Sanierungsberatung in den Bereichen Städtebau und Hochbau in Waldkraiburg
Waldkraiburg ist die größte Stadt im oberbayerischen Landkreis Mühldorf am Inn. Mit über 22 500 Einwohnern ist Waldkraiburg nach Rosenheim die zweitgrößte Stadt in der Planungsregion Südostoberbayern.
Waldkraiburg ist eine sog. Vertriebenenstadt, die nach 1945 entstand. Nach dem Zweiten Weltkrieg siedelten sich Heimatvertriebene aus Ost- und Südosteuropa im Bereich der heutigen Stadt Waldkraiburg an, besonders aber aus dem Sudetenland. 1950 entstand die selbstständige Gemeinde Waldkraiburg mit 1 912 Einwohnern. 1960 lebten bereits weit über 8 000 Menschen in Waldkraiburg, was zur Verleihung des Stadtrechts führte. Bis in die 1980er Jahre erfuhr die Stadt ein stetiges Bevölkerungswachstum. Erst seit Mitte der 1990er Jahre stagniert die Bevölkerungszahl bei einer leichten Tendenz zur Abnahme. Heute sind rund 80 Nationalitäten im Stadtgebiet vertretenden bzw. Bürgern mit entsprechendem Migrationshintergrund unterschiedlicher Nationalität.
Seit Beginn der 90er Jahre wurden verschiedene Vorbereitende Untersuchungen (VU) erstellt und fortgeschrieben. 2013 wurde die Stadt in das Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“ aufgenommen.
Neben dem festgestellten demographischen Wandel sind die städtebaulichen, strukturellen und funktionalen Probleme u. a. der Sanierungsstau, Wohnungs- und Gewerbeleerstand, Brachflächen, Platzgestaltung, Straßenraumgestaltung, fehlende Raumkanten und baulich ungeordnete Bereiche.
2014 wurde aufgrund des zunehmenden Leerstandes der Gewerbeflächen im Erdgeschossbereich in der Innenstadt dieser erhoben und 2015 ein Leerstandsmanagement durch die Stadtmarketing GmbH für einen befristeten Zeitraum beauftragt, wofür Städtebaufördermittel eingesetzt werden sollen.
Parallel zu dieser zu dieser Auftragsbekanntmachung wird die Erstellung eines gesamtstädtischen Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) ausgeschrieben.
Die Stadt Waldkraiburg beabsichtigt für die Beratung der Stadt und andere Bauherrn bei der Planung von Bauvorhaben einen Architekten zu beauftragen. Die Beratungsleitung des Architekten bezieht sich auf die Umsetzung der Ziele der aktuellen Stadtsanierung wie die Zeichnerische und schriftliche Stellungnahme zu Bauvoranfragen und Bauaufträgen; Gestalterische Beratung, z. B. bei Ingenieurleistungen und bei der Planung von Fachstellen; Pläne und Stellungnahmen zu Förderanträgen von der Stadt; Stellungnahmen zu Förderanträgen an die Stadt; Sonstige gutachterliche Tätigkeit, z. B. beim Kauf von Grundstücken; Städtebauliche Stellungnahmen allgemein; Öffentlichkeitsarbeit, die in den Grundleistungen nicht enthalten sind, z. B. Einzelberatung, Ausarbeitung von Informationsschriften, öffentliche Diskussionen; Organisatorische Unterstützung der Stadt in der Durchführung der Stadtsanierung, Teilnahme an Ortsterminen, Besprechungen mit Fachstellen etc.; Sonderaufgaben wie Mitwirkung an Wettbewerben; Mitwirkung beim ISEK-Prozess im Rahmen des bestehenden Sanierungsgebietes.
Der Zeitraum der Leistung wird mit 2 Jahren festgelegt. Bei gegenseitigem Einverständnis kann die Leistung optional jeweils ein Jahr verlängert werden. Ein Rechtsanspruch auf die Verlängerung der Beratungsleistung besteht nicht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-24.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2015-07-24
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Auftragsbekanntmachung
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