Schultägliche Beförderung von Braunschweiger Schülerinnen und Schülern der Hans-Würtz-Schule, Förderschule mit dem Schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung und der Oswald-Berkhan-Schule, Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung vom 1. Februar 2016 bis 31. Januar 2020. Bei Bedarf Bereitstellung von Begleitpersonal (medizinische Schulung ist nicht notwendig). Bereitstellung von 2 Kraftomnibussen für innerschulische Fahrten je oben genannter Schule mit einer Fahrzeugkapazität für 16 Personen (einschließlich 2 Plätzen für Kinder, die im Rollstuhl sitzend befördert werden müssen) je Bus.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-08-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Braunschweig
Postanschrift: Bohlweg 30
Postleitzahl: 38100
Postort: Braunschweig
Kontakt
Internetadresse: http://www.braunschweig.de🌏
E-Mail: michael.schmidt@braunschweig.de📧
Telefon: +49 5314702986📞
Fax: +49 5314703553 📠
Schultägliche Beförderung von Braunschweiger Schülerinnen und Schülern der Hans-Würtz-Schule, Förderschule mit dem Schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung und der Oswald-Berkhan-Schule, Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung vom 1. Februar 2016 bis 31. Januar 2020. Bei Bedarf Bereitstellung von Begleitpersonal (medizinische Schulung ist nicht notwendig). Bereitstellung von 2 Kraftomnibussen für innerschulische Fahrten je oben genannter Schule mit einer Fahrzeugkapazität für 16 Personen (einschließlich 2 Plätzen für Kinder, die im Rollstuhl sitzend befördert werden müssen) je Bus.
Schultägliche Beförderung von Braunschweiger Schülerinnen und Schülern der Hans-Würtz-Schule, Förderschule mit dem Schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung und der Oswald-Berkhan-Schule, Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung vom 1. Februar 2016 bis 31. Januar 2020. Bei Bedarf Bereitstellung von Begleitpersonal (medizinische Schulung ist nicht notwendig). Bereitstellung von 2 Kraftomnibussen für innerschulische Fahrten je oben genannter Schule mit einer Fahrzeugkapazität für 16 Personen (einschließlich 2 Plätzen für Kinder, die im Rollstuhl sitzend befördert werden müssen) je Bus.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Schülerbeförderung Hans-Würtz-Schule, Förderschule mit dem Schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
Kurze Beschreibung:
Schultägliche Hin- und Rückfahrten zwischen der Hans-Würtz-Schule und den in Los 1 angegebenen Schüleradressen.
Menge oder Umfang: Schultägliche Beförderung vom 1. Februar 2016 bis 31. Januar 2020.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Schülerbeförderung Oswald-Berkhan-Schule, Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung
Kurze Beschreibung:
Schultägliche Hin- und Rückfahrten zwischen der Oswald-Berkhan-Schule und den in Los 2 angegebenen Schüleradressen.
Referenznummer: 10.04-150-40.11
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es wird vorausgesetzt, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen
wird, die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt werden und
dass kein Tatbestand des § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt, der die Zuverlässigkeit ausschließt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Von den Unternehmen, die bislang nicht durch die Stadt Braunschweig mit Schülerbeförderungsleistungen beauftragt wurden: eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie des Umsatzes bezüglich des Bereiches Schülerbeförderung für die Jahre 2012, 2013 und 2014; bei Auftragsvergaben mit Kraftomnibussen ist eine Erklärung zur Eigenkapitalausstattung nach den Anforderungen der Landesnahverkehrsgesellschaft abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Von den Unternehmen, die bislang nicht durch die Stadt Braunschweig mit Schülerbeförderungsleistungen beauftragt wurden: eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie des Umsatzes bezüglich des Bereiches Schülerbeförderung für die Jahre 2012, 2013 und 2014; bei Auftragsvergaben mit Kraftomnibussen ist eine Erklärung zur Eigenkapitalausstattung nach den Anforderungen der Landesnahverkehrsgesellschaft abzugeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Von den Unternehmen, die bislang nicht durch die Stadt Braunschweig mit Schülerbeförderungsleistungen beauftragt wurden: -eine Erklärung über die wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber. – eine Erklärung, wie viel Fahrpersonal und wie viele Fahrzeuge, die mindestens die Euro-5- Norm erfüllen, zur Verfügung stehen.
Von den Unternehmen, die bislang nicht durch die Stadt Braunschweig mit Schülerbeförderungsleistungen beauftragt wurden: -eine Erklärung über die wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber. – eine Erklärung, wie viel Fahrpersonal und wie viele Fahrzeuge, die mindestens die Euro-5- Norm erfüllen, zur Verfügung stehen.
Neben den gesetzlichen Vorgaben finden Anwendung: – der Anforderungskatalog des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen für Kraftomnibusse (KOM) und Kleinbusse (PKW), die zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern eingesetzt werden. – die DIN 75078-1 und die DIN 75078-2. Die Fahrzeuge müssen mindestens den Abgasstandard Euro 5 (sog. Euro-5-Norm) erfüllen.
Neben den gesetzlichen Vorgaben finden Anwendung: – der Anforderungskatalog des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen für Kraftomnibusse (KOM) und Kleinbusse (PKW), die zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern eingesetzt werden. – die DIN 75078-1 und die DIN 75078-2. Die Fahrzeuge müssen mindestens den Abgasstandard Euro 5 (sog. Euro-5-Norm) erfüllen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungen monatlich nachträglich.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben im Angebot jeweils die Mitglieder zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder
als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Es ist
unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter ein Angebot abzugeben.
Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bieter an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt.
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag stehenden
Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch.
Sonstige besondere Bedingungen:
Grundsätzliche Altersbeschränkung des Fahrpersonals auf 67 Jahre. Unabhängig von der Fahrerlaubnisklasse
wird die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs vorausgesetzt (nicht älter als 5 Jahre) bzw. ein Nachweis über die Erfüllung der Vorgaben der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung. Für jedes im vertragsgegenständlichen Verkehr eingesetzte Fahrzeug ist eine Haftpflichtversicherung mit einer dem Pflichtversicherungsgesetz genügenden Gesamtdeckungssumme für Sach- und Personenschäden von mindestens 100 Mio. Euro, im Fall von Personenschäden mit einer Deckung von mindestens 7,5 Mio. Euro je geschädigter Person abzuschließen. Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern muss für die Ausführung der zu erbringenden Dienstleistungen im Bereich des freigestellten Schülerverkehrs ein Entgelt von mindestens 8,50 EUR brutto pro Stunde gezahlt werden.
wird die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs vorausgesetzt (nicht älter als 5 Jahre) bzw. ein Nachweis über die Erfüllung der Vorgaben der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung. Für jedes im vertragsgegenständlichen Verkehr eingesetzte Fahrzeug ist eine Haftpflichtversicherung mit einer dem Pflichtversicherungsgesetz genügenden Gesamtdeckungssumme für Sach- und Personenschäden von mindestens 100 Mio. Euro, im Fall von Personenschäden mit einer Deckung von mindestens 7,5 Mio. Euro je geschädigter Person abzuschließen. Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern muss für die Ausführung der zu erbringenden Dienstleistungen im Bereich des freigestellten Schülerverkehrs ein Entgelt von mindestens 8,50 EUR brutto pro Stunde gezahlt werden.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-12-04 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Stadt Braunschweig, Zentrale Vergabestelle
Herrn Schmidt
Name: Stadt Braunschweig
Postanschrift: Bohlweg 52
Kontaktperson: Herrn Brandes
Telefon: +49 5314703868📞
E-Mail: schulverwaltung@braunschweig.de📧
Fax: +49 5314703525 📠
URL für weitere Informationen: www.braunschweig.de🌏
URL der Dokumente: www.braunschweig.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-02-01 📅
Datum des Endes: 2020-01-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 10.04-150-40.11
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131150📞
Fax: +49 4131152902 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Ausschlussfrist nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird hingewiesen. Danach ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Rügezurückweisung durch den Auftraggeber vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf die Ausschlussfrist nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird hingewiesen. Danach ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Rügezurückweisung durch den Auftraggeber vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 158-291107 (2015-08-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-11-25) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge