Schlüsselfertige Errichtung von Wohnbauten für Flüchtlinge und Asylbegehrende
Die f & w fördern und wohnen AöR („f&w“) ist als soziales Dienstleistungsunternehmen unter anderem dafür zuständig, in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung („örU“) der Freien und Hansestadt Hamburg („FHH“) zusätzliche Kapazitäten an Wohn- und Betreuungseinrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber zu schaffen. Zurzeit besteht in Hamburg aufgrund des starken Anstiegs der Asylbegehrenden ein erheblicher Kapazitätsbedarf in der örU. Nach neuesten Zahlen ist damit zu rechnen, dass im laufenden Jahr 2015 über 15 000 Asylbegehrende, überwiegend Flüchtlinge aus Krisen- und Kriegsgebieten, zusätzlich in Hamburg unterzubringen sind. Auch in den kommenden Jahren wird aller Voraussicht nach die Schaffung weiterer Kapazitäten erforderlich sein.
Die langfristige Unterbringung soll in festen Wohnbauten erfolgen. Ausschreibungsseitige Vorgaben für die Bauweise der Wohnbauten gibt es nicht; somit kommen neben Massiv- oder Leicht- auch Fertig- und Holzbauweisen in Betracht. Ausgeschlossen sind jedoch Wohncontainer und Wohnmodulgebäude (Wohnunterkünfte und Übergangswohnheime in modularer Bauweise), die Gegenstand der bereits laufenden Ausschreibung 2015/S 137-251596 sind. Rechtliche Anforderungen (EnEV, Brandschutz etc.) sind unabhängig von der Bauweise zwingend einzuhalten.
Gegenstand dieser Ausschreibung zur schlüsselfertige Errichtung der Wohnbauten sind alle Leistungen, die zur Inbetriebnahme der Wohnbauten erforderlich sind („schlüsselfertig“), einschließlich Gründung und Erschließung (Ver- und Entsorgung). Einzelheiten zum Mindestleistungsumfang wird die funktionale Leistungsbeschreibung enthalten. Ein hoher Vorfertigungsgrad der Wohnbauten für eine Serienfertigung als Typenbauten ist empfehlenswert, aber keine Bedingung. Neben den reinen Wohnfunktionen sind standortbezogen zusätzlich Räume/Bauten für Verwaltung, Technik und gemeinschaftliche Unternehmungen vorzusehen. Wünschenswert ist zudem die Möglichkeit einer sinnvollen Nachnutzung für Zielgruppen des sozialen Wohnungsbaus.
Der Auftraggeber beabsichtigt, mit bis zu acht Unternehmen Rahmenvereinbarungen (Laufzeit vier Jahre) über die schlüsselfertige Errichtung der Wohnbauten abzuschließen, auf deren Grundlage dann jeweils die einzelnen Abrufe erfolgen können.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung kann – je nach Ergebnis der Verhandlungen – bereits ein Festkontingent und/oder ein erster Abruf verbindlich beauftragt werden.
Je nach der weiteren Entwicklung der Unterbringungssituation kann es notwendig werden, bereits während des laufenden Verhandlungsverfahrens Einzelaufträge auf der Basis von § 3 EG Abs. 5 S. 1 Nr. 4 VOB/A (Dringlichkeitsauftrag) zu vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-06.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2015-08-06
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Auftragsbekanntmachung
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