Schadstoffabfallentsorgungsdienstleistungen Stadt Bad Laasphe

Der Bürgermeister, Stadt Bad Laasphe

Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen, Transport und Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) gemäß Leistungsbeschreibung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-09-21 Auftragsbekanntmachung
2015-12-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-09-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Einsammeln von kommunalem Müll
Menge oder Umfang:
Sammlung schadstoffhaltige Abfälle zwölf Termine jährlich, ca. 16 000 kg gesamt pro Jahr.Einwohner: 14 922.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Einsammeln von kommunalem Müll 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Bürgermeister, Stadt Bad Laasphe
Postanschrift: Mühlenstraße 20
Postleitzahl: 57334
Postort: Bad Laasphe
Kontakt
Internetadresse: http://www.bad-laasphe.de 🌏
Telefon: +49 2752909260 📞
Fax: +49 275290919 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-21 📅
Einreichungsfrist: 2015-11-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 187-339115
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 137-252819
ABl. S-Ausgabe: 187
Zusätzliche Informationen
Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bewerber erkennt oder erkennen kann, so hat er die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform subreport ELVIS http://www.subreport.de – unter Nummer E54961182 darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen unverzüglich, spätestens bis zum 26.10.2015, 10:00 Uhr bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die Beantwortung erfolgt von der ausschreibenden Stelle schriftlich (nicht telefonisch) auf zuvor genannter Plattform.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen, Transport und Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) gemäß Leistungsbeschreibung.
Menge oder Umfang:
Sammlung schadstoffhaltige Abfälle zwölf Termine jährlich, ca. 16 000 kg gesamt pro Jahr.
Einwohner: 14 922.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Bad Laasphe.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärungen/Nachweise:
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote bis max. 12 Monate alt, Auszugsdatum muss erkennbar sein). Kleinunternehmen, die nicht verpflichtet sind, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen, haben die Gewerbeanmeldung (inkl. eventueller späteren Änderungen) vorzulegen.
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Nachweis ist vorzulegen von:
Jedem Bieter, jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und jedem anderen Unternehmen, auf das verwiesen wurde.
Erläuterung:
Ausdruck/Kopie.
Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Vertragsstaaten des EWR Abkommens werden anerkannt und müssen mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache eingereicht werden.
Siehe auch Vergabeunterlagen.
Alle in Ziffer III.2.1) in den geforderten Erklärungen, Eigenerklärungen und Eignungsnachweise genannten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Referenz.
Siehe geforderte Referenz unter Ziffer III.2.3).
Bedient sich der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen, muss er in diesem Fall dem Auftraggeber nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
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Art und Umfang der Mittel müssen in der Verpflichtungserklärung dargestellt werden. In diesem Fall sind andere Unternehmen, auf deren Nachweise verwiesen wurde, bei Beauftragung des Bieters so einzubeziehen, dass die von den anderen Unternehmen zur Verfügung gestellten Mittel die Eignung des Bieters zur Durchführung des zu vergebenden Auftrages begründen oder sichern.
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Bei Beauftragung ist der Bieter verpflichtet, die zugesicherten Mittel des anderen Unternehmens auch zu nutzen.
Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Vertragsstaaten des EWR-Abkommens werden anerkannt und müssen mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche
Sprache eingereicht werden.
Siehe auch Vergabeunterlagen.
Mindeststandards:
Alle in Ziffer III.2.2) in den geforderten Erklärungen, Eigenerklärungen und Eignungsnachweise genannten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärungen/Nachweise:
Personalqualifikation.
Nachweis, dass mindestens eine beschäftigte und für die Leistungserbringung vorgesehene Person die Sachkunde der TRGS 520 – Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und zugehörigen Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle – Punkt „4 Personal“ (Anforderungen an eine Fachkraft, belegt durch Zeugnisse zu einer nach TRGS 520 in Punkt 4.2 geforderten Ausbildung und die Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme am „Grundlehrgang zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Umgang mit gefährlichen Abfällen“ (Anlage 3 zu TRGS 520)) hat und gemäß der TRGS 520 eingesetzt werden kann sowie Eigenerklärung zur Berufserfahrung der Person.
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Nachweis ist vorzulegen von:
In Summe müssen die Anforderungen von einer Person, die beim Bieter bzw. Bietergemeinschaftsmitgliedern oder anderen Unternehmen, auf die verwiesen wurde, beschäftigt ist, erfüllt werden.
Erläuterung:
Zeugnisse und Sachkundenachweis(e), durch berechtigte Dritte ausgestellt in Form von Kopien; Eigenerklärung des Bewerbers zur Berufserfahrung der Person mit Sachkunde.
Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb.
Tätigkeit muss beinhalten „Einsammeln und Befördern“, sowie „Verwerten“ oder „Beseitigen“ mindestens mit Abfallschlüsselnummern:
Mindestens für Abfallschlüsselnummern für alle bei der Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen aus Haushaltungen einzusammelnden Abfälle gemäß der Leistungsbeschreibung.
Das Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb ist von allen Bietern, Bietergemeinschaftsmitgliedern und anderen Unternehmen, auf die verwiesen wurde, vorzulegen.
Bieter bzw. Bietergemeinschaftsmitglieder und andere Unternehmen, auf die verwiesen wurde, können sich bei dem Nachweis der Tätigkeiten und den Abfallschlüsselnummern ergänzen. In Summe müssen alle genannten Abfallschlüsselnummern sowohl für die Tätigkeit „Einsammeln“ und „Befördern“ sowie „Verwerten“ oder „Beseitigen“ vorgelegt werden.
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Zertifikat mit allen Anhängen als amtlich beglaubigte Kopie.
Das Zertifikat muss zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote noch gültig sein.
Zusätzlich werden weitere Abfallarten anerkannt, wenn dazu ein Hinweis im Zertifikat enthalten ist und für die betreffenden Abfallarten gültige Sammelentsorgungsnachweise (mit Datum nach Ausstellung des Zertifikates) beigefügt werden. Alle Dokumente sind als amtlich beglaubigte Kopien vorzulegen.
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Eigenerklärungen/Nachweise (soweit zutreffend):
Formular Bietergemeinschaften,
Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und zu unterschreiben.
Eigenerklärung Formular der Vergabeunterlagen ist zu verwenden und vollständig auszufüllen.
Referenz:
Eigenerklärung des Bieters, dass er für mindestens einen öffentlichen Auftraggeber (Kreis, Gemeinde, Stadt, Zweckverband, 100 % kommunale Unternehmen oder 100 % kommunale Genossenschaften) – nicht für private Unternehmen – die mobile oder stationäre Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen aus Haushaltungen bisher vertragsgemäß durchgeführt hat und mindestens 2 Jahre lang (730 Tage) diese Leistungen für vorgenannte Auftraggeber in den letzten 4 Jahren vor dem Termin zur Abgabe der Angebote erbracht hat.
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Hinweis:
Die Auftraggeberin behält sich vor, sich die Richtigkeit der Angaben von dem vom Bieter für die Referenz genannten Auftraggeber bestätigen zu lassen.
Bieter bzw. Bietergemeinschaftsmitglieder und andere Unternehmen, auf die verwiesen wurde, können sich bei dem Nachweis ergänzen. In Summe müssen die gestellten Anforderungen je Los erfüllt werden.
Beigefügtes Formular ist zu verwenden und vollständig auszufüllen.
Bedient sich der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen, muss er in diesem Fall dem Auftraggeber nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Art und Umfang der Mittel müssen in der Verpflichtungserklärung dargestellt werden.
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In diesem Fall sind andere Unternehmen, auf deren Nachweise verwiesen wurde, bei Beauftragung des Bieters so einzubeziehen, dass die von den anderen Unternehmen zur Verfügung gestellten Mittel die Eignung des Bieters zur Durchführung des zu vergebenden Auftrages begründen oder sichern.
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Bei Beauftragung ist der Bieter verpflichtet, die zugesicherten Mittel des anderen Unternehmens auch zu nutzen.
Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Vertragsstaaten des EWR-Abkommens werden anerkannt und müssen mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache eingereicht werden.
Siehe auch Vergabeunterlagen.
Mindeststandards:
Alle in Ziffer III.2.3) in den geforderten Erklärungen, Eigenerklärungen und Eignungsnachweise genannten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die zu erbringenden Leistungen des Auftragnehmers werden mit der Auftraggeberin abgerechnet.
Die Zahlung des Entgeltes für die Einsammlung, den Transport und die Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) der Schadstoffe erfolgt monatlich für den Vormonat auf Anforderung des Auftragnehmers. Zahlungen erfolgen innerhalb 30 Tage nach Eingang der prüfbaren Rechnung bei der Auftraggeberin. Außerdem gilt VOL/B.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Keine.
Sonstige besondere Bedingungen:
Folgende Unterlagen sind zwingend mit dem Angebot abzugeben und werden nicht nachgefordert:
— Das Angebotsformular (ausgefüllt und unterschrieben);
— Die Entgeltdatei mit Preisangaben vollständig ausgefüllt.
Die Preise müssen an entsprechender Stelle alle weiteren Kosten im Zusammenhang mit dem ausgeschriebenen Auftrag enthalten.
Soweit zutreffend, sind mit dem Angebot zwingend einzureichen:
— Erklärung der Bietergemeinschaft (Formular),
— Angaben bei bevorzugten Bewerbern,
— Angaben zu anderen Unternehmen, wenn auf deren Eignungsnachweise verwiesen wird.
Die weiteren in dieser Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen sollen mit dem Angebot eingereicht werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern (§ 19 EG Abs. 2 VOL/A).
Die Nachforderung gilt nicht für das Angebotsformular, Preisangaben in den Preisblättern (es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
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Bei Nachforderung fehlender Unterlagen sind diese spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin vom Bieter vorzulegen.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung (per Fax oder E-Mail) durch die Auftraggeberin und endet mit der Ankunft der Unterlagen des Bieters bei der Auftraggeberin. Für die fristgerechte Einreichung ist der Bieter verantwortlich.
Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss des Angebotes. Dies gilt auch hinsichtlich fehlender Preise, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
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Jeder Bieter, jedes andere Unternehmen, auf das verwiesen wurde und bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die im Formular „Erklärungen zu Zahlung von Steuern, wettbewerbsbeschränkenden Absprachen, Mindestlohn, Insolvenzverfahren, Tariftreue, sozialen Kriterien, Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zu Korruptionsverhütung“ genannten Erklärungen zu Mindestlohn, Tariftreue, sozialen Kriterien, Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Korruption abgeben und an vorgesehene/r/n Stelle(n) unterschreiben sowie einen Handelsregisterauszug (siehe auch Regelung zu Kleinunternehmen) vorlegen. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterschreiben.
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(Dies gilt für Unternehmen, die die Leistungen im Rahmen des ausgeschriebenen Auftrages in Deutschland erbringen).
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken www.pq-vol.de oder www.pqverein.de registriert sind, haben dies bei Abgabe des Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer anzugeben.
Folgende Nachweise werden von der Auftraggeberin bei Präqualifikation anerkannt:
— Erklärungen zu Zahlung von Steuern, Zahlung zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Gewerbeanmeldung, Gewerbeerlaubnis,
— Insolvenzverfahren,
— maximal 12 Monate alten Handelsregisterauszug oder Berufsregistereintrag oder den hierzu in der „Liste der geforderten Erklärungen, Eigenerklärungen und Eignungsnachweise“ geforderten anderen Nachweis,
— Gewerbezentralregisterauszug.
Die vorgenannten Erklärungen sind im Formular „Erklärungen zu Zahlung von Steuern, wettbewerbsbeschränkenden Absprachen, Mindestlohn, Insolvenzverfahren, Tariftreue, Mindestlohn, Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zu Korruptionsverhütung“ in den Vergabeunterlagen enthalten und an vorgesehene/r/n Stelle(n) auszufüllen und zu unterschreiben.
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Eigenerklärungen/Nachweise:
Angaben zu Schadstoffklassen der Transportfahrzeuge nach Bundesfernstraßenmautgesetz – BFStrMG) Anlage zu § 14 (Mautsätze) ergänzt um die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Anlage XIV hinsichtlich EEV Klasse 1, S6.
Nachweis ist vorzulegen von:
Von jedem Bieter oder einer Bietergemeinschaft anzugeben.
Erläuterungen:
Eigenerklärung; Formular der Vergabeunterlagen ist zu verwenden und auszufüllen.
Siehe auch Vergabeunterlagen.
Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Vertragsstaaten des EWR-Abkommens werden anerkannt und müssen mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache eingereicht werden.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform subreport ELViS http://www.subreport.de – unter Nummer E54961182 im PDF-Format kostenlos herunterladbar. Zuvor muss sich der Bewerber kostenfrei bei der Firma subreport https://www.subreport-elvis.de/elvis/secure/anmeldung/ registrieren lassen. Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und -dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt, rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bewerber weitergegeben werden.
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Wir empfehlen die Vergabeunterlagen frühzeitig von vorgenannter Plattform herunterzuladen und durchzulesen.
Bewerber, die die Vergabeunterlagen spät herunterladen und bearbeiten, müssen damit rechnen, dass sie keine Antworten mehr zu Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen erhalten und dass die Auftraggeberin auf ihre Hinweise z. B. zu Unrichtigkeiten nicht reagiert, wenn keine ausreichende Zeit für die Bearbeitung der Fragen bleibt und die rechtzeitige Information der Bewerber nicht mehr erfolgen kann.
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Die Angebote sind in Papierform per Post an die Adresse der Auftraggeberin zu senden oder dort abzugeben (Adresse siehe Seite 1 Angebotsformular).
Die ausschreibende Stelle vergütet den Aufwand der Angebotserstellung und Angebotsversendung den Bietern nicht.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-02-01 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Fachbereich Bauen und Planen
Werner Dieckhoff, Zimmer 222
Name: Subreport, Verlag Schawe GmbH
Postanschrift: Postfach
Postort: Köln
Postleitzahl: 51101
Kontaktperson: Vergabeplattform Elvis, E54961182
Fragen sind über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport zu stellen.
URL für weitere Informationen: http://www.subreport.de 🌏
Kontaktperson: Herrn Stefan Ehl
Telefon: +49 2219857858 📞
E-Mail: stefan.ehl@subreport.de 📧
Fax: +49 2219857866 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport.de 🌏
Name: Stadt Bad Laasphe, Der Bürgermeister
Kontaktperson: Fachbereich Bürgerservice, Abteilung Sicherheit und Ordnung
Herrn Jürgen Pospichal
Telefon: +49 2752909130 📞
Fax: +49 2752909199 📠
URL der Teilnahme: http://www.bad-laasphe.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-04-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-18 📅
2015-08-07 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 137-252819
2015/S 151-278716

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf § 107 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2.
§ 101 a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 187-339115 (2015-09-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-12-23)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 250-458905
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 187-339115
ABl. S-Ausgabe: 250
Zusätzliche Informationen
Es liegen nur wenige Angebote vor. Die Preise für das bezugschlagte Angebot wurden nicht angegeben, da die Nennung der Preise dem öffentlichen Interesse zuwiderläuft und ein fairer Wettbewerb zwischen den Unternehmen beeinträchtigt würde.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (80)
2. Umweltschutz (20)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-12-21 📅
Name: Remondis Industrie Service GmbH & Co. KG, NL Lennestadt
Postanschrift: Maumker Str. 23
Postort: Lennestadt
Postleitzahl: 57368
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2015/S 250-458905 (2015-12-23)