Schuldnerberatung von Untersuchungsgefangenen und Strafgefangenen in den Justizvollzugsanstalten und der Jugendanstalt Schleswig-Holstein Vergeben werden soll die Schuldnerberatung von Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten Lübeck, Neumünster, Kiel, Itzehoe, Flensburg und der Jugendanstalt Schleswig zum 1.1.2016. Beratungsziel ist die Schuldenregulierung und Opferentschädigung als Prävention vor weiteren Straftaten. Die Schuldnerberatung hat die wichtige Funktion, Übersicht und Ordnung in die Verbindlichkeiten zu bringen und die Unterstützung bei der Schuldenregulierung zu gewährleisten, sie dient somit der Resozialisierung der Gefangenen. Ziel ist es, verschuldete Gefangene in die Lage zu versetzen, sich ihrer finanziellen Situation zu stellen und verantwortlich damit umzugehen, Kontakte zu den Gläubigern herzustellen und darüber hinaus soll auch die Opferentschädigung durch die Schuldnerberatung ermöglicht werden. Die Schuldnerberatung soll als individuelles Beratungsangebot erfolgen unter dem Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe mit den inhaltlichen Schwerpunkten: — Beratung der individuellen Finanzlage und Haushaltsführung. — Beendigung von Dauerschuldverhältnissen. — Verhinderung eines Verschuldensanstieges. — Entwicklung einer Sanierungsstrategie mit dem Inhaftierten, sofern es sich um Schulden aus Straftaten handelt. — Prüfung eines außergerichtlichen Einigungsversuches. — Einleiten und Begleitung von Insolvenzverfahren. — Weitervermittlung in eine kommunale Beratungsstelle zur Flankierung der Entlassungssituation. Darüber hinaus soll in Abstimmung mit den Justizvollzugsanstalten und der Jugendanstalt ein Gruppenangebot durchgeführt werden. Bei dem Gruppenangebot sollen allgemeine Informationen über sog. Schuldenfallen, Möglichkeiten der Schuldnerberatung etc. mitgeteilt werden. Der Träger dokumentiert seine Tätigkeiten. Dazu zählen die standardisierte Rückmeldung über Beratungsprozesse, monatliche Klientenlisten, Jahresberichte u. ä. Art und Umfang der Dokumentation werden mit der jeweiligen Anstalt abgestimmt. Die Anwesenheit der Schuldnerberater wird durch Teilnahme an der Zeiterfassung der jeweiligen Anstalt dokumentiert. Der Auftragnehmer hat die geeignete Fortbildung seines Personals und die Teilnahme an Arbeitskreissitzungen außerhalb der vereinbarten Fachleistungsstunden sicherzustellen. Die Fachaufsicht liegt beim Auftragnehmer. Bedarfsverschiebungen durch z. B. veränderte Belegung der Anstalten, Veränderung der Klientenpopulation u. a. können eine Anpassung der Fachleistungsstunden erforderlich machen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-05-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratungsdienste
Menge oder Umfang:
Die Schuldnerberatung wird an folgenden Standorten mit unterschiedlichen Schwerpunkten ausgewiesen:Los 1:JVA Lübeck ca. 70 Fachleistungsstunden.Die Justizvollzugsanstalt Lübeck vollstreckt an männlichen Erwachsenen.— Freiheitsstrafen bis 6 Monaten im Erstvollzug für den Landgerichtsbezirk Lübeck.— Freiheitsstrafen ab 5 Jahren im Erstvollzug.— Freiheitsstrafen ab 3 Jahren im Regelvollzug.— lebenslange Freiheitsstrafen und Sicherungsverwahrung.— Untersuchungshaft für den Landgerichtsbezirk Lübeck.— Sozialtherapie.— offenen Vollzug.sowie— Untersuchungs-und Strafhaft an Frauen.Los 2:JVA Neumünster ca. 90 Fachleistungsstunden.Die Justizvollzugsanstalt Neumünster vollstreckt an männlichen Erwachsenen.— Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis 5 Jahren im Erstvollzug,— Untersuchungshaft für den Landgerichtsbezirk Kiel und— Strafhaft in Abweichung vom Vollstreckungsplan zur beruflichen/schulischen Qualifizierung, sowie an männlichen jungen Gefangenen,— Freiheitsstrafen bis zum Alter von 24 Jahren und— Untersuchungshaft bis zum Alter von 21 Jahren.Los 3:JVA Kiel ca. 60 FachleistungsstundenDie Justizvollzugsanstalt Kiel vollstreckt an männlichen Erwachsenen:— Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren im Regelvollzug für die LG-Bezirke Kiel, Itzehoe und Flensburg,— Freiheitsstrafen bis zu 6 Monaten im Erstvollzug für die LG-Bezirke Kiel, Itzehoe und Flensburg.Los 4:JA Schleswig ca. 17 Fachleistungsstunden.Die Jugendanstalt Schleswig vollstreckt.— Freiheitsstrafen bis zum Alter von 24 Jahren;— Untersuchungshaft bis zum Alter von 21 Jahren.Los 5:JVA Flensburg ca. 14 Fachleistungsstunden.Die Justizvollzugsanstalt Flensburg vollstreckt an männlichen Erwachsenen.— Untersuchungshaft aus dem Landgerichtsbezirk Flensburg;— Verbüßung von Strafarrest, Ordnungs- Sicherungs-Zwangs- und Erzwingungshaft sowie Ersatzfreiheitsstrafen und Freiheitsstrafen.Los 6:JVA Itzehoe ca. 4 Fachleistungsstunden.Die Justizvollzugsanstalt Itzehoe vollstreckt an männlichen Erwachsenen:— Untersuchungshaft für den Landgerichtsbezirk Itzehoe;— kurze Freiheitsstrafen nach Einzelfallprüfung.Bei den zur Kalkulation angegebenen Fachleistungsstunden handelt es sich um Richtwerte der letzten Jahre. Es besteht kein Anspruch auf die volle Abnahme der angegebenen Fachleistungsstunden je Los.
Die Schuldnerberatung wird an folgenden Standorten mit unterschiedlichen Schwerpunkten ausgewiesen:Los 1:JVA Lübeck ca. 70 Fachleistungsstunden.Die Justizvollzugsanstalt Lübeck vollstreckt an männlichen Erwachsenen.— Freiheitsstrafen bis 6 Monaten im Erstvollzug für den Landgerichtsbezirk Lübeck.— Freiheitsstrafen ab 5 Jahren im Erstvollzug.— Freiheitsstrafen ab 3 Jahren im Regelvollzug.— lebenslange Freiheitsstrafen und Sicherungsverwahrung.— Untersuchungshaft für den Landgerichtsbezirk Lübeck.— Sozialtherapie.— offenen Vollzug.sowie— Untersuchungs-und Strafhaft an Frauen.Los 2:JVA Neumünster ca. 90 Fachleistungsstunden.Die Justizvollzugsanstalt Neumünster vollstreckt an männlichen Erwachsenen.— Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis 5 Jahren im Erstvollzug,— Untersuchungshaft für den Landgerichtsbezirk Kiel und— Strafhaft in Abweichung vom Vollstreckungsplan zur beruflichen/schulischen Qualifizierung, sowie an männlichen jungen Gefangenen,— Freiheitsstrafen bis zum Alter von 24 Jahren und— Untersuchungshaft bis zum Alter von 21 Jahren.Los 3:JVA Kiel ca. 60 FachleistungsstundenDie Justizvollzugsanstalt Kiel vollstreckt an männlichen Erwachsenen:— Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren im Regelvollzug für die LG-Bezirke Kiel, Itzehoe und Flensburg,— Freiheitsstrafen bis zu 6 Monaten im Erstvollzug für die LG-Bezirke Kiel, Itzehoe und Flensburg.Los 4:JA Schleswig ca. 17 Fachleistungsstunden.Die Jugendanstalt Schleswig vollstreckt.— Freiheitsstrafen bis zum Alter von 24 Jahren;— Untersuchungshaft bis zum Alter von 21 Jahren.Los 5:JVA Flensburg ca. 14 Fachleistungsstunden.Die Justizvollzugsanstalt Flensburg vollstreckt an männlichen Erwachsenen.— Untersuchungshaft aus dem Landgerichtsbezirk Flensburg;— Verbüßung von Strafarrest, Ordnungs- Sicherungs-Zwangs- und Erzwingungshaft sowie Ersatzfreiheitsstrafen und Freiheitsstrafen.Los 6:JVA Itzehoe ca. 4 Fachleistungsstunden.Die Justizvollzugsanstalt Itzehoe vollstreckt an männlichen Erwachsenen:— Untersuchungshaft für den Landgerichtsbezirk Itzehoe;— kurze Freiheitsstrafen nach Einzelfallprüfung.Bei den zur Kalkulation angegebenen Fachleistungsstunden handelt es sich um Richtwerte der letzten Jahre. Es besteht kein Anspruch auf die volle Abnahme der angegebenen Fachleistungsstunden je Los.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratungsdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein, vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Postanschrift: Gartenstraße 6
Postleitzahl: 24103
Postort: Kiel
Kontakt
Internetadresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/II/ii_node.html🌏
E-Mail: jasmin.erich@gmsh.de📧
Telefon: +49 4315991518📞
Fax: +49 4315991465 📠
1. Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens Dienstag, 7. Juli 2015 zu richten an:
E-Mail: jasmin.erich@gmsh.de
Fax: +49 4315991465
Eingehende Fragen werden in einem Fragen- und Antwortenkatalog beantwortet. Informationen werden sowohl auf dem Postweg, elektronisch sowie mittels Telekopie oder durch eine Kombination dieser Kommunikationsmittel übermittelt (gem. § 13 EG Abs. 1).
2. Mit dem Angebot zusätzlich zu den in Abschnitt III.2 genannten Nachweisen sind einzureichen:
a) Preisblatt (je Los);
b) wenn erforderlich, Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (bei Einsatz von Nachunternehmern, Vorlage spätestens vor Zuschlagserteilung auf Verlangen der Vergabestelle);
c) Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten nach dem Tariftreue und Vergabegesetz Schleswig- Holstein vom 31.05.2013 – TTG (GVOBl. Schl.-H.2013 S. 239).
4. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 25.000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärungen im Angebotsschreiben (wird mit den Vergabeunterlagen versandt) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
Eingehende Fragen werden in einem Fragen- und Antwortenkatalog beantwortet. Informationen werden sowohl auf dem Postweg, elektronisch sowie mittels Telekopie oder durch eine Kombination dieser Kommunikationsmittel übermittelt (gem. § 13 EG Abs. 1).
2. Mit dem Angebot zusätzlich zu den in Abschnitt III.2 genannten Nachweisen sind einzureichen:
a) Preisblatt (je Los);
b) wenn erforderlich, Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (bei Einsatz von Nachunternehmern, Vorlage spätestens vor Zuschlagserteilung auf Verlangen der Vergabestelle);
c) Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten nach dem Tariftreue und Vergabegesetz Schleswig- Holstein vom 31.05.2013 – TTG (GVOBl. Schl.-H.2013 S. 239).
4. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 25.000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärungen im Angebotsschreiben (wird mit den Vergabeunterlagen versandt) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Schuldnerberatung von Untersuchungsgefangenen und Strafgefangenen in den Justizvollzugsanstalten und der Jugendanstalt Schleswig-Holstein
Vergeben werden soll die Schuldnerberatung von Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten Lübeck, Neumünster, Kiel, Itzehoe, Flensburg und der Jugendanstalt Schleswig zum 1.1.2016.
Beratungsziel ist die Schuldenregulierung und Opferentschädigung als Prävention vor weiteren Straftaten.
Die Schuldnerberatung hat die wichtige Funktion, Übersicht und Ordnung in die Verbindlichkeiten zu bringen und die Unterstützung bei der Schuldenregulierung zu gewährleisten, sie dient somit der Resozialisierung der Gefangenen. Ziel ist es, verschuldete Gefangene in die Lage zu versetzen, sich ihrer finanziellen Situation zu stellen und verantwortlich damit umzugehen, Kontakte zu den Gläubigern herzustellen und darüber hinaus soll auch die Opferentschädigung durch die Schuldnerberatung ermöglicht werden.
Die Schuldnerberatung hat die wichtige Funktion, Übersicht und Ordnung in die Verbindlichkeiten zu bringen und die Unterstützung bei der Schuldenregulierung zu gewährleisten, sie dient somit der Resozialisierung der Gefangenen. Ziel ist es, verschuldete Gefangene in die Lage zu versetzen, sich ihrer finanziellen Situation zu stellen und verantwortlich damit umzugehen, Kontakte zu den Gläubigern herzustellen und darüber hinaus soll auch die Opferentschädigung durch die Schuldnerberatung ermöglicht werden.
Die Schuldnerberatung soll als individuelles Beratungsangebot erfolgen unter dem Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe mit den inhaltlichen Schwerpunkten:
— Beratung der individuellen Finanzlage und Haushaltsführung.
— Beendigung von Dauerschuldverhältnissen.
— Verhinderung eines Verschuldensanstieges.
— Entwicklung einer Sanierungsstrategie mit dem Inhaftierten, sofern es sich um Schulden aus Straftaten handelt.
— Prüfung eines außergerichtlichen Einigungsversuches.
— Einleiten und Begleitung von Insolvenzverfahren.
— Weitervermittlung in eine kommunale Beratungsstelle zur Flankierung der Entlassungssituation.
Darüber hinaus soll in Abstimmung mit den Justizvollzugsanstalten und der Jugendanstalt ein Gruppenangebot durchgeführt werden. Bei dem Gruppenangebot sollen allgemeine Informationen über sog. Schuldenfallen, Möglichkeiten der Schuldnerberatung etc. mitgeteilt werden.
Darüber hinaus soll in Abstimmung mit den Justizvollzugsanstalten und der Jugendanstalt ein Gruppenangebot durchgeführt werden. Bei dem Gruppenangebot sollen allgemeine Informationen über sog. Schuldenfallen, Möglichkeiten der Schuldnerberatung etc. mitgeteilt werden.
Der Träger dokumentiert seine Tätigkeiten. Dazu zählen die standardisierte Rückmeldung über Beratungsprozesse, monatliche Klientenlisten, Jahresberichte u. ä. Art und Umfang der Dokumentation werden mit der jeweiligen Anstalt abgestimmt.
Die Anwesenheit der Schuldnerberater wird durch Teilnahme an der Zeiterfassung der jeweiligen Anstalt dokumentiert.
Der Auftragnehmer hat die geeignete Fortbildung seines Personals und die Teilnahme an Arbeitskreissitzungen außerhalb der vereinbarten Fachleistungsstunden sicherzustellen.
Die Fachaufsicht liegt beim Auftragnehmer.
Bedarfsverschiebungen durch z. B. veränderte Belegung der Anstalten, Veränderung der Klientenpopulation u. a. können eine Anpassung der Fachleistungsstunden erforderlich machen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: JVA Lübeck
Kurze Beschreibung:
Schuldnerberatung von Untersuchungsgefangenen und…
… Strafgefangenen.Die Justizvollzugsanstalt Lübeck vollstreckt an männlichen Erwachsenen.— Freiheitsstrafen bis 6 Monaten im Erstvollzug für den Landgerichtsbezirk Lübeck.— Freiheitsstrafen ab 5 Jahren im Erstvollzug.— Freiheitsstrafen ab 3 Jahren im Regelvollzug.— lebenslange Freiheitsstrafen und Sicherungsverwahrung.— Untersuchungshaft für den Landgerichtsbezirk Lübeck.— Sozialtherapie.— offenen Vollzug.sowie:— Untersuchungs-und Strafhaft an Frauen.
… Strafgefangenen.
Die Justizvollzugsanstalt Lübeck vollstreckt an männlichen Erwachsenen.
— Freiheitsstrafen bis 6 Monaten im Erstvollzug für den Landgerichtsbezirk Lübeck.
— Freiheitsstrafen ab 5 Jahren im Erstvollzug.
— Freiheitsstrafen ab 3 Jahren im Regelvollzug.
— lebenslange Freiheitsstrafen und Sicherungsverwahrung.
— Untersuchungshaft für den Landgerichtsbezirk Lübeck.
— Sozialtherapie.
— offenen Vollzug.
sowie:
— Untersuchungs-und Strafhaft an Frauen.
Menge oder Umfang: Das geschätzte Volumen beläuft sich auf 70 Fachleistungsstunden.Bei den zur Kalkulation angegebenen Fachleistungsstunden handelt es sich um Richtwerte der letzten Jahre. Es besteht kein Anspruch auf die volle Abnahme der angegebenen Fachleistungsstunden.
Das geschätzte Volumen beläuft sich auf 70 Fachleistungsstunden.
Bei den zur Kalkulation angegebenen Fachleistungsstunden handelt es sich um Richtwerte der letzten Jahre. Es besteht kein Anspruch auf die volle Abnahme der angegebenen Fachleistungsstunden.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: JVA Neumünster
Kurze Beschreibung:
Schuldnerberatung von Untersuchungsgefangenen und Strafgefangenen.Die Justizvollzugsanstalt Neumünster vollstreckt an männlichen Erwachsenen.— Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis 5 Jahren im Erstvollzug,— Untersuchungshaft für den Landgerichtsbezirk Kiel und— Strafhaft in Abweichung vom Vollstreckungsplan zur beruflichen/schulischen Qualifizierung sowie an männlichen jungen Gefangenen,— Freiheitsstrafen bis zum Alter von 24 Jahren und— Untersuchungshaft bis zum Alter von 21 Jahren.
Schuldnerberatung von Untersuchungsgefangenen und Strafgefangenen.Die Justizvollzugsanstalt Neumünster vollstreckt an männlichen Erwachsenen.— Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis 5 Jahren im Erstvollzug,— Untersuchungshaft für den Landgerichtsbezirk Kiel und— Strafhaft in Abweichung vom Vollstreckungsplan zur beruflichen/schulischen Qualifizierung sowie an männlichen jungen Gefangenen,— Freiheitsstrafen bis zum Alter von 24 Jahren und— Untersuchungshaft bis zum Alter von 21 Jahren.
Die Justizvollzugsanstalt Neumünster vollstreckt an männlichen Erwachsenen.
— Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis 5 Jahren im Erstvollzug,
— Untersuchungshaft für den Landgerichtsbezirk Kiel und
— Strafhaft in Abweichung vom Vollstreckungsplan zur beruflichen/schulischen Qualifizierung sowie an männlichen jungen Gefangenen,
— Freiheitsstrafen bis zum Alter von 24 Jahren und
— Untersuchungshaft bis zum Alter von 21 Jahren.
Menge oder Umfang: Das geschätzte Volumen beläuft sich auf 90 Fachleistungsstunden.Bei den zur Kalkulation angegebenen Fachleistungsstunden handelt es sich um Richtwerte der letzten Jahre. Es besteht kein Anspruch auf die volle Abnahme der angegebenen Fachleistungsstunden.
Das geschätzte Volumen beläuft sich auf 90 Fachleistungsstunden.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: JVA Kiel
Kurze Beschreibung:
Schuldnerberatung von Untersuchungsgefangenen und Strafgefangenen.Die Justizvollzugsanstalt Kiel vollstreckt an männlichen Erwachsenen.— Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren im Regelvollzug für die LG-Bezirke Kiel, Itzehoe und Flensburg.— Freiheitsstrafen bis zu 6 Monaten im Erstvollzug für die LG-Bezirke Kiel, Itzehoe und Flensburg.
Schuldnerberatung von Untersuchungsgefangenen und Strafgefangenen.Die Justizvollzugsanstalt Kiel vollstreckt an männlichen Erwachsenen.— Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren im Regelvollzug für die LG-Bezirke Kiel, Itzehoe und Flensburg.— Freiheitsstrafen bis zu 6 Monaten im Erstvollzug für die LG-Bezirke Kiel, Itzehoe und Flensburg.
Die Justizvollzugsanstalt Kiel vollstreckt an männlichen Erwachsenen.
— Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren im Regelvollzug für die LG-Bezirke Kiel, Itzehoe und Flensburg.
— Freiheitsstrafen bis zu 6 Monaten im Erstvollzug für die LG-Bezirke Kiel, Itzehoe und Flensburg.
Menge oder Umfang: Das geschätzte Volumen beläuft sich auf 60 Fachleistungsstunden.Bei den zur Kalkulation angegebenen Fachleistungsstunden handelt es sich um Richtwerte der letzten Jahre. Es besteht kein Anspruch auf die volle Abnahme der angegebenen Fachleistungsstunden.
Das geschätzte Volumen beläuft sich auf 60 Fachleistungsstunden.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: JA Schleswig
Kurze Beschreibung:
Schuldnerberatung von Untersuchungsgefangenen und Strafgefangenen.Die Jugendanstalt Schleswig vollstreckt.— Freiheitsstrafen bis zum Alter von 24 Jahren.— Untersuchungshaft bis zum Alter von 21 Jahren.
Die Jugendanstalt Schleswig vollstreckt.
— Freiheitsstrafen bis zum Alter von 24 Jahren.
Menge oder Umfang: Das geschätzte Volumen beläuft sich auf 17 Fachleistungsstunden.Bei den zur Kalkulation angegebenen Fachleistungsstunden handelt es sich um Richtwerte der letzten Jahre. Es besteht kein Anspruch auf die volle Abnahme der angegebenen Fachleistungsstunden.
Das geschätzte Volumen beläuft sich auf 17 Fachleistungsstunden.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: JVA Flensburg
Kurze Beschreibung:
Schuldnerberatung von Untersuchungsgefangenen und Strafgefangenen.Die Justizvollzugsanstalt Flensburg vollstreckt an männlichen Erwachsenen.— Untersuchungshaft aus dem Landgerichtsbezirk Flensburg.— Verbüßung von Strafarrest, Ordnungs- Sicherungs-Zwangs- und Erzwingungshaft sowie Ersatzfreiheitsstrafen und Freiheitsstrafen.
Schuldnerberatung von Untersuchungsgefangenen und Strafgefangenen.Die Justizvollzugsanstalt Flensburg vollstreckt an männlichen Erwachsenen.— Untersuchungshaft aus dem Landgerichtsbezirk Flensburg.— Verbüßung von Strafarrest, Ordnungs- Sicherungs-Zwangs- und Erzwingungshaft sowie Ersatzfreiheitsstrafen und Freiheitsstrafen.
Die Justizvollzugsanstalt Flensburg vollstreckt an männlichen Erwachsenen.
— Untersuchungshaft aus dem Landgerichtsbezirk Flensburg.
— Verbüßung von Strafarrest, Ordnungs- Sicherungs-Zwangs- und Erzwingungshaft sowie Ersatzfreiheitsstrafen und Freiheitsstrafen.
Menge oder Umfang: Das geschätzte Volumen beläuft sich auf 14 Fachleistungsstunden.Bei den zur Kalkulation angegebenen Fachleistungsstunden handelt es sich um Richtwerte der letzten Jahre. Es besteht kein Anspruch auf die volle Abnahme der angegebenen Fachleistungsstunden.
Das geschätzte Volumen beläuft sich auf 14 Fachleistungsstunden.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: JVA Itzehoe
Kurze Beschreibung:
Schuldnerberatung von Untersuchungsgefangenen und Strafgefangenen.Die Justizvollzugsanstalt Itzehoe vollstreckt an männlichen Erwachsenen.— Untersuchungshaft für den Landgerichtsbezirk Itzehoe.— kurze Freiheitsstrafen nach Einzelfallprüfung.
Die Justizvollzugsanstalt Itzehoe vollstreckt an männlichen Erwachsenen.
— Untersuchungshaft für den Landgerichtsbezirk Itzehoe.
— kurze Freiheitsstrafen nach Einzelfallprüfung.
Menge oder Umfang: Das geschätzte Volumen beläuft sich auf 4 Fachleistungsstunden.Bei den zur Kalkulation angegebenen Fachleistungsstunden handelt es sich um Richtwerte der letzten Jahre. Es besteht kein Anspruch auf die volle Abnahme der angegebenen Fachleistungsstunden.
Das geschätzte Volumen beläuft sich auf 4 Fachleistungsstunden.
Die Schuldnerberatung wird an folgenden Standorten mit unterschiedlichen Schwerpunkten ausgewiesen:
Los 1:
JVA Lübeck ca. 70 Fachleistungsstunden.
Die Justizvollzugsanstalt Lübeck vollstreckt an männlichen Erwachsenen.
— Freiheitsstrafen bis 6 Monaten im Erstvollzug für den Landgerichtsbezirk Lübeck.
— Freiheitsstrafen ab 5 Jahren im Erstvollzug.
— Freiheitsstrafen ab 3 Jahren im Regelvollzug.
— lebenslange Freiheitsstrafen und Sicherungsverwahrung.
— Untersuchungshaft für den Landgerichtsbezirk Lübeck.
— Sozialtherapie.
— offenen Vollzug.
sowie
— Untersuchungs-und Strafhaft an Frauen.
Los 2:
JVA Neumünster ca. 90 Fachleistungsstunden.
Die Justizvollzugsanstalt Neumünster vollstreckt an männlichen Erwachsenen.
— Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis 5 Jahren im Erstvollzug,
— Untersuchungshaft für den Landgerichtsbezirk Kiel und
— Strafhaft in Abweichung vom Vollstreckungsplan zur beruflichen/schulischen Qualifizierung, sowie an männlichen jungen Gefangenen,
— Freiheitsstrafen bis zum Alter von 24 Jahren und
— Untersuchungshaft bis zum Alter von 21 Jahren.
Los 3:
JVA Kiel ca. 60 Fachleistungsstunden
Die Justizvollzugsanstalt Kiel vollstreckt an männlichen Erwachsenen:
— Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren im Regelvollzug für die LG-Bezirke Kiel, Itzehoe und Flensburg,
— Freiheitsstrafen bis zu 6 Monaten im Erstvollzug für die LG-Bezirke Kiel, Itzehoe und Flensburg.
Los 4:
JA Schleswig ca. 17 Fachleistungsstunden.
Die Jugendanstalt Schleswig vollstreckt.
— Freiheitsstrafen bis zum Alter von 24 Jahren;
Los 5:
JVA Flensburg ca. 14 Fachleistungsstunden.
Die Justizvollzugsanstalt Flensburg vollstreckt an männlichen Erwachsenen.
— Untersuchungshaft aus dem Landgerichtsbezirk Flensburg;
— Verbüßung von Strafarrest, Ordnungs- Sicherungs-Zwangs- und Erzwingungshaft sowie Ersatzfreiheitsstrafen und Freiheitsstrafen.
Los 6:
JVA Itzehoe ca. 4 Fachleistungsstunden.
Die Justizvollzugsanstalt Itzehoe vollstreckt an männlichen Erwachsenen:
— Untersuchungshaft für den Landgerichtsbezirk Itzehoe;
— kurze Freiheitsstrafen nach Einzelfallprüfung.
Bei den zur Kalkulation angegebenen Fachleistungsstunden handelt es sich um Richtwerte der letzten Jahre. Es besteht kein Anspruch auf die volle Abnahme der angegebenen Fachleistungsstunden je Los.
Referenznummer: ZB-20-14-0851000-4121.6
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios (max. 4 DINA-4-Seiten)
2. Kennblatt (Formblatt) des Unternehmens mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, der Anschrift, der Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung.
3. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen:
— Erklärung, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 lit. a bis lit. g und Abs. 6 lit. a bis lit. e VOL/A vorliegen.
4. Eigenerklärung, dass der Träger oder der privatwirtschaftlich organisierte Anbieter, als Schuldnerberatungsstelle gem. AGInsO anerkannt ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
5. Eigenerklärung über mindestens 3 der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2012 – 2015) erbrachten vergleichbaren Leistungen auf dem Gebiet der Schuldnerberatung als anerkannte Schuldnerberatungsstelle gem. Schleswig-Holsteinischem Gesetz AGInsO oder gleichwertiger Zulassung unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, Auftraggeber mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
5. Eigenerklärung über mindestens 3 der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2012 – 2015) erbrachten vergleichbaren Leistungen auf dem Gebiet der Schuldnerberatung als anerkannte Schuldnerberatungsstelle gem. Schleswig-Holsteinischem Gesetz AGInsO oder gleichwertiger Zulassung unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, Auftraggeber mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
6. Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschl. Benennung der/s Nachunternehmen/s.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
7.Eigenerklärung, dass die methodische Ausrichtung Folgendes umfasst:
Schuldnerberatung gemäß den Aufgaben und Qualitätsstandards der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung in den Justizvollzugsanstalten in Schleswig-Holstein.
8. Eigenerklärung, dass eine Bereitschaft, sich im Kontext Strafvollzug und dem Ziel des Opferschutzes als Prävention vor Straftaten einzubinden und mitzuarbeiten, sichergestellt wird.
9. Eigenerklärung, dass vor Ort der jeweiligen Justizvollzugsanstalt/Jugendanstalt eine Beratungsstelle zur Verfügung steht, die eine Beratung im Rahmen von Lockerungen oder nach der Entlassung sicherstellt.
10. Eigenerklärung, dass die Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig Holstein und die Anerkennung der Qualitätsstandards gewährleistet wird.
11. Eigenerklärung über die Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit mindestens 3-jähriger Erfahrung in der Schuldnerberatung. Entsprechende Zertifikate (Weiterbildung zur/ zum Schuldnerberaterin/Schuldnerberater) der Fachkräfte sind beizufügen.
11. Eigenerklärung über die Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit mindestens 3-jähriger Erfahrung in der Schuldnerberatung. Entsprechende Zertifikate (Weiterbildung zur/ zum Schuldnerberaterin/Schuldnerberater) der Fachkräfte sind beizufügen.
12. Eigenerklärung, dass ausreichende Angebote zur Fort- und Weiterbildung des eingesetzten Personals sichergestellt werden.
13. Eigenerklärung, dass die Bereitstellung der Fachleistungsstunden in vollem Umfang innerhalb der Anstalt durch Anwesenheit der Schuldnerberater mit einem Anteil für Vorbereitung und Verwaltungstätigkeiten und für „face to face“ Kontakt mit dem Klienten sichergestellt wird. Für die JVA Itzehoe (Los 6) gilt eine gesonderte Regelung, da kein Büro für die Verwaltungstätigkeit zur Verfügung gestellt werden kann. Die Verwaltungstätigkeiten außerhalb der Justizvollzugsanstalt Itzehoe werden bei der Berechnung der Fachleistungsstunde mit einem Anteil von max. 40 % anerkannt.
13. Eigenerklärung, dass die Bereitstellung der Fachleistungsstunden in vollem Umfang innerhalb der Anstalt durch Anwesenheit der Schuldnerberater mit einem Anteil für Vorbereitung und Verwaltungstätigkeiten und für „face to face“ Kontakt mit dem Klienten sichergestellt wird. Für die JVA Itzehoe (Los 6) gilt eine gesonderte Regelung, da kein Büro für die Verwaltungstätigkeit zur Verfügung gestellt werden kann. Die Verwaltungstätigkeiten außerhalb der Justizvollzugsanstalt Itzehoe werden bei der Berechnung der Fachleistungsstunde mit einem Anteil von max. 40 % anerkannt.
14. Eigenerklärung, dass die Fachaufsicht im Auftragsfall vom Auftragnehmer übernommen wird.
15. Ausschließlich für Bietergemeinschaften erforderlich:
Um Verstöße gegen den Wettbewerbsgrundsatz nach § 97 GWB zu verhindern, ist von Bietergemeinschaften, die sich am Ausschreibungsverfahren beteiligen, mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung vorzulegen, die die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Bietergemeinschaft begründet. Hierin ist darzulegen, dass die beteiligten Unternehmen objektiv aufgrund ihrer betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse (z. B. Kapazitäten, technische Einrichtungen, und/oder fachliche Kenntnisse) kein eigenständiges Angebot abgeben können und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie hierzu in die Lage versetzt.
Um Verstöße gegen den Wettbewerbsgrundsatz nach § 97 GWB zu verhindern, ist von Bietergemeinschaften, die sich am Ausschreibungsverfahren beteiligen, mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung vorzulegen, die die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Bietergemeinschaft begründet. Hierin ist darzulegen, dass die beteiligten Unternehmen objektiv aufgrund ihrer betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse (z. B. Kapazitäten, technische Einrichtungen, und/oder fachliche Kenntnisse) kein eigenständiges Angebot abgeben können und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie hierzu in die Lage versetzt.
Außerdem ist darzustellen, dass die Zusammenarbeit in der Bietergemeinschaft eine Unternehmensentscheidung ist, die im Rahmen wirtschaftlich zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: — keine -.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die unter III.2) genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen. Hierbei sind Hauptauftragnehmer und Unterauftragnehmer mit den jeweiligen Teilaufträgen zu benennen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die unter III.2) genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen. Hierbei sind Hauptauftragnehmer und Unterauftragnehmer mit den jeweiligen Teilaufträgen zu benennen.
Bietergemeinschaften haben gesondert zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften.
Mehrfachbeteiligungen (einzeln und als Mitglied einer Bietergemeinschaft) sind unzulässig. Andere Mehrfachbeteiligungen (insbesondere als Bieter und Nachunternehmer eines anderen Bieters) sind nur zulässig, wenn die Wahrung des Geheimwettbewerbs sichergestellt ist; die Vergabestelle behält sich eine entsprechende Überprüfung und Kontaktaufnahme vor.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Mehrfachbeteiligungen (einzeln und als Mitglied einer Bietergemeinschaft) sind unzulässig. Andere Mehrfachbeteiligungen (insbesondere als Bieter und Nachunternehmer eines anderen Bieters) sind nur zulässig, wenn die Wahrung des Geheimwettbewerbs sichergestellt ist; die Vergabestelle behält sich eine entsprechende Überprüfung und Kontaktaufnahme vor.
Im Verfahren tritt mit der Beteiligung grundsätzlich Bindung hinsichtlich der Identität des Bieters sowie der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft oder ggf. benannter Nachunternehmer ein; Änderungen setzen eine Zustimmung der Vergabestelle voraus, die von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann, ein Anspruch darauf besteht nicht.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Im Verfahren tritt mit der Beteiligung grundsätzlich Bindung hinsichtlich der Identität des Bieters sowie der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft oder ggf. benannter Nachunternehmer ein; Änderungen setzen eine Zustimmung der Vergabestelle voraus, die von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann, ein Anspruch darauf besteht nicht.
Um Verstöße gegen den Wettbewerbsgrundsatz nach § 97 GWB zu verhindern, ist von Bietergemeinschaften, die sich am Ausschreibungsverfahren beteiligen, mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung vorzulegen, die die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Bietergemeinschaft begründet. Hierin ist darzulegen, dass die beteiligten Unternehmen objektiv aufgrund ihrer betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse (z. B. Kapazitäten, technische Einrichtungen, und/ oder fachliche Kenntnisse) kein eigenständiges Angebot abgeben können und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie hierzu in die Lage versetzt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Um Verstöße gegen den Wettbewerbsgrundsatz nach § 97 GWB zu verhindern, ist von Bietergemeinschaften, die sich am Ausschreibungsverfahren beteiligen, mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung vorzulegen, die die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Bietergemeinschaft begründet. Hierin ist darzulegen, dass die beteiligten Unternehmen objektiv aufgrund ihrer betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse (z. B. Kapazitäten, technische Einrichtungen, und/ oder fachliche Kenntnisse) kein eigenständiges Angebot abgeben können und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie hierzu in die Lage versetzt.
Außerdem ist darzustellen, dass die Zusammenarbeit in der Bietergemeinschaft eine
Unternehmensentscheidung ist, die im Rahmen wirtschaftlich zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegt.
Kartellrechtlich unzulässige Bietergemeinschaften unterliegen dem Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, ergänzende Erklärungen und Unterlagen zur Prüfung der Zulässigkeit abzufordern.
Sonstige besondere Bedingungen:
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. (§ 8 Abs. 1 TTG).
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. (§ 8 Abs. 1 TTG).
Die Verpflichtungserklärung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Bei der Registrierung auf unserer e-Vergabeplattform entstehen für Sie, bis auf die einmalige Registrierungsgebühr in Höhe von 36 EUR, keine weiteren Kosten.
Eine Kopie des Einzahlungsbeleges ist der ausschreibenden Stelle bei schriftlicher Anforderung der Unterlagen vorzulegen.
Der Kostenbetrag wird nicht erstattet.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-09-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-07-20 📅
Öffnungsort: Gartenstraße, Kiel.
Ort des Eröffnungstermins: Gartenstraße, Kiel.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein
Postanschrift: Lorentzendamm 35
Kontakt
Kontaktperson: Frau Jasmin Erich
Adresse des Käuferprofils: http://www.gmsh.de🌏
E-Mail: gabriele.von.steinaecker@gmsh.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZB-20-14-0851000-4121.6
Zusätzliche Informationen
1. Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens Dienstag, 7. Juli 2015 zu richten an:
Eingehende Fragen werden in einem Fragen- und Antwortenkatalog beantwortet. Informationen werden sowohl auf dem Postweg, elektronisch sowie mittels Telekopie oder durch eine Kombination dieser Kommunikationsmittel übermittelt (gem. § 13 EG Abs. 1).
2. Mit dem Angebot zusätzlich zu den in Abschnitt III.2 genannten Nachweisen sind einzureichen:
a) Preisblatt (je Los);
b) wenn erforderlich, Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (bei Einsatz von Nachunternehmern, Vorlage spätestens vor Zuschlagserteilung auf Verlangen der Vergabestelle);
c) Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten nach dem Tariftreue und Vergabegesetz Schleswig- Holstein vom 31.05.2013 – TTG (GVOBl. Schl.-H.2013 S. 239).
4. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 25.000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärungen im Angebotsschreiben (wird mit den Vergabeunterlagen versandt) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
4. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 25.000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärungen im Angebotsschreiben (wird mit den Vergabeunterlagen versandt) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884640📞
Internetadresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabewesen.html🌏
Fax: +49 4319884702 📠
Name: Vergabeprüfstelle bei der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Internetadresse: http://www.gmsh.de🌏
Fax: +49 4315991119 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB informiert.
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 102 ff. GWB). Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe (vgl. oben unter VI.3) oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht für einen Antrag auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrags nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 102 ff. GWB). Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe (vgl. oben unter VI.3) oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht für einen Antrag auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrags nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Gartenstraße 6
Postleitzahl: 24103
Telefon: +49 4315991112📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Telefon: +49 4315991518📞
Fax: +49 4315991465 📠 Wiederkehrender Auftrag
2017.
Quelle: OJS 2015/S 100-182765 (2015-05-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-11-30) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Justizvollzugsanstalten und Jugendanstalt Schleswig-Holstein.
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-08-17 📅
Name: Bietergemeinschaft Diakonisches Werk Altholstein GmbH, Lichtblick Kiel e. V. und Rechtsfürsorge e. V.
Postanschrift: Am Alten Kirchhof 16
Postort: Neumünster
Postleitzahl: 24534
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
3️⃣
4️⃣
Postleitzahl: 24535
5️⃣
6️⃣ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 102 ff. GWB). Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe (vgl. oben unter VI.3)) oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe (vgl. oben unter VI.3)) oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht für einen Antrag auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrags nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht für einen Antrag auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrags nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB.