Alle Verweise und Kapitelangaben beziehen sich auf die Vergabeunterlage. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Unterstützung der IT Organisationseinheit der Generalverwaltung auf Basis eines EVB-IT Dienstleistungsvertrages für Prozess- und Projektmanagement im SAP-Umfeld und dem Geschäftsprozessfeld „Bauen“. Die MPG sucht zur Entlastung ihrer IT-Mitarbeiter in der GV externe Unterstützung durch SAP-Projektmanager. Dadurch sollen die IT-Mitarbeiter der GV im „IT-Tagesgeschäft“ entlastet werden. Die Aufgaben des Auftragnehmers „SAP PPM 2016“ umfassen dabei: — Unterstützung im Implementierungsprojekt zur Einführung einer Branchensoftware zur Steuerung der Bauprojekte der MPG; hierbei insbesondere deren Anbindung an die bestehende SAP-Systemlandschaft. — Unterstützung in weiteren Projekten des Geschäftsprozessfelds „Bauen“ und SAP-Projekten, — Unterstützung bei technologischen Fragestellungen im Umfeld von SAP und dem Geschäftsprozessfeld „Bauen“, — Unterstützung bei der Dienstleistersteuerung im Umfeld von SAP und dem Geschäftsprozessfeld „Bauen“, und — IT-Strategische und Prozess-Beratung (auch Prozessmodellierung) im Umfeld von SAP und dem Geschäftsprozessfeld „Bauen“. Die Details werden in Kapitel 2 dargestellt. Nicht zum Leistungsumfang des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens gehören: — die fachliche bzw. anwendungsbezogene Beratung und Unterstützung zu SAP-modulspezifischen Themenstellungen. Diese SAP-modulbezogenen Wartungs-, Support- und Anpassungsleistungen wurden bereits im Jahr 2014 an andere Dienstleister vergeben (vgl. Bekanntmachung 2013/S 202-349860 im Supplement „S“ zum Amtsblatt der Europäischen Union) – „EDV-Dienstleistungen zur Betreuung von SAP-Anwendungen in der Generalverwaltung der Max-Planck-Gesellschaft (SAP 2014)“; — der Betrieb der SAP Systeme durch einen SAP-Hosting Provider. Dieser wurde im Jahr 2015 an einen weiteren Dienstleister vergeben (vgl. Bekanntmachung 2015/S 17-027219 im Supplement „S“ zum Amtsblatt der Europäischen Union) – „Rahmenvereinbarung SAP Hosting und Output-Management 2016“; — die Prozess-, Projekt- und Managementunterstützung im Umfeld der Arbeitsplatz PC's im Referat IX a der MPG (vgl. Bekanntmachung 2011/S 199-32445 im Supplement „S“ zum Amtsblatt der Europäischen Union) – „PPM 2012“; — der Betrieb und die Betreuung technischer IT-Anlagen und eines Helpdesks für Endbenutzer (vgl. Bekanntmachung 2014/S 70-121057 im Supplement „S“ zum Amtsblatt der Europäischen Uni-on) – „BO 2015“; — IT Beratung und Unterstützung bei Aufbau und Optimierung der Zielarchitektur der IT Systeme Bauen in der Generalverwaltung der Max-Planck-Gesellschaft (Bekanntmachung vom 11.7.2015 im Supplement „S“ zum Amtsblatt der Europäischen Union) – „Consulting Bau-Software“ Vom Auftragnehmer ist ein Kontingent von Beratungstagen bereit zustellen (s. Kapitel 1.7). Die Festlegung der Leistungserbringung wird in Kapitel 1.6 beschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-10-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Menge oder Umfang:
Der Vertragsbeginn ist für den 1.3.2016 geplant. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei (2) Jahre (Basis-Vertragslaufzeit). Die Verträge enthalten eine Option für den Auftraggeber zur zweimaligen Verlängerung um jeweils ein (1) weiteres Jahr mit variablem Beratungsvolumen. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt daher vier (4) Jahre.Über die Basis-Vertragslaufzeit (2 Jahre) kann von einem geschätzten Beratungsvolumen von 200 bis 250 Beratertagen pro Jahr ausgegangen werden. Dabei verpflichtet sich die MPG zur Abnahme von 200 Beratertagen pro Jahr innerhalb der Basis-Vertragslaufzeit.Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer spätestens drei (3) Monate vor dem jeweils geplanten Vertragsende mit, ob er von der Verlängerungsoption Gebrauch macht. Falls der Auftraggeber die Verlängerungsoption nutzt teilt er dem Auftragnehmer außerdem mit, von welchem Beratungsvolumen ausgegangen werden kann (200 bis 250 Beratertage oder 100 bis 130 Beratertage).Falls der Auftraggeber sein geschätztes Beratungsvolumen mit 200 bis 250 Beratertagen pro Jahr beziffert, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Abnahme von 200 Beratertagen für das verlängerte Jahr. Alternativ kann der Auftraggeber als Beratungsvolumen 100 bis 130 Beratertage angeben. In dem letztgenannten Fall verpflichtet sich der Auftraggeber zur Abnahme von 100 Beratertagen für das verlängerte Jahr.Im Übrigen geht der Auftraggeber nach derzeitigen Erfahrungen und nach derzeitigem Kenntnisstand von einem anhaltend hohen Beratungsvolumen (200 bis 250 Beratertage pro Jahr) in den Optionsjahren aus.Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, gem. § 3 EG Abs. 4 lit. g VOL/A bei neuen Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, diese im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an den Auftragnehmer zu vergeben.
Der Vertragsbeginn ist für den 1.3.2016 geplant. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei (2) Jahre (Basis-Vertragslaufzeit). Die Verträge enthalten eine Option für den Auftraggeber zur zweimaligen Verlängerung um jeweils ein (1) weiteres Jahr mit variablem Beratungsvolumen. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt daher vier (4) Jahre.Über die Basis-Vertragslaufzeit (2 Jahre) kann von einem geschätzten Beratungsvolumen von 200 bis 250 Beratertagen pro Jahr ausgegangen werden. Dabei verpflichtet sich die MPG zur Abnahme von 200 Beratertagen pro Jahr innerhalb der Basis-Vertragslaufzeit.Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer spätestens drei (3) Monate vor dem jeweils geplanten Vertragsende mit, ob er von der Verlängerungsoption Gebrauch macht. Falls der Auftraggeber die Verlängerungsoption nutzt teilt er dem Auftragnehmer außerdem mit, von welchem Beratungsvolumen ausgegangen werden kann (200 bis 250 Beratertage oder 100 bis 130 Beratertage).Falls der Auftraggeber sein geschätztes Beratungsvolumen mit 200 bis 250 Beratertagen pro Jahr beziffert, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Abnahme von 200 Beratertagen für das verlängerte Jahr. Alternativ kann der Auftraggeber als Beratungsvolumen 100 bis 130 Beratertage angeben. In dem letztgenannten Fall verpflichtet sich der Auftraggeber zur Abnahme von 100 Beratertagen für das verlängerte Jahr.Im Übrigen geht der Auftraggeber nach derzeitigen Erfahrungen und nach derzeitigem Kenntnisstand von einem anhaltend hohen Beratungsvolumen (200 bis 250 Beratertage pro Jahr) in den Optionsjahren aus.Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, gem. § 3 EG Abs. 4 lit. g VOL/A bei neuen Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, diese im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an den Auftragnehmer zu vergeben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.; Generalverwaltung, Finanzabteilung – Referat Einkauf und Versicherungen, Sachgebiet VIII d 2
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.mpg.de🌏
E-Mail: it-vergabe@gv.mpg.de📧
Fax: +49 8921081367 📠
Alle Verweise und Kapitelangaben beziehen sich auf die Vergabeunterlage.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Unterstützung der IT Organisationseinheit der Generalverwaltung auf Basis eines EVB-IT Dienstleistungsvertrages für Prozess- und Projektmanagement im SAP-Umfeld und dem Geschäftsprozessfeld „Bauen“. Die MPG sucht zur Entlastung ihrer IT-Mitarbeiter in der GV externe Unterstützung durch SAP-Projektmanager. Dadurch sollen die IT-Mitarbeiter der GV im „IT-Tagesgeschäft“ entlastet werden. Die Aufgaben des Auftragnehmers „SAP PPM 2016“ umfassen dabei:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Unterstützung der IT Organisationseinheit der Generalverwaltung auf Basis eines EVB-IT Dienstleistungsvertrages für Prozess- und Projektmanagement im SAP-Umfeld und dem Geschäftsprozessfeld „Bauen“. Die MPG sucht zur Entlastung ihrer IT-Mitarbeiter in der GV externe Unterstützung durch SAP-Projektmanager. Dadurch sollen die IT-Mitarbeiter der GV im „IT-Tagesgeschäft“ entlastet werden. Die Aufgaben des Auftragnehmers „SAP PPM 2016“ umfassen dabei:
— Unterstützung im Implementierungsprojekt zur Einführung einer Branchensoftware zur Steuerung der Bauprojekte der MPG; hierbei insbesondere deren Anbindung an die bestehende SAP-Systemlandschaft.
— Unterstützung in weiteren Projekten des Geschäftsprozessfelds „Bauen“ und SAP-Projekten,
— Unterstützung bei technologischen Fragestellungen im Umfeld von SAP und dem Geschäftsprozessfeld „Bauen“,
— Unterstützung bei der Dienstleistersteuerung im Umfeld von SAP und dem Geschäftsprozessfeld „Bauen“, und
— IT-Strategische und Prozess-Beratung (auch Prozessmodellierung) im Umfeld von SAP und dem Geschäftsprozessfeld „Bauen“.
Die Details werden in Kapitel 2 dargestellt.
Nicht zum Leistungsumfang des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens gehören:
— die fachliche bzw. anwendungsbezogene Beratung und Unterstützung zu SAP-modulspezifischen Themenstellungen. Diese SAP-modulbezogenen Wartungs-, Support- und Anpassungsleistungen wurden bereits im Jahr 2014 an andere Dienstleister vergeben (vgl. Bekanntmachung 2013/S 202-349860 im Supplement „S“ zum Amtsblatt der Europäischen Union) – „EDV-Dienstleistungen zur Betreuung von SAP-Anwendungen in der Generalverwaltung der Max-Planck-Gesellschaft (SAP 2014)“;
— die fachliche bzw. anwendungsbezogene Beratung und Unterstützung zu SAP-modulspezifischen Themenstellungen. Diese SAP-modulbezogenen Wartungs-, Support- und Anpassungsleistungen wurden bereits im Jahr 2014 an andere Dienstleister vergeben (vgl. Bekanntmachung 2013/S 202-349860 im Supplement „S“ zum Amtsblatt der Europäischen Union) – „EDV-Dienstleistungen zur Betreuung von SAP-Anwendungen in der Generalverwaltung der Max-Planck-Gesellschaft (SAP 2014)“;
— der Betrieb der SAP Systeme durch einen SAP-Hosting Provider. Dieser wurde im Jahr 2015 an einen weiteren Dienstleister vergeben (vgl. Bekanntmachung 2015/S 17-027219 im Supplement „S“ zum Amtsblatt der Europäischen Union) – „Rahmenvereinbarung SAP Hosting und Output-Management 2016“;
— der Betrieb der SAP Systeme durch einen SAP-Hosting Provider. Dieser wurde im Jahr 2015 an einen weiteren Dienstleister vergeben (vgl. Bekanntmachung 2015/S 17-027219 im Supplement „S“ zum Amtsblatt der Europäischen Union) – „Rahmenvereinbarung SAP Hosting und Output-Management 2016“;
— die Prozess-, Projekt- und Managementunterstützung im Umfeld der Arbeitsplatz PC's im Referat IX a der MPG (vgl. Bekanntmachung 2011/S 199-32445 im Supplement „S“ zum Amtsblatt der Europäischen Union) – „PPM 2012“;
— der Betrieb und die Betreuung technischer IT-Anlagen und eines Helpdesks für Endbenutzer (vgl. Bekanntmachung 2014/S 70-121057 im Supplement „S“ zum Amtsblatt der Europäischen Uni-on) – „BO 2015“;
— IT Beratung und Unterstützung bei Aufbau und Optimierung der Zielarchitektur der IT Systeme Bauen in der Generalverwaltung der Max-Planck-Gesellschaft (Bekanntmachung vom 11.7.2015 im Supplement „S“ zum Amtsblatt der Europäischen Union) – „Consulting Bau-Software“
— IT Beratung und Unterstützung bei Aufbau und Optimierung der Zielarchitektur der IT Systeme Bauen in der Generalverwaltung der Max-Planck-Gesellschaft (Bekanntmachung vom 11.7.2015 im Supplement „S“ zum Amtsblatt der Europäischen Union) – „Consulting Bau-Software“
Vom Auftragnehmer ist ein Kontingent von Beratungstagen bereit zustellen (s. Kapitel 1.7). Die Festlegung der Leistungserbringung wird in Kapitel 1.6 beschrieben.
Menge oder Umfang:
Der Vertragsbeginn ist für den 1.3.2016 geplant. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei (2) Jahre (Basis-Vertragslaufzeit). Die Verträge enthalten eine Option für den Auftraggeber zur zweimaligen Verlängerung um jeweils ein (1) weiteres Jahr mit variablem Beratungsvolumen. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt daher vier (4) Jahre.
Der Vertragsbeginn ist für den 1.3.2016 geplant. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei (2) Jahre (Basis-Vertragslaufzeit). Die Verträge enthalten eine Option für den Auftraggeber zur zweimaligen Verlängerung um jeweils ein (1) weiteres Jahr mit variablem Beratungsvolumen. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt daher vier (4) Jahre.
Über die Basis-Vertragslaufzeit (2 Jahre) kann von einem geschätzten Beratungsvolumen von 200 bis 250 Beratertagen pro Jahr ausgegangen werden. Dabei verpflichtet sich die MPG zur Abnahme von 200 Beratertagen pro Jahr innerhalb der Basis-Vertragslaufzeit.
Über die Basis-Vertragslaufzeit (2 Jahre) kann von einem geschätzten Beratungsvolumen von 200 bis 250 Beratertagen pro Jahr ausgegangen werden. Dabei verpflichtet sich die MPG zur Abnahme von 200 Beratertagen pro Jahr innerhalb der Basis-Vertragslaufzeit.
Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer spätestens drei (3) Monate vor dem jeweils geplanten Vertragsende mit, ob er von der Verlängerungsoption Gebrauch macht. Falls der Auftraggeber die Verlängerungsoption nutzt teilt er dem Auftragnehmer außerdem mit, von welchem Beratungsvolumen ausgegangen werden kann (200 bis 250 Beratertage oder 100 bis 130 Beratertage).
Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer spätestens drei (3) Monate vor dem jeweils geplanten Vertragsende mit, ob er von der Verlängerungsoption Gebrauch macht. Falls der Auftraggeber die Verlängerungsoption nutzt teilt er dem Auftragnehmer außerdem mit, von welchem Beratungsvolumen ausgegangen werden kann (200 bis 250 Beratertage oder 100 bis 130 Beratertage).
Falls der Auftraggeber sein geschätztes Beratungsvolumen mit 200 bis 250 Beratertagen pro Jahr beziffert, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Abnahme von 200 Beratertagen für das verlängerte Jahr. Alternativ kann der Auftraggeber als Beratungsvolumen 100 bis 130 Beratertage angeben. In dem letztgenannten Fall verpflichtet sich der Auftraggeber zur Abnahme von 100 Beratertagen für das verlängerte Jahr.
Falls der Auftraggeber sein geschätztes Beratungsvolumen mit 200 bis 250 Beratertagen pro Jahr beziffert, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Abnahme von 200 Beratertagen für das verlängerte Jahr. Alternativ kann der Auftraggeber als Beratungsvolumen 100 bis 130 Beratertage angeben. In dem letztgenannten Fall verpflichtet sich der Auftraggeber zur Abnahme von 100 Beratertagen für das verlängerte Jahr.
Im Übrigen geht der Auftraggeber nach derzeitigen Erfahrungen und nach derzeitigem Kenntnisstand von einem anhaltend hohen Beratungsvolumen (200 bis 250 Beratertage pro Jahr) in den Optionsjahren aus.
Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, gem. § 3 EG Abs. 4 lit. g VOL/A bei neuen Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, diese im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an den Auftragnehmer zu vergeben.
Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, gem. § 3 EG Abs. 4 lit. g VOL/A bei neuen Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, diese im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an den Auftragnehmer zu vergeben.
Beschreibung der Optionen:
Die Verträge enthalten eine Option für den Auftraggeber zur zweimaligen Verlängerung um jeweils ein (1) weiteres Jahr mit variablem Beratungsvolumen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: 8407 0804 0338
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. – Generalverwaltung, Hofgartenstr. 8, 80539 München.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle Kapitel- und Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage.
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind zwingend von jedem Unternehmen (d. h. auch von denjenigen Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft sowie von jedem Mitglied einer BG) mit dem Angebot einzureichen:
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind zwingend von jedem Unternehmen (d. h. auch von denjenigen Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft sowie von jedem Mitglied einer BG) mit dem Angebot einzureichen:
Unternehmensdarstellung (A-04)
Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsjahr, Niederlassungen), einschließlich der personellen Kapazitäten, ca. 2 DIN A4 Seiten.
Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsjahr, Niederlassungen), einschließlich der personellen Kapazitäten, ca. 2 DIN A4 Seiten.
Bitte verwenden Sie hierzu Anlage 4.
Erklärung zum Berufs- und Handelsregister (A-05)
Erklärung zur Eintragung in das Berufsregister/Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU-Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bewerber ansässig ist, oder Erklärung zum Gewerbebetrieb, sofern der Bewerber nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Bitte verwenden Sie hierzu Anlage 5.
Erklärung zur Eintragung in das Berufsregister/Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU-Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bewerber ansässig ist, oder Erklärung zum Gewerbebetrieb, sofern der Bewerber nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Bitte verwenden Sie hierzu Anlage 5.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (A-06)
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 EG VOL/A (siehe Formblatt Erklärung zu § 6 EG VOL/A, Anlage 6).
Der Auftraggeber behält sich vor, ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der vorgenannten Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anzufordern.
Der Auftraggeber behält sich vor, ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der vorgenannten Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anzufordern.
Neutralität und Freiheit von Interessenskonflikten (A-09)
Die ordnungsgemäße Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung setzt zwingend eine Unabhängigkeit und Neutralität des Auftragnehmers gegenüber den nachfolgenden Dienstleistern (vgl. auch Kapitel 1.3) voraus (siehe Formblatt Neutralitätserklärung in Anlage 9):
Die ordnungsgemäße Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung setzt zwingend eine Unabhängigkeit und Neutralität des Auftragnehmers gegenüber den nachfolgenden Dienstleistern (vgl. auch Kapitel 1.3) voraus (siehe Formblatt Neutralitätserklärung in Anlage 9):
— FIS ASP GmbH, Röthleiner Weg 4, 97506 Grafenrheinfeld, die Leistungen im Rahmen von „SAP Hosting 2016“ („Rahmenvereinbarung SAP Hosting und Output-Management 2016“, siehe Kapitel 2.1.3) erbringt, und
— Firmen, die Leistungen im Rahmen von „SAP 2014“ („EDV-Dienstleistungen zur Betreuung von SAP-Anwendungen in der Generalverwaltung der Max-Planck-Gesellschaft“, siehe Kapitel 2.1.4) erbringen: Sopra Steria (für Los 1), Informativ-DV (für Los 2 Finanzen und Tools), IT2 (für Los 3 Personal) und CSC (für Los 4 Arbeitssicherheit),
— Firmen, die Leistungen im Rahmen von „SAP 2014“ („EDV-Dienstleistungen zur Betreuung von SAP-Anwendungen in der Generalverwaltung der Max-Planck-Gesellschaft“, siehe Kapitel 2.1.4) erbringen: Sopra Steria (für Los 1), Informativ-DV (für Los 2 Finanzen und Tools), IT2 (für Los 3 Personal) und CSC (für Los 4 Arbeitssicherheit),
— Facility-Management-Software „myFM“ der Firma IiFM – Ingenieurbüro für integriertes Facility Management, 83126 Flintsbach.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Alle Kapitel- und Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage.
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind von jedem Unternehmen mit dem Angebot einzureichen:
Mindeststandards:
Betriebshaftpflichtversicherung (A-07)
Erklärung des Bieters, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt mit Angabe und Nachweis der Versicherungssummen bzw. eine solche im Falle der Zuschlagserteilung binnen vier (4) Wochen nach Vertragsschluss abschließt und diese über die gesamte Laufzeit des Vertrages unterhält (siehe Formblatt Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, Anlage 7).
Erklärung des Bieters, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt mit Angabe und Nachweis der Versicherungssummen bzw. eine solche im Falle der Zuschlagserteilung binnen vier (4) Wochen nach Vertragsschluss abschließt und diese über die gesamte Laufzeit des Vertrages unterhält (siehe Formblatt Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, Anlage 7).
Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden muss dabei mindestens 2 000 000 EUR (2-fach maximiert) sowie für Vermögensschäden mindestens einhunderttausend (100 000) EUR (2-fach maximiert) betragen (siehe Formblatt Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, Anlage 7).
Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden muss dabei mindestens 2 000 000 EUR (2-fach maximiert) sowie für Vermögensschäden mindestens einhunderttausend (100 000) EUR (2-fach maximiert) betragen (siehe Formblatt Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, Anlage 7).
Berufsgenossenschaft (A-08)
Erklärung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen des Bieters seinen Sitz hat (siehe Formblatt Erklärung zur Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft in Anlage 8).
Unterlagen zum Datenschutz (A-10)
Mit dem Angebot ist bezüglich des Datenschutzes die Erklärung, dass Ergebnisse einer Überprüfung gemäß § 38 Bundesdatenschutzgesetz zugänglich gemacht werden (siehe Formblatt Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des § 38 BDSG in Anlage 10) vorzulegen.
Mit dem Angebot ist bezüglich des Datenschutzes die Erklärung, dass Ergebnisse einer Überprüfung gemäß § 38 Bundesdatenschutzgesetz zugänglich gemacht werden (siehe Formblatt Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des § 38 BDSG in Anlage 10) vorzulegen.
Umsatzdarstellung (A-11)
Angabe jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt Umsatzdarstellung in Anlage 11)
i. des Gesamtumsatzes des Unternehmens;
ii. des Umsatzes bezogen auf die besondere Leistungsart, die Gegen-stand dieser Vergabe ist gemäß § 7 EG Abs. 2 lit. d) VOL/A (leistungsartbezogener Umsatz);
Achtung:
Bietergemeinschaften (BG) haben die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, Berufsgenossenschaft sowie die Umsatzangaben für jedes Mitglied der BG getrennt zu nennen.
Soweit sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, haben der Bieter und das/die andere(n) Unternehmen die Umsatzangaben getrennt zu nennen.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Alle Kapitel- und Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage!
Mindeststandards:
Inhaltliche Anforderungen an das Beraterprofil (A-12, A-16)
Die Qualifikationen sind durch ein geeignetes Mitarbeiterprofil nachzuweisen und dem Angebot beizufügen. Die geforderten Zertifizierungen sind in Kopie dem Angebot beizulegen.
Für das Mitarbeiterprofil ist die Gliederung gemäß dem Muster Mitarbeiterprofil in Anlage 12 zu verwenden. Diese beinhaltet neben den Angaben zur Person und Qualifikation insbesondere die ausführliche Angabe von drei Projektreferenzen. Daher sind auch die in den Jahren 2012, 2013 und 2014 erbrachten Leistungen, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, in dieser Anlage 12 zu benennen.
Für das Mitarbeiterprofil ist die Gliederung gemäß dem Muster Mitarbeiterprofil in Anlage 12 zu verwenden. Diese beinhaltet neben den Angaben zur Person und Qualifikation insbesondere die ausführliche Angabe von drei Projektreferenzen. Daher sind auch die in den Jahren 2012, 2013 und 2014 erbrachten Leistungen, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, in dieser Anlage 12 zu benennen.
Die Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungen wird anhand Art und Umfang geprüft und beurteilt.
Die MPG behält sich das Recht vor, die Angaben im Mitarbeiterprofil stichprobenartig bei den angegebenen Ansprechpartnern zu überprüfen.
Mit Abgabe des Angebots garantiert der Bieter, dass sich der jeweilige Mitarbeiter (Berater) mit diesem Vorgehen einverstanden erklärt.
Sollten diesbezüglich datenschutzrechtliche Bedenken bestehen, können die Namen (personenbezogene Daten) des vorgesehenen Beraters in der Anlage 12 geschwärzt werden wie auch die personenbezogenen Daten in den dazugehörigen Nachweisen. In einem verschlossenen Umschlag müssen allerdings die identischen Unterlagen ungeschwärzt mit dem Angebot eingereicht werden. Diese verschlossenen Umschläge werden nur dann geöffnet, wenn das Angebot des betreffenden Bieters für das weitere Verfahren in Frage kommt. Sollte der Teilnahmeantrag für das weitere Verfahren nicht in Frage kommen, wird dieser verschlossene Umschlag auf Wunsch des Bieters an diesen zurückgesandt oder samt Inhalt vernichtet.
Sollten diesbezüglich datenschutzrechtliche Bedenken bestehen, können die Namen (personenbezogene Daten) des vorgesehenen Beraters in der Anlage 12 geschwärzt werden wie auch die personenbezogenen Daten in den dazugehörigen Nachweisen. In einem verschlossenen Umschlag müssen allerdings die identischen Unterlagen ungeschwärzt mit dem Angebot eingereicht werden. Diese verschlossenen Umschläge werden nur dann geöffnet, wenn das Angebot des betreffenden Bieters für das weitere Verfahren in Frage kommt. Sollte der Teilnahmeantrag für das weitere Verfahren nicht in Frage kommen, wird dieser verschlossene Umschlag auf Wunsch des Bieters an diesen zurückgesandt oder samt Inhalt vernichtet.
Im Mitarbeiterprofil muss für den Berater die einschlägige Qualifikation, Kompetenz und Erfahrung für jeden Leistungsbereich dargestellt und nachgewiesen werden.
Die Anforderungen an die Qualifikation des Senior Consultants werden folgendermaßen festgelegt:
Qualifikationsanforderungen:
— Abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium,
— Mindestens 8 Jahre Beratungserfahrung in leitender Funktion von vergleichbaren SAP-Beratungsprojekten bei externen Kunden,
— Ad hoc abrufbares einschlägiges Spezialwissen, d. h. kann die meisten das Thema betreffenden Fragestellungen und Probleme erschöpfend lösen, proaktiv Alternativen aufzeigen und bewerten,
— Projektleitungserfahrung (Ergebnis- und Budgetverantwortung so-wie Teamführung) in mindestens 3 IT-Projekten mit je mindestens 5 Projektteam-Mitgliedern und je einem Mindestgesamtaufwand von 200 Personentagen,
— sehr gute Kommunikationsfähigkeiten auf allen Hierarchieebenen, konkret ist über das Mitarbeiterprofil als Mindestanforderung die Kommunikation mit einem Lenkungsausschuss auf Ebene Abteilungsleiter nachzuweisen,
— der Berater muss die deutsche und englische Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen. Im Falle der Zuschlagserteilung wird für die Kommunikation mit dem Auftraggeber während der Vertragslaufzeit ausschließlich Personal mit sehr guten (verhandlungssicheren) Kenntnissen der deutschen und englischen Sprache eingesetzt; siehe Formblatt Anlage 16 „Kommunikation mit dem Auftraggeber (A-16).
— der Berater muss die deutsche und englische Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen. Im Falle der Zuschlagserteilung wird für die Kommunikation mit dem Auftraggeber während der Vertragslaufzeit ausschließlich Personal mit sehr guten (verhandlungssicheren) Kenntnissen der deutschen und englischen Sprache eingesetzt; siehe Formblatt Anlage 16 „Kommunikation mit dem Auftraggeber (A-16).
— der Berater muss eine „Prince2 Foundation“ Zertifizierung oder einen gleichwertigen Qualifikationsnachweis vorweisen. Sollte ein gleichwertiger Nachweis zur Qualifikation vorgelegt werden, hat der Bieter dessen Gleichwertigkeit mit dem Angebot darzulegen. Der Begriff der Gleichwertigkeit bezieht sich dabei auf die Art der Qualifikation.
— der Berater muss eine „Prince2 Foundation“ Zertifizierung oder einen gleichwertigen Qualifikationsnachweis vorweisen. Sollte ein gleichwertiger Nachweis zur Qualifikation vorgelegt werden, hat der Bieter dessen Gleichwertigkeit mit dem Angebot darzulegen. Der Begriff der Gleichwertigkeit bezieht sich dabei auf die Art der Qualifikation.
Anforderungen an die fachliche Qualifikation (A-13)
Das Formblatt Anforderungen an die fachliche Qualifikation in Anlage 13 fasst alle fachlichen Anforderungen an die Qualifikationen der Berater zusammen und ist vom Bieter auszufüllen. Die Angaben aus den Mitarbeiterprofilen und diesem Formblatt müssen übereinstimmen.
Das Formblatt Anforderungen an die fachliche Qualifikation in Anlage 13 fasst alle fachlichen Anforderungen an die Qualifikationen der Berater zusammen und ist vom Bieter auszufüllen. Die Angaben aus den Mitarbeiterprofilen und diesem Formblatt müssen übereinstimmen.
In dem Formblatt werden die zwei Bereiche Beratungserfahrung und SAP-Beratungserfahrung durch einzelne Anforderungen abgefragt.
Der Bereich Beratungserfahrung enthält folgende Ausschlusskriterien:
— Beratungserfahrung in SAP Projekten (mindestens 10 Jahre),
— Beratungserfahrung in Teil-/Projektleitung (mindestens 8 Jahre),
— IT-Projektmanagementzertifizierung (mindestens Prince2 [mindestens Practitioner] bzw. vergleichbare Qualifikation, wobei die Vergleichbarkeit durch den Bieter nachzuweisen ist),
— Beratungserfahrung in Prozessmodellierung und -optimierung (mindestens 6 Jahre),
— Beratungserfahrung in der Einführung und/oder Betreuung einer Software zur kaufmännischen Steuerung von Bauprojekten (mindestens 3 Jahre),
— Beratungserfahrung in organisatorischen Change Management (mindestens 4 Jahre),
— Konzeption von Datenmigrationen (mindestens 3 Jahre),
— Beratungserfahrung im Anforderungsmanagement von IT-Projekten (mindestens 4 Jahre), und
Im Bereich der SAP-Beratungserfahrung wird die Breite der Erfahrungen im SAP-Umfeld beurteilt. Das Ausschlusskriterium „Breite der Erfahrung mit SAP“ ist dann erfüllt, wenn mindestens 9 der nachfolgenden 14 Anforderungen erfüllt worden:
— SAP MM (mindestens 4 Jahre ),
— SAP PS (mindestens 5 Jahre),
— SAP FI (mindestens 4 Jahre),
— SAP CO (mindestens 4 Jahre),
— SAP HCM (mindestens 3 Jahre),
— SAP PM (mindestens 2 Jahre),
— SRM (mindestens 3 Jahre),
— EH&S (mindestens 1 Jahr),
— LSO (mindestens 1 Jahr),
— cProjects / PPM (mindestens 2 Jahre),
— SAP NetWeaver Portal (mindestens 2 Jahre),
— Identity Management (mindestens 3 Jahre),
— Solution Manager (mindestens 3 Jahre), oder
— CAx Datenaustausch (mindestens 1 Jahr).
Zu Ihrer Unterstützung ist in der Anlage 13 ein Ausfüllbeispiel enthalten.
Bietergemeinschaften und Nachunternehmer
Bei Bietergemeinschaften ist die Erfüllung der Eignungsanforderungen an den Berater und seinen Vertreter von der Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen.
Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, ist die Erfüllung der Eignungsanforderungen an den Berater und seinen Vertreter von dem Bieter und dem/den anderen Unternehmen insgesamt zu erbringen.
Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, ist die Erfüllung der Eignungsanforderungen an den Berater und seinen Vertreter von dem Bieter und dem/den anderen Unternehmen insgesamt zu erbringen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Alle Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage.
Bietergemeinschaften (A-01)
Bietergemeinschaften (im Folgenden „BG“) sind zugelassen. Die BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, die beinhaltet,
— dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist (im Folgenden „geschäftsführendes Mitglied“),
— dass das geschäftsführende Mitglied alle Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, Zahlungen des Auftraggebers für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit befreiender Wirkung anzunehmen, und
— dass alle Mitglieder der späteren Arbeitsgemeinschaft für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften.
(siehe Formblatt Erklärung Bietergemeinschaft in Anlage 1).
Eine BG hat die nachfolgend unter Kapitel 1.18 geforderten Eignungsnachweise (Zuverlässigkeit) von jedem einzelnen Mitglied der BG mit dem Angebot vorzulegen, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.
Hinsichtlich der Beurteilung der unter Kapitel 1.18 geforderten Eignungsnachweise (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit/Fachkunde) kommt es auf die der BG insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an, sofern Kapitel 1.18 nicht etwas Abweichendes bestimmt ist. Die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit/Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Hinsichtlich der Beurteilung der unter Kapitel 1.18 geforderten Eignungsnachweise (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit/Fachkunde) kommt es auf die der BG insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an, sofern Kapitel 1.18 nicht etwas Abweichendes bestimmt ist. Die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit/Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Die mehrfache Teilnahme eines Unternehmens als Einzelbieter und/oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft ist unzulässig und führt zum Ausschluss aller dergestalt beteiligten Bieter.
Im Angebot ist in einer detaillierten Übersicht (im Formblatt Erklärung Bietergemeinschaft Anlage 1) darzustellen, welches Mitglied der BG voraussichtlich im Einzelnen für die Erbringung welcher Lieferungen und ergänzenden Leistungen verantwortlich ist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Im Angebot ist in einer detaillierten Übersicht (im Formblatt Erklärung Bietergemeinschaft Anlage 1) darzustellen, welches Mitglied der BG voraussichtlich im Einzelnen für die Erbringung welcher Lieferungen und ergänzenden Leistungen verantwortlich ist.
Einsatz anderer Unternehmen (A-02, A-03)
Ein Bieter, eine BG oder ein Mitglied einer BG kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unter-nehmen (Nachunternehmer, Sub-Subunternehmer, konzernverbundene Unternehmen etc.) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe), § 7 EG Abs. 9 VOL/A.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Ein Bieter, eine BG oder ein Mitglied einer BG kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unter-nehmen (Nachunternehmer, Sub-Subunternehmer, konzernverbundene Unternehmen etc.) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe), § 7 EG Abs. 9 VOL/A.
In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) mit Angebotsabgabe zu benennen (anhand Anlage 2 Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen (A-02)) und die unter Ab-schnitt III.2.2) und III.2.3) der EU-Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter Abschnitt III.2.1 der EU-Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen Dritten mit dem Angebot beizubringen. Es wird darauf hinge-wiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) mit Angebotsabgabe zu benennen (anhand Anlage 2 Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen (A-02)) und die unter Ab-schnitt III.2.2) und III.2.3) der EU-Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter Abschnitt III.2.1 der EU-Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen Dritten mit dem Angebot beizubringen. Es wird darauf hinge-wiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
Es wird außerdem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer verpflichtet ist, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A berufen hat, bei der Auftragsausführung einzusetzen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Es wird außerdem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer verpflichtet ist, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A berufen hat, bei der Auftragsausführung einzusetzen.
Ferner ist in diesem Fall mit dem Angebot der Nachweis zu erbringen, dass die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) zur Verfügung stehen, durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung, § 7 EG Abs. 9, S. 2 VOL/A (siehe Formblatt Verpflichtungserklärungen für andere Unternehmen, Anlage 3). (A-03)
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Ferner ist in diesem Fall mit dem Angebot der Nachweis zu erbringen, dass die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) zur Verfügung stehen, durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung, § 7 EG Abs. 9, S. 2 VOL/A (siehe Formblatt Verpflichtungserklärungen für andere Unternehmen, Anlage 3). (A-03)
Hinsichtlich der Beurteilung der unter Kapitel 1.18.4 und 1.18.5 (entsprechend Abschnitt III.2.2) und III.2.3) der EU-Bekanntmachung) geforderten Eignungsnachweise (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit/ Fachkunde) kommt es auf die dem Bieter und den/m anderen Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit/ Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Hinsichtlich der Beurteilung der unter Kapitel 1.18.4 und 1.18.5 (entsprechend Abschnitt III.2.2) und III.2.3) der EU-Bekanntmachung) geforderten Eignungsnachweise (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit/ Fachkunde) kommt es auf die dem Bieter und den/m anderen Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit/ Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-02-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-12-11 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Sanver
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 8407 0804 0338
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tagen nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tagen nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
Quelle: OJS 2015/S 209-379835 (2015-10-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-02-11) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., Generalverwaltung, Finanzabteilung – Referat Einkauf und Versicherungen, Sachgebiet VIII d 2