Seehafen Cuxhaven – Vergabe von Erbbaurechten bzw. Mietverträgen als Konzession im Dauerverhandlungsverfahren für die Flächen C 1 (Dreiecksfläche) und C 2 (Neuer Fischereihafen Neufelder Straße)

Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Niederlassung Cuxhaven

Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (nachfolgend „Niedersachsen Ports“) ist der größte Betreiber öffentlicher Seehäfen in Deutschland. Entlang der niedersächsischen Nordseeküste betreibt Niedersachsen Ports Hafenanlagen und Hafenflächen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-06.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-07-06 Auftragsbekanntmachung
2017-10-23 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2015-07-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Hilfstätigkeiten für den Land-, Schiffs- und Luftverkehr
Menge oder Umfang: Ca. 55 500 m².
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Hilfstätigkeiten für den Land-, Schiffs- und Luftverkehr 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Unbestimmt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Niederlassung Cuxhaven
Postanschrift: Am Schleusenpriel 2
Postleitzahl: 27472
Postort: Cuxhaven
Kontakt
Internetadresse: http://www.nports.de 🌏
E-Mail: cuxhaven@nports.de 📧
Telefon: +49 47215000 📞
Fax: +49 4721500100 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-06 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 131-241530
ABl. S-Ausgabe: 131
Zusätzliche Informationen
Die abzuschließenden Erbbaurechts- bzw. Mietverträge für die Grundstücke der Ansiedlungsflächen im Seehafen Cuxhaven werden ohne Rückgriff auf die Sektorenrichtlinie im Rahmen eines europaweiten, wettbewerblichen Verfahrens ausgeschrieben. Es wird klargestellt, dass Niedersachsen Ports davon ausgeht, dass die hier vorgenommene Ausschreibung der Erbbaurechts- bzw. Mietverträge als Dienstleistungskonzession auf freiwilliger Basis erfolgt. Für Dienstleistungskonzessionen, welche durch das Vergaberegime bislang nicht geregelt sind, schreibt die Rechtsprechung nur eine Vergabe nach den EU-primärrechtlichen Grundsätzen vor. Auch die Vorwirkung der bis zum April 2016 umzusetzenden Konzessions-Richtlinie 2014/23/EU gebietet keine abweichende Vorgehensweise. Diese schreibt zwar in Art. 30 die Einhaltung der allgemeinen Vergabegrundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung, Transparenz und Verhältnismäßigkeit vor, überlässt es jedoch dem Vermieter/Erbbaurechtsgeber, das Verfahren zur Wahl des Konzessionsnehmers frei zu gestalten. Es handelt sich um ein Dauerverhandlungsverfahren, das spätestens dann beendet sein wird, wenn die in diesem Dauerverhandlungsverfahren zu vergebenden Grundstücksflächen vergeben sind. Es endet auch, wenn die Verhandlungen mit den Bewerbern, welche sich innerhalb der für dieses Dauerverhandlungsverfahren vorgesehenen Frist von 2 Jahren ab Bekanntmachung um die Teilnahme beworben haben, nicht zur Vergabe aller vorhandenen Flächen geführt hat. Niedersachsen Ports behält sich vor, die etwaigen verbliebenen Flächen im Rahmen eines weiteren, gesondert bekannt zu machenden Dauerverhandlungsverfahrens zu vergeben. Die Bewerber/Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Erbbaurechts- oder Mietvertrages haben, weder für ein beliebiges noch für ein bestimmtes Grundstück. Niedersachsen Ports behält sich die schrittweise Verringerung der zu verhandelnden Erbbaurechte bzw. Mietverträge im Laufe des Dauerverhandlungsverfahrens sowie auch die vorzeitige Beendigung des Verfahrens ohne Angabe von Gründen vor. Niedersachsen Ports wird während des Verfahrens jeweils einzelfallbezogen eine Eignungsprüfung des Bewerbers vornehmen. Niedersachsen Ports ist berechtigt, einen Bewerber von dem weiteren Verfahren auszuschließen, wenn er diesen gem. der Vorgaben des Verfahrens nicht als geeignet qualifiziert hat. Die weiteren Bedingungen sowie der genaue Ablauf des Vergabeverfahrens sind den von den Bewerbern bei Niedersachsen Ports anzufordernden Vergabeunterlagen zu entnehmen. Soweit mehrere geeignete Bewerber mit gleichem Zeitrang i. S. d. Vergabeunterlagen Interesse für ein potenzielles Miet- oder Erbbaugrundstück bekunden, wird gem. den Vergabeunterlagen für diese Fläche ein separates Bietverfahren durchgeführt. Spätestens vor Angebotsabgabe erhalten die Bewerber Informationen zu den einschlägigen Wertungskriterien. Der Verfahrensablauf stellt sich wie folgt dar: 1. Die Bewerber haben bis zum 29.6.2017, 15:00 Uhr die Vergabeunterlagen und Formulare (Informations-Memorandum samt Anlagen) zur Bewerbung bei Niedersachsen Ports anzufordern [zulässige Form: schriftlich (auch per Telefax) und per E-Mail]. Niedersachsen Ports wird u. a. Exposés mit Informationen zu den einzelnen Flächen übersenden. Diese sind ebenfalls auf http://www.nports.de/de/unternehmen/ansiedlungsmoeglichkeiten/ zu finden. 2. Die Bewerber können sich sodann unter Verwendung der Bewerberformulare schriftlich (auch per Telefax) und per E-Mail um die Aufnahme von Verhandlungen bewerben. Niedersachsen Ports wird ausschließlich Teilnahmeanträge berücksichtigen, die bis zum 6.7.2017, 15:00 Uhr bei Niedersachsen Ports eingegangen sind. Jeder Bewerber ist ausdrücklich aufgefordert, an Niedersachsen Ports mit einem spezifischen Grundstückswunsch heranzutreten. Diese schriftliche Äußerung des Grundstückswunsches kann für den Zeitrang des Bewerbers von Bedeutung sein (näheres hierzu in den Vergabeunterlagen). 3. Der Zeitrang des Eingangs eines Teilnahmeantrags ist für die Möglichkeit zur Reservierung einer Fläche/eines potenziellen Grundstückes von erheblicher Bedeutung. Näheres hierzu in den abzufordernden Vergabeunterlagen. 4. Niedersachsen Ports behält sich vor, die von diesem Dauerverhandlungsverfahren betroffenen Grundstücksflächen auch aktiv zu vermarkten. Hierzu wird der Auftraggeber gezielt Unternehmen ansprechen, die nach Kenntnis von Niedersachsen Ports für eine Ansiedlung in Betracht kommen. Niedersachsen Ports wird diesen Unternehmen ein bestimmtes Grundstück anbieten. In diesem Fall ist für den Zeitrang eines Bewerbers der Eingang der schriftlichen Interessenbekundung für das vom Auftraggeber angebotene Grundstück beim Auftraggeber maßgeblich. 5. Das Ausschreibungsverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt. Niedersachsen Ports behält sich vor, nicht eingereichte oder fehlerhaft ausgefüllte Unterlagen nachzufordern. 6. Niedersachsen Ports behält sich vor, gegebenenfalls weitere Auskünfte/Nachweise i. S. d. Ziffer III der Bekanntmachung anzufordern. Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass der spezielle Rechtsschutzweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen für Dienstleitungskonzessionen mangels Anwendbarkeit der §§ 97 ff. GWB nicht eröffnet ist. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfsverfahren ist nach Auffassung von Niedersachsen Ports die ordentliche Gerichtsbarkeit.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 20
Kurze Beschreibung:
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (nachfolgend „Niedersachsen Ports“) ist der größte Betreiber öffentlicher Seehäfen in Deutschland. Entlang der niedersächsischen Nordseeküste betreibt Niedersachsen Ports Hafenanlagen und Hafenflächen.
Der Seehafen Cuxhaven liegt an der Mündung der Elbe in die Nordsee, mit kurzer Entfernung zum Nord-Ostsee-Kanal, mit seeseitig kurzen Revierfahrten und direkten Seeschiffs- und Binnenschiffs-, Wasserstraßen-, Straßen- und Bahnanbindung an den Hafen Hamburg. Cuxhaven ist ein Mehrzweckhafen mit Schwerpunkt Stückgut-, Pkw- und Offshore-Umschlag. Mögliche Umschlagarten sind: RoRo-Umschlag, Kranumschlag (auch: Containerbrücke) und Jack-Up-Umschlag; die Umschlaggeräte stehen teilweise im Eigentum der vor Ort angesiedelten Umschlagfirmen. Stückgutumschlag findet im Wesentlichen am Terminal Europakai statt, wo vier Seeschiffsliegeplätze und eine Schwerlastplattform zur Verfügung stehen. Der in den letzten Jahren erbaute Offshore-Basishafen mit 5 Schiffsliegeplätzen, davon 2 mit Jack-Up Möglichkeiten, verfügt teilweise über schwerlastfähige Kai-, Umschlag- und Vorstauflächen. Der Hafen verfügt über einen direkten Anschluss an die Autobahn A27 (Richtung Bremen) und die Bundesstraße 73 Richtung Hamburg. Insgesamt werden jährlich rd. 2 800 000 t im Seehafen Cuxhaven umgeschlagen.
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Niedersachsen Ports stehen als Eigentümer im Bereich des Seehafens Cuxhaven auf den Flächen C 1 (Dreiecksfläche) und C 2 (Neuer Fischereihafen Neufelder Straße) Grundstücke mit einer Gesamtgröße von ca. 55 500 m
Referenznummer: 94-15 DVHV Cuxhaven, Flächen C 1 und C 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Cuxhaven.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind im Falle von Bewerbergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bereits mit dem Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist unter Verwendung des Formblatts A bzw. des Formblatts B einzureichen:
Eigenerklärung des Bewerbers bzw. des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, dass:
— über sein Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
— er sich nicht in Liquidation befindet,
— er keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— er wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften in den letzten 2 Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist,
— er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— er im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind einzureichen:
(1) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bewerbers.
(2) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind im Falle von Bewerbergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bereits mit dem Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren sind unter Verwendung des Formblatts A bzw. des Formblatts B einzureichen:
Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind einzureichen:
(1) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bewerbers für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; – soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
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(2) Geeigneter Nachweis, dass der Bewerber die für sein Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B. Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein.
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(3) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Je Bewerbergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben und Formalitäten mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von verschiedenen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ist möglich. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Der Bewerber hat seine technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen durch nachvollziehbare Darstellung des beabsichtigten Baubeginns, der beabsichtigten hafenaffinen Nutzung und der Inbetriebnahme. Hierzu hat der Bewerber bereits mit dem Antrag auf Teilnahme am Dauerverhandlungsverfahren unter Verwendung des Formblatts A folgende Angaben zu machen:
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— Grundstückswunsch (C 1 und/oder C 2, bzw. Beschreibung Teilfläche);
— Nutzungsabsicht;
— Beabsichtigter Baubeginn und Inbetriebnahme;
— Ggf. nachvollziehbare Darstellung der zu erwartenden Umschlagszahlen;
— Anzahl der Arbeitsplätze, die geschaffen werden sollen;
— Beabsichtigtes Investitionsvolumen (aufgeteilt in Fläche und Bauwerke/Anlagen);
— Bedarf an dinglichen Sicherheiten;
— Projektbeschreibung in Textform;
— Ggf. bestehende vergleichbare Referenzprojekte;
— Genehmigungsbedürftigkeit des Vorhabens nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG);
— Angabe, ob besondere sicherheitstechnische Anforderungen beim Betrieb gestellt würden.
Niedersachsen Ports behält sich vor, gegebenenfalls weitere Auskünfte/Nachweise i. S. d. Ziff. III der Bekanntmachung anzufordern.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
1. Im Verfahren zugelassen sind natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer oder als Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen als Bewerber bzw. als Bewerbergemeinschaft, die sich zur Verwirklichung einer konkreten Ansiedlung bewerben. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft wird diesbezüglich auf seine/ihre Eignung geprüft. Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines Bewerbers/einer Bewerbergemeinschaft (nachfolgend zusammengefasst: „Bewerber“) sein, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist.
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2. Soweit ein Bewerber einen Dritten mit der Führung des Verfahrens beauftragt (Makler, Projektentwickler oder sonstiger Dritter als Verhandlungsführer), ist auf Anforderung des Vermieters/Erbbaurechtsgebers die Bestätigung der exklusiven Beauftragung durch die Vorlage einer formellen Vertretungsvollmacht nachzuweisen. Eine Mehrfachvertretung eines Bewerbers im Verhandlungsstadium ist unzulässig, daher ist dieser Nachweis der Exklusivität der Vertretung im Verhandlungsstadium erforderlich. Die Vollmacht muss die Bestätigung enthalten, dass sich der Vollmachtgeber die im Verlaufe des Verfahrens gewonnenen Erkenntnisse und Äußerungen des Vertreters als eigene Kenntnis der Vertragsumstände zurechnen lässt. Dritte wie Makler, Projektentwickler etc., die ohne konkrete Verhandlungsvollmacht eines potenziellen Ansiedlers mit konkretem Ansiedlungsvorhaben einen Teilnahmeantrag abgeben und in Verhandlungen eintreten wollen, können ohne Nachweis der eigenen Geeignetheit i. S. d. vorstehenden Regelungen nicht zu dem Verfahren zugelassen werden. Der Nachweis der eigenen Geeignetheit kann auch durch „Nachunternehmer“ wie Mieter/Pächter erbracht werden. Die entsprechende schriftliche Bestätigung über das diesbezügliche Vertragsverhältnis (Verpflichtungserklärung) muss spätestens bis zur Angebotsabgabe vorgelegt werden.
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3. Auch nach Beginn der Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren bis spätestens zur Angebotsabgabe ist ein Zusammenschluss zu einer Bewerbergemeinschaft möglich, soweit dieser Zusammenschluss keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (vgl. § 1 GWB). Bei einem Zusammenschluss müssen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes Mitglied bestimmen. Sie haben auf Anforderung des Vermieters/Erbbaurechtsgebers eine entsprechende Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Im Falle des Vertragsschlusses haben sie sich mindestens zu einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zusammenzuschließen und gesamtschuldnerisch zu haften.
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4. Der Bewerber ist berechtigt, eine noch zu gründende Projektgesellschaft als Vertragspartner des Vermieters/Erbbaurechtsgebers vorzusehen. Der Vermieter/Erbbaurechtsgeber behält sich vor, hierfür besondere Voraussetzungen vorzugeben, z. B. auch besondere Sicherheiten wie Harte Patronatserklärungen o. ä. abzufordern.
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Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Niederlassungsleitung
Quelle: OJS 2015/S 131-241530 (2015-07-06)
Ergänzende Angaben (2017-10-23)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-23 📅
Einreichungsfrist: 2017-12-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 206-426689
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 131-241530
ABl. S-Ausgabe: 206
Quelle: OJS 2017/S 206-426689 (2017-10-23)