Sanitär- und Heizungsarbeiten – Umbau Bau 10 der Stadtwerke Karlsruhe GmbH

Stadtwerke Karlsruhe GmbH, Abt. V-FE

Die Niederlassung (Bau 10) der Stadtwerke Karlsruhe, Baujahr 1977, in der Daxlander Straße 72, soll saniert werden. Das Gebäude wird als Bürogebäude genutzt. Der Auftrag bezieht sich auf die Sanierung der Geschosse BG, EG, 1.OG, 2.OG, 3.OG. Zusätzlich wird eine Teilaufstockung als Neubau realisiert. Während der Sanierung findet kein Bürobetrieb statt. Lediglich der Küchenbereich im BG bleibt während des Sanierungszeitraums in Betrieb.
Die Demontage der bestehenden Installationen der Technikzentralen ist Bestandteil der Leistung.
Sanitär:
Grundlage für die Ausführung der Entwässerung ist die DIN 1986-100 bzw. DIN EN 12056, „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke“.
Das Schmutzwasser wird über Fallstränge entwässert. Als Rohrleitungsmaterial wurde schallgedämmtes Kunststoffrohr gewählt. Die Verlegung erfolgt in Vorwänden und Schächten, seitliche Verzüge erfolgen in der Abhangdecke. Zusätzlich werden die Rohrleitungen in den Vorwänden mit einer Schallschutzisolierung isoliert. Die Schmutzwasserleitungen werden im Untergeschoss an die bestehenden SML (Guss) Schmutzwasserleitung DN 300 angeschlossen.
Grundlage für die Ausführung der Wasserversorgungsanlage ist die DIN 1988 „Technische Regeln für die Trinkwasserinstallation TRWI“ sowie die Trinkwasserverordnung in ihrer aktuellen Fassung. Die Trinkwasserhygieneverordnung VDI 6023 wird bei der Planung und Ausführung der Trinkwasseranlage berücksichtigt. Die Anbindung erfolgt über den bestehenden Hausanschluss in der Sanitärzentrale im Untergeschoss. Für die Trinkwasserinstallation in der Technikzentrale, sowie in Steigleitungen wird geschweißtes Präzisionsrohr aus nicht rostendem Stahl, Werkstoff – Nr. 1.4401, mit Pressverbindern verwendet. Innerhalb von Trockenbauwänden werden die Anschlussleitungen in Mehrschichtverbundrohr hergestellt.
Heizung:
Die Hauptverteilleitungen werden als Präzisionsstahlrohr mittels Pressverbindern verlegt. Die Anbindeleitungen, sowie die Leitungen im Hohlraumboden werden als Mehrschichtverbundrohr ausgeführt.
Alle Heizungsrohre und Armaturen werden nach den Forderungen der Energieeinsparverordnung und DIN 4140 Teil 1 und 2 wärmegedämmt. Die Wärmedämmung in der Technikzentrale, sowie der Deckenleitungen besteht aus aluminiumkaschierten Mineralfaserschalen. In der Technikzentrale werden diese zusätzlich mit Blech ummantelt. Die Leitungen im Fußboden werden mittels Schlauchisolierung aus Elastomerschaum gedämmt.
Die Beheizung erfolgt überwiegend durch Unterflurkonvektoren. Der Eingangsbereich im Erdgeschoss wird nicht als Hohlraumboden ausgeführt, weshalb dort eine Fußbodenheizung installiert wird. Im nördlichen Bereich (Innenhof) des EGs wird außerdem eine Wandheizung installiert. Des Weiteren ist die Lieferung und Montage von GK-Kühldecken Umfang der Leistung.
Feuerlöschleitung:
In den beiden Treppenhäusern im Süd-Osten und Süd-Westen des Gebäudes werden in jedem Geschoss Feuerlöschkästen installiert. Die Einspeisung erfolgt im Brandfall durch die Feuerwehr über B-Kupplungen von außen. Die Kopplung im Süd-Westen wird auf Niveau des BG installiert. Das Süd-Ost Treppenhaus erhält die Außeneinspeisung auf der Höhe des Erdgeschosses. Das Treppenhaus im Gebäudekern verfügt bereits über Feuerlöschkästen die mittels Trockenleitung angebunden sind. Diese bleiben wie im Bestand erhalten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-30.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-01-30 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-01-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Sanitäreinrichtungen
Menge oder Umfang:
32 WC,16 Urinale,8 Waschreihen,ca. 1 000 m Trinkwasserleitungen,ca. 1 000 m Unterflurkonvektoren,ca. 200 m Fußbodenheizung,ca. 2 200 m2GK-Kühldecke,ca. 5 000 m Rohrleitung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Sanitäreinrichtungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Karlsruhe GmbH, Abt. V-FE
Postanschrift: Daxlander Str. 72
Postleitzahl: 76185
Postort: Karlsruhe
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtwerke-karlsruhe.de 🌏
E-Mail: jonas.gramlich@stadtwerke-karlsruhe.de 📧
Telefon: +49 7215991923 📞
Fax: +49 7215991919 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-01-30 📅
Einreichungsfrist: 2015-02-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 024-040633
ABl. S-Ausgabe: 24
Zusätzliche Informationen
Die Bewerbungen werden AUSSCHLIESSLICH über die Vergabeplattform subreport ELVIS, http://www.subreport.de angenommen. Die ELVIS ID-NR. lautet: E71781817 die Registrierung ist kostenfrei. Die Ausgabe der Vergabeunterlagen erfolgt AUSSCHLIESSLICH elektronisch über die Vergabeplattform subreport. Es werden keine Vergabeunterlagen in Papierform ausgegeben. Die Angebote sind in der Regel elektronisch einzureichen. Bei der elektronischen Übermittlung, sowohl der Teilnahmeanträge als auch der Angebote, ist mindestens die fortgeschrittene Signatur zu verwenden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Niederlassung (Bau 10) der Stadtwerke Karlsruhe, Baujahr 1977, in der Daxlander Straße 72, soll saniert werden. Das Gebäude wird als Bürogebäude genutzt. Der Auftrag bezieht sich auf die Sanierung der Geschosse BG, EG, 1.OG, 2.OG, 3.OG. Zusätzlich wird eine Teilaufstockung als Neubau realisiert. Während der Sanierung findet kein Bürobetrieb statt. Lediglich der Küchenbereich im BG bleibt während des Sanierungszeitraums in Betrieb.
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Die Demontage der bestehenden Installationen der Technikzentralen ist Bestandteil der Leistung.
Sanitär:
Grundlage für die Ausführung der Entwässerung ist die DIN 1986-100 bzw. DIN EN 12056, „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke“.
Das Schmutzwasser wird über Fallstränge entwässert. Als Rohrleitungsmaterial wurde schallgedämmtes Kunststoffrohr gewählt. Die Verlegung erfolgt in Vorwänden und Schächten, seitliche Verzüge erfolgen in der Abhangdecke. Zusätzlich werden die Rohrleitungen in den Vorwänden mit einer Schallschutzisolierung isoliert. Die Schmutzwasserleitungen werden im Untergeschoss an die bestehenden SML (Guss) Schmutzwasserleitung DN 300 angeschlossen.
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Grundlage für die Ausführung der Wasserversorgungsanlage ist die DIN 1988 „Technische Regeln für die Trinkwasserinstallation TRWI“ sowie die Trinkwasserverordnung in ihrer aktuellen Fassung. Die Trinkwasserhygieneverordnung VDI 6023 wird bei der Planung und Ausführung der Trinkwasseranlage berücksichtigt. Die Anbindung erfolgt über den bestehenden Hausanschluss in der Sanitärzentrale im Untergeschoss. Für die Trinkwasserinstallation in der Technikzentrale, sowie in Steigleitungen wird geschweißtes Präzisionsrohr aus nicht rostendem Stahl, Werkstoff – Nr. 1.4401, mit Pressverbindern verwendet. Innerhalb von Trockenbauwänden werden die Anschlussleitungen in Mehrschichtverbundrohr hergestellt.
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Heizung:
Die Hauptverteilleitungen werden als Präzisionsstahlrohr mittels Pressverbindern verlegt. Die Anbindeleitungen, sowie die Leitungen im Hohlraumboden werden als Mehrschichtverbundrohr ausgeführt.
Alle Heizungsrohre und Armaturen werden nach den Forderungen der Energieeinsparverordnung und DIN 4140 Teil 1 und 2 wärmegedämmt. Die Wärmedämmung in der Technikzentrale, sowie der Deckenleitungen besteht aus aluminiumkaschierten Mineralfaserschalen. In der Technikzentrale werden diese zusätzlich mit Blech ummantelt. Die Leitungen im Fußboden werden mittels Schlauchisolierung aus Elastomerschaum gedämmt.
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Die Beheizung erfolgt überwiegend durch Unterflurkonvektoren. Der Eingangsbereich im Erdgeschoss wird nicht als Hohlraumboden ausgeführt, weshalb dort eine Fußbodenheizung installiert wird. Im nördlichen Bereich (Innenhof) des EGs wird außerdem eine Wandheizung installiert. Des Weiteren ist die Lieferung und Montage von GK-Kühldecken Umfang der Leistung.
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Feuerlöschleitung:
In den beiden Treppenhäusern im Süd-Osten und Süd-Westen des Gebäudes werden in jedem Geschoss Feuerlöschkästen installiert. Die Einspeisung erfolgt im Brandfall durch die Feuerwehr über B-Kupplungen von außen. Die Kopplung im Süd-Westen wird auf Niveau des BG installiert. Das Süd-Ost Treppenhaus erhält die Außeneinspeisung auf der Höhe des Erdgeschosses. Das Treppenhaus im Gebäudekern verfügt bereits über Feuerlöschkästen die mittels Trockenleitung angebunden sind. Diese bleiben wie im Bestand erhalten.
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Menge oder Umfang:
32 WC,
16 Urinale,
8 Waschreihen,
ca. 1 000 m Trinkwasserleitungen,
ca. 1 000 m Unterflurkonvektoren,
ca. 200 m Fußbodenheizung,
ca. 2 200 m
ca. 5 000 m Rohrleitung.
Referenznummer: 2015-0232

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis, dass keine rechtskräftige Verurteilung wegen Verstoßes gegen einen der in § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-7 SektVO genannten Straftatbestände oder vergleichbarer Straftatbestände anderer Staaten vorliegt, durch Vorlage einer Urkunde einer zuständigen Gerichts- und Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes des Bewerbers (in Deutschland: Auszug aus dem Bundeszentralregister) für den oder die Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder oder vergleichbare Personen des Bewerbers.
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2. Nachweis, dass keiner der Ausschlussgründe des § 21 Abs. 4 Nr. 1-5 SektVO vorliegt, durch Eigenerklärung des Bewerbers:
a. dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO;
b. dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, vgl. § 21 Abs 4 Nr. 2 SektVO;
c. dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO;
d. dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4
e. dass keine begangene schwere Verfehlung vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Unternehmens oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5. Ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden Person vorliegt, vgl. § 21 Abs, 2 SektVO.
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3. Bewerbergemeinschaften haben mit Ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigter Vertreter bezeichnet wird,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und insbesondere zur Abgabe des Teilnahmeantrags, zur Angebotsabgabe, zu Verhandlungen sowie zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrages bevollmächtigt ist,
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— dass alle Mitglieder sich als Gesamtschuldner verpflichten und als solche haften, auch über die Auflösung der Bieter bzw. Arbeitsgemeinschaft hinaus.
4. Nachweis über die Eintragung im Handelsregister.
Die Bescheinigungen dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
5. Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung jeweils zum Umsatz und Lieferungen und Leistungen, jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, pro Jahr einzeln ausgewiesen.
Beabsichtigt ein Bewerber, Teile der Leistung an Nachunternehmer weiterzuvergeben, muss er in seiner Bewerbung darlegen, für welche Teile der Leistung dies der Fall ist und welche Unternehmen er dafür heranziehen will. Mit dem Teilnahmeantrag sind die geforderten Eignungsnachweise auch für die Nachunternehmer bezogen auf ihren Leistungsteil sowie ein Nachweis (z. B. Verpflichtungserklärung) gemäß § 20 Abs. 3 Satz 2 SektVO darüber vorzulegen, dass dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Kapazitäten des Nachunternehmers auch zur Verfügung stehen werden.
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2. Eigenerklärung zum Umsatz im Bereich Sanitär- und heizungstechnische Arbeiten in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, pro Jahr einzeln ausgewiesen. Beabsichtigt ein Bewerber, Teile der Leistung an Nachunternehmer weiter zu vergeben, muss er in seiner Bewerbung darlegen, für welche Teile der Leistung dies der Fall ist und welche Unternehmen er dafür heranziehen will. Mit dem Teilnahmeantrag sind die geforderten Eignungsnachweise auch für die Nachunternehmer bezogen auf ihren Leistungsteil sowie ein Nachweis (z. B. Verpflichtungserklärung) gemäß § 20 Abs. 3 Satz 2 SektVO darüber vorzulegen, dass dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Kapazitäten des Nachunternehmers auch zur Verfügung stehen werden.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Angaben sind vom Bewerber und allen Nachunternehmern (bezogen auf den Teil der Leistung, der ggf. an Nachunternehmer weitervergeben werden soll) zu machen:
— 3 mit der Bauaufgabe vergleichbare Referenzprojekte aus dem Bereich Sanitär- und heizungstechnische Anlagen in Gebäuden von Verwaltung, Universitäten oder komplexer, mit einem Personaleinsatz von mindestens 20 Beschäftigten/Tag.
Mindestens 2 der Referenzobjekte mit einem Umsatz von mind. 100 000 EUR/Monat über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten (es können Referenzen aus dem Zeitraum 2011 bis 2014 benannt werden).
Die Referenzprojekte müssen auf 1 DIN A4-Seite (zzgl. Fotos) je Referenz (Referenzblatt) jeweils die folgenden, vollständigen Angaben enthalten, um gewertet zu werden (Vergleichbarkeit vorausgesetzt):
a) Bezeichnung des Projektes und Objektbeschreibung mit Fotos, aus der die Vergleichbarkeit mit der vorliegenden Aufgabenstellung hervorgeht;
b) Gesamtbaukosten;
c) Leistungsumfang;
d) Leistungszeitraum;
e) Auftraggeber mit Ansprechpartner und dessen Adresse und/oder Telefonnummer;
f) Projektleiter beim Bewerber.
Projektinformationen, die über die je Referenz geforderte DIN A4 Seite hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden in der Wertung nicht berücksichtigt.
— Mindestumsatz im Bereich Sanitär- und heizungstechnische Anlagen in baulichen Anlagen in den letzten 3 Jahren im Durchschnitt 5 Mio. netto pro Jahr (bei Bewerbern mit Nachunternehmen: Summe Bewerber + Nachunternehmer),
— Eigenerklärung über die vorhandene jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte in den Bereichen Sanitär- und heizungstechnische Anlagen in baulichen Anlagen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, pro Jahr einzeln ausgewiesen,
— Eigenerklärung über Beschäftige mit Sachkundenachweis zur VDI 6023 Trinkwasserhygiene,
— Eigenerklärung über Schulung der Beschäftigten zur Erlangung der Sachkunde hinsichtlich der aktuell gültigen Brandschutzverordnungen (Bauordnungsrecht, DIN 4102, europäische Normung) und der LAR.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen nachzuweisen. Vorlage Nachweis der Versicherung, dass die geforderte Berufshaftplfichtdeckung besteht oder eine schriftliche Erklärung des Versicheres zur Erhöhung der Versicherung im Auftragsfall und Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung der geforderten Höhe vorliegt, ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
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— Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:
2 000 000 EUR für Personen-/Sach- und Vermögensschäden und 1 000 000 EUR für Umweltschäden
— Als Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung/Lieferung hat der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme (Bruttowert) zu stellen.
Die Sicherheit wird spätestens mit Vorlage der Auftragsbestätigung fällig.
Als Sicherheit bis Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche wird eine Sicherheitsleistung von 5 % der Bruttosumme vereinbart.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: VOB/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Einzelbewerber führen zum Verfahrensausschluss der betroffenen Bewerbergemeinschaft bzw. Bewerber.
Bei Bewerbergemeinschaften: Gesamtschuldnerische Haftung mit Bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG).
Die „Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden“ und die „Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt“ sind mit dem Angebot abzugeben.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Jonas Gramlich
URL der Teilnahme: http://www.subreport.de/ 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-08-13 📅
Datum des Endes: 2017-03-10 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Schlossplatz 1-3
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Telefon: +49 7219264049 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn
— der Antragsteller den von ihm erkannten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
— der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
— der Zuschlag noch nicht erteilt worden ist; der Zuschlag kann ab dem in der Information nach § 101a Abs. 1 GWB genannten frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses erteilt werden.
Quelle: OJS 2015/S 024-040633 (2015-01-30)