Schlüsselfertige Errichtung von Wohnbauten für Flüchtlinge und Asylbegehrende

f & w fördern und wohnen AöR

Die f & w fördern und wohnen AöR („f&w“) ist als soziales Dienstleistungsunternehmen unter anderem dafür zuständig, in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung („örU“) der Freien und Hansestadt Hamburg („FHH“) zusätzliche Kapazitäten an Wohn- und Betreuungseinrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber zu schaffen. Zurzeit besteht in Hamburg aufgrund des starken Anstiegs der Asylbegehrenden ein erheblicher Kapazitätsbedarf in der örU. Nach neuesten Zahlen ist damit zu rechnen, dass im laufenden Jahr 2015 über 15 000 Asylbegehrende, überwiegend Flüchtlinge aus Krisen- und Kriegsgebieten, zusätzlich in Hamburg unterzubringen sind. Auch in den kommenden Jahren wird aller Voraussicht nach die Schaffung weiterer Kapazitäten erforderlich sein.
Die langfristige Unterbringung soll in festen Wohnbauten erfolgen. Ausschreibungsseitige Vorgaben für die Bauweise der Wohnbauten gibt es nicht; somit kommen neben Massiv- oder Leicht- auch Fertig- und Holzbauweisen in Betracht. Ausgeschlossen sind jedoch Wohncontainer und Wohnmodulgebäude (Wohnunterkünfte und Übergangswohnheime in modularer Bauweise), die Gegenstand der bereits laufenden Ausschreibung 2015/S 137-251596 sind. Rechtliche Anforderungen (EnEV, Brandschutz etc.) sind unabhängig von der Bauweise zwingend einzuhalten.
Gegenstand dieser Ausschreibung zur schlüsselfertige Errichtung der Wohnbauten sind alle Leistungen, die zur Inbetriebnahme der Wohnbauten erforderlich sind („schlüsselfertig“), einschließlich Gründung und Erschließung (Ver- und Entsorgung). Einzelheiten zum Mindestleistungsumfang wird die funktionale Leistungsbeschreibung enthalten. Ein hoher Vorfertigungsgrad der Wohnbauten für eine Serienfertigung als Typenbauten ist empfehlenswert, aber keine Bedingung. Neben den reinen Wohnfunktionen sind standortbezogen zusätzlich Räume/Bauten für Verwaltung, Technik und gemeinschaftliche Unternehmungen vorzusehen. Wünschenswert ist zudem die Möglichkeit einer sinnvollen Nachnutzung für Zielgruppen des sozialen Wohnungsbaus.
Der Auftraggeber beabsichtigt, mit bis zu acht Unternehmen Rahmenvereinbarungen (Laufzeit vier Jahre) über die schlüsselfertige Errichtung der Wohnbauten abzuschließen, auf deren Grundlage dann jeweils die einzelnen Abrufe erfolgen können.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung kann – je nach Ergebnis der Verhandlungen – bereits ein Festkontingent und/oder ein erster Abruf verbindlich beauftragt werden.
Je nach der weiteren Entwicklung der Unterbringungssituation kann es notwendig werden, bereits während des laufenden Verhandlungsverfahrens Einzelaufträge auf der Basis von § 3 EG Abs. 5 S. 1 Nr. 4 VOB/A (Dringlichkeitsauftrag) zu vergeben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-06.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-06 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-08-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau kompletter Wohnhäuser
Menge oder Umfang:
Der konkrete Bedarf der nächsten 4 Jahre hängt zum einen von der weiteren Entwicklung der Flüchtlinge ab, die Hamburg zugewiesen werden und zum anderen von der Verfügbarkeit geeigneter Standorte im Gebiet der FHH. Derzeit geht der Auftraggeber davon aus, dass über die ausschreibungsgegenständlichen Rahmenvereinbarungen während der Laufzeit ca. 6 000 bis 12 000 Unterkunftsplätze geschaffen werden sollen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau kompletter Wohnhäuser 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: f & w fördern und wohnen AöR
Postanschrift: Grüner Deich 17
Postleitzahl: 20097
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.foerdernundwohnen.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-06 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 153-281692
ABl. S-Ausgabe: 153
Zusätzliche Informationen
1. Die Ausschreibung der Rahmenverträge erfolgt im Verhandlungsverfahren auf der Grundlage einer rein funktionalen Leistungsbeschreibung mit vorgegebenen Standardgrundrissen und einem Mindestausstattungsumfang. Gegenstand der Verhandlungen sollen neben einer möglicherweise erforderlichen Veränderung der Grundrisse oder Ausstattung dann insbesondere die folgenden Vertragspunkte sein: Mindestkontingent, verbindliche Erstbestellung, Lebensdauer der Gebäude, verwendete Materialien, mögliche Nachnutzung, Zahlungsmodalitäten und Sicherheiten, ggfs. Mengenstaffel sowie Grad der Schlüsselfertigkeit und Anschlussleistungen. 2. Die Bewerbungsunterlagen sind bei der unter Ziffer I.1 genannten Kontaktstelle abzufordern (GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB). Die Abforderung und die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Eine Abforderung per E-Mail ist ausreichend (ojauch@goerg.de sowie gleichzeitig parallel carndt@goerg.de). Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen an die E-Mail-Adresse übermittelt, von der aus die Bewerbungsunterlagen abgefordert wurden. 3. Teilnahmeanträge sind ausschließlich über den Postweg oder direkt an die in Ziffer I.1) benannte Stelle in zweifacher Ausfertigung zu übermitteln (GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB). Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag/Behältnis einzureichen und als solche zu kennzeichnen. Die Bewerber haben den Umschlag neben der Anschrift mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag f&w Wohnbauten" // Poststelle: Nicht vor dem 7.9.2015, 12:00 Uhr, öffnen“ zu versehen. 4. Durch die Abforderung der Bewerbungsunterlagen verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf den jeweiligen Teilnahmeantrag bzw. das jeweilige Angebot. f&w ihrerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden. 5. Bewerber, die die nach Abschnitt III) dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bewerber können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen. 6. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind (vgl. § 7 Abs. 1 HmbVgG). Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen. 7. Elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge werden von der Wertung ausgeschlossen. Eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen beim Auftraggeber ist mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen nicht möglich. Daher kann der Auftraggeber auch sonst bei an ihn gerichteten E-Mails/Telefax-Schreiben die Rechtzeitigkeit, Integrität und Vertraulichkeit der Übermittlung nicht gewährleisten. Diese Kommunikationsmittel sind nur für diesbezüglich unkritische Informationen geeignet. 8. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit der Anforderung der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu. 9. Auf § 10 Abs. 2 Hmb. Transparenzgesetz wird hingewiesen. 10. Zu II.2.2): Inwieweit die Herstellung der Außenanlagen als Option vorgesehen werden, ist Gegenstand der Verhandlungen. 11. Zu IV.3.4): Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bieter voraussichtlich bereits am 10.9.2015 die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den Verhandlungsgesprächen zugesandt. Die Terminierung der Verhandlungsgespräche ist für den Zeitraum vom 29.10.2015 bis zum 5.11.2015 vorgesehen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die f & w fördern und wohnen AöR („f&w“) ist als soziales Dienstleistungsunternehmen unter anderem dafür zuständig, in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung („örU“) der Freien und Hansestadt Hamburg („FHH“) zusätzliche Kapazitäten an Wohn- und Betreuungseinrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber zu schaffen. Zurzeit besteht in Hamburg aufgrund des starken Anstiegs der Asylbegehrenden ein erheblicher Kapazitätsbedarf in der örU. Nach neuesten Zahlen ist damit zu rechnen, dass im laufenden Jahr 2015 über 15 000 Asylbegehrende, überwiegend Flüchtlinge aus Krisen- und Kriegsgebieten, zusätzlich in Hamburg unterzubringen sind. Auch in den kommenden Jahren wird aller Voraussicht nach die Schaffung weiterer Kapazitäten erforderlich sein.
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Die langfristige Unterbringung soll in festen Wohnbauten erfolgen. Ausschreibungsseitige Vorgaben für die Bauweise der Wohnbauten gibt es nicht; somit kommen neben Massiv- oder Leicht- auch Fertig- und Holzbauweisen in Betracht. Ausgeschlossen sind jedoch Wohncontainer und Wohnmodulgebäude (Wohnunterkünfte und Übergangswohnheime in modularer Bauweise), die Gegenstand der bereits laufenden Ausschreibung 2015/S 137-251596 sind. Rechtliche Anforderungen (EnEV, Brandschutz etc.) sind unabhängig von der Bauweise zwingend einzuhalten.
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Gegenstand dieser Ausschreibung zur schlüsselfertige Errichtung der Wohnbauten sind alle Leistungen, die zur Inbetriebnahme der Wohnbauten erforderlich sind („schlüsselfertig“), einschließlich Gründung und Erschließung (Ver- und Entsorgung). Einzelheiten zum Mindestleistungsumfang wird die funktionale Leistungsbeschreibung enthalten. Ein hoher Vorfertigungsgrad der Wohnbauten für eine Serienfertigung als Typenbauten ist empfehlenswert, aber keine Bedingung. Neben den reinen Wohnfunktionen sind standortbezogen zusätzlich Räume/Bauten für Verwaltung, Technik und gemeinschaftliche Unternehmungen vorzusehen. Wünschenswert ist zudem die Möglichkeit einer sinnvollen Nachnutzung für Zielgruppen des sozialen Wohnungsbaus.
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Der Auftraggeber beabsichtigt, mit bis zu acht Unternehmen Rahmenvereinbarungen (Laufzeit vier Jahre) über die schlüsselfertige Errichtung der Wohnbauten abzuschließen, auf deren Grundlage dann jeweils die einzelnen Abrufe erfolgen können.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung kann – je nach Ergebnis der Verhandlungen – bereits ein Festkontingent und/oder ein erster Abruf verbindlich beauftragt werden.
Je nach der weiteren Entwicklung der Unterbringungssituation kann es notwendig werden, bereits während des laufenden Verhandlungsverfahrens Einzelaufträge auf der Basis von § 3 EG Abs. 5 S. 1 Nr. 4 VOB/A (Dringlichkeitsauftrag) zu vergeben.
Es werden Varianten akzeptiert
Beschreibung der Optionen: Herstellung der Außenanlagen.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: AVV 087-2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Soweit unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) lediglich Erklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern oder ergänzende Auskünfte zu verlangen. Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, entscheidet der Auftraggeber nach seinem Ermessen über eine Nachforderung.
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Die Bewerbungsunterlagen sind bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle abzufordern (GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB). Die Abforderung und die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Eine Abforderung per E-Mail ist ausreichend (ojauch@goerg.de sowie gleichzeitig parallel carndt@goerg.de).
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Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5).
Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
PL1. Angabe des Eintrags im Präqualifikationsverzeichnis für präqualifizierte Unternehmen oder Eigenerklärung zur Eignung gemäß § 6 EG Abs. 3 Nr. 2 VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen. Die Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis ist zu belegen.
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PL2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z.B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung; auf Anforderung auch der Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist (eine Kopie ist ausreichend; das Ausstellungsdatum darf nicht älter als drei Monate sein).
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PL3. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und einer Krankenkasse (diejenige, bei der die meisten Mitarbeiter des Bewerbers versichert sind), dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern sowie Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß beigekommen ist (Nachweise; Kopien sind ausreichend; das Ausstellungsdatum darf nicht älter als sechs Monate sein), ggf. Bescheinigung für das beherrschende Unternehmen.
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Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft.
Will ein Bewerber bzw. ein Unternehmen sich auf die Leistungsfähigkeit (z.B. wirtschaftliche, technische, personelle Kapazitäten, Referenzen) eines Dritten berufen, so sind zusätzlich auch für den Dritten die für das sich auf ihn berufende Unternehmen erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen, soweit für den jeweiligen Leistungsbereich relevant. Hierfür ist das vollständig ausgefüllte und auch vom Nachunternehmer unterzeichnete Formblatt „Nachunternehmereinsatz“ mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
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Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Im Übrigen gelten die später die in den Vergabeunterlagen gemachten Angaben und Bedingungen:
— EG Bewerbungsbedingungen
— Besondere Vertragsbedingungen – VOB -
— Zusätzliche Vertragsbedingungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
WL1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch keine drei Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
WL2. Vorlage einer aktuellen allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und das Zahlungsverhalten des Bewerbers bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Nachweis), ggf. bezogen auf das beherrschende Unternehmen. Falls der Bewerber noch keine drei Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (kaufmännisch, technisch, sonstiges) in den letzten drei Jahren, ggf. Angaben für das beherrschende Unternehmen. Falls der Bewerber noch keine drei Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
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TL2. Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten maximal drei Jahren (Eigenerklärungen). Bitte fügen Sie nach Möglichkeit Produktblätter, -beschreibungen, Fotos und Grundrisse bei.
TL3. Darstellung der eigenen Fertigungskapazität bzw. der Kapazität der Bezugsquellen.
Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als fünf Referenzen ein. Die Referenzprojekte müssen bereits abgeschlossenen sein. Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Der Auftraggeber kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Einzelheiten sind Gegenstand der Verhandlungen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Einzelheiten sind Gegenstand der Verhandlungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass
— im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird und
— alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag ihre Mitglieder und deren jeweils vorgesehenen Aufgaben (Arbeitsteilung) innerhalb des Projektes zu beschreiben und die Gründe und Motive für die Zusammenarbeit darzulegen. Sie haben zudem einen Vertreter zu benennen, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber vertritt.
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Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer Bietergemeinschaft (unter anderem mit Blick auf § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) belegen. Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder als verantworlticher Nachunternehmer – an diesem Ausschreibungsverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen
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werden.
Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer.
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Sonstige besondere Bedingungen:
1. Die am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter haben im Laufe des Verhandlungsverfahrens eine Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) abzugeben (siehe Formblatt „Angebot EG – VOB -“, Ziffer 8, in den später ausgehändigten Vergabeunterlagen). Das in den später ausgehändigten Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden.
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2. Es wird darauf hingewiesen, dass sich diese Eigenerklärung hinsichtlich der Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns nach § 5 Abs. 1 HmbMinLohnG nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland erbringen.
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3. Auf § 5 HmbVgG bei der Einbindung von Nachunternehmern wird hingewiesen.

Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 8
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Mindestzahl der Bewerber: 10
Objektive Auswahlkriterien:
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Zuverlässigkeit, die Leistungsfähigkeit und Fachkunde. Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.2) dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet.1. Die Zuverlässigkeit wird anhand der unter Ziffer III.2.1) abgeforderten Nachweise und Eigenerklärungen festgestellt (PL1 bis PL3). Nur Bewerber, die die Erklärungen anforderungsgemäß abgeben, können als zuverlässig und damit insoweit als geeignet betrachtet werden (K.O.-Kriterium).2. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 40 % (Leistungsfähigkeit) zu 60 % (Fachkunde). Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.2.2) (WL1 und WL2) genannten Eignungskriterien (Angaben und Nachweise) herangezogen. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziffer III.2.3) (TL1 bis TL3) genannten Eignungskriterien (Angaben und Nachweise) berücksichtigt. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden (Punkte)Skala/Notenstufen. Pro Eignungskriterium (Leistungsfähigkeit/Fachkunde) werden bis zu 10 Bewertungspunkte vergeben:– 10 P. = sehr gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit über dem Durchschnitt;– 8 P. = gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld deutlich über dem Durchschnitt;– 6 P. = vollbefriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im oberen Durchschnittsbereich;– 4 P. = befriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im unteren Durchschnitt;– 2 P. = ausreichend: Bewerber lässt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld nur Unterdurchschnittliches erwarten.Im Bereich zwischen 2 und 10 Punkten können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (3 P., 5 P., 7 P., 9 P.), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunter liegenden geraden Punktezahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums mit 0 Punkten würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat. Die Gesamtbewertung erfolgt pro Teilnahmeantrag, in dem die Punktzahl pro Eignungskriterium mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und dann addiert wird. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um die Zuschlagskriterien.
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Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-09-10 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Lieferzeit und Errichtungsdauer (30)
2. Preis (30)
3. Ausstattung, Verarbeitung und Langlebigkeit (20)
4. Grad der Schlüsselfertigkeit bzw. Anschluss- und Zusatzleistungen (10)
5. Nachnutzungsmöglichkeiten (10)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Beschaffungsmanagement
Name: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Postanschrift: Dammtorstraße 12
Postleitzahl: 20354
Kontaktperson: Kersten Wagner-Cardenal
Telefon: +49 40500360480 📞
Fax: +49 40500360444 📠
URL für weitere Informationen: http://www.goerg.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.goerg.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.goerg.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: AVV 087-2015
Zusätzliche Informationen
1. Die Ausschreibung der Rahmenverträge erfolgt im Verhandlungsverfahren auf der Grundlage einer rein funktionalen Leistungsbeschreibung mit vorgegebenen Standardgrundrissen und einem Mindestausstattungsumfang. Gegenstand der Verhandlungen sollen neben einer möglicherweise erforderlichen Veränderung der Grundrisse oder Ausstattung dann insbesondere die folgenden Vertragspunkte sein: Mindestkontingent, verbindliche Erstbestellung, Lebensdauer der Gebäude, verwendete Materialien, mögliche Nachnutzung, Zahlungsmodalitäten und Sicherheiten, ggfs. Mengenstaffel sowie Grad der Schlüsselfertigkeit und Anschlussleistungen.
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2. Die Bewerbungsunterlagen sind bei der unter Ziffer I.1 genannten Kontaktstelle abzufordern (GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB). Die Abforderung und die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Eine Abforderung per E-Mail ist ausreichend (ojauch@goerg.de sowie gleichzeitig parallel carndt@goerg.de). Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen an die E-Mail-Adresse übermittelt, von der aus die Bewerbungsunterlagen abgefordert wurden.
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3. Teilnahmeanträge sind ausschließlich über den Postweg oder direkt an die in Ziffer I.1) benannte Stelle in zweifacher Ausfertigung zu übermitteln (GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB). Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag/Behältnis einzureichen und als solche zu kennzeichnen. Die Bewerber haben den Umschlag neben der Anschrift mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag f&w Wohnbauten" // Poststelle: Nicht vor dem 7.9.2015, 12:00 Uhr, öffnen“ zu versehen.
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4. Durch die Abforderung der Bewerbungsunterlagen verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf den jeweiligen Teilnahmeantrag bzw. das jeweilige Angebot. f&w ihrerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
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5. Bewerber, die die nach Abschnitt III) dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bewerber können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.
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6. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind (vgl. § 7 Abs. 1 HmbVgG). Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen.
7. Elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge werden von der Wertung ausgeschlossen. Eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen beim Auftraggeber ist mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen nicht möglich. Daher kann der Auftraggeber auch sonst bei an ihn gerichteten E-Mails/Telefax-Schreiben die Rechtzeitigkeit, Integrität und Vertraulichkeit der Übermittlung nicht gewährleisten. Diese Kommunikationsmittel sind nur für diesbezüglich unkritische Informationen geeignet.
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8. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit der Anforderung der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
9. Auf § 10 Abs. 2 Hmb. Transparenzgesetz wird hingewiesen.
10. Zu II.2.2): Inwieweit die Herstellung der Außenanlagen als Option vorgesehen werden, ist Gegenstand der Verhandlungen.
11. Zu IV.3.4): Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bieter voraussichtlich bereits am 10.9.2015 die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den Verhandlungsgesprächen zugesandt. Die Terminierung der Verhandlungsgespräche ist für den Zeitraum vom 29.10.2015 bis zum 5.11.2015 vorgesehen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt – Vergaberecht, Zivilrecht und Forderungsmanagement
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bsu.hamburg.de 📧
Telefon: +49 40428402441 📞
Fax: +49 40428402039 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2015/S 153-281692 (2015-08-06)