werden und ihre Wirtschaftlichkeit nach RI-WI-BRÜ überprüft werden. Die Auswirkungen der Straßenbahntrasse auf die Tragfähigkeit der Brücke werden im Rahmen der OSA festgestellt.Durch die Brückensanierung mit Umbau sollen vorhandene Verkehrssicherheitsdefizite beseitigt und die Dauerhaftigkeit des Bauwerkes auf längere Zeit gesichert werden.Die planerisch abzuhandelnden Maßnahmen umfassen insbesondere:— Sanierung der Brücke mit Anpassung der Querschnittsaufteilung;— Sanierung der Brückentafel, Auflagerbereiche und Auflagersockel;— Abbruch der Kammerwand und anschließende Neuerstellung;— Instandsetzung der Betonschäden an den Unterbauten;— Anpassung der Sparten/Entwässerung an wasserrechtliche Vorgaben;— Statische Ertüchtigung für Brückenuntersichtgerätebefahrung und Straßenbahn;— Verkehrstechnische Umplanung für spätere Straßenbahnlinie.Die Bauzeit ist abhängig von der Finanzierung für das Jahr 2017 vorgesehen. Genauere Termine und Fristen müssen noch im Rahmen der Planung festgestellt werden.Im Zuge der Planung sind auch bauzeitbeschleunigende Maßnahmen zu überprüfen.Randbedingungen:Die in der Planung zu berücksichtigenden Randbedingungen sind grundsätzlich im Rahmen der Grundlagenermittlung durch den Auftragnehmer zu ermitteln.Bereits bekannte, Rahmenbedingungen sind:— Erschließung der angrenzenden Bebauung und der Wöhrder Wiese ist während der Bauzeit zu gewährleisten;— Abstimmungsbedarf mit dem WWA hinsichtlich der angebauten Wehranlagen;— Keine Verschlechterung bezüglich Hochwasserschutz für An-,Ober- und Unterlieger;— Berücksichtigung der beengten Verhältnisse vor Ort (z. B. bezgl. wirtschaftlicher Bauweisen);— Berücksichtigung verschiedener Spartenträger (Leitungsumlegungen und Sicherung nötig);— Ausreichende verkehrstechnische Abwicklung während der Bauzeit;— Ziellastniveau nach Sanierung ist das Lastmodell LMM gem. Nachrechnungsrichtlinie.Öffentlich-rechtliche Genehmigungen:Nach aktuellem Kenntnisstand ist die Einholung der folgenden öffentlich-rechtlichen Genehmigungen durch den AN erforderlich:— Wasserrechtsverfahren.
Anlass:
Die Konrad-Adenauer-Brücke wurde in den Jahren 1966 bis 1967 als Pegnitzüberquerung über den Wöhrder Talübergang in Verbindung mit der Neuanlage des Wöhrder Sees errichtet. Unmittelbar angrenzend befinden sich auf der Ostseite der Brücke die Wehranlagen mit ihren Betriebshäuschen, in denen die Steuerungseinrichtungen und Pegelanlagen des staatlichen Wasserwirtschaftamtes (WWA) Nürnberg untergebracht sind. Bei dem Brückenbauwerk handelt es sich um eine zweifeldrige Spannbetonbrücke (durchlaufend) mit Stützweiten von 2 x 24,15 m. Die Richtungsfahrstreifen verlaufen auf unterschiedlich breiten getrennten Überbauten, die jeweils als 90 cm starke längs- und quervorgespannte Vollquerschnitte ausgeführt wurden. Dabei folgt die Geometrie der Brückentafel der Straßenführung. Die Fahrbahnquerschnitte sind jeweils auf der Nordseite aufgeweitet. Das Bauwerk ist in Brückenklasse 60 eingestuft.
Die Konrad-Adenauer-Brücke wurde in den Jahren 1966 bis 1967 als Pegnitzüberquerung über den Wöhrder Talübergang in Verbindung mit der Neuanlage des Wöhrder Sees errichtet. Unmittelbar angrenzend befinden sich auf der Ostseite der Brücke die Wehranlagen mit ihren Betriebshäuschen, in denen die Steuerungseinrichtungen und Pegelanlagen des staatlichen Wasserwirtschaftamtes (WWA) Nürnberg untergebracht sind. Bei dem Brückenbauwerk handelt es sich um eine zweifeldrige Spannbetonbrücke (durchlaufend) mit Stützweiten von 2 x 24,15 m. Die Richtungsfahrstreifen verlaufen auf unterschiedlich breiten getrennten Überbauten, die jeweils als 90 cm starke längs- und quervorgespannte Vollquerschnitte ausgeführt wurden. Dabei folgt die Geometrie der Brückentafel der Straßenführung. Die Fahrbahnquerschnitte sind jeweils auf der Nordseite aufgeweitet. Das Bauwerk ist in Brückenklasse 60 eingestuft.
Die Wiederlagerkonstruktionen und die insgesamt 7 Rundstützen sind in Stahlbetonbauweise hergestellt.
Über das Bauwerk sind zahlreiche Spartenleitungen geführt, die teilweise 2008 in einer Aufhängekonstruktion umgelegt und zusammengefasst wurden. Bei vorangegangenen Prüfungen wurden bereits große Schäden und Mängel am Bauwerk festgestellt, die die Standsicherheit, die Dauerhaftigkeit und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Im Wesentlichen handelt es sich um Schäden an beiden Übergangskonstruktionen mit daraus resultierten Chlorideinträgen an den Kammerwänden, an den Widerlagern und an den Überbauenden. Schäden an den Spanngliedköpfen und anderen schlecht einsehbaren Bereichen können nicht ausgeschlossen werden. Die Brückenlager auf den Widerlagerbänken sind zudem stark verrostet. Eine genauere Beurteilung und Messung konnte aufgrund der uneinsichtigen Lage nicht vorgenommen werden.
Über das Bauwerk sind zahlreiche Spartenleitungen geführt, die teilweise 2008 in einer Aufhängekonstruktion umgelegt und zusammengefasst wurden. Bei vorangegangenen Prüfungen wurden bereits große Schäden und Mängel am Bauwerk festgestellt, die die Standsicherheit, die Dauerhaftigkeit und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Im Wesentlichen handelt es sich um Schäden an beiden Übergangskonstruktionen mit daraus resultierten Chlorideinträgen an den Kammerwänden, an den Widerlagern und an den Überbauenden. Schäden an den Spanngliedköpfen und anderen schlecht einsehbaren Bereichen können nicht ausgeschlossen werden. Die Brückenlager auf den Widerlagerbänken sind zudem stark verrostet. Eine genauere Beurteilung und Messung konnte aufgrund der uneinsichtigen Lage nicht vorgenommen werden.
Ziel der Maßnahme:
Im Zuge der Sanierung sollen die Lager ausgetauscht, neuer Lagersockel hergestellt und Betonschäden beseitigt werden. Hierzu ist der Abbruch der Kammerwand und anschließende Neuerstellung notwendig. Ein entsprechendes Konzept soll im Rahmen einer OSA erstellt werden.
Im Zuge der Sanierung sollen die Lager ausgetauscht, neuer Lagersockel hergestellt und Betonschäden beseitigt werden. Hierzu ist der Abbruch der Kammerwand und anschließende Neuerstellung notwendig. Ein entsprechendes Konzept soll im Rahmen einer OSA erstellt werden.
Stets unter Berücksichtigung der verkehrsbedingt notwendigen Bauabschnitte ist außerdem die Brückentafel komplett abzuräumen, die Abdichtungs-, Schutzebenen und Beläge sind neu herzustellen, Brückenkappen für die Geh- und Radwegbereiche sind auch in Abstimmung mit dem Verkehrsplanungsamt (Vpl) neu herzustellen. Brückenausstattungen und Schutzeinrichtungen sind zu erneuern. Außerdem sind auch alle Betonschäden an den Unterbauten fachgerecht instand zu setzen. Die Entwässerungseinrichtungen sind auf die aktuell gültigen Vorschriften hin anzupassen, evtl. aufzurüsten.
Stets unter Berücksichtigung der verkehrsbedingt notwendigen Bauabschnitte ist außerdem die Brückentafel komplett abzuräumen, die Abdichtungs-, Schutzebenen und Beläge sind neu herzustellen, Brückenkappen für die Geh- und Radwegbereiche sind auch in Abstimmung mit dem Verkehrsplanungsamt (Vpl) neu herzustellen. Brückenausstattungen und Schutzeinrichtungen sind zu erneuern. Außerdem sind auch alle Betonschäden an den Unterbauten fachgerecht instand zu setzen. Die Entwässerungseinrichtungen sind auf die aktuell gültigen Vorschriften hin anzupassen, evtl. aufzurüsten.
Teil der ingenieurtechnischen Vorplanung werden zudem tragwerksplanerische Leistungen sein. Für den künftigen Einsatz von Brückenuntersichtsgeräten ist die Befahrbarkeit der beiden Randbereiche und Kappen/Kragarmkonstruktionen nachzuweisen. Dazu werden entsprechende technische Datenblätter der Brückenuntersichtsgeräte zur Verfügung gestellt. Die Überbau-/Kragarmkonstruktionen sind für diese Lastfälle aufzurüsten, sofern die Nachweise nicht ohnehin erbracht werden können.
Teil der ingenieurtechnischen Vorplanung werden zudem tragwerksplanerische Leistungen sein. Für den künftigen Einsatz von Brückenuntersichtsgeräten ist die Befahrbarkeit der beiden Randbereiche und Kappen/Kragarmkonstruktionen nachzuweisen. Dazu werden entsprechende technische Datenblätter der Brückenuntersichtsgeräte zur Verfügung gestellt. Die Überbau-/Kragarmkonstruktionen sind für diese Lastfälle aufzurüsten, sofern die Nachweise nicht ohnehin erbracht werden können.
Im Rahmen des Nahverkehrsentwicklungsplanes ist zudem eine neue Straßenbahnlinie nach Wöhrd über die Adenauerbrücke vorgesehen. Es soll überprüft werden in wie weit es sinnvoll ist, dies bei der jetzigen Sanierungsmaßnahme mit zu berücksichtigen. Hierzu sollen drei Entwurfsvarianten (Vorschläge siehe Anhang) erstellt werden und ihre Wirtschaftlichkeit nach RI-WI-BRÜ überprüft werden. Die Auswirkungen der Straßenbahntrasse auf die Tragfähigkeit der Brücke werden im Rahmen der OSA festgestellt.
Im Rahmen des Nahverkehrsentwicklungsplanes ist zudem eine neue Straßenbahnlinie nach Wöhrd über die Adenauerbrücke vorgesehen. Es soll überprüft werden in wie weit es sinnvoll ist, dies bei der jetzigen Sanierungsmaßnahme mit zu berücksichtigen. Hierzu sollen drei Entwurfsvarianten (Vorschläge siehe Anhang) erstellt werden und ihre Wirtschaftlichkeit nach RI-WI-BRÜ überprüft werden. Die Auswirkungen der Straßenbahntrasse auf die Tragfähigkeit der Brücke werden im Rahmen der OSA festgestellt.
Durch die Brückensanierung mit Umbau sollen vorhandene Verkehrssicherheitsdefizite beseitigt und die Dauerhaftigkeit des Bauwerkes auf längere Zeit gesichert werden.
Die planerisch abzuhandelnden Maßnahmen umfassen insbesondere:
— Sanierung der Brücke mit Anpassung der Querschnittsaufteilung;
— Sanierung der Brückentafel, Auflagerbereiche und Auflagersockel;
— Abbruch der Kammerwand und anschließende Neuerstellung;
— Instandsetzung der Betonschäden an den Unterbauten;
— Anpassung der Sparten/Entwässerung an wasserrechtliche Vorgaben;
— Statische Ertüchtigung für Brückenuntersichtgerätebefahrung und Straßenbahn;
— Verkehrstechnische Umplanung für spätere Straßenbahnlinie.
Die Bauzeit ist abhängig von der Finanzierung für das Jahr 2017 vorgesehen. Genauere Termine und Fristen müssen noch im Rahmen der Planung festgestellt werden.
Im Zuge der Planung sind auch bauzeitbeschleunigende Maßnahmen zu überprüfen.
Randbedingungen:
Die in der Planung zu berücksichtigenden Randbedingungen sind grundsätzlich im Rahmen der Grundlagenermittlung durch den Auftragnehmer zu ermitteln.
Bereits bekannte, Rahmenbedingungen sind:
— Erschließung der angrenzenden Bebauung und der Wöhrder Wiese ist während der Bauzeit zu gewährleisten;
— Abstimmungsbedarf mit dem WWA hinsichtlich der angebauten Wehranlagen;
— Keine Verschlechterung bezüglich Hochwasserschutz für An-,Ober- und Unterlieger;
— Berücksichtigung der beengten Verhältnisse vor Ort (z. B. bezgl. wirtschaftlicher Bauweisen);
— Berücksichtigung verschiedener Spartenträger (Leitungsumlegungen und Sicherung nötig);
— Ausreichende verkehrstechnische Abwicklung während der Bauzeit;
— Ziellastniveau nach Sanierung ist das Lastmodell LMM gem. Nachrechnungsrichtlinie.
Öffentlich-rechtliche Genehmigungen:
Nach aktuellem Kenntnisstand ist die Einholung der folgenden öffentlich-rechtlichen Genehmigungen durch den AN erforderlich:
— Wasserrechtsverfahren.
Menge oder Umfang: Beauftragungsstufe 1:A) Teil 3 „Objektplanung“, Abschnitt 3, „Ingenieurbauwerke“, HOAIGrundleistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI Teil 3, Abschn. 3, Lph. 1-4B) Teil 4 „Fachplanung“, Abschnitt 1, „Tragwerksplanung“, HOAIGrundleistungen Tragwerksplanung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 1, Lph. 1-4C) Teil 3 „Objektplanung“, Abschnitt 3, „Ingenieurbauwerke“, HOAIi) Besondere Leistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI, Anlage 12 Nr. 12.1:1. Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung von BetroffenenD) Teil 4 „Fachplanung“, Abschnitt 1, „Tragwerksplanung“, HOAIii) Besondere Leistungen Tragwerksplanung nach HOAI, Anlage 14: KeineE) Sonstige besondere LeistungenObjektbezogene Schadensanalyse:B.2.1 Organisation und Vor-Ort-Besichtigungen,B.2.2 Untersuchung der vorhandenen Betondruckfestigkeiten,B.2.3 Potentialfeldmessung,B.2.4 Chloridproben,B.2.5 Karbonatisierungsmessung,B.2.6 Kartierung von Rissen,B.2.7 Messung von Rissbreiten,B.2.8 Statische Nachrechnung des Überbaus.Entwurfsvarianten:B.3.1 Entwurfsvarianten und deren WirtschaftlichkeitBeauftragungsstufe 2 (Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht):A) Teil 3 „Objektplanung“, Abschnitt 3, „Ingenieurbauwerke“, HOAIGrundleistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI Teil 3, Abschn. 3, Lph. 5-9,B) Teil 4 „Fachplanung“, Abschnitt 1, „Tragwerksplanung“, HOAIGrundleistungen Tragwerksplanung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 1, Lph. 5-6,C) Teil 3 „Objektplanung“, Abschnitt 3, „Ingenieurbauwerke“, HOAIi) Besondere Leistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI, Anlage 12:2. Detaillierte Planung von Bauphasen bei besonderen Anforderungen,3. Prüfen und Werten von Nebenangeboten (Hinweis: Diese Leistung ist nur zu erbringen, bzw. wird nur abgerechnet, falls tatsächlich Nebenangebote bei der Bauausschreibung abgegeben werden.),4. Kostenkontrolle,5. Prüfen von Nachträgen,6. Örtliche Bauüberwachung,7. Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße,8. Mitwirken bei behördlichen Abnahmen,D) Teil 4 „Fachplanung“, Abschnitt 1, „Tragwerksplanung“, HOAI Anlage 14:ii) Besondere Leistungen Tragwerksplanung nach HOAI, Anlage 14:9. Beitrag zum Aufstellen von vergleichenden Kostenübersicht des Objektplaners,10. Beitrag zum Aufstellen des Leistungsverzeichnisses des Tragwerks,11. Mitwirken bei der Prüfung und Wertung von Nebenangeboten. Hinweis: Diese Leistung ist nur zu erbringen, bzw. wird nur abgerechnet, falls tatsächlich Nebenangebote bei der Bauausschreibung abgegeben werden,12. Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen,13. Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen.E) Sonstige besondere Leistungen:B. 1.1 SIGEKO und SIGE-Plan nach RAB 30 und RAB 31, Planungsphase,B. 1.2 Sicherheit- und Gesundheitsschutz nach Baustellenverordnung, SIGEKO und SIGE-Plan nach RAB 30 und RAB 31, Ausführungsphase,B. 1.3 Unterlage für spätere Arbeiten nach RAB 32 Beispiel 2.
Beauftragungsstufe 1:
A) Teil 3 „Objektplanung“, Abschnitt 3, „Ingenieurbauwerke“, HOAI
Grundleistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI Teil 3, Abschn. 3, Lph. 1-4
B) Teil 4 „Fachplanung“, Abschnitt 1, „Tragwerksplanung“, HOAI
Grundleistungen Tragwerksplanung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 1, Lph. 1-4
C) Teil 3 „Objektplanung“, Abschnitt 3, „Ingenieurbauwerke“, HOAI
i) Besondere Leistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI, Anlage 12 Nr. 12.1:
1. Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen
D) Teil 4 „Fachplanung“, Abschnitt 1, „Tragwerksplanung“, HOAI
ii) Besondere Leistungen Tragwerksplanung nach HOAI, Anlage 14: Keine
E) Sonstige besondere Leistungen
Objektbezogene Schadensanalyse:
B.2.1 Organisation und Vor-Ort-Besichtigungen,
B.2.2 Untersuchung der vorhandenen Betondruckfestigkeiten,
B.2.3 Potentialfeldmessung,
B.2.4 Chloridproben,
B.2.5 Karbonatisierungsmessung,
B.2.6 Kartierung von Rissen,
B.2.7 Messung von Rissbreiten,
B.2.8 Statische Nachrechnung des Überbaus.
Entwurfsvarianten:
B.3.1 Entwurfsvarianten und deren Wirtschaftlichkeit
Beauftragungsstufe 2 (Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht):
Grundleistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI Teil 3, Abschn. 3, Lph. 5-9,
Grundleistungen Tragwerksplanung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 1, Lph. 5-6,
i) Besondere Leistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI, Anlage 12:
2. Detaillierte Planung von Bauphasen bei besonderen Anforderungen,
3. Prüfen und Werten von Nebenangeboten (Hinweis: Diese Leistung ist nur zu erbringen, bzw. wird nur abgerechnet, falls tatsächlich Nebenangebote bei der Bauausschreibung abgegeben werden.),
4. Kostenkontrolle,
5. Prüfen von Nachträgen,
6. Örtliche Bauüberwachung,
7. Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße,
8. Mitwirken bei behördlichen Abnahmen,
D) Teil 4 „Fachplanung“, Abschnitt 1, „Tragwerksplanung“, HOAI Anlage 14:
ii) Besondere Leistungen Tragwerksplanung nach HOAI, Anlage 14:
9. Beitrag zum Aufstellen von vergleichenden Kostenübersicht des Objektplaners,
10. Beitrag zum Aufstellen des Leistungsverzeichnisses des Tragwerks,
11. Mitwirken bei der Prüfung und Wertung von Nebenangeboten. Hinweis: Diese Leistung ist nur zu erbringen, bzw. wird nur abgerechnet, falls tatsächlich Nebenangebote bei der Bauausschreibung abgegeben werden,
12. Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen,
13. Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen.
E) Sonstige besondere Leistungen:
B. 1.1 SIGEKO und SIGE-Plan nach RAB 30 und RAB 31, Planungsphase,
B. 1.2 Sicherheit- und Gesundheitsschutz nach Baustellenverordnung, SIGEKO und SIGE-Plan nach RAB 30 und RAB 31, Ausführungsphase,
B. 1.3 Unterlage für spätere Arbeiten nach RAB 32 Beispiel 2.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Folgende Grundlagen liegen dem geschätzten Honorar in Höhe von 378 000 EUR netto zu…
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Sanierung der Brücken Hügelstraße (BW 1.210 und BW 1.211), Nürnberg – Generalplanungsleistungen
Kurze Beschreibung:
Hügelstr. BW 1.210:Anlass:Die Brücke Hügelstraße über den Main-Donau-Kanal verbindet die beiden Nürnberger Stadtteile, „westliche Außenstadt“ und „Gebersdorf“ in der Verlängerung der Wallensteinstraße. Über die Hügelstraße wird auch das Gewerbegebiet Südwestpark erschlossen. Die Brücke ist ca. 82,08 m lang und ca. 23 m breit und besteht aus drei Teilbauwerken. Das Teilbauwerk 1 ist die Brücke selbst, die Teilbauwerke 2 und 3 umfassen die südwestliche und südöstliche Treppe. Dieses Bauwerk besteht aus einem einteiligen Überbau ohne Mittellängsfuge. Das Brückenbauwerk ist als eine dreifeldrige Spannbetonbrücke (längs und quer vorgespannt) mit Stützweiten von 20,22 m, 48,56 m und 13,30 m (von Süd nach Nord) ausgeführt. Die Hohlkastenbrücke besteht aus zwei Hohlkastenquerschnitten als Längsträger in den Randfeldern. Die Hohlkästen ragen ca. 8 m über die Pfeiler hinaus. Der Rest des Bauwerkes besteht je Richtungsfahrbahn aus einem zwei-stegigen Plattenbalken (im Feldbereich) über dem Main-Donau-Kanal. Die Fahrbahn ist auf der Nordseite aufgeweitet. Das Bauwerk ist nach DIN 1072 in die Brückenklasse 60 eingestuft. Die Wiederlagerkonstruktionen und die Pfeiler sind aus Stahlbeton. Über das Bauwerk sind Spartenleitungen geführt. Nachträglich wurde das Geländer erhöht und Stahlseile in die Geländerhandläufe eingebaut.Im Jahr 2012 wurde die Druckplatte auf der Kanalseite neben dem südöstlichen Pfeiler und der Fahrbahnplatte im Bereich der südöstlichen Einstiegsöffnung erfolgreich instandgesetzt.Bei vorangegangenen Prüfungen wurden bereits folgende Mängel am Bauwerk festgestellt, die die Standsicherheit die Dauerhaftigkeit und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen:— Verrostete Schalungsankerverschlüsse, Aussinterungen (Kalk) bei den Widerlagern und Wiederlagerwänden;— Abplatzungen mit freiliegender Bewehrung (großflächig korrodiert) über den gesamten Überbau;— Verrostete und vollständig zugesinterte Entwässerungstüllen, erste Roststellen an den Lagern;— Feuchtstellen in den Kammern und Flügelwänden;— Undichte Übergangskonstruktionen, schadhafte Abdichtung;— Betonabplatzungen (Gesims, ÜKO, Hohlkasten);— Undichte Kappenraumfuge;— Undichte Fugen bei Geländerpfosten;— Beschädigte Fahrbahnbeläge über die ganze Bauwerkslänge. (Spurrinnen bis 5 cm, Risse und Verdrückungen).Nach einer statischen Berechnung von Dezember 2013 konnte die Brücke nicht in die Brückenklasse 60/30 eingeordnet werden. Im Zuge der Sanierung muss folgende Lastklasse eingehalten werden: LMM Aufgrund der vorliegenden Schäden ist eine Generalinstandsetzung geplant. Eine Objektbezogene Schadensanalyse vom Jahr 2011 wurde nur für einen geschädigten Teilbereich des Hohlkastens durchgeführt. Eine neue zusätzliche Objektbezogene Schadensanalyse (OSA) ist für den restlichen Bereich durchzuführen.Ziel:Durch die Brückensanierung sollen vorhandene Verkehrssicherheitsdefizite beseitigt und die Dauerhaftigkeit des Bauwerkes auf längere Zeit gesichert werden.Bei dieser Instandsetzung sollen die Fahrbahnübergangskonstruktionen, die Kappen und die Abdichtung erneuert werden. Die vorhandenen Einstiegsschächte und Entwässerungsleitungen müssen zurückgebaut und verschlossen werden, um das Eindringen von chloridhaltigem Wasser zukünftig zu verhindern.Der Baubeginn ist abhängig von der Finanzierung für das Jahr 2017 vorgesehen. Genauere Termine und Fristen müssen noch im Rahmen der Planung festgestellt werden.Randbedingungen:Die in der Planung zu berücksichtigenden Randbedingungen sind grundsätzlich im Rahmen der Grundlagenermittlung durch den Auftragnehmer zu ermitteln.Besondere, zu betrachtende Rahmenbedingungen sind:— Bewerten ob die zeitliche Planung und Sanierung zusammen mit der Brücke BW Nr. 1.211 Brücke Hügelstraße über die Südwesttangente sinnvoll wäre;— Verkehrsführung während der Baumaßnahme;— Prüfung von Zuwendungen;— Koordination der Arbeiten mit den jeweiligen Spartenträgern (Leitungsumlegungen, Sicherung);— Berücksichtigung der Belange des Natur- und Umweltschutzes;— Für die Bauwerksentwässerung ist ein wasserrechtliches Verfahren zu durchlaufen;— Abstimmungsbedarf mit dem WSA hinsichtlich der Brückendurchfahrtshöhen;— Nachrechnungsrichtlinie;— Verstärkungsszenarien;— Nachweis der Brückenklasse 60/30 fehlt;— Ziellastniveau nach Sanierung ist das Lastmodell LMM gem. Nachrechnungsrichtlinie.Öffentlich-rechtliche Genehmigungen:Nach aktuellem Kenntnisstand ist die Einholung der folgenden öffentlich-rechtlichen Genehmigungen durch den AN erforderlich:— Wasserrechtsverfahren.Hügelstr. BW 1.211:Anlass:Die Brücke Hügelstraße über die Südwesttangente verbindet die beiden Nürnberger Stadtteile, „westliche Außenstadt“ und „Gebersdorf“ in der Verlängerung der Wallensteinstraße. Über die Hügelstraße wird auch das Gewerbegebiet Südwestpark erschlossen. Die gesamte Brücke ist 37 m lang und 23,68 m breit. Die Brücke besteht aus zwei gleichen Teilbauwerken (Überbau Südost und Nordwest). Bei beiden Brückenteilbauwerken handelt es sich um eine zweifeldrige Plattenbrücke aus Stahlbeton mit schlaff bewehrter Ortbetonplatte mit Stützweiten von 18,50 m. Das Bauwerk ist nach DIN 1072 in die Brückenklasse 60 eingestuft. Über das Bauwerk sind Spartenleitungen geführt. Bei vorangegangenen Prüfungen wurden bereits folgende Mängel an den beiden Bauwerken festgestellt, die die Standsicherheit, die Dauerhaftigkeit und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen:— Risse am Überbau;— Anprallschäden sowie freiliegende Bewehrung über den gesamten Überbau;— Wasseraustritt mit Sinterfahnen bei der Mittelfuge zwischen den beiden Überbauten;— Durchfeuchtete Stellen mit Aussinterungen (Kragarm, Kappe, Wiederlagerwand, Überbau);— Betonabplatzungen (Kragarm, Raumfuge, Kammerwand);— Verrostete teilweise komplett abgerostete Tropftüllen;— Kappenverschiebung und undichte Kappenraum-, Gesimsfugen mit Stalaktitbildung;— Beschädigte Fahrbahn über die ganze Bauwerkslänge (tiefe Spurrinnen), Fahrbahnübergang mit freiliegendem Bauwerksabschlussprofil.Ziel:Durch die Brückensanierung sollen vorhandene Verkehrssicherheitsdefizite beseitigt und die Dauerhaftigkeit des Bauwerkes auf längere Zeit gesichert werden. Das Bauwerk muss neu abgedichtet werden, um das Eindringen von chloridhaltigem Wasser zukünftig zu verhindern. Der Belag muss erneuert, die Risse geschlossen werden. Der Kragarm sollte statisch neu berechnet werden.Um den detaillierten Umfang der Schäden festzustellen, ist eine objektbezogene Schadensanalyse (OSA) durchzuführen.Die Bauzeit ist abhängig von der Finanzierung für das Jahr 2017 vorgesehen. Genauere Termine und Fristen müssen noch im Rahmen der Planung festgestellt werden.Randbedingungen:Die in der Planung zu berücksichtigenden Randbedingungen sind grundsätzlich im Rahmen der Grundlagenermittlung durch den Auftragnehmer zu ermitteln.Besondere, zu betrachtende Rahmenbedingungen sind:— Bewerten ob die zeitliche Planung und Sanierung zusammen mit der Brücke BW Nr. 1.210 Brücke Hügelstraße über den Main-Donau-Kanal sinnvoll wäre;— Der schlaff bewehrte Überbau ist nicht auf die Belastung ausgelegt;— Verkehrsführung während der Baumaßnahme;— Prüfung von Zuwendungen;— Koordination der Arbeiten mit den jeweiligen Spartenträgern (Leitungsumlegungen, Sicherung);— Berücksichtigung der Belange des Natur- und Umweltschutzes;— Nachrechnungsrichtlinie;— Verstärkungsszenarien;— Ziellastniveau nach Sanierung ist das Lastmodell LMM gem. Nachrechnungsrichtlinie.
Hügelstr. BW 1.210:Anlass:Die Brücke Hügelstraße über den Main-Donau-Kanal verbindet die beiden Nürnberger Stadtteile, „westliche Außenstadt“ und „Gebersdorf“ in der Verlängerung der Wallensteinstraße. Über die Hügelstraße wird auch das Gewerbegebiet Südwestpark erschlossen. Die Brücke ist ca. 82,08 m lang und ca. 23 m breit und besteht aus drei Teilbauwerken. Das Teilbauwerk 1 ist die Brücke selbst, die Teilbauwerke 2 und 3 umfassen die südwestliche und südöstliche Treppe. Dieses Bauwerk besteht aus einem einteiligen Überbau ohne Mittellängsfuge. Das Brückenbauwerk ist als eine dreifeldrige Spannbetonbrücke (längs und quer vorgespannt) mit Stützweiten von 20,22 m, 48,56 m und 13,30 m (von Süd nach Nord) ausgeführt. Die Hohlkastenbrücke besteht aus zwei Hohlkastenquerschnitten als Längsträger in den Randfeldern. Die Hohlkästen ragen ca. 8 m über die Pfeiler hinaus. Der Rest des Bauwerkes besteht je Richtungsfahrbahn aus einem zwei-stegigen Plattenbalken (im Feldbereich) über dem Main-Donau-Kanal. Die Fahrbahn ist auf der Nordseite aufgeweitet. Das Bauwerk ist nach DIN 1072 in die Brückenklasse 60 eingestuft. Die Wiederlagerkonstruktionen und die Pfeiler sind aus Stahlbeton. Über das Bauwerk sind Spartenleitungen geführt. Nachträglich wurde das Geländer erhöht und Stahlseile in die Geländerhandläufe eingebaut.Im Jahr 2012 wurde die Druckplatte auf der Kanalseite neben dem südöstlichen Pfeiler und der Fahrbahnplatte im Bereich der südöstlichen Einstiegsöffnung erfolgreich instandgesetzt.Bei vorangegangenen Prüfungen wurden bereits folgende Mängel am Bauwerk festgestellt, die die Standsicherheit die Dauerhaftigkeit und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen:— Verrostete Schalungsankerverschlüsse, Aussinterungen (Kalk) bei den Widerlagern und Wiederlagerwänden;— Abplatzungen mit freiliegender Bewehrung (großflächig korrodiert) über den gesamten Überbau;— Verrostete und vollständig zugesinterte Entwässerungstüllen, erste Roststellen an den Lagern;— Feuchtstellen in den Kammern und Flügelwänden;— Undichte Übergangskonstruktionen, schadhafte Abdichtung;— Betonabplatzungen (Gesims, ÜKO, Hohlkasten);— Undichte Kappenraumfuge;— Undichte Fugen bei Geländerpfosten;— Beschädigte Fahrbahnbeläge über die ganze Bauwerkslänge. (Spurrinnen bis 5 cm, Risse und Verdrückungen).Nach einer statischen Berechnung von Dezember 2013 konnte die Brücke nicht in die Brückenklasse 60/30 eingeordnet werden. Im Zuge der Sanierung muss folgende Lastklasse eingehalten werden: LMM Aufgrund der vorliegenden Schäden ist eine Generalinstandsetzung geplant. Eine Objektbezogene Schadensanalyse vom Jahr 2011 wurde nur für einen geschädigten Teilbereich des Hohlkastens durchgeführt. Eine neue zusätzliche Objektbezogene Schadensanalyse (OSA) ist für den restlichen Bereich durchzuführen.Ziel:Durch die Brückensanierung sollen vorhandene Verkehrssicherheitsdefizite beseitigt und die Dauerhaftigkeit des Bauwerkes auf längere Zeit gesichert werden.Bei dieser Instandsetzung sollen die Fahrbahnübergangskonstruktionen, die Kappen und die Abdichtung erneuert werden. Die vorhandenen Einstiegsschächte und Entwässerungsleitungen müssen zurückgebaut und verschlossen werden, um das Eindringen von chloridhaltigem Wasser zukünftig zu verhindern.Der Baubeginn ist abhängig von der Finanzierung für das Jahr 2017 vorgesehen. Genauere Termine und Fristen müssen noch im Rahmen der Planung festgestellt werden.Randbedingungen:Die in der Planung zu berücksichtigenden Randbedingungen sind grundsätzlich im Rahmen der Grundlagenermittlung durch den Auftragnehmer zu ermitteln.Besondere, zu betrachtende Rahmenbedingungen sind:— Bewerten ob die zeitliche Planung und Sanierung zusammen mit der Brücke BW Nr. 1.211 Brücke Hügelstraße über die Südwesttangente sinnvoll wäre;— Verkehrsführung während der Baumaßnahme;— Prüfung von Zuwendungen;— Koordination der Arbeiten mit den jeweiligen Spartenträgern (Leitungsumlegungen, Sicherung);— Berücksichtigung der Belange des Natur- und Umweltschutzes;— Für die Bauwerksentwässerung ist ein wasserrechtliches Verfahren zu durchlaufen;— Abstimmungsbedarf mit dem WSA hinsichtlich der Brückendurchfahrtshöhen;— Nachrechnungsrichtlinie;— Verstärkungsszenarien;— Nachweis der Brückenklasse 60/30 fehlt;— Ziellastniveau nach Sanierung ist das Lastmodell LMM gem. Nachrechnungsrichtlinie.Öffentlich-rechtliche Genehmigungen:Nach aktuellem Kenntnisstand ist die Einholung der folgenden öffentlich-rechtlichen Genehmigungen durch den AN erforderlich:— Wasserrechtsverfahren.Hügelstr. BW 1.211:Anlass:Die Brücke Hügelstraße über die Südwesttangente verbindet die beiden Nürnberger Stadtteile, „westliche Außenstadt“ und „Gebersdorf“ in der Verlängerung der Wallensteinstraße. Über die Hügelstraße wird auch das Gewerbegebiet Südwestpark erschlossen. Die gesamte Brücke ist 37 m lang und 23,68 m breit. Die Brücke besteht aus zwei gleichen Teilbauwerken (Überbau Südost und Nordwest). Bei beiden Brückenteilbauwerken handelt es sich um eine zweifeldrige Plattenbrücke aus Stahlbeton mit schlaff bewehrter Ortbetonplatte mit Stützweiten von 18,50 m. Das Bauwerk ist nach DIN 1072 in die Brückenklasse 60 eingestuft. Über das Bauwerk sind Spartenleitungen geführt. Bei vorangegangenen Prüfungen wurden bereits folgende Mängel an den beiden Bauwerken festgestellt, die die Standsicherheit, die Dauerhaftigkeit und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen:— Risse am Überbau;— Anprallschäden sowie freiliegende Bewehrung über den gesamten Überbau;— Wasseraustritt mit Sinterfahnen bei der Mittelfuge zwischen den beiden Überbauten;— Durchfeuchtete Stellen mit Aussinterungen (Kragarm, Kappe, Wiederlagerwand, Überbau);— Betonabplatzungen (Kragarm, Raumfuge, Kammerwand);— Verrostete teilweise komplett abgerostete Tropftüllen;— Kappenverschiebung und undichte Kappenraum-, Gesimsfugen mit Stalaktitbildung;— Beschädigte Fahrbahn über die ganze Bauwerkslänge (tiefe Spurrinnen), Fahrbahnübergang mit freiliegendem Bauwerksabschlussprofil.Ziel:Durch die Brückensanierung sollen vorhandene Verkehrssicherheitsdefizite beseitigt und die Dauerhaftigkeit des Bauwerkes auf längere Zeit gesichert werden. Das Bauwerk muss neu abgedichtet werden, um das Eindringen von chloridhaltigem Wasser zukünftig zu verhindern. Der Belag muss erneuert, die Risse geschlossen werden. Der Kragarm sollte statisch neu berechnet werden.Um den detaillierten Umfang der Schäden festzustellen, ist eine objektbezogene Schadensanalyse (OSA) durchzuführen.Die Bauzeit ist abhängig von der Finanzierung für das Jahr 2017 vorgesehen. Genauere Termine und Fristen müssen noch im Rahmen der Planung festgestellt werden.Randbedingungen:Die in der Planung zu berücksichtigenden Randbedingungen sind grundsätzlich im Rahmen der Grundlagenermittlung durch den Auftragnehmer zu ermitteln.Besondere, zu betrachtende Rahmenbedingungen sind:— Bewerten ob die zeitliche Planung und Sanierung zusammen mit der Brücke BW Nr. 1.210 Brücke Hügelstraße über den Main-Donau-Kanal sinnvoll wäre;— Der schlaff bewehrte Überbau ist nicht auf die Belastung ausgelegt;— Verkehrsführung während der Baumaßnahme;— Prüfung von Zuwendungen;— Koordination der Arbeiten mit den jeweiligen Spartenträgern (Leitungsumlegungen, Sicherung);— Berücksichtigung der Belange des Natur- und Umweltschutzes;— Nachrechnungsrichtlinie;— Verstärkungsszenarien;— Ziellastniveau nach Sanierung ist das Lastmodell LMM gem. Nachrechnungsrichtlinie.
Hügelstr. BW 1.210:
Die Brücke Hügelstraße über den Main-Donau-Kanal verbindet die beiden Nürnberger Stadtteile, „westliche Außenstadt“ und „Gebersdorf“ in der Verlängerung der Wallensteinstraße. Über die Hügelstraße wird auch das Gewerbegebiet Südwestpark erschlossen. Die Brücke ist ca. 82,08 m lang und ca. 23 m breit und besteht aus drei Teilbauwerken. Das Teilbauwerk 1 ist die Brücke selbst, die Teilbauwerke 2 und 3 umfassen die südwestliche und südöstliche Treppe. Dieses Bauwerk besteht aus einem einteiligen Überbau ohne Mittellängsfuge. Das Brückenbauwerk ist als eine dreifeldrige Spannbetonbrücke (längs und quer vorgespannt) mit Stützweiten von 20,22 m, 48,56 m und 13,30 m (von Süd nach Nord) ausgeführt. Die Hohlkastenbrücke besteht aus zwei Hohlkastenquerschnitten als Längsträger in den Randfeldern. Die Hohlkästen ragen ca. 8 m über die Pfeiler hinaus. Der Rest des Bauwerkes besteht je Richtungsfahrbahn aus einem zwei-stegigen Plattenbalken (im Feldbereich) über dem Main-Donau-Kanal. Die Fahrbahn ist auf der Nordseite aufgeweitet. Das Bauwerk ist nach DIN 1072 in die Brückenklasse 60 eingestuft. Die Wiederlagerkonstruktionen und die Pfeiler sind aus Stahlbeton. Über das Bauwerk sind Spartenleitungen geführt. Nachträglich wurde das Geländer erhöht und Stahlseile in die Geländerhandläufe eingebaut.
Die Brücke Hügelstraße über den Main-Donau-Kanal verbindet die beiden Nürnberger Stadtteile, „westliche Außenstadt“ und „Gebersdorf“ in der Verlängerung der Wallensteinstraße. Über die Hügelstraße wird auch das Gewerbegebiet Südwestpark erschlossen. Die Brücke ist ca. 82,08 m lang und ca. 23 m breit und besteht aus drei Teilbauwerken. Das Teilbauwerk 1 ist die Brücke selbst, die Teilbauwerke 2 und 3 umfassen die südwestliche und südöstliche Treppe. Dieses Bauwerk besteht aus einem einteiligen Überbau ohne Mittellängsfuge. Das Brückenbauwerk ist als eine dreifeldrige Spannbetonbrücke (längs und quer vorgespannt) mit Stützweiten von 20,22 m, 48,56 m und 13,30 m (von Süd nach Nord) ausgeführt. Die Hohlkastenbrücke besteht aus zwei Hohlkastenquerschnitten als Längsträger in den Randfeldern. Die Hohlkästen ragen ca. 8 m über die Pfeiler hinaus. Der Rest des Bauwerkes besteht je Richtungsfahrbahn aus einem zwei-stegigen Plattenbalken (im Feldbereich) über dem Main-Donau-Kanal. Die Fahrbahn ist auf der Nordseite aufgeweitet. Das Bauwerk ist nach DIN 1072 in die Brückenklasse 60 eingestuft. Die Wiederlagerkonstruktionen und die Pfeiler sind aus Stahlbeton. Über das Bauwerk sind Spartenleitungen geführt. Nachträglich wurde das Geländer erhöht und Stahlseile in die Geländerhandläufe eingebaut.
Im Jahr 2012 wurde die Druckplatte auf der Kanalseite neben dem südöstlichen Pfeiler und der Fahrbahnplatte im Bereich der südöstlichen Einstiegsöffnung erfolgreich instandgesetzt.
Bei vorangegangenen Prüfungen wurden bereits folgende Mängel am Bauwerk festgestellt, die die Standsicherheit die Dauerhaftigkeit und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen:
— Verrostete Schalungsankerverschlüsse, Aussinterungen (Kalk) bei den Widerlagern und Wiederlagerwänden;
— Abplatzungen mit freiliegender Bewehrung (großflächig korrodiert) über den gesamten Überbau;
— Verrostete und vollständig zugesinterte Entwässerungstüllen, erste Roststellen an den Lagern;
— Beschädigte Fahrbahnbeläge über die ganze Bauwerkslänge. (Spurrinnen bis 5 cm, Risse und Verdrückungen).
Nach einer statischen Berechnung von Dezember 2013 konnte die Brücke nicht in die Brückenklasse 60/30 eingeordnet werden. Im Zuge der Sanierung muss folgende Lastklasse eingehalten werden: LMM Aufgrund der vorliegenden Schäden ist eine Generalinstandsetzung geplant. Eine Objektbezogene Schadensanalyse vom Jahr 2011 wurde nur für einen geschädigten Teilbereich des Hohlkastens durchgeführt. Eine neue zusätzliche Objektbezogene Schadensanalyse (OSA) ist für den restlichen Bereich durchzuführen.
Nach einer statischen Berechnung von Dezember 2013 konnte die Brücke nicht in die Brückenklasse 60/30 eingeordnet werden. Im Zuge der Sanierung muss folgende Lastklasse eingehalten werden: LMM Aufgrund der vorliegenden Schäden ist eine Generalinstandsetzung geplant. Eine Objektbezogene Schadensanalyse vom Jahr 2011 wurde nur für einen geschädigten Teilbereich des Hohlkastens durchgeführt. Eine neue zusätzliche Objektbezogene Schadensanalyse (OSA) ist für den restlichen Bereich durchzuführen.
Ziel:
Durch die Brückensanierung sollen vorhandene Verkehrssicherheitsdefizite beseitigt und die Dauerhaftigkeit des Bauwerkes auf längere Zeit gesichert werden.
Bei dieser Instandsetzung sollen die Fahrbahnübergangskonstruktionen, die Kappen und die Abdichtung erneuert werden. Die vorhandenen Einstiegsschächte und Entwässerungsleitungen müssen zurückgebaut und verschlossen werden, um das Eindringen von chloridhaltigem Wasser zukünftig zu verhindern.
Bei dieser Instandsetzung sollen die Fahrbahnübergangskonstruktionen, die Kappen und die Abdichtung erneuert werden. Die vorhandenen Einstiegsschächte und Entwässerungsleitungen müssen zurückgebaut und verschlossen werden, um das Eindringen von chloridhaltigem Wasser zukünftig zu verhindern.
Der Baubeginn ist abhängig von der Finanzierung für das Jahr 2017 vorgesehen. Genauere Termine und Fristen müssen noch im Rahmen der Planung festgestellt werden.
Besondere, zu betrachtende Rahmenbedingungen sind:
— Bewerten ob die zeitliche Planung und Sanierung zusammen mit der Brücke BW Nr. 1.211 Brücke Hügelstraße über die Südwesttangente sinnvoll wäre;
— Verkehrsführung während der Baumaßnahme;
— Prüfung von Zuwendungen;
— Koordination der Arbeiten mit den jeweiligen Spartenträgern (Leitungsumlegungen, Sicherung);
— Berücksichtigung der Belange des Natur- und Umweltschutzes;
— Für die Bauwerksentwässerung ist ein wasserrechtliches Verfahren zu durchlaufen;
— Abstimmungsbedarf mit dem WSA hinsichtlich der Brückendurchfahrtshöhen;
— Nachrechnungsrichtlinie;
— Verstärkungsszenarien;
— Nachweis der Brückenklasse 60/30 fehlt;
Hügelstr. BW 1.211:
Die Brücke Hügelstraße über die Südwesttangente verbindet die beiden Nürnberger Stadtteile, „westliche Außenstadt“ und „Gebersdorf“ in der Verlängerung der Wallensteinstraße. Über die Hügelstraße wird auch das Gewerbegebiet Südwestpark erschlossen. Die gesamte Brücke ist 37 m lang und 23,68 m breit. Die Brücke besteht aus zwei gleichen Teilbauwerken (Überbau Südost und Nordwest). Bei beiden Brückenteilbauwerken handelt es sich um eine zweifeldrige Plattenbrücke aus Stahlbeton mit schlaff bewehrter Ortbetonplatte mit Stützweiten von 18,50 m. Das Bauwerk ist nach DIN 1072 in die Brückenklasse 60 eingestuft. Über das Bauwerk sind Spartenleitungen geführt. Bei vorangegangenen Prüfungen wurden bereits folgende Mängel an den beiden Bauwerken festgestellt, die die Standsicherheit, die Dauerhaftigkeit und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen:
Die Brücke Hügelstraße über die Südwesttangente verbindet die beiden Nürnberger Stadtteile, „westliche Außenstadt“ und „Gebersdorf“ in der Verlängerung der Wallensteinstraße. Über die Hügelstraße wird auch das Gewerbegebiet Südwestpark erschlossen. Die gesamte Brücke ist 37 m lang und 23,68 m breit. Die Brücke besteht aus zwei gleichen Teilbauwerken (Überbau Südost und Nordwest). Bei beiden Brückenteilbauwerken handelt es sich um eine zweifeldrige Plattenbrücke aus Stahlbeton mit schlaff bewehrter Ortbetonplatte mit Stützweiten von 18,50 m. Das Bauwerk ist nach DIN 1072 in die Brückenklasse 60 eingestuft. Über das Bauwerk sind Spartenleitungen geführt. Bei vorangegangenen Prüfungen wurden bereits folgende Mängel an den beiden Bauwerken festgestellt, die die Standsicherheit, die Dauerhaftigkeit und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen:
— Risse am Überbau;
— Anprallschäden sowie freiliegende Bewehrung über den gesamten Überbau;
— Wasseraustritt mit Sinterfahnen bei der Mittelfuge zwischen den beiden Überbauten;
— Durchfeuchtete Stellen mit Aussinterungen (Kragarm, Kappe, Wiederlagerwand, Überbau);
— Verrostete teilweise komplett abgerostete Tropftüllen;
— Kappenverschiebung und undichte Kappenraum-, Gesimsfugen mit Stalaktitbildung;
— Beschädigte Fahrbahn über die ganze Bauwerkslänge (tiefe Spurrinnen), Fahrbahnübergang mit freiliegendem Bauwerksabschlussprofil.
Durch die Brückensanierung sollen vorhandene Verkehrssicherheitsdefizite beseitigt und die Dauerhaftigkeit des Bauwerkes auf längere Zeit gesichert werden. Das Bauwerk muss neu abgedichtet werden, um das Eindringen von chloridhaltigem Wasser zukünftig zu verhindern. Der Belag muss erneuert, die Risse geschlossen werden. Der Kragarm sollte statisch neu berechnet werden.
Durch die Brückensanierung sollen vorhandene Verkehrssicherheitsdefizite beseitigt und die Dauerhaftigkeit des Bauwerkes auf längere Zeit gesichert werden. Das Bauwerk muss neu abgedichtet werden, um das Eindringen von chloridhaltigem Wasser zukünftig zu verhindern. Der Belag muss erneuert, die Risse geschlossen werden. Der Kragarm sollte statisch neu berechnet werden.
Um den detaillierten Umfang der Schäden festzustellen, ist eine objektbezogene Schadensanalyse (OSA) durchzuführen.
— Bewerten ob die zeitliche Planung und Sanierung zusammen mit der Brücke BW Nr. 1.210 Brücke Hügelstraße über den Main-Donau-Kanal sinnvoll wäre;
— Der schlaff bewehrte Überbau ist nicht auf die Belastung ausgelegt;
Menge oder Umfang: Beauftragungsstufe 1 (jeweils für BW 1.210 und 1.211):A) Teil 3 „Objektplanung“, Abschnitt 3, „Ingenieurbauwerke“, HOAIGrundleistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI Teil 3, Abschn. 3, Lph. 1-4B) Teil 4 „Fachplanung“, Abschnitt 1, „Tragwerksplanung“, HOAIGrundleistungen Tragwerksplanung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 1, Lph. 1-4C) Teil 3 „Objektplanung“, Abschnitt 3, „Ingenieurbauwerke“, HOAIi) Besondere Leistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI, Anlage 12 Nr. 12.1:KeineD) Teil 4 „Fachplanung“, Abschnitt 1, „Tragwerksplanung“, HOAIii) Besondere Leistungen Tragwerksplanung nach HOAI, Anlage 14: KeineE) Sonstige besondere LeistungenObjektbezogene Schadensanalyse:B.2.1 Organisation und Vor-Ort-Besichtigungen,B.2.2 Untersuchung der vorhandenen Betondruckfestigkeiten,B.2.3 Chloridproben,B.2.4 Karbonatisierungsmessung,B.2.5 Kartierung von Rissen.Statische Nachrechnung des Überbaus:B. 3.1 Statische Nachrechnung des Überbaus.Beauftragungsstufe 2 (jeweils für BW 1.210 und BW 1.211) (Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung der Stufe 2 besteht nicht):A) Teil 3 „Objektplanung“, Abschnitt 3, „Ingenieurbauwerke“, HOAIGrundleistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI Teil 3, Abschn. 3, Lph. 5-9B) Teil 4 „Fachplanung“, Abschnitt 1, „Tragwerksplanung“, HOAIGrundleistungen Tragwerksplanung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 1, Lph. 5-6C) Teil 3 „Objektplanung“, Abschnitt 3, „Ingenieurbauwerke“, HOAIi) Besondere Leistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI, Anlage 12:1. Prüfen und Werten von Nebenangeboten (Hinweis: Diese Leistung ist nur zu erbringen, bzw. wird nur abgerechnet, falls tatsächlich Nebenangebote bei der Bauausschreibung abgegeben werden.),2. Kostenkontrolle,3. Prüfen von Nachträgen,4. Örtliche Bauüberwachung,5. Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße,6. Mitwirken bei behördlichen Abnahmen.D) Teil 4 „Fachplanung“, Abschnitt 1, „Tragwerksplanung“, HOAI Anlage 14:ii) Besondere Leistungen Tragwerksplanung nach HOAI, Anlage 14:7. Beitrag zum Aufstellen von vergleichenden Kostenübersicht des Objektplaners,8. Beitrag zum Aufstellen des Leistungsverzeichnisses des Tragwerks,9. Mitwirken bei der Prüfung und Wertung von Nebenangeboten (Hinweis: Diese Leistung ist nur zu erbringen, bzw. wird nur abgerechnet, falls tatsächlich Nebenangebote bei der Bauausschreibung abgegeben werden.),10. Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen,11. Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen.E) Sonstige besondere LeistungenB. 1.1 SIGEKO und SIGE-Plan nach RAB 30 und RAB 31, Planungsphase,B. 1.2 Sicherheit- und Gesundheitsschutz nach Baustellenverordnung, SIGEKO und SIGE-Plan nach RAB 30 und RAB 31, Ausführungsphase,B. 1.3 Unterlage für spätere Arbeiten nach RAB 32 Beispiel 2.
Beauftragungsstufe 1 (jeweils für BW 1.210 und 1.211):
Keine
B.2.3 Chloridproben,
B.2.4 Karbonatisierungsmessung,
B.2.5 Kartierung von Rissen.
Statische Nachrechnung des Überbaus:
B. 3.1 Statische Nachrechnung des Überbaus.
Beauftragungsstufe 2 (jeweils für BW 1.210 und BW 1.211) (Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung der Stufe 2 besteht nicht):
Grundleistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI Teil 3, Abschn. 3, Lph. 5-9
Grundleistungen Tragwerksplanung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 1, Lph. 5-6
1. Prüfen und Werten von Nebenangeboten (Hinweis: Diese Leistung ist nur zu erbringen, bzw. wird nur abgerechnet, falls tatsächlich Nebenangebote bei der Bauausschreibung abgegeben werden.),
2. Kostenkontrolle,
3. Prüfen von Nachträgen,
4. Örtliche Bauüberwachung,
5. Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße,
6. Mitwirken bei behördlichen Abnahmen.
7. Beitrag zum Aufstellen von vergleichenden Kostenübersicht des Objektplaners,
8. Beitrag zum Aufstellen des Leistungsverzeichnisses des Tragwerks,
9. Mitwirken bei der Prüfung und Wertung von Nebenangeboten (Hinweis: Diese Leistung ist nur zu erbringen, bzw. wird nur abgerechnet, falls tatsächlich Nebenangebote bei der Bauausschreibung abgegeben werden.),
10. Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen,
11. Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Die Brücken Hügelstraße BW 1.210 und 1.211 stellen zusammen ein Teillos dar (ein…
… VOF-Verfahren)Folgende Grundlagen liegen dem geschätzten Honorar in Höhe von 552 000 EUR netto zu Grunde:BW 1.210:Leistungsbild Ingenieurbauwerke:Anrechenbare Kosten: 1 440 000 EUR.Honorarzone: III.Leistungsbild Tragwerksplanung:Anrechenbare Kosten: 1 296 000 EUR.Honorarzone: IV.BW 1.211:Leistungsbild Ingenieurbauwerke:Anrechenbare Kosten: 640 000 EUR.Honorarzone: III.Leistungsbild Tragwerksplanung:Anrechenbare Kosten: 576 000 EUR.Honorarzone: III.
… VOF-Verfahren)
Folgende Grundlagen liegen dem geschätzten Honorar in Höhe von 552 000 EUR netto zu Grunde:
BW 1.210:
Anrechenbare Kosten: 1 440 000 EUR.
Anrechenbare Kosten: 1 296 000 EUR.
BW 1.211:
Anrechenbare Kosten: 640 000 EUR.
Anrechenbare Kosten: 576 000 EUR.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Sanierung und Instandsetzung der Brücke Rothenburger Str. (BW 1.207), Nürnberg – Genralplanungsleistungen
Kurze Beschreibung:
Anlass:Das im Jahr 1971 errichtete Bauwerk überspannt den Main-Donau-Kanal im Zuge der Rothenburger Straße, die eine der wichtigsten Ausfallstraßen in Richtung Westen ist. Die Brücke ist ca. 95 m lang und ca. 34,70 m breit. Die Brücke Rothenburger Straße besteht aus drei Teilbauwerken. Das Teilbauwerk 1 ist die Brücke selbst, die Teilbauwerke 2 und 3 umfassen die nördliche und südliche Treppe. Bei dem Brückenbauwerk handelt es sich um eine dreifeldrige Spannbetonbrücke mit Stützweiten von 27,51 m, 60,20 m und 7,42 m (von West nach Ost). Die Brücke hat drei Hohlkästen und ist durchlaufend. Die Fahrbahn ist auf der Ostseite aufgeweitet. Das Bauwerk ist in die Brückenklasse 60 eingestuft. Die Wiederlagerkonstruktionen und die Pfeiler sind aus Stahlbeton.Über das Bauwerk sind Spartenleitungen geführt.Die Spannbetonbrücke und die Treppen weisen zahlreiche Schäden auf, die überwiegend durch eindringendes salzhaltiges Wasser verursacht werden. Bei vorangegangenen Prüfungen wurden bereits folgende Mängel am Bauwerk festgestellt, die die Standsicherheit die Dauerhaftigkeit und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen:— Wasserschäden an beiden Übergangskonstruktionen (sind stark korrodiert), an hinterer Kammerwand (Cloridbelastung) und auf der Auflagerbank;— Feuchtstellen in den Hohlkasteninnenräumen, mit weit über dem zulässigen Wert liegenden Chloridbelastungen;— Schräg und Querrisse (bis zu 0,5 mm) im Bereich der Verankerungskonsolen für die Zulagespannglieder über den Stützenreihen;— Risse (längs und quer) in Feld 2 an den Unterseiten und Seitenflächen der Hohlkästen;— Undichte Raumfugen (Fugenverguss ist rissig, mehrere Fugen sind offen) an beiden Gesimsen;— Auf beiden Richtungsfahrbahnen haben sich über die ganze Bauwerkslänge in allen Fahrspuren Spurrinnen gebildet. An beiden Bauwerksenden im Bereich der Widerlagerhinterfüllung ist der Belag um ca. 2 cm abgesackt;— Abgebrochenes Schutzrohr am Austritt aus dem Querträger am 1. Hohlkasten von links (östliches Widerlager).Der Bauwerkszustand wird sich ohne Sanierungsmaßnahme zunehmend verschlechtern, so dass Gewichtsbeschränkungen drohen.Ziel:Durch die Brückensanierung sollen vorhandene Verkehrssicherheitsdefizite beseitigt und die Dauerhaftigkeit des Bauwerkes auf längere Zeit gesichert werden. Das Bauwerk muss neu abgedichtet werden. Der Belag muss erneuert werden. Die vorhandenen Einstiegsschächte und Entwässerungsleitungen müssen zurückgebaut und verschlossen werden, um das Eindringen von chloridhaltigem Wasser zukünftig zu verhindern.Um den detaillierten Umfang der Schäden (ÜKO, Auflagerbänke und Betonsanierung) festzustellen, ist eine objektbezogene Schadensanalyse zu erstellen.Die Bauzeit ist abhängig von der Finanzierung für das Jahr 2017 vorgesehen. Genauere Termine und Fristen müssen noch im Rahmen der Planung festgestellt werden.Randbedingungen:Die in der Planung zu berücksichtigenden Randbedingungen sind grundsätzlich im Rahmen der Grundlagenermittlung durch den Auftragnehmer zu ermitteln.Besondere, zu betrachtende Rahmenbedingungen sind:— Verkehrsführung während der Baumaßnahme;— Prüfung von Zuwendungen;— Berücksichtigung des Prüfberichtes (OSA);— Koordination der Arbeiten mit den jeweiligen Spartenträgern (Leitungsumlegungen, Sicherung);— Berücksichtigung der Belange des Natur- und Umweltschutzes;— Wasserrechtliches Verfahren für die Bauwerksentwässerung;— Abstimmungsbedarf mit dem WSA hinsichtlich der Brückendurchfahrtshöhen;— Nachrechnungsrichtlinie;— Verstärkungsszenarien;— Ziellastniveau nach Sanierung ist das Lastmodell LMM gem. Nachrechnungsrichtlinie.Öffentlich-rechtliche Genehmigungen:Nach aktuellem Kenntnisstand ist die Einholung der folgenden öffentlich-rechtlichen Genehmigungen durch den AN erforderlich:— Wasserrechtsverfahren.
Anlass:Das im Jahr 1971 errichtete Bauwerk überspannt den Main-Donau-Kanal im Zuge der Rothenburger Straße, die eine der wichtigsten Ausfallstraßen in Richtung Westen ist. Die Brücke ist ca. 95 m lang und ca. 34,70 m breit. Die Brücke Rothenburger Straße besteht aus drei Teilbauwerken. Das Teilbauwerk 1 ist die Brücke selbst, die Teilbauwerke 2 und 3 umfassen die nördliche und südliche Treppe. Bei dem Brückenbauwerk handelt es sich um eine dreifeldrige Spannbetonbrücke mit Stützweiten von 27,51 m, 60,20 m und 7,42 m (von West nach Ost). Die Brücke hat drei Hohlkästen und ist durchlaufend. Die Fahrbahn ist auf der Ostseite aufgeweitet. Das Bauwerk ist in die Brückenklasse 60 eingestuft. Die Wiederlagerkonstruktionen und die Pfeiler sind aus Stahlbeton.Über das Bauwerk sind Spartenleitungen geführt.Die Spannbetonbrücke und die Treppen weisen zahlreiche Schäden auf, die überwiegend durch eindringendes salzhaltiges Wasser verursacht werden. Bei vorangegangenen Prüfungen wurden bereits folgende Mängel am Bauwerk festgestellt, die die Standsicherheit die Dauerhaftigkeit und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen:— Wasserschäden an beiden Übergangskonstruktionen (sind stark korrodiert), an hinterer Kammerwand (Cloridbelastung) und auf der Auflagerbank;— Feuchtstellen in den Hohlkasteninnenräumen, mit weit über dem zulässigen Wert liegenden Chloridbelastungen;— Schräg und Querrisse (bis zu 0,5 mm) im Bereich der Verankerungskonsolen für die Zulagespannglieder über den Stützenreihen;— Risse (längs und quer) in Feld 2 an den Unterseiten und Seitenflächen der Hohlkästen;— Undichte Raumfugen (Fugenverguss ist rissig, mehrere Fugen sind offen) an beiden Gesimsen;— Auf beiden Richtungsfahrbahnen haben sich über die ganze Bauwerkslänge in allen Fahrspuren Spurrinnen gebildet. An beiden Bauwerksenden im Bereich der Widerlagerhinterfüllung ist der Belag um ca. 2 cm abgesackt;— Abgebrochenes Schutzrohr am Austritt aus dem Querträger am 1. Hohlkasten von links (östliches Widerlager).Der Bauwerkszustand wird sich ohne Sanierungsmaßnahme zunehmend verschlechtern, so dass Gewichtsbeschränkungen drohen.Ziel:Durch die Brückensanierung sollen vorhandene Verkehrssicherheitsdefizite beseitigt und die Dauerhaftigkeit des Bauwerkes auf längere Zeit gesichert werden. Das Bauwerk muss neu abgedichtet werden. Der Belag muss erneuert werden. Die vorhandenen Einstiegsschächte und Entwässerungsleitungen müssen zurückgebaut und verschlossen werden, um das Eindringen von chloridhaltigem Wasser zukünftig zu verhindern.Um den detaillierten Umfang der Schäden (ÜKO, Auflagerbänke und Betonsanierung) festzustellen, ist eine objektbezogene Schadensanalyse zu erstellen.Die Bauzeit ist abhängig von der Finanzierung für das Jahr 2017 vorgesehen. Genauere Termine und Fristen müssen noch im Rahmen der Planung festgestellt werden.Randbedingungen:Die in der Planung zu berücksichtigenden Randbedingungen sind grundsätzlich im Rahmen der Grundlagenermittlung durch den Auftragnehmer zu ermitteln.Besondere, zu betrachtende Rahmenbedingungen sind:— Verkehrsführung während der Baumaßnahme;— Prüfung von Zuwendungen;— Berücksichtigung des Prüfberichtes (OSA);— Koordination der Arbeiten mit den jeweiligen Spartenträgern (Leitungsumlegungen, Sicherung);— Berücksichtigung der Belange des Natur- und Umweltschutzes;— Wasserrechtliches Verfahren für die Bauwerksentwässerung;— Abstimmungsbedarf mit dem WSA hinsichtlich der Brückendurchfahrtshöhen;— Nachrechnungsrichtlinie;— Verstärkungsszenarien;— Ziellastniveau nach Sanierung ist das Lastmodell LMM gem. Nachrechnungsrichtlinie.Öffentlich-rechtliche Genehmigungen:Nach aktuellem Kenntnisstand ist die Einholung der folgenden öffentlich-rechtlichen Genehmigungen durch den AN erforderlich:— Wasserrechtsverfahren.
Das im Jahr 1971 errichtete Bauwerk überspannt den Main-Donau-Kanal im Zuge der Rothenburger Straße, die eine der wichtigsten Ausfallstraßen in Richtung Westen ist. Die Brücke ist ca. 95 m lang und ca. 34,70 m breit. Die Brücke Rothenburger Straße besteht aus drei Teilbauwerken. Das Teilbauwerk 1 ist die Brücke selbst, die Teilbauwerke 2 und 3 umfassen die nördliche und südliche Treppe. Bei dem Brückenbauwerk handelt es sich um eine dreifeldrige Spannbetonbrücke mit Stützweiten von 27,51 m, 60,20 m und 7,42 m (von West nach Ost). Die Brücke hat drei Hohlkästen und ist durchlaufend. Die Fahrbahn ist auf der Ostseite aufgeweitet. Das Bauwerk ist in die Brückenklasse 60 eingestuft. Die Wiederlagerkonstruktionen und die Pfeiler sind aus Stahlbeton.
Das im Jahr 1971 errichtete Bauwerk überspannt den Main-Donau-Kanal im Zuge der Rothenburger Straße, die eine der wichtigsten Ausfallstraßen in Richtung Westen ist. Die Brücke ist ca. 95 m lang und ca. 34,70 m breit. Die Brücke Rothenburger Straße besteht aus drei Teilbauwerken. Das Teilbauwerk 1 ist die Brücke selbst, die Teilbauwerke 2 und 3 umfassen die nördliche und südliche Treppe. Bei dem Brückenbauwerk handelt es sich um eine dreifeldrige Spannbetonbrücke mit Stützweiten von 27,51 m, 60,20 m und 7,42 m (von West nach Ost). Die Brücke hat drei Hohlkästen und ist durchlaufend. Die Fahrbahn ist auf der Ostseite aufgeweitet. Das Bauwerk ist in die Brückenklasse 60 eingestuft. Die Wiederlagerkonstruktionen und die Pfeiler sind aus Stahlbeton.
Über das Bauwerk sind Spartenleitungen geführt.
Die Spannbetonbrücke und die Treppen weisen zahlreiche Schäden auf, die überwiegend durch eindringendes salzhaltiges Wasser verursacht werden. Bei vorangegangenen Prüfungen wurden bereits folgende Mängel am Bauwerk festgestellt, die die Standsicherheit die Dauerhaftigkeit und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen:
Die Spannbetonbrücke und die Treppen weisen zahlreiche Schäden auf, die überwiegend durch eindringendes salzhaltiges Wasser verursacht werden. Bei vorangegangenen Prüfungen wurden bereits folgende Mängel am Bauwerk festgestellt, die die Standsicherheit die Dauerhaftigkeit und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen:
— Wasserschäden an beiden Übergangskonstruktionen (sind stark korrodiert), an hinterer Kammerwand (Cloridbelastung) und auf der Auflagerbank;
— Feuchtstellen in den Hohlkasteninnenräumen, mit weit über dem zulässigen Wert liegenden Chloridbelastungen;
— Schräg und Querrisse (bis zu 0,5 mm) im Bereich der Verankerungskonsolen für die Zulagespannglieder über den Stützenreihen;
— Risse (längs und quer) in Feld 2 an den Unterseiten und Seitenflächen der Hohlkästen;
— Undichte Raumfugen (Fugenverguss ist rissig, mehrere Fugen sind offen) an beiden Gesimsen;
— Auf beiden Richtungsfahrbahnen haben sich über die ganze Bauwerkslänge in allen Fahrspuren Spurrinnen gebildet. An beiden Bauwerksenden im Bereich der Widerlagerhinterfüllung ist der Belag um ca. 2 cm abgesackt;
— Abgebrochenes Schutzrohr am Austritt aus dem Querträger am 1. Hohlkasten von links (östliches Widerlager).
Der Bauwerkszustand wird sich ohne Sanierungsmaßnahme zunehmend verschlechtern, so dass Gewichtsbeschränkungen drohen.
Durch die Brückensanierung sollen vorhandene Verkehrssicherheitsdefizite beseitigt und die Dauerhaftigkeit des Bauwerkes auf längere Zeit gesichert werden. Das Bauwerk muss neu abgedichtet werden. Der Belag muss erneuert werden. Die vorhandenen Einstiegsschächte und Entwässerungsleitungen müssen zurückgebaut und verschlossen werden, um das Eindringen von chloridhaltigem Wasser zukünftig zu verhindern.
Durch die Brückensanierung sollen vorhandene Verkehrssicherheitsdefizite beseitigt und die Dauerhaftigkeit des Bauwerkes auf längere Zeit gesichert werden. Das Bauwerk muss neu abgedichtet werden. Der Belag muss erneuert werden. Die vorhandenen Einstiegsschächte und Entwässerungsleitungen müssen zurückgebaut und verschlossen werden, um das Eindringen von chloridhaltigem Wasser zukünftig zu verhindern.
Um den detaillierten Umfang der Schäden (ÜKO, Auflagerbänke und Betonsanierung) festzustellen, ist eine objektbezogene Schadensanalyse zu erstellen.
— Berücksichtigung des Prüfberichtes (OSA);
— Wasserrechtliches Verfahren für die Bauwerksentwässerung;
Menge oder Umfang: Los 3: Sanierung und Instandsetzung der Brücke Rothenburger Str. (BW 1.207), Nürnberg – Generalplanungsleistungen.Beauftragungsstufe 1:A) Teil 3 „Objektplanung“, Abschnitt 3, „Ingenieurbauwerke“, HOAIGrundleistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI Teil 3, Abschn. 3, Lph. 1-4B) Teil 4 „Fachplanung“, Abschnitt 1, „Tragwerksplanung“, HOAIGrundleistungen Tragwerksplanung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 1, Lph. 1-4C) Teil 3 „Objektplanung“, Abschnitt 3, „Ingenieurbauwerke“, HOAIi) Besondere Leistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI, Anlage 12 Nr. 12.1: KeineD) Teil 4 „Fachplanung“, Abschnitt 1, „Tragwerksplanung“, HOAIii) Besondere Leistungen Tragwerksplanung nach HOAI, Anlage 14: KeineE) Sonstige besondere Leistungen.Objektbezogene Schadensanalyse:B.2.1 Organisation und Vor-Ort-Besichtigungen,B.2.2 Untersuchung der vorhandenen Betondruckfestigkeiten,B.2.3 Chloridproben,B.2.4 Karbonatisierungsmessung,B.2.5 Kartierung von Rissen.Beauftragungsstufe 2 (Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung der Stufe 2 nicht):A) Teil 3 „Objektplanung“, Abschnitt 3, „Ingenieurbauwerke“, HOAIGrundleistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI Teil 3, Abschn. 3, Lph. 5-9B) Teil 4 „Fachplanung“, Abschnitt 1, „Tragwerksplanung“, HOAIGrundleistungen Tragwerksplanung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 1, Lph. 5-6C) Teil 3 „Objektplanung“, Abschnitt 3, „Ingenieurbauwerke“, HOAIi) Besondere Leistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI, Anlage 12:1. Prüfen und Werten von Nebenangeboten Hinweis: Diese Leistung ist nur zu erbringen, bzw. wird nur abgerechnet, falls tatsächlich Nebenangebote bei der Bauausschreibung abgegeben werden,2. Kostenkontrolle,3. Prüfen von Nachträgen,4. Örtliche Bauüberwachung,5. Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße,6. Mitwirken bei behördlichen Abnahmen.D) Teil 4 „Fachplanung“, Abschnitt 1, „Tragwerksplanung“, HOAI Anlage 14:ii) Besondere Leistungen Tragwerksplanung nach HOAI, Anlage 14:7. Beitrag zum Aufstellen von vergleichenden Kostenübersicht des Objektplaners,8. Beitrag zum Aufstellen des Leistungsverzeichnisses des Tragwerks,9. Mitwirken bei der Prüfung und Wertung von Nebenangeboten. Hinweis: Diese Leistung ist nur zu erbringen, bzw. wird nur abgerechnet, falls tatsächlich Nebenangebote bei der Bauausschreibung abgegeben werden,10. Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen,11. Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen.E) Sonstige besondere Leistungen,B. 1.1 SIGEKO und SIGE-Plan nach RAB 30 und RAB 31, Planungsphase,B. 1.2 Sicherheit- und Gesundheitsschutz nach Baustellenverordnung, SIGEKO und SIGE-Plan nach RAB 30 und RAB 31, Ausführungsphase,B. 1.3 Unterlage für spätere Arbeiten nach RAB 32 Beispiel 2.
Los 3: Sanierung und Instandsetzung der Brücke Rothenburger Str. (BW 1.207), Nürnberg – Generalplanungsleistungen.
i) Besondere Leistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI, Anlage 12 Nr. 12.1: Keine
E) Sonstige besondere Leistungen.
Beauftragungsstufe 2 (Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung der Stufe 2 nicht):
1. Prüfen und Werten von Nebenangeboten Hinweis: Diese Leistung ist nur zu erbringen, bzw. wird nur abgerechnet, falls tatsächlich Nebenangebote bei der Bauausschreibung abgegeben werden,
9. Mitwirken bei der Prüfung und Wertung von Nebenangeboten. Hinweis: Diese Leistung ist nur zu erbringen, bzw. wird nur abgerechnet, falls tatsächlich Nebenangebote bei der Bauausschreibung abgegeben werden,
E) Sonstige besondere Leistungen,
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Folgende Grundlagen liegen dem geschätzten Honorar in Höhe von 481 000 EUR netto zu…
Los 1: Sanierung und Instandsetzung der Konrad-Adenauer-Brücke(BW 1.118), Nürnberg – Generalplanungsleistungen
Grundleistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI Teil 3, Abschn. 3, Lph. 1-4,
Grundleistungen Tragwerksplanung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 1, Lph. 1-4,
1. Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen,
B.2.8 Statische Nachrechnung des Überbaus,
B.3.1 Entwurfsvarianten und deren Wirtschaftlichkeit.
Beauftragungsstufe 2 (Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung der Stufe 2 besteht nicht):
13. Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen,
LOS 2: Sanierung der Brücken Hügelstraße (BW 1.210 und BW 1.211), Nürnberg – Generalplanungsleistungen
LOS 3: Sanierung und Instandsetzung der Brücke Rothenburger Str. (BW 1.207), Nürnberg – Genralplanungsleistungen
6. Mitwirken bei behördlichen Abnahmen,
11. Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen,
Der geschätzte Umfang des Auftrags in Höhe von 1 410 000 EUR netto stelllt den Gesamtwert aller Lose 1 bis 3 dar. Der jeweilige geschätzte Auftragswert pro Los befindet sich im Anhang B – Angaben zu den Losen.
Angaben zur Vertragslaufzeit unter Punkt II.3) beinhalten die Lph. 1-9. Angaben zu den Vertragslaufzeiten pro Los (bis einschl. Lph. 8) befinden sich in Anhang B – Angaben zu den Losen.
Beschreibung der Optionen:
Siehe II.2.1).
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Stufe 2 des jeweiligen Loses besteht nicht.
Referenznummer: VOF-SÖR-4BR
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nürnberg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach folgenden Vorschriften vorliegen. Der Bewerber hat zu erklären,
1.1. dass kein Insolvenzverfahren, Liquidation oder Gleichartiges beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 4 Abs.9 lit. a VOF),
1.2. keine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung aus Gründen, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen, vorliegt (§ 4 Abs.9 lit. b VOF),
1.3. nachweislich keine schweren Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit vorliegen (§ 4 Abs.9 lit. c VOF),
1.4. kein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers vorliegen (§ 4 Abs.9 lit. d VOF),
1.5. keine rechtskräftige Verurteilung nach § 4 Abs. 6 a-g VOF vorliegt.
2. Angaben, ob und auf welche Art die Bewerberinnen und Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind oder ob und auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen Unternehmen zusammengearbeitet wird, sofern dem nicht berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen,
2. Angaben, ob und auf welche Art die Bewerberinnen und Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind oder ob und auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen Unternehmen zusammengearbeitet wird, sofern dem nicht berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen,
3. Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen bereit ist oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist (die Vorlage von Kopien ist zulässig) – siehe Ziffer III.1.1),
3. Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen bereit ist oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist (die Vorlage von Kopien ist zulässig) – siehe Ziffer III.1.1),
4. Hinsichtlich des Vorbehalts für den Berufsstand/Qualifikation siehe nachfolgend Ziffer III.3.1).
Mindestbedingung/en: Bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Anforderungen wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
5. Für Bewerbergemeinschaften/Nachunternehmer/Eignungsleihe werden die Anforderungen im Bewerbungsbogen näher erläutert (Rechtsform der Bietergemeinschaft siehe III.1.3).
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3.1) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2. Bilanzen oder Bilanzauszüge für den Fall, dass der Bewerber aufgrund gesetzlicher Vorschriften diese veröffentlichen/offen legen muss (zur Offenlegung zählt auch die Verpflichtung zum Einreichen der Bilanz zum Handelsregister) Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3.1) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Bilanzen oder Bilanzauszüge für den Fall, dass der Bewerber aufgrund gesetzlicher Vorschriften diese veröffentlichen/offen legen muss (zur Offenlegung zählt auch die Verpflichtung zum Einreichen der Bilanz zum Handelsregister) Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3.1) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorbemerkung:
Bewertungsformel: IST-Punkte (max. 10 Punkte pro Ziffer) x Wichtung in % = Wertungspunkte (max. 1 000 Punkte).
1. Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren festangestellten Beschäftigten ersichtlich ist. Gliederung nach Führungskräften, Bauingenieure, Sonstige Ingenieure, Architekten und sonstige Beschäftigte. (max. Gesamtpunktzahl: 10 Punkte, Gewichtung 10 %)
1. Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren festangestellten Beschäftigten ersichtlich ist. Gliederung nach Führungskräften, Bauingenieure, Sonstige Ingenieure, Architekten und sonstige Beschäftigte. (max. Gesamtpunktzahl: 10 Punkte, Gewichtung 10 %)
2. Eine Darstellung von 3 vergleichbaren Projekten, die im Zeitraum vom 1.1.2011 bis zur VOF-Bekanntmachung die Leistungsphase 8 (Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke nach HOAI) abgeschlossen haben (Mindestanforderung).
In mindestens 2 Referenzprojekten (von 3) müssen mindestens 3 von 4 Anforderungen und zusätzlich in mindestens einem Referenzprojekt (von 3) müssen mindestens 2 von 4 Anforderungen des Punktes „Vergleichbarkeit“ gegeben sein um eine Eignung für das ausgeschriebene Projekt gewährleisten zu können (Mindestanforderung). Die Vergleichbarkeit ist nachstehend definiert:
In mindestens 2 Referenzprojekten (von 3) müssen mindestens 3 von 4 Anforderungen und zusätzlich in mindestens einem Referenzprojekt (von 3) müssen mindestens 2 von 4 Anforderungen des Punktes „Vergleichbarkeit“ gegeben sein um eine Eignung für das ausgeschriebene Projekt gewährleisten zu können (Mindestanforderung). Die Vergleichbarkeit ist nachstehend definiert:
Los 1: Sanierung und Instandsetzung der Konrad-Adenauer-Brücke(BW 1.118):
— Sanierung/Instandsetzung Spannbetonbrücke;
— Sanierung/Instandsetzung unter Verkehrsfluss Fußgänger, Rad, PKW u/o LKW;
— Straßenbrücke mit aufliegendem Schienenverkehr;
— Straßenbrücke über ein Gewässer.
Los 2: Sanierung der Brücken Hügelstraße (BW 1.210 und BW 1.211):
— Straßenbrücke über BAB oder Bundesstraße;
— Straßenbrücke über eine Schifffahrtsstraße.
Los 3: Sanierung und Instandsetzung der Brücke Rothenburger Str. (BW 1.207):
— Straßenbrücke mit Länge ≥ 60 m;
Kann eine oder mehrere Mindestanforderungen nicht nachgewiesen werden, führt dies zum Ausschluss aus dem VOF-Verfahren.
Verwendung der Anlage 4 des Bewerbungsbogens – Referenzprojekte (max. Gesamtpunktzahl: 10 Punkte, Gewichtung 50 %).
Punktemäßig bewertet werden (jeweils bei Los 1-3):
— Generalplanerleistung (Leistungsbild Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung): 3,5 v. 10 Punkten;
— Genehmigungseinholung nach Wasserrechtsverfahren: 1 Punkt von 10 Punkten;
— Objektbezogene Schadensanalyse nach RI-ERH-ING-Leitfaden OSA: 0,5 Punkte von 10 Punkten;
— Beauftragte Leistungsphasen: 2 Punkte von 10 Punkten;
— Referenzschreiben: 1 Punkt von 10 Punkten;
— Kostentreue: 1 Punkt von 10 Punkten;
— Termintreue: 1 Punkt von 10 Punkten.
3. Angaben zum Projektleiter und dem restlichen Projektteam sowie Darstellung des Projektteames anhand eines Organigrammes (max. Gesamtpunktzahl: 10 Punkte, Gewichtung 20 %).
4. Angaben zur Sicherstellung der Qualität sowie hinsichtlich Kosten und Termine unter Verwendung der Anlage 5 des Bewerbungsbogens – Qualität, Kosten und Termine, nach folgenden Kriterien (max. Gesamtpunktzahl: 10 Punkte, Gewichtung 15 %).
4.1 Wie stellt der Bewerber die Qualitätssicherung in seinen Projekten sicher,
4.2 Wie stellt der Bewerber die Einhaltung der Kosten in seinen Projekten sicher,
4.3 Wie stellt der Bewerber die Einhaltung der Termine in seinem Projekten sicher,
5. Einhaltung der Formvorgaben/Stimmigkeit der Bewerbungsunterlagen (max. Gesamtpunktzahl: 10 Punkte, Gewichtung 5 %).
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3.1) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung 1 500 000 EUR für Personen- und 1 000 000 EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der es den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweis im Auftragsfall zusichert.
Berufshaftpflichtversicherung 1 500 000 EUR für Personen- und 1 000 000 EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der es den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweis im Auftragsfall zusichert.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Vergütung erfolgt gem. HOAI in der gültigen Fassung; BGB.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts – gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher davon betroffener Bewerbergemeinschaften (Wahrung des Geheimwettbewerbs). Ausnahme: Nachvollziehbare Darlegung und Beweis, dass aufgrund besonderer Vorkehrungen der Geheimwettbewerb ausnahmweise gewährleistet ist. Der Beweis muss zur Angebotsabgabe vorliegen. Ansonsten ist ein Ausschlussgrund gegeben.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher davon betroffener Bewerbergemeinschaften (Wahrung des Geheimwettbewerbs). Ausnahme: Nachvollziehbare Darlegung und Beweis, dass aufgrund besonderer Vorkehrungen der Geheimwettbewerb ausnahmweise gewährleistet ist. Der Beweis muss zur Angebotsabgabe vorliegen. Ansonsten ist ein Ausschlussgrund gegeben.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Natürliche Personen, die:
a) gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind und
b) eine entsprechende Bauvorlageberechtigung (Art. 61 (1),
(2) BayBO) und
c) eine Nachweisberechtigung für Standsicherheit nach Art. 62 Abs. 2 Satz 1 BayBO nachweisen können,
d) die Qualifikation für „Koordinatorenleistungen nach Baustellenverordnung“ oder einen Nachweis für eine vergleichbare Qualifikation nachweisen können,
Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Bei Arbeits-/Bewerbergemeinschaften, muss jedes Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Erfüllen nach Abschnitt III. mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen (§ 10 Abs. 3 VOF).
Erfüllen nach Abschnitt III. mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen (§ 10 Abs. 3 VOF).
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-09-30 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
2019-12-31 📅
2022-03-01 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VOF-SÖR-4BR
Zusätzliche Informationen
1. Hinweise für die Form und die Zusammenstellung der Teilnahmeanträge:
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden.
Bewerbungen sind nur mit diesem Bewerbungsbogen möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4) im verschlossenen Umschlag bei der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle eingehen. Der Umschlag ist mit einem vorgegebenen Aufkleber (bei dem abzufordernden Bewerbungsbogen enthalten) zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4) im verschlossenen Umschlag bei der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle eingehen. Der Umschlag ist mit einem vorgegebenen Aufkleber (bei dem abzufordernden Bewerbungsbogen enthalten) zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
2. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurück versandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers,
3. Fragen zur Maßnahme sind nur per E-Mail an die gemäß Ziffern in I.1) genannten Kontaktstelle zu richten.
Frist zur Anstrengung eines Nachprüfverfahrens (VI.4.1)) gemäß § 107 GWB im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge durch den Auftraggeber: 15 Kalendertage nach Eingang der Information des Auftraggebers beim Bieter/Bewerber (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Auftragserteilung: gemäß § 101 a GWB, 15 Tage nach Absendung der Mitteilung durch den Auftraggeber oder 10 Tage nach Absendung der Mitteilung durch den Auftraggeber per Fax oder E-Mail.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2015/S 085-152564 (2015-04-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-12-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 500 397,96 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Organisation der Auftragsabwicklung (15)
2. Verfügbarkeit während der Auftragsabwicklung (15)
3. Projektanalyse (15)
4. Darstellung der Methoden zur Einhaltung von Terminen und Kosten (10)
5. Darstellen der Erfahrung mit öffentlichen Aufträgen (5)
6. Darstellen der „objektspezeifischen Schadensanalyse“ (5)
7. Honorar (35)
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-30 📅
Name: Emch und Berger, Ingenieure und Planer Nürnberg
Postanschrift: Am Plärrer 33
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Frist zur Anstrengung eines Nachprüfverfahrens (VI.3.1)) gemäß § 107 GWB im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge durch den Auftraggeber: 15 Kalendertage nach Eingang der Information des Auftraggebers beim Bieter/Bewerber (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Auftragserteilung: gemäß § 101a GWB, 15 Tage nach Absendung der Mitteilung durch den Auftraggeber oder 10 Tage nach Absendung der Mitteilung durch den Auftraggeber per Fax oder E-Mail.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.3.1)
Quelle: OJS 2015/S 238-432861 (2015-12-04)