Bei der zu vergebenden Leistung handelt es sich um den Fahrdienst im Rahmen der Schülerbeförderung für im Stadtkreis Heidelberg ansässige Schulen im Bereich der Grundschulförderklassen, Schulkindergarten für Sprachbehinderte, der Förderschule sowie Schwimmfahrten für die Fröbelschule und die Waldparkschule. Dies verteilt auf mehrere Touren pro Einrichtung. Sie umfasst sämtliche Leistungen zur werktäglichen Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den Schulen bzw. den Unterrichtsstätten und zur Wohnung bzw. Schule zurück. Räumlich erfasst sind hier das Gebiet der Stadt Heidelberg sowie angrenzende Kommunen innerhalb des für die Einrichtungen geltenden Schulbezirkes.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-03-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Menge oder Umfang:
Vertragsbeginn ist am 01.08.2015 (Schuljahresbeginn), der erste Fahrdienst erfolgt am 14. bzw. 21.09.2015. Der Vertrag hat eine feste Laufzeit bis zum 31.07.2017. Der Vertrag kann zweimal um ein Schuljahr verlängert werden.Die Leistung ist in folgende Lose aufgeteilt:Los 1: Förderschule Heidelberg (Tägliche Besetztkilometer ca. 105 km)Los 2: Schwimmen Waldparkschule (Tägliche Besetztkilometer ca. 33,6 km) und Fröbelschule (Tägliche Besetztkilometer ca. 19,6 km)Los 3: Marie-Bertha-Coppius Schulkindergarten, Südwest (Tägliche Besetztkilometer ca. 142 km)Los 4: Marie-Bertha-Coppius Schulkindergarten, Süd (Tägliche Besetztkilometer ca. 69,6 km)Los 5: Marie-Bertha-Coppius Schulkindergarten, Nord (Tägliche Besetztkilometer ca. 144,2 km)Los 6: Grundschulförderklassen Heiligenbergschule (Tägliche Besetztkilometer ca. 44 km) und Grundschule Emmertsgrund (Tägliche Besetztkilometer ca. 62,2 km).
Vertragsbeginn ist am 01.08.2015 (Schuljahresbeginn), der erste Fahrdienst erfolgt am 14. bzw. 21.09.2015. Der Vertrag hat eine feste Laufzeit bis zum 31.07.2017. Der Vertrag kann zweimal um ein Schuljahr verlängert werden.Die Leistung ist in folgende Lose aufgeteilt:Los 1: Förderschule Heidelberg (Tägliche Besetztkilometer ca. 105 km)Los 2: Schwimmen Waldparkschule (Tägliche Besetztkilometer ca. 33,6 km) und Fröbelschule (Tägliche Besetztkilometer ca. 19,6 km)Los 3: Marie-Bertha-Coppius Schulkindergarten, Südwest (Tägliche Besetztkilometer ca. 142 km)Los 4: Marie-Bertha-Coppius Schulkindergarten, Süd (Tägliche Besetztkilometer ca. 69,6 km)Los 5: Marie-Bertha-Coppius Schulkindergarten, Nord (Tägliche Besetztkilometer ca. 144,2 km)Los 6: Grundschulförderklassen Heiligenbergschule (Tägliche Besetztkilometer ca. 44 km) und Grundschule Emmertsgrund (Tägliche Besetztkilometer ca. 62,2 km).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Heidelberg
Postanschrift: Kornmarkt 1
Postleitzahl: 69117
Postort: Heidelberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.heidelberg.de🌏
E-Mail: vergabeabteilung@heidelberg.de📧
Telefon: +49 62215823324/5📞
Fax: +49 6221584623326 📠
Bei der zu vergebenden Leistung handelt es sich um den Fahrdienst im Rahmen der Schülerbeförderung für im Stadtkreis Heidelberg ansässige Schulen im Bereich der Grundschulförderklassen, Schulkindergarten für Sprachbehinderte, der Förderschule sowie Schwimmfahrten für die Fröbelschule und die Waldparkschule. Dies verteilt auf mehrere Touren pro Einrichtung.
Bei der zu vergebenden Leistung handelt es sich um den Fahrdienst im Rahmen der Schülerbeförderung für im Stadtkreis Heidelberg ansässige Schulen im Bereich der Grundschulförderklassen, Schulkindergarten für Sprachbehinderte, der Förderschule sowie Schwimmfahrten für die Fröbelschule und die Waldparkschule. Dies verteilt auf mehrere Touren pro Einrichtung.
Sie umfasst sämtliche Leistungen zur werktäglichen Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den Schulen bzw. den Unterrichtsstätten und zur Wohnung bzw. Schule zurück.
Räumlich erfasst sind hier das Gebiet der Stadt Heidelberg sowie angrenzende Kommunen innerhalb des für die Einrichtungen geltenden Schulbezirkes.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1
Kurze Beschreibung: Fahrdienst im Rahmen der Schülerbeförderung Förderschule Heidelberg.
Menge oder Umfang: Tägliche Besetztkilometer ca. 105 km.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2
Kurze Beschreibung:
Fahrdienst im Rahmen der Schülerbeförderung Schwimmen Waldparkschule und Fröbelschule.
Menge oder Umfang: Schwimmen Waldparkschule: tägliche Besetztkilometer ca. 33,6 kmSchwimmen Fröbelschule: tägliche Besetztkilometer ca. 19,6 km.
Schwimmen Waldparkschule: tägliche Besetztkilometer ca. 33,6 km
Schwimmen Fröbelschule: tägliche Besetztkilometer ca. 19,6 km.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 3
Kurze Beschreibung:
Fahrdienst im Rahmen der Schülerbeförderung Marie-Bertha-Coppius Schulkindergarten, Südwest.
Menge oder Umfang: Tägliche Besetztkilometer ca. 142 km.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Los 4
Kurze Beschreibung:
Fahrdienst im Rahmen der Schülerbeförderung Marie-Bertha-Coppius Schulkindergarten, Süd.
Menge oder Umfang: Tägliche Besetztkilometer ca. 69,6 km.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Los 5
Kurze Beschreibung:
Fahrdienst im Rahmen der Schülerbeförderung Marie-Bertha-Coppius Schulkindergarten, Nord.
Menge oder Umfang: Tägliche Besetztkilometer ca. 144,2 km.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Los 6
Kurze Beschreibung:
Fahrdienst im Rahmen der Schülerbeförderung Grundschulförderklassen Heiligenbergschule und Grundschule Emmertsgrund.
Menge oder Umfang: Grundschulförderklassen Heiligenbergschule: tägliche Besetztkilometer ca. 44 kmGrundschule Emmertsgrund: tägliche Besetztkilometer ca. 62,2 km.
Grundschulförderklassen Heiligenbergschule: tägliche Besetztkilometer ca. 44 km
Grundschule Emmertsgrund: tägliche Besetztkilometer ca. 62,2 km.
Vertragsbeginn ist am 01.08.2015 (Schuljahresbeginn), der erste Fahrdienst erfolgt am 14. bzw. 21.09.2015. Der Vertrag hat eine feste Laufzeit bis zum 31.07.2017. Der Vertrag kann zweimal um ein Schuljahr verlängert werden.
Die Leistung ist in folgende Lose aufgeteilt:
Los 1: Förderschule Heidelberg (Tägliche Besetztkilometer ca. 105 km)
Los 2: Schwimmen Waldparkschule (Tägliche Besetztkilometer ca. 33,6 km) und Fröbelschule (Tägliche Besetztkilometer ca. 19,6 km)
Los 3: Marie-Bertha-Coppius Schulkindergarten, Südwest (Tägliche Besetztkilometer ca. 142 km)
Los 4: Marie-Bertha-Coppius Schulkindergarten, Süd (Tägliche Besetztkilometer ca. 69,6 km)
Los 5: Marie-Bertha-Coppius Schulkindergarten, Nord (Tägliche Besetztkilometer ca. 144,2 km)
Los 6: Grundschulförderklassen Heiligenbergschule (Tägliche Besetztkilometer ca. 44 km) und Grundschule Emmertsgrund (Tägliche Besetztkilometer ca. 62,2 km).
Beschreibung der Optionen:
Es besteht eine einseitige Option der Auftraggeberin auf Verlängerung des Vertrages nach dem 31.07.2017. Wird die Option ausgeübt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr. Die Auftraggeberin kann die Option insgesamt zweimal ausüben, sodass die Laufzeit des Vertrages im Höchstfall vier Jahre (bis 31.07.2019) beträgt.
Es besteht eine einseitige Option der Auftraggeberin auf Verlängerung des Vertrages nach dem 31.07.2017. Wird die Option ausgeübt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr. Die Auftraggeberin kann die Option insgesamt zweimal ausüben, sodass die Laufzeit des Vertrages im Höchstfall vier Jahre (bis 31.07.2019) beträgt.
Die Option ist spätestens bis zum Ablauf des 31.05.2017 für die erste Verlängerung und bis zum Ablauf des 31.05.2018 für die zweite Verlängerung auszuüben.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: 40 1/2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Heidelberg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bieter geben mit dem Angebot Eigenerklärungen ab. Hierbei wird insbesondere erklärt, dass die Bieter ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben. Die Stadt Heidelberg behält sich vor, hierzu die folgenden Nachweise anzufordern:
Die Bieter geben mit dem Angebot Eigenerklärungen ab. Hierbei wird insbesondere erklärt, dass die Bieter ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben. Die Stadt Heidelberg behält sich vor, hierzu die folgenden Nachweise anzufordern:
— Bescheinigungen der zuständigen Stellen des Mitgliedsstaates des Bieters, aus denen hervorgeht, dass dieser seine Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialbeiträge (z. B. in Deutschland: Bescheinigung der Krankenkassen) nach den Rechtsvorschriften seines Landes, in dem er ansässig ist, erfüllt hat (Nachweis 1a).
— Bescheinigungen der zuständigen Stellen des Mitgliedsstaates des Bieters, aus denen hervorgeht, dass dieser seine Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialbeiträge (z. B. in Deutschland: Bescheinigung der Krankenkassen) nach den Rechtsvorschriften seines Landes, in dem er ansässig ist, erfüllt hat (Nachweis 1a).
— aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft oder gleichwertig (Nachweis 1b).
— Erklärung des Finanzamtes über die Entrichtung von Steuern (Nachweis 2).
Die Nachweise dürfen im Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Monate sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Bieter geben mit dem Angebot Eigenerklärungen ab. Hierbei wird insbesondere erklärt, dass die Bieter ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben. Die Stadt Heidelberg behält sich vor, hierzu die folgenden Nachweise anzufordern:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Bieter geben mit dem Angebot Eigenerklärungen ab. Hierbei wird insbesondere erklärt, dass die Bieter ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben. Die Stadt Heidelberg behält sich vor, hierzu die folgenden Nachweise anzufordern:
— Bescheinigungen der zuständigen Stellen des Mitgliedsstaates des Bieters, aus denen hervorgeht, dass dieser seine Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialbeiträge (z. B. in Deutschland: Bescheinigung der Krankenkassen) nach den Rechtsvorschriften seines Landes, in dem er ansässig ist, erfüllt hat (Nachweis 1a).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Bescheinigungen der zuständigen Stellen des Mitgliedsstaates des Bieters, aus denen hervorgeht, dass dieser seine Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialbeiträge (z. B. in Deutschland: Bescheinigung der Krankenkassen) nach den Rechtsvorschriften seines Landes, in dem er ansässig ist, erfüllt hat (Nachweis 1a).
— aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft oder gleichwertig (Nachweis 1b).
— Erklärung des Finanzamtes über die Entrichtung von Steuern (Nachweis 2).
Die Nachweise dürfen im Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Monate sein.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bieter, die derzeit keinen Beförderungsvertrag mit der Stadt Heidelberg haben, müssen mit dem Angebot eine Aufstellung der wesentlichen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen (Referenzliste), jeweils mit Angabe des Rechnungswerts, des Ausführungszeitraums sowie der Auftraggeber und Ansprechpartner vorlegen (Nachweis 3).
Bieter, die derzeit keinen Beförderungsvertrag mit der Stadt Heidelberg haben, müssen mit dem Angebot eine Aufstellung der wesentlichen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen (Referenzliste), jeweils mit Angabe des Rechnungswerts, des Ausführungszeitraums sowie der Auftraggeber und Ansprechpartner vorlegen (Nachweis 3).
Die Vergabestelle behält sich vor Bescheinigungen der in der Referenzliste aufgeführten Auftraggeber anzufordern. Für Leistungen an öffentliche Auftraggeber werden als Bescheinigung des Auftraggebers auch von den Bietern selbst gefertigte und von dem jeweiligen Auftraggeber als zutreffend bestätigte Bescheinigungen (Bestätigungsvermerk des zuständigen Sachbearbeiters mit Stempel und Unterschrift) anerkannt. Für Leistungen an private Auftraggeber werden, wenn eine Bescheinigung oder Bestätigung des Auftraggebers nicht zu erlangen ist, auch Eigenerklärungen des Bieters anerkannt. Für sämtliche Bescheinigungen (von dem Auftraggeber ausgestellte Bescheinigung oder von dem Bieter vorgefertigte Bescheinigung mit Bestätigungsvermerk des Auftraggebers) genügt die Vorlage in Kopie.
Die Vergabestelle behält sich vor Bescheinigungen der in der Referenzliste aufgeführten Auftraggeber anzufordern. Für Leistungen an öffentliche Auftraggeber werden als Bescheinigung des Auftraggebers auch von den Bietern selbst gefertigte und von dem jeweiligen Auftraggeber als zutreffend bestätigte Bescheinigungen (Bestätigungsvermerk des zuständigen Sachbearbeiters mit Stempel und Unterschrift) anerkannt. Für Leistungen an private Auftraggeber werden, wenn eine Bescheinigung oder Bestätigung des Auftraggebers nicht zu erlangen ist, auch Eigenerklärungen des Bieters anerkannt. Für sämtliche Bescheinigungen (von dem Auftraggeber ausgestellte Bescheinigung oder von dem Bieter vorgefertigte Bescheinigung mit Bestätigungsvermerk des Auftraggebers) genügt die Vorlage in Kopie.
Eine unterzeichnete Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz ist mit dem Angebot vorzulegen (Nachweis 4).
Im Falle der Auftragserteilung, spätestens zwei Wochen vor Beginn der Auftragsausführung sind die folgenden Nachweise zu den Fahrern vorzulegen:
— Der Auftragnehmer muss dem Amt für Schule und Bildung eine Aufstellung mit Namen und Anschrift der einzusetzenden Fahrer und Fahrerinnen übergeben (Nachweis 5a).
— Für alle Fahrerinnen und Fahrer ist jeweils ein erweitertes Führungszeugnis (§ 30 a Bundeszentralregistergesetz) vorzulegen (Nachweis 5b), das nicht älter als drei Monate sein darf.
— Ferner ist der Nachweis zu erbringen, dass das Fahrpersonal über eine gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für die zum Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge verfügt (Nachweis 5c).
— Soweit Fahrerinnen und Fahrer nicht im Besitz eines Personenbeförderungsscheines sind, ist nachzuweisen, dass sie sich der gesundheitlichen Untersuchung G 25 der Berufsgenossenschaft (Vorsorgeuntersuchungen Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten) regelmäßig unterziehen (Nachweis 5d). Die Untersuchung G 25 darf bei Beschäftigten bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres nicht mehr als fünf Jahre zurückliegen. Bei Beschäftigten im Alter von 40-60 Jahren darf sie nicht länger als 36 Monate zurückliegen. Bei älteren Fahrern darf der Nachweis nicht älter als 24 Monate sein. Hat der Arzt im konkreten Fall kürzere Intervalle angeordnet, sind diese einzuhalten. Werden die oben genannten Intervalle während der Vertragslaufzeit überschritten, ist die Wiederholung der Untersuchung nachzuweisen.
— Soweit Fahrerinnen und Fahrer nicht im Besitz eines Personenbeförderungsscheines sind, ist nachzuweisen, dass sie sich der gesundheitlichen Untersuchung G 25 der Berufsgenossenschaft (Vorsorgeuntersuchungen Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten) regelmäßig unterziehen (Nachweis 5d). Die Untersuchung G 25 darf bei Beschäftigten bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres nicht mehr als fünf Jahre zurückliegen. Bei Beschäftigten im Alter von 40-60 Jahren darf sie nicht länger als 36 Monate zurückliegen. Bei älteren Fahrern darf der Nachweis nicht älter als 24 Monate sein. Hat der Arzt im konkreten Fall kürzere Intervalle angeordnet, sind diese einzuhalten. Werden die oben genannten Intervalle während der Vertragslaufzeit überschritten, ist die Wiederholung der Untersuchung nachzuweisen.
— Die eingesetzten Fahrer haben den Inhalt des „Merkblattes für die Schulung von Fahrzeugführern“ (Anlage C der Ausschreibungsunterlagen) jederzeit zu beachten. Sie sind deshalb anhand dieses Merkblattes eingehend in ihre Tätigkeit einzuweisen. Dies sowie die Aushändigung einer Ablichtung des Merkblatts an den Fahrer ist für jeden Fahrer durch die Vorlage eines von dem Fahrer unterschriebenen Nachweises (Anlage D der Ausschreibungsunterlagen) zu belegen (Nachweis 5 e).
— Die eingesetzten Fahrer haben den Inhalt des „Merkblattes für die Schulung von Fahrzeugführern“ (Anlage C der Ausschreibungsunterlagen) jederzeit zu beachten. Sie sind deshalb anhand dieses Merkblattes eingehend in ihre Tätigkeit einzuweisen. Dies sowie die Aushändigung einer Ablichtung des Merkblatts an den Fahrer ist für jeden Fahrer durch die Vorlage eines von dem Fahrer unterschriebenen Nachweises (Anlage D der Ausschreibungsunterlagen) zu belegen (Nachweis 5 e).
Mit dem Angebot ist eine Aufstellung der für den Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge mit Angaben über deren Alter sowie technische Ausstattung vorzulegen (Nachweis 6a). Soweit der Bieter die Anschaffung von Neufahrzeugen für die Auftragsausführung beabsichtigt, genügt die Nennung des Fahrzeugtyps und der vorgesehenen Ausstattung.
Mit dem Angebot ist eine Aufstellung der für den Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge mit Angaben über deren Alter sowie technische Ausstattung vorzulegen (Nachweis 6a). Soweit der Bieter die Anschaffung von Neufahrzeugen für die Auftragsausführung beabsichtigt, genügt die Nennung des Fahrzeugtyps und der vorgesehenen Ausstattung.
Spätestens auf Anforderung nach der Angebotseröffnung ist zudem für jedes Fahrzeug nachzuweisen, dass der Bieter im Zuschlagsfalle im Zeitpunkt des Leistungsbeginns die rechtliche Verfügungsmacht über die Fahrzeuge haben wird und diese ohne jede Hinderung einsatzbereit sein werden (Nachweis 6b).
Spätestens auf Anforderung nach der Angebotseröffnung ist zudem für jedes Fahrzeug nachzuweisen, dass der Bieter im Zuschlagsfalle im Zeitpunkt des Leistungsbeginns die rechtliche Verfügungsmacht über die Fahrzeuge haben wird und diese ohne jede Hinderung einsatzbereit sein werden (Nachweis 6b).
Im Falle der Auftragserteilung ist spätestens zwei Wochen vor Beginn für jedes Fahrzeug vorzulegen:
— eine Bestätigung der zuständigen Überwachungsbehörde, dass der jährliche Untersuchungsbericht (HU) des TÜV oder einer vergleichbaren Einrichtung für die eingesetzten Fahrzeuge dort regelmäßig vorgelegt wird (Nachweis 7).
— Nachweis der KFZ-Haftpflichtversicherung; Mindestsumme für jede Haftpflichtversicherung 50 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden sowie Vermögensschäden, 7,5 Mio. EUR Einzelpersonendeckung (Nachweis 8).
Bei der Durchführung des Auftrags muss auch bei kurzfristig auftretenden besonderen Vorkommnissen und Störungen (z.B. Ausfall von Fahrer oder Fahrzeug, außergewöhnliche Ereignisse, Umleitungen, Zwischenfällen mit Fahrgästen) eine sichere und ordnungsgemäße Beförderung gewährleistet sein. Eine Beschreibung der organisatorischen Maßnahmen des Bieters zur Bewältigung derartiger Vorkommnisse einschließlich einer entsprechenden Verfahrensanweisung an die Fahrerinnen und Fahrer ist mit dem Angebot als Nachweis 9 vorzulegen.
Bei der Durchführung des Auftrags muss auch bei kurzfristig auftretenden besonderen Vorkommnissen und Störungen (z.B. Ausfall von Fahrer oder Fahrzeug, außergewöhnliche Ereignisse, Umleitungen, Zwischenfällen mit Fahrgästen) eine sichere und ordnungsgemäße Beförderung gewährleistet sein. Eine Beschreibung der organisatorischen Maßnahmen des Bieters zur Bewältigung derartiger Vorkommnisse einschließlich einer entsprechenden Verfahrensanweisung an die Fahrerinnen und Fahrer ist mit dem Angebot als Nachweis 9 vorzulegen.
Um eine mögliche Preisanpassung berechnen zu können, wird die Vergabestelle den Bestbieter auffordern, den prozentualen Anteil der Treibstoffkosten am kalkulierten Besetztkilometersatz anzugeben (Nachweis 10).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die wesentlichen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vertragsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften werden grundsätzlich zugelassen. Spätestens auf Verlangen ist eine rechtsverbindliche Bietergemeinschaftserklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind,
— in der der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— in der erklärt ist, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt,
— in der erklärt ist, dass alle Mitglieder dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften.
Die Vergabeabteilung stellt hierfür auf Verlangen ein Formblatt zur Verfügung.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Bei Übersendung der Unterlagen per E-Mail fällt keine Gebühr an.
Bei postalischer Übersendung der Vergabeunterlagen sind 5 EUR zu entrichten. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Verrechnungsscheck, sofern keine Verrechnungsschecks beim Bieter im Gebrauch sind, kann auch Bargeld übersandt werden. Dies geschieht auf eigenes Risiko, eine Haftung für auf dem Postweg abhandengekommenes Geld wird nicht übernommen. Eine Barzahlung ist ebenfalls bei persönlicher Abholung der Unterlagen möglich. Die Gebühr wird auch bei Nichtteilnahme an der Ausschreibung nicht zurückerstattet.
Bei postalischer Übersendung der Vergabeunterlagen sind 5 EUR zu entrichten. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Verrechnungsscheck, sofern keine Verrechnungsschecks beim Bieter im Gebrauch sind, kann auch Bargeld übersandt werden. Dies geschieht auf eigenes Risiko, eine Haftung für auf dem Postweg abhandengekommenes Geld wird nicht übernommen. Eine Barzahlung ist ebenfalls bei persönlicher Abholung der Unterlagen möglich. Die Gebühr wird auch bei Nichtteilnahme an der Ausschreibung nicht zurückerstattet.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-06-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Rechtsamt – Vergabeabteilung
Frau Knappe/Herrn Stoll
Internetadresse: www.heidelberg.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-08-01 📅
Datum des Endes: 2017-07-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 40 1/2015
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219264049📞
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer gestellt werden. Die Rüge muss unverzüglich nach Kenntnis des Bieters von einem Vergabeverstoß bei dem Auftraggeber eingegangen sein.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer gestellt werden. Die Rüge muss unverzüglich nach Kenntnis des Bieters von einem Vergabeverstoß bei dem Auftraggeber eingegangen sein.
Quelle: OJS 2015/S 049-085707 (2015-03-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-07-22) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge