Scandienstleistungen Fahrscheine und erstattungsrelevante Nachweise

DB Dialog GmbH (Bukr 5F)

Die Scan-Dienstleistungen bestimmter Belege der DB Dialog GmbH und der DB Vertrieb GmbH sollen vergeben werden. Bei den Belegen handelt es sich um Fahrscheine des innereuropäischen Eisenbahn-Personenverkehrs (insbesondere der Deutschen Bahn), Fahrgastrechtsformulare und Erstattungsanträge, Lastschriftanträge sowie sonstige erstattungsrelevante Nachweise (z. B. Taxi-Quittungen und Hotelrechnungen). Die Belege stammen aus DB-Reisezentren, Reisebüros, sonstigen DB-Verkaufsstellen, Erstattungsanträgen sowie Fahrgastrechtsfällen des innereuropäischen Eisenbahn-Personenverkehrs. Die Größe der einzuscannenden Belege bewegt sich zwischen DIN A4 bis DIN A10, ohne das stets DIN-konforme Formate eingehalten werden.
In den Jahren 2012 bis 2014 betrug das jährliche Volumen zwischen 9 400 000 und 11 000 000 Belegen.
Die Dienstleistungen beinhalten die Posteingangsbearbeitung, die Arbeitsvorbereitung und das Einscannen der Belege, deren Klassifizierung und Indizierung sowie die abschließende Übergabe an einer definierten Schnittstelle. Die Indizierung erfolgt sowohl auf Basis von Barcodes, als auch mittels OCR und manuell.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-07.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-12-07 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-12-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Dialog GmbH (Bukr 5F)
Postanschrift: Salzufer 6
Postleitzahl: 10587
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: alpaslan.salman@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 6926552279 📞
Fax: +49 6926520043 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-07 📅
Einreichungsfrist: 2016-02-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 241-438394
ABl. S-Ausgabe: 241
Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabe läuft über das e-Vergabeportal der Deutschen Bahn (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie die Anlagen 1 bis 5 zu dieser Bekanntmachung. Sollten Sie noch keinen Zugriff auf das e-Vergabeportal der Deutschen Bahn besitzen, müssen sie sich auf dem Portal unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) registrieren. Den Bietern stehen die folgenden Verfahren zur Einreichung von Teilnahmeanträgen zur Verfügung: a) Teilnahmeantrag über das Vergabeportal mit elektronischer Signatur: Der Bewerber nutzt das Vergabeportal, um die mit dem Teilnahmeantrag geforderten Angaben zu machen und ggf. Begleitdokumente hochzuladen. Er signiert den Teilnahmeantrag mittels elektronischer Signatur und sendet ihn elektronisch an die Vergabestelle. b) Teilnahmeantrag über das Vergabeportal mit Mantelbogen: Der Bieter nutzt das Vergabeportal, um die mit dem Teilnahmeantrag geforderten Angaben zu machen und ggf. Begleitdokumente hochzuladen. Das System generiert für den Teilnahmeantrag sodann eine Prüfziffer. Die Prüfziffer wird auf dem sog. Mantelbogen vermerkt, der auszudrucken und mit rechtsverbindlicher Unterschrift zu versehen ist. Der Mantel-bogen ist im Original bei der Vergabestelle einzureichen. Die Prüfziffer ermöglicht die zweifelsfreie Zuordnung des elektronischen Teilnahmeantrags zur rechts-verbindlichen Unterschrift des Bewerbers. Bitte beachten Sie, dass zur Einhaltung der Frist für den Teilnahmeantrag sowohl die Angaben/Dokumente auf der e-Vergabeplattform eingestellt sein müssen als auch der rechtsverbindlich unterschriebene Mantelbogen bei der Vergabestelle vorliegen muss, andernfalls kann der Teilnahmeantrag als nicht fristgerecht eingegangen nicht gewertet werden. Auf jede andere Art übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zulässig. Bei technischen oder methodischen Fragen zur e-Vergabeplattform wenden Sie sich bitte an die kostenlose Bieterhotline (0800/265 8638), die Mo – Fr in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung steht. 2. Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 20 Abs. 3 SektVO auf andere Unternehmen berufen. Er hat jedoch nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, in dem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorlegt. Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe eines Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen. 3. Soweit vorstehende Ziffer 2. nicht eingreift, hat der Bewerber die von ihm vorgesehenen Nachunternehmer sowie die Art der an sie zu vergebenden Leistungen im Teilnahmeantrag vorläufig zu bezeichnen. Der Auftraggeber kann vor Erteilung des Zuschlags eine verbindliche Benennung verlangen. Als Nachunternehmer gelten auch mit dem Bewerber verbundene Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignung von Nachunternehmern nach Maßgabe der Anforderungen unter Ziffer III.2 der Vergabebekanntmachung zu prüfen und Verfügbarkeitsnachweise zu fordern. Im Falle eines Austauschs von Nachunternehmern behält sich der Auftraggeber eine erneute Prüfung der Eignung vor. 4. Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.2), die bis zum Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden. 5. Die Ansprechpartner des Bewerbers sind mit vollständiger Adresse nebst E-Mail Adresse anzugeben 6. Weiterer Ablauf des Teilnahmewettbewerbs: Im Rahmen der Vergabe wird zunächst ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Im Mittelpunkt des Teilnahmewettbewerbs steht die Erhebung von Informationen über die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bewerbers zur Erbringung der zu vergebenden Leistungen. Es gelten die in III.2.3) aufgeführten Bedingungen sowie die Vorgaben der Eignungsmatrix nebst Anlage 1 Erläuterungen zur Eignungsmatrix (Fundstelle: https://bieterportal.noncd.db.de/portal unter der Submissionsnummer 15TEA19263).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 7
Kurze Beschreibung:
Die Scan-Dienstleistungen bestimmter Belege der DB Dialog GmbH und der DB Vertrieb GmbH sollen vergeben werden. Bei den Belegen handelt es sich um Fahrscheine des innereuropäischen Eisenbahn-Personenverkehrs (insbesondere der Deutschen Bahn), Fahrgastrechtsformulare und Erstattungsanträge, Lastschriftanträge sowie sonstige erstattungsrelevante Nachweise (z. B. Taxi-Quittungen und Hotelrechnungen). Die Belege stammen aus DB-Reisezentren, Reisebüros, sonstigen DB-Verkaufsstellen, Erstattungsanträgen sowie Fahrgastrechtsfällen des innereuropäischen Eisenbahn-Personenverkehrs. Die Größe der einzuscannenden Belege bewegt sich zwischen DIN A4 bis DIN A10, ohne das stets DIN-konforme Formate eingehalten werden.
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In den Jahren 2012 bis 2014 betrug das jährliche Volumen zwischen 9 400 000 und 11 000 000 Belegen.
Die Dienstleistungen beinhalten die Posteingangsbearbeitung, die Arbeitsvorbereitung und das Einscannen der Belege, deren Klassifizierung und Indizierung sowie die abschließende Übergabe an einer definierten Schnittstelle. Die Indizierung erfolgt sowohl auf Basis von Barcodes, als auch mittels OCR und manuell.
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Beschreibung der Optionen: Zahl der möglichen Vertragsverlängerung 2 x 24 Monate.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: 15TEA19263

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluss führen. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Ausschluss 1 Abgabe des ausgefüllten Dokuments sofern zutreffend „Lieferantenselbstauskunft“.
Ausschluss 2 „Erklärung, dass:
a) über sein Vermögen kein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist und die Eröffnung auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist.“
Ausschluss 3 „Erklärung, dass:
b) er sich nicht in Liquidation befindet.“
Ausschluss 4 „Erklärung, dass:
c) er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuer und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des Staates des Auftraggebers erfüllt hat.“
Ausschluss 5 „Erklärung, ob:
d) berufliche Verfehlungen vorliegen, die im Gewerbezentralregister
eingetragen sind. Darüber hinaus erklärt er, dass derzeit kein Verfahren anhängig ist, dass zu einer solchen Eintragung führen kann.“
Ausschluss 6 „Erklärung, dass:
e) er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende
Abrede getroffen hat.“
Ausschluss 7 „Erklärung, dass:
f) kein Fall des § 21 Abs. 1 und 2 SektVO vorliegt.“
Ausschluss 8 Der Bewerber versichert, dass er sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. Als Nachweis ist die Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 12 Monate) oder ein gleichwertiges Dokument über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister seines Heimatlandes in deutscher Sprache (ggf. beglaubigte Übersetzung) vorzulegen.
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Ausschluss 9 Fristgerechtes Einreichen des Teilnahmeantrages.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Ausschlusskriterien:
(fachliches Ausschlusskriterium
Fachliches Ausschlusskriterium 1
Die Bewerber müssen ein Qualitätssicherungsmanagement unterhalten. Dies ist durch die Vorlage einer schriftlichen Dokumentation und Erläuterung der Maßnahmen und Abläufe oder einen sonstigen Nachweis (z. B. Zertifizierung nach ISO 9001) nachzuweisen.
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Fachliches Ausschlusskriterium 2
Die Bewerber müssen dazu in der Lage sein, eine dokumentierte Posteingangsregistrierung inkl. zeitlicher Erfassung durchzuführen.
Fachliches Ausschlusskriterium 3
Der Bewerber verfügt über eine IT-Infrastruktur, die sicherstellt, dass die Dokumente und Daten des Auftraggebers ausschließlich in Ländern innerhalb der EU verarbeitet und gespeichert werden.
Fachliche Bewertungskriterien:
Eignungskriterium 1:
Bewerber benennen hier die Anzahl der Dokumente, die in ihrem Unternehmen in den letzten 12 Monaten bzw. im letzten Geschäftsjahr gescannt wurden.
Eignungskriterium 2:
Bewerber benennen hier die Anzahl der Dokumente, die in ihrem Unternehmen in den letzten 12 Monaten bzw. im letzten Geschäftsjahr nach dem Einscannen indiziert wurden (inkl. Unterteilung in Barcode-Erfassung, OCR und manuelle Indizierung).
Eignungskriterium 3:
Die Erfahrung als Scandienstleister ist mit aussagekräftigen Referenzen der letzten 12 Monate mit einem Belegvolumen von mindestens 500 000 Belegen pro Referenz nachzuweisen. Die vorgelegten Referenzen müssen insgesamt mindestens 2 unterschiedliche Belegformate beinhalten (z. B. DIN A4 und DIN A5). Darüber hinaus sind zumindest der Kunde (inkl. vollständiger Adresse), ein Ansprechpartner sowie eine Projektbeschreibung anzugeben.
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Eignungskriterium 4:
Bewerber benennen hier die Anzahl der zur Verfügung stehenden Fachkräfte, welche die oben genannten Tätigkeiten aktuell durchführen.
Die Prüfung bzw. Bewertung der Eignung eines Bewerbers nach den obigen Kriterien und die Entscheidung darüber, ob der Bewerber letztlich zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, erfolgt auf Basis der Eignungsmatrix nebst Anlage 1 Erläuterungen zur Eignungsmatrix (Fundstelle: https://bieterportal.noncd.db.de/portal unter der Submissionsnummer 15TEA19263)). Die Eignungsmatrix führt alle für eine erfolgreiche Bewerbung notwendigen Anforderungen auf Basis der obigen Kriterien auf und stellt das Bewertungsschema dar, auf Basis dessen die eingehenden Teilnahmeanträge inhaltlich bewertet werden.
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Gemäß § 20 Abs. 2 SektVO werden maximal 5 geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollten mehr als 4 Unternehmen die zwingenden Kriterien zur Eignung erfüllen, werden diejenigen 4 Unternehmen aufgefordert, die in der Eignungsprüfung die besten Ergebnisse erzielt haben.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Werden ggf. bei der Angebotsaufforderung angefordert.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es finden – unter Ausschluss anderer Bedingungen – die in den Vergabeunterlagen (Angebotsaufforderung) versandten für die Leistungserbringung einschlägigen Vertragsbedingungen des Konzerns Deutsche Bahn AG in der aktuell gültigen Fassung Anwendung. Eventuelle Abweichungen zu den DB-Mustern werden in den Vergabeunterlagen dargestellt.
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Rechnungen sind grundsätzlich in EUR zu stellen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung. Eine Bietergemeinschaft hat in ihrem Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Änderungen in der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften nach Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge sind nicht gestattet. „Anlage 5
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Bietergemeinschafterklärung“ – befindet sich auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG (Fundstelle: https://bieterportal.noncd.db.de/portal unter der Submissionsnummer 15TEA19263).
Sonstige besondere Bedingungen:
Es darf nur ein Unternehmen die Dienstleistung erbringen, welches einen Datenschutzbeauftragten gemäß Bundesdatenschutzgesetz bestellt hat oder die Datenschutzbestimmungen nach EU-Richtlinie 95/46/EG einhält.
Um eine reibungslose Kommunikation mit dem Auftraggeber zu gewährleisten, hat der Bewerber sicher zu stellen, dass die fachlichen und technischen Abstimmungen in deutscher Sprache erfolgen und dokumentiert werden können.
Die Verarbeitung der Belege und Speicherung der Dokumente und Daten des Auftraggebers erfolgt durch den Auftragnehmer ausschließlich in Ländern innerhalb der EU.
Die Bewerber müssen spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eine Postadresse in Deutschland unterhalten, welche von sämtlichen gängigen KEP-Dienstleistern bedient werden kann. Der Posteingang muss werktäglich entgegengenommen und 24 Stunden nach Entgegennahme zur weiteren Verarbeitung beim Bewerber bereitgestellt werden.
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Vor Überlassung der Vergabeunterlagen ist die Abgabe des ausgefüllten Dokuments „Vertraulichkeitserklärung“ erforderlich. Dieses Dokument ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen (Fundstelle: https://bieterportal.noncd.db.de/portal unter der Submissionsnummer 15TEA19263).
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Salman, Alpaslan

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Desweiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2015/S 241-438394 (2015-12-07)